Domainname ist eine geschütze Marke

spoic

Ensign
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Juli 2004
Beiträge
178
Hallo,

ich habe eben eine Mail bekommen in der ich aufgefordert werde Geld zu zahlen.
Es geht um eine Domain www.abc.de. Registriert wurde die Domain im Juni 2008. Ich habe das Markenregister und Handelsregister durchsucht und keine Treffer gefunden. Deswegen war ich mir auch sicher und registrierte die Domain.

Laut der Mail sei der Name allerdings seit 1993 geschützt. Ich schaute also nochmals im Markenregister - ohne einen Treffer. Im Handelsregister gibt es allerdings einen Eintrag als Firma ABC GmbH. Laut dem Eintrag seit November 2008, also erst später.

Die Seite wurde nur privat genutzt, um den Inhalt kümmerte sich ein Freund, ich habe nur den technischen Part übernommen.

Meine Fragen lauten nun:

Bin ich im Recht? Weil es gab keine Einträge zu dem Namen.

Mein Freund nutzt den Namen ABC weiter, allerdings unter einer anderen Domain.

Desweiteren hieß es in der Mail es hätte ihn geschadet und nannte eine Summe von x. Aber woher will er wissen wie viel ihm das geschadet hat?

Muss mein Freund sich nun Sorgen machen, da er den Namen weiterhin nutzt?

Gruß
Benny
 
Ignoriere die Mail.

Es ist wahrscheinlich dass es sich hierbei um einen Betrugsversuch handelt.
 
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Traue nichts und niemandem schon gar nicht wenn er dir irgendwelche Zahlungsaufforderungen per Email schickt sowas muss immer noch schriftlich auf dem Briefweg erfolgen. Drucke die Email am besten aus und lasse das ganze von einem Anwalt prüfen oder Google den Absender der Email.
Bei mir wurde sowas auch mal versucht habe dann den Absender gegooglet und herausgefunden das über den besagten ein paar Tausend Einträge beim Verbraucherschutz vorlagen. Hab den Spieß umgedreht und nun muss er mir Geld zahlen sollte er es nochmal wagen mir solche Zahlungsaufforderungen zu schicken :king:
 
War das nur ne formlose eMail oder ein Schreiben von einem Rechtsanwalt?
Falls ersteres: ignorieren. Insbesondere eine direkte Geldforderung kommt mir da reichlich abwegig vor.
 
Wenn man sich "abc" eintragen lassen könnte hätten viele Schulbücher, Zeitschriften und Internetseiten ein Problem...

Also ich tippe mal auf reine Abzocke.
 
Es könnte aber immernoch die Möglichkeit bestehen das er den Namen bereits vorher geschützt hat mittels einer Gbr. Aber das kann ich nicht nachverfolgen.

Und wenn Post vom Anwalt kommt muss ja auch nicht direkt zahlen oder?
 
Darf sich eine GbR einen solchen Namen überhaupt sichern?

@marcol1979: "Bei Domainen gilt, first come, first served:" <--- Zusammenhang?
Natürlich kann ich der Firma Mercedes die Domain mercedes.de wegschnappen, weil meine Tochter so heißt... wird nichts dran ändern, dass ich die Domain abgeben muss. Auch dass ich mit Nachnamen Bosch heiße, interessiert den Großkonzern und das Gesetz wenig, wenn ich bosch.de registriert habe...

Wenn man mal nach "ABC GmbH" googlen würde, würde man z.B. das hier finden: http://www.abc-direkt.de/ (als ein möglicher)
oder: http://www.abc-gmbh.de/web/willkommen/index.htm
Ganz ehrlich: Ich bin mir nicht sicher, ob das kein Ernst ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würde mir erstmal klären von wme das genau kommt und mich mit dem zusammensetzen. v.a. wenn die den namen später registrert haben hast du gute chancen da heile rauszukommen IMHO. außerdme seh ich "abc" doch als etwsa anderes als "mercedes" und "bosch", mann kann ja auch nicht "hallo" als markennamen registrieren bzw registrieren schon aber das geht nicht gut dazu steht auch ein kapitel im lexikon der rechtsirrtümer ^^ - fakt ist dass du lieber dich mit einem anwalt zusammensetzen solst...
 
Soweit ich weiß, kann man allein für den Besitz einer Markennamen-Domain höchstens zur Herausgabe derselben verdonnert werden, nicht zu Geldstrafen. Und selbst dann käme ein offizielles Anwaltsschreiben, keine Mail. Solange kein solches Schreiben kommt, würde ich an Stelle des TE gar nichts tun.
 
Ach ja, sorry, is ne Mail.. gut, auf die würde ich auch nicht reagieren :-)
Den Teil hab ich irgendwie verdrängt ^^
 
wie meine vorredner schon gesagt haben, erstmal auf nen richtigen Brief vom Anwalt warten und die jetzige Email mit bitte um dieses Schreiben beantworten.

Ich wü rde mich aus dem Fenster lehnen und behaupten wenn dann nichts kommt wars ein versuchter Betruf und wenn tatsächlich ein glaubwürdiges Schreiben vom Anwalt kommt (den erkennt man gut an nem tollen Briefkopf und "gutem" Papier)
 
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