Diskussion um ,,Youtube-Downloader'' - bitte lesen;)

Man kann nicht von den Usern erwarten bei jedem Video nach Lizenzen zu suchen. Klar YouTube kann das auch nicht und so würde das ganze System kaputt gehen, aber dann muss man eben einfach die Gesetzte ändern!
Und genau deswegen ist das normale Anschauen auch legal. Temporäre Dateien ist eine technische Maßnahme, damit der Rechner das Video überhaupt abspielen kann.
Nur wer bewusst die temporäre Datei kopiert, begeht eine Straftat.
Also muss auch bei einer Durchsuchung geschaut werden, ob es sich um eine temporäre Datei oder eine ständige Datei handelt. Nicht jede noch so kleine Datei wird als Beweismaterial verwendet. Aber erstmal hauptsache meckern. Auch wenn man keine Ahnung hat ...
 
@Whiz-zarD:

Und was ist, wenn mein Browser, oder besser noch mein Proxy, die Seiten cached? Und zwar nur begrenzt vom Festplattenplatz? Ist das dann noch immer ein technisches bedingtes temporäres zwischenspeichern ?
 
Ich denke, das wird auch von Fall zu Fall unterschieden aber im Grunde ist es auch nur ein temporäres Speichern, weil der Benutzer nunmal nicht bewusst die Dateien speichert, sondern weil es sich um eine technische Maßnahme handelt.

Wer jetzt aber meint, er müsse nun einen 1 TB großen Cache für Youtube erstellen, damit er den temporären Speicher als ständigen Speicher missbrauchen kann, den kann man schon unterstellen, dass er straftätig handelt aber das muss wohl erstmal bewiesen werden. Für sowas gibt es, meines Wissens Nach, auch kein Präzedenzfall, an denen man sich orientieren kann.
 
Wollte damit nur aufzeigen, das unsere superduper gesetzte auf alte Zeiten beruhen und DRIGEND überarbeitet werden sollten... Eventuell sogar stellenweise abgeschafft.
 
Die Gesetze können nie alle Fälle berücksichtigen. Das können neue Gesetze auch nicht.
Es wird immer Grenzfälle geben. Die gibt es nicht nur in den digitalen Medien, sondern auch in der analogen Kunst und Literatur. Nur in diesem Bereich gibt es wesentlich mehr Präzedenzfälle.
Wer sich mal die Gesetze genauer anschaut und auch sich mal mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzt, dessen Gebiet das Medienrecht ist, wird schnell feststellen, dass die Gesetze auch heute noch gut genug sind. Auch beruht das UrhG nicht auf alten Gesetzen. Die letzte Änderung fand 2008 statt und es werden schon die neuen Medien berücksichtigt. In dieser Änderung wurde §53 so geändert, dass eben illegalverbreitete Stücke nicht bewusst kopiert werden dürfen.
Also wir unterhalten uns hier die ganze Zeit über ein Gesetz, welches ganze 3 Jahre alt ist.
Die Menschen müssen halt akzeptieren, dass man halt nicht alles kostenlos kopieren und verbreiten kann, nur weil er ebenfalls kostenlos an die Sachen rankommen kann.
 
Zurück
Oben