Downloader für Videostreams

Steht doch in dem von Dir zitierten Text drin.

sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Ein Stream abgreifen, bei dem der Anbieter es untersagt, ist rechtswidrig. Dein VCR anschalten, der am Kabel oder DVB-T Netz hängt ist nicht rechtswidrig.
 
Ok, ich geb auf, sorry wenn ich irgendeinem zu nahe getreten bin. Ich hatte nicht mitbekommen das auch der Gesetzgeber die Privatkopie soweit ausgehöhlt hat, das sie im 21 Jahrhundert gar nicht mehr zum tragen kommt. Zahl ich meine GEMA-Abgabe für Null Mehrwert gut zu wissen.
 
Du wirfst da einiges zusammen. Die GEMA spielt hier in dem Thema doch gar keine Rolle. Beende wir das dann mal.
 
Ich mein die Pauschalabgabe auf Speichermedien etc pp. Die geht an die ZPÜ und die gibt es u.a. an die GEMA.
Oder liege ich da auch falsch.
 
Deutschland hat ein Durschnittsalter bei den Regierenden von 61,7 Jahre. Die Generation schützt die konservativen Werte einer Gesellschaft. Die Jungen Europa Abgeordneten laufen komplett Sturm gegen die heutigen, wohlgemerkt, nationalen Gesetze. Musst nurmal ein bisschen das Parlaments TV verfolgen...Ist garnicht so schwer.

Warte noch 15 Jahre und es gibt plausible Gesetze meiner Generation und eine Fair Use Policy wie in den viel jüngeren englischsprachigen Ländern.
 
Sry, wusste nicht, dass es illegal ist; ich lese mir ja auch nicht bei jedem Besuch einer Seite die AGB sowie jede Woche die Gesetze durch (wenn ich so manche von denen auch verstehen würde; das meiste ist in "Juristischer Sprache" nenne ich es mal, verfasst).

Und soweit ich weiß, steht "Juristik" nicht sonderlich bei RS+-Schülern auf dem Plan. ;)
 
Jura ist das Wort welches du suchst =)
Mich hat es ja auch überrascht das man es wohl nicht darf, nachvollziehbar finde ich es nicht, aber hey unser gutes Urheberrecht, immer wieder für eine Überraschung gut.
 
Es ist nicht illegal. Wäre ja noch schöner. Die agb spielen da keine Rolle. Die können nur gelten wenn man sie ausdrücklich akzeptiert. Mit dem anschauen eines streams macht man das nicht.
Auch können die agb kein gehendes Recht aushebeln. Man hat ein Recht auf privat kopie. Dafür hat man ja mehrfach bezahlt.
 
Der Meinung war ich ja auch, aber wie kommst du an
oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
vorbei? oder bezieht dich das auf
eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte
also quasi:
öffentlich zugänglich gemachte rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.

Das die mir in den AGB nicht alle Rechte ausheblen dürfen hab ich ja weiter oben "eindrucksvoll" beschrieben, aber wo kommt mein Recht her?
 
Ist ja super, dass theoretisch die Rechte bekannt sind, aber: Warum das ganze diskutieren, wenn doch klar ist was Realität ist. Der Hoster stellt einen Stream zur Verfügung und entscheidet sich gegen das Anbieten eines Downloads. Also möchte er nicht, dass jemand anderes sein Material anders nutzt als es von ihm zu streamen. Basta.

Jeder der ripper benutzt sagt, fick dich youtube (Google), oder fick dich RTL. Irgendwann sagen die dann fickt euch user, Zugang zu Youtube kostet jetzt 5€ monatlich, oder 30 Sekunden Werbung pro 5 Minuten Video.
 
Der normale Fernsehsender bietet auch keinen Download an, trotzdem darf ich das ganze aufzeichnen.
Ein Streamripper ist vom Prinzip auch nichts anderes als ein Videorekorder.

sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Das ist bei einer Privatkopie eines legal angebotenem Streams (bspw vom Rtl.de) nicht von belang. Die Vorlage ist nicht rechtswidrig hergestellt.
Streams bei kino.to waren alle offensichtlich rechtswidrig hergestellt.
Zu Erwerbszwecken dient eine Privatkopie natürlich auch nicht. Ich darf die Aufnahme natürlich nicht irgendwo öffentlich vorführen.
 
WhiteShark schrieb:
Der normale Fernsehsender bietet auch keinen Download an, trotzdem darf ich das ganze aufzeichnen.
Ein Streamripper ist vom Prinzip auch nichts anderes als ein Videorekorder.


Das ist bei einer Privatkopie eines legal angebotenem Streams (bspw vom Rtl.de) nicht von belang. Die Vorlage ist nicht rechtswidrig hergestellt.
Streams bei kino.to waren alle offensichtlich rechtswidrig hergestellt.
Zu Erwerbszwecken dient eine Privatkopie natürlich auch nicht. Ich darf die Aufnahme natürlich nicht irgendwo öffentlich vorführen.

Das ist falsch. Erstmal sind die Privaten mit dem Verbot von VCR's gescheitert. Das war in den 80ern. Heute ist per DRM eine Aufnahme von den Privaten HD nicht mehr möglich. Da HD sich langsam durchsetzt ist es bald vorbei mit digitalen Rekordern. Aber wer will schon Aufnehmen? Das ist ja so wie mit einer Kasette das Radio aufzeichnen. Wer will sowas denn machen?
 
Natürlich ist eine Aufnahme von HD problemlos möglich. Nur die Rtl-Gruppe verhindert das Vorspulen.

Ob man etwas im TV ausstrahlt oder im Internet macht keinen wirklichen Unterschied. Das Recht auf die Privatkopie hat man immer, ausser man müsste einen wirksamen Kopierschutz umgehen.
Nimmt man einen Stream mit normalen Rippern auf, so umgeht man keinen Kopierschutz (und wenn wäre er unwirksam).
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch unwirksame Kopierschutzmaßnahmen gelten als wirksam und dürfen nicht umgangen werden.
 
BlubbsDE schrieb:
Ein Stream abgreifen, bei dem der Anbieter es untersagt, ist rechtswidrig. Dein VCR anschalten, der am Kabel oder DVB-T Netz hängt ist nicht rechtswidrig.
und das weiß ich woher? im fernsehen ist auch kein downloadbutton drunter - ergo dürfte ich auch da nix mitschneiden...

wenn ich nen video mit meiner kamera von nem video aus dem inet mache, sehe ich da auch keine bedenken :-/
 
13. September 2003
§ 95a UrhG und was Juristen dann halt so als wirksam Definieren (Kurzfassung: wenn der Hersteller sagt er ist wirksam, so ist er nach Definition wirksam)

Edit:
Das ist wohl durchaus umstreiten, aber das BVerfG hatte keinen Bock sich dem anzunehmen und gesagt man solle hat erstmal den normalen Rechtwegs gehen, nach meiner (kurzen) Recherche hat das aber noch keiner gemacht. Klar wer hat schon Geld dafür durch alle Instanzen zu gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben