Drohung mit Anklage oO

A

ArtjomZab

Gast
Hi,

ich hab nen kleines Problem. Follgende Sachlage.

Vor rund einem halben jahr habe ich für einen freund (wie ich dachte^^) eine webseite gemacht.

er ist bwl student im nun 4 semester glaube ich^^. naja er organisiert in unserer stadt parties und so man kennt das ja. er hatte mich gebeten eine homepage zu machen für ihn. er selbst nennt sich dienstleister. naja wir haben alles via mail geregelt, ich habe eine seite aus dem boden gestampft basierend auf typo3 und habe dafür läppische 350 euro bekommen^^er wollte dann nur eine quittung habe wegen steuerabsetzung pipapo

ein freund von mir, typo3 experte, hatte einen typo3 angepassten server. also habe ich ihn gebete die seite dort zu hosten, der sog. freund oder eher mein kunde war damit einverstanden, aber wie gesagt, alles mündlich oder via mail geregelt. dann war die seite online und er war zufrieden. dann brach bei mir aufeinmal der kontakt zu meinem typo3 kollegen ab und nach etwa 4 monaten laufzeit stellte der server seinen dienst ein('scheinbar gekündigt').

jetzt hab ich vom kunden ne mail bekommen, er will mich haus hoch verklagen weiß der geier. oder ich zahle ihm due 350 euro zurück, auch in raten machbar usw.

ich antwortete ihm darauf, dass ich als student, wo jetzt auch studienbeiträge fällig waren, bei guten willen keine 350 locker machen kann usw, und dass ich ihm kostenfrei eine neuentwicklung anbieten könnte.

aber er beharrt auf seinen 350 euro oder eben auf seiner klage.


ich meine ich verstehe dass man sauer ist weil man für etwas bezahlt hat und so aber er sollte ja auch meine lage iwie verstehen.

nun ich will mich aber auch nicht von ihm verarrschen lassen^^

was sagt ihr dazu?
 
Solch rechtliche Beratungen sind im Forum so weit ich das mal mitbekommen habe nicht erwünscht. Du solltest wirklich einen Anwalt befragen denn deine Geschichte ist ja ziemlich komisch und voller komischer Sachverhalte.

mfg ordi
 
Nach Deutschem Recht ist eine EMail gültiges Geschäftspapier.

Das ganze ist eine verzwichkte Lage, ihr habt keine Verträge abgeschlossen. Man müsste sehr genau gucken was in eurem Mail Verkehr vereinbart wurde.

Ich denke nicht das er eine große Chance vor Gericht hat.
 
Also 350 € brauchste ihn nicht zurückzuahlen den die waren ja für die Page, was habt ihr den ausgemacht für die kosten für das hosting also was bezahlt der kunde dafür? Oder hast du das freiwilig von dir angeboten? Quasi Umsonst?

Soll er dich ruhig verklagen wird er eh nicht da die kosten dafür zu hoch sind
Ergänzung ()

OSJF schrieb:
Das ganze ist eine verzwichkte Lage, ihr habt keine Verträge abgeschlossen. Man müsste sehr genau gucken was in eurem Mail Verkehr vereinbart wurde.
.


In Deutschland bedarf ein Vertrag keiner schriftsform auch ein mündlicher vertrag ist ein vertrag
 
Wenn ihr keinen Vertrag geschlossen habt gilt das Gesetz.

Das du irgendwas machen musst weißt du und deine 3 Optionen kennst du auch. Wie das genau ist solltest du einen Rechtsanwalt fragen.
 
Such dir einen anderen Hoster... Thema erledigt...
Deine erbrachte Dienstleistung (Layout etc.) kostet so gesehen ja auch Geld...
Ohne Kaufvertrag o.ä. ist das ganze nur mal wieder eine unsinnige Drohung...
 
hat der typ kein backup? wenn nicht selbst schuld. Je nachdem was auf der quittung steht must du halt reagieren. Wenn dein Service nur das erstellen der Site war und das "vermitteln" des Hosters. Dann ist es das Problem des Kunden wenn der Hoster abkackt. Hast du aber mit ihm auch das Hosting als Dienstleistung vereinbart dann naja... aber sowas sollte alles nicht auf einer Quittung stehen. Ich glaub kaum das er für 350€ klagen wird, selbst wenn, er hat ja nichts schriftliches.
 
da ich dachte wir hätte ein freundschaftliches verhältnis habe ich ihm das hosting kostenfrei angeboten.
(aber eben nicht auf meinem server)
ich will ja nicht unbeding rechtliche beratung. nur eine einschätzung oder meinung dazu.

ich habe noch nie einen anwalt aufgesucht Oo kann ich mir da einen aus den gelben seiten aussuchen^^?

wenn der anwalt auch viel kostet kann ich mir den ärger ja gleich sparren^^
 
FoxyDox schrieb:
In Deutschland bedarf ein Vertrag keiner schriftsform auch ein mündlicher vertrag ist ein vertrag

Richtig, nur ist das ganze quasi vor Gericht nicht haltbar wenn man keine Zeugen hat. Es steht Aussage gegen Aussage. Bei einem schriftlichen Vertrag kann man seine Meinung nicht so schnell ändern.
 
gute frage ...
... für einen anwalt ^^


war denn damals vereinbart, dass du ihm die webseite für 350€ programmierst UND der hosting dienst inklusive ist ?
oder war das hosten ein freundschaftsdienst und eigentlich nicht bestandteil des vertrags?


aber wer nun im recht oder unrecht ist .. kann dir im detail ohne hin nur ein anwalt sagen.
zu mal du ja auch nicht sagst ..was der 350€ deal/vertrag nun genau an produkt bzw dienstleistung umfasst hat (bedingungen wie laufzeit, support, updates .. usw usw).
 
TeHaR schrieb:
Richtig, nur ist das ganze quasi vor Gericht nicht haltbar wenn man keine Zeugen hat. Es steht Aussage gegen Aussage. Bei einem schriftlichen Vertrag kann man seine Meinung nicht so schnell ändern.


Und wenn aussage gegen aussage steht ---> Im Zweifel für den Angeklagten
 
Es kommt darauf an, was genau vereinbart wurde und v.a. was beweisbar ist.

Und wenn aussage gegen aussage steht ---> Im Zweifel für den Angeklagten

Das hat mit Zivilrecht (um das es hier geht) wirklich nichts zu tun.
 
ArtjomZab schrieb:
ich habe noch nie einen anwalt aufgesucht Oo kann ich mir da einen aus den gelben seiten aussuchen^^?

wenn der anwalt auch viel kostet kann ich mir den ärger ja gleich sparren^^

Einen beratungschein bekommste beim Amtsgericht
Dan suchste dir einen Anwalt gibst ihn den Beratungschein und zahlst 10€ selbstbeteiligung
Dan berät dich der Anwalt ;)
 
dein freund mit dem server kann dir nicht mal mehr die daten zukommen lassen?

bei typo3 reicht es einen aktuellen sql dump und die verzeichnisse zu haben. dann kann man altes material auch auf einen neuen server aufspielen. das geht u.a. auch bei shared hosting anbietern.

zur rechtslage kann dir hier niemand wirklich valide aussagen treffen deshalb hier der Standartsatz "Wir sind keine Rechtsberatung". Generell heist es aber: wenn dein Serverpartner mit seinem hosting ein unternehmen betreibt muss er auch die erreichbarkeit gewährleisten. Davon abgesehn bin ich jedoch der meinung, dass dein kunde jetzt nach der Zeit gemerkt hat, dass die Website jetzt keine Auswirkung auf seine Arbeit oder seine Reputation hat. (Sei es durch Tracking z.b. über Google, o.ä.). Er wird vermutlich den Nutzen der damaligen Investition anzweifeln. Serverausfälle kann es immer mal geben. Große hoster wie 1&1 werben mit 99,9%-iger Erreichbarkeit.

Wenn du die typo3 Daten hast, kannst du auch den gesamten Seitenbaum als .t3d Datei sichern und in ein neues system kopieren. Dann brauchst du nur noch den fileadmin ordner. Ich denke wenn die erreichbarkeit wiederhergestellt ist, machst du es deinem Kunden ziemlich schwer gegenüber seinem Anwalt mit "fehlender Leistung" zu argumentieren.
 
Hast du keine Sicherung von der Seite auf deinen PC? Dan bräuchtest sogar nur einen neuen Server.
Glaub aber auch nicht das er dich verklagen wird. (zu teuer)

Mir is auch mal so ähnlich ergangen wegen HP machen.
Ich hatte mit dem Typen alles nur mündlich vereinbart. Ich fing an die HP zu machen. Wärend dem aufbau hat der typ sich 1 woche nicht mehr gemeldet obwohl ich paar infos von ihm gebraucht hab. nach dieser woche ruft er mich auf einmal an und regt sich auf warum nix weiter geht und das er den auftrag wem anderen gibt. Im endeffekt nix bekommen.
Das lustige war ja: Ich hatte ne schöne Standard-konforme Seite die echt gut aussah. 1 Woche später hat irgendwer eine neue HP hoch-geladen die im großen und ganzen MEINEN Quelltext beinhaltete und nur bissl verpfuscht wurde. (Tabellen Layout:rolleyes:) wieder 1 Monat später war sie offline da die Typen angeblich in Konkurs gangen sind. Geschieht ihnen recht:D
 
vereinbart war eine page, die hab ich geliefert, dann hat das hosting bei ihm nicht funktioniert und ich hab ihm gesagt nen freund hat nen guten typo3 server...
 
Hosting und Seite erstellen sind 2 Paar Schuhe. Die 350€ hast du ja für das Erstellen der Seite bekommen. Sogar ne Rechnung darauf geschrieben.

Das mit dem Hosten war nicht dein Ding. Du hast es ihm ja nur Angeboten. Wer würde für ein kostenloses Hosting den auch Nein sagen.

Aber, einfach die Seite auf den Server laden und hoffen das alles gut läuft ist einfach zu wenig.
Wenn er keine Backups macht dann drüfte er selbst daran Schuld sein.
 
Doc Foster schrieb:
Das hat mit Zivilrecht (um das es hier geht) wirklich nichts zu tun.

Setzen 6

Wen der kläger es nicht beweisen kann, kann ja das gericht schlecht einfach so entscheiden wie es gerade gelaunt ist wa?
Ergänzung ()

ArtjomZab schrieb:
vereinbart war eine page, die hab ich geliefert, dann hat das hosting bei ihm nicht funktioniert und ich hab ihm gesagt nen freund hat nen guten typo3 server...

Dan lehn dich zurück er kann dir nicht´s falls es zur anklage kommen sollte einfach anwalt übergeben bzgl. Kosten

Erstberatung 10€ (du bist student)
und Prozesskostenhilfe wird es sicher auch geben
 
@foxy:

Erstmal gibt es im Zivilrecht keinen Angeklagten sondern Kläger und Beklagten. Und natürlich können Emails einen Vertrag und seine Bedingungen belegen, insbesondere dann, wenn die Gegenseite nichts Gegenteiliges vorbringt.
Mit dem was du so hier hervor bringst, solltest du dir das hier:


mir gegenüber am besten sparen, denn im Gegensatz zu dir, weiß ich, wovon ich schreibe.
 
Zurück
Oben