A
ArtjomZab
Gast
ja genau ein mahnbescheid
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Er hat dir gedroht und die Drohung umgesetzt mit einem Mahnbescheid.Auszug zu Nr.1 schrieb:Wer einen Menschen rechtswidrig [...] durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung,[...] nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich bin wie viele hier wahrscheinlich kein Anwalt.
Das Kreuzchen bei "[x] ich widerspreche dem Anspruch in voller Höhe" wirst Du ja wohl noch alleine hinbekommen! Du hast hierfür nach Erhalt des Briefes vom Amtsgericht 2 ganze Wochen Zeit. Der Widerspruch ist an das selbe Amtsgericht schicken...das schreiben umfasst 2 blätter. einmal der mahnbescheid selbst und auf der anderen seite ein formular zum einlegen des widerspruchs^^
ArtjomZab schrieb:ich habe noch nie einen anwalt aufgesucht Oo kann ich mir da einen aus den gelben seiten aussuchen^^?
wenn der anwalt auch viel kostet kann ich mir den ärger ja gleich sparren^^
FoxyDox schrieb:Einen beratungschein bekommste beim Amtsgericht
Dan suchste dir einen Anwalt gibst ihn den Beratungschein und zahlst 10€ selbstbeteiligung
Dan berät dich der Anwalt![]()
ArtjomZab schrieb:da steht dass ich innerhalb der nächsten 2 wochen reagieren muss. ich kenn mich da nun mal gar nicht aus oO also ich gehe einfach zum amtsgericht und die sagen mir was ich alles mache muss?
was passiert eig wenn man einfach nicht reagiert?
Doc Foster schrieb:Dann solltest du dich vielleicht auch nicht mit der Lösung von juristischen Sachverhalten beschäften,...
florian. schrieb:klar, ich verklage nun auch jeden wegen Nötigung der mir "Androht" mich zu verklagen.
bei manchen ist der begriff "Nötigung" scheinbar sehr sehr Dehnbar....
Deine Meinung ist aber total egal, geunauso die Meinung des TEs oder des Klägers.Meiner Meinung gibt es keine zentrale Grundlage für die Forderung,
florian. schrieb:hör doch mit deiner Nötigungs-theorie auf.
[...]
Deine Meinung ist aber total egal, geunauso die Meinung des TEs oder des Klägers.
florian. schrieb:klar, ich verklage nun auch jeden wegen Nötigung der mir "Androht" mich zu verklagen.
bei manchen ist der begriff "Nötigung" scheinbar sehr sehr Dehnbar....