Drohung mit Anklage oO

Dann solltest Du Widerspruch einlegen, am Besten bei/mit einem Anwalt. Wenn Du nicht reagierst, akzeptierst Du ja die Ansprüche und der Vollstreckungsbescheid könnte erstellt werden. Einen Mahnbescheid kann jeder ausfüllen und dem Mahngericht überstellen um den Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Die Ansprüche werden ja nicht geprüft, erst wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte.
 
und wo bekomme ich einen anwalt? wie gesagt ich habe mich noch nie mit anwälten auseinandergesetzt. irgendwer hat gesagt icch solle zum amtsgericht und mich da beraten lassen. was mache ich da nun?
 
Gut dann erkläre ich dir jetzt mal den Mahnbescheid:
Eins vor weg: Mach dir deswegen keinen Stress!!!

Ein Mahnbescheid bekommt man in jedem guten Schreibladen oder hier im Netz. Der Bescheid wird von demjenigen ausgefüllt, der eine Forderung an dich hat. Er schickt diesen Bescheid nun an das Amtsgericht. Das Amtsgericht macht nen Stempel drauf, tütet den Bescheid ein und schickt ihn weiter an dich.

Ganz wichtig: Das Amtsgericht prüft diesen Bescheid nicht. Es wird lediglich ein Mahnverfahren durch das Gericht eröffnet. Ob der Bescheid Rechtsmäßig ist oder nicht, das weiß noch keiner!

Das heißt für dich: Dieser Bescheid zwingt dich erstmal zu gar nichts! Er kommt auch nicht vom Gericht, sondern vom denjenigen, der die Forderung an dich stellt.
Was musst du jetzt machen?

Ganz wichtig: Innerhalb von zwei Wochen musst du dem Bescheid Widersprechen! Das MUSST du auf jeden Fall machen.

Dazu braucht man nicht unbedingt einen Anwalt (auch wenn es an dieser Stelle sicherlich nicht verkehrt wäre sich schon mal um einen zu kümmern). Man schickt einfach ein Schreiben an das Amtsgericht mit Inhalt "Widerspruch gegen Mahnbescheid xy" Einen kurzen zweizweiler und das reicht. Auf eine Begründung kommt es nicht an. Allein die Willenserklärung, dass du dem Bescheid Widersprichst reicht aus.
Wenn du das nicht tust, hat dein Gegner einen "rechtskräftigen Bescheid" gegen dich erwirkt und kann die Zahlung der Summe aus dem Bescheid fordern (notfalls auch gerichtlich). Dann ist es egal, was ihr vorher vereinbart habt, oder nicht.

Wenn du dem Bescheid widersprochen hast, ist er erstmal wieder am Zug. Wenn er jetzt denkt, der Widerspruch hat keine Aussicht auf Erfolg geht dein Gegner vor Gericht und dann erst prüft das Gericht, ob seine Forderungen rechtmäßig sind, oder nicht.

Und nach dem, was ich bisher gelesen habe, sind seine Erfolgsaussichten eher gering.
 
danke für deine antwort.

das schreiben umfasst 2 blätter. einmal der mahnbescheid selbst und auf der anderen seite ein formular zum einlegen des widerspruchs^^
 
Ausfüllen und abschicken.
 
Ich bin wie viele hier wahrscheinlich kein Anwalt. Einige haben bestimmt schon mal einen "Kurs" gemacht mit juristischer Grundlage, aber wie immer ist ein Gang zum Anwalt auch in diesem Fall besser.

Ich sehe den Fall so:

Es wurde ja bereits hingewiesen, die Rechnung umfasst lediglich die Arbeitserstellung der Seite. Der Kunde hat sich nicht darüber beschwert, das fehlte und hat es akzeptiert. Es ist somit nachweisbar, dass der Streitwert, die 350€ für die Seitenerstellung galt. Diese Sonderleistung auf die der Kunde vertraut hat war nicht geregelt und auch nicht teil der 350€, sondern wenn man genau ist für 0€ zur Verfügung gestellt, jedoch wurde nicht geregelt bis wann. Das könnte der Punkt sein, wo es Probleme geben kann, jedoch bezieht sich das nicht auf die 350€.
Somit sehe ich kein Grund dafür, das Geld zurück zu verlangen. Selbst wenn der Kunde darauf beharrt, die 350€ beinhalten auch das hosten, in Vergleichen mit anderen Dienstleistungen der selben Art wird man dir eher Recht geben. Da die blosse Erstellung von Seiten ja bereits mehr als 350€ kosten, wie einige hier behaupten.

Sind die Daten der Seite noch vorhanden? Kannst du Sie ihm zur Verfügung stellen, auch gegen kleines Entgelt wegen der Arbeit. ^^

Ich würde ihm aber nicht mehr anbieten ne neue Seite zu machen, jetz wo der dich verklagen möchte.
Stattdessen würde ich, der Kunde geht ja bereits soweit, ihn verklagen wegen Nötigung §240 Nr. 1,2,3 StGB
Auszug zu Nr.1 schrieb:
Wer einen Menschen rechtswidrig [...] durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung,[...] nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Er hat dir gedroht und die Drohung umgesetzt mit einem Mahnbescheid.
Das empfindliche Übel umfasst die Rückgabe des Geldes. Du bist Student und du brauchst das Geld, kann man ja nachweisen, wenn du Bafög bekommst, in einer Studententypischen Wohnung lebst und evt. durch deine Einkommensnachweise.
Hinzu kommt noch der Aufwand, also den Stress den du mit ihm hattest, was von den Gerichten evt. auch als Studienstörend betrachten können.
Du hast ohne weiteren Gedanken dem Kunden sogar angeboten noch eine zweite Seite zu erstellen, also versucht ihm ohne wirkliche Grundlage mit Ausnahme von "Wohlwollen" entgegen zu kommen.
Ob es wirklich so ein Übel und verwerflich ist, weißt der Anwalt.
 
Ich bin wie viele hier wahrscheinlich kein Anwalt.

Dann solltest du dich vielleicht auch nicht mit der Lösung von juristischen Sachverhalten beschäften, denn es ist im Privatrechtsverkehr in weiten Grenzen völlig legitim einen Anspruch gerichtlich durchzusetzen, das hat mit Nötigung in den seltensten Fällen zu tun.
Hier also zu empfehlen, wegen einer Strafanzeige zum Anwalt zu gehen, ist reine Geldverschwendung und denjenigen unter euch, welche in einem realen Fall ohne Fachwissen Ratschläge erteilen, Anlass zum Nachdenken sein.
 
klar, ich verklage nun auch jeden wegen Nötigung der mir "Androht" mich zu verklagen.
bei manchen ist der begriff "Nötigung" scheinbar sehr sehr Dehnbar....
 
..das schreiben umfasst 2 blätter. einmal der mahnbescheid selbst und auf der anderen seite ein formular zum einlegen des widerspruchs^^
Das Kreuzchen bei "[x] ich widerspreche dem Anspruch in voller Höhe" wirst Du ja wohl noch alleine hinbekommen! Du hast hierfür nach Erhalt des Briefes vom Amtsgericht 2 ganze Wochen Zeit. Der Widerspruch ist an das selbe Amtsgericht schicken.

Nach dem Widerspruch hat der Antragssteller (=dein Gegner) 6 Monate Zeit für die Einreichung der Klage, welche Du dann zugeschickt bekommst. Und erst dann wird es Zeit, zu einem Anwalt zu gehen! Natürlich kann es nicht schaden, wenn Du Dich im Vorfeld schon einmal kundig machst, wo der nächste so sitzt. Wenn der Anwalt dann noch etwas technische Ahnung vom Internet/Programmieren hat, solltest Du beste Chancen haben.
 
ArtjomZab schrieb:
ich habe noch nie einen anwalt aufgesucht Oo kann ich mir da einen aus den gelben seiten aussuchen^^?

wenn der anwalt auch viel kostet kann ich mir den ärger ja gleich sparren^^

FoxyDox schrieb:
Einen beratungschein bekommste beim Amtsgericht
Dan suchste dir einen Anwalt gibst ihn den Beratungschein und zahlst 10€ selbstbeteiligung
Dan berät dich der Anwalt ;)

ArtjomZab schrieb:
da steht dass ich innerhalb der nächsten 2 wochen reagieren muss. ich kenn mich da nun mal gar nicht aus oO also ich gehe einfach zum amtsgericht und die sagen mir was ich alles mache muss?


was passiert eig wenn man einfach nicht reagiert?



Google nutzen oder mal lesen was auf dem Mahnbescheid steht ist wohl zuviel verlangt was?

Es ist wie gesagt nur ein Kreuz zu machen und zu Unterschreiben und dann wird das an das ZUSTÄNDIGE Gericht geschickt.

Wenn der Wisch von einem Mahngericht (staatliche Inkassohilfe mit Abzockgebühren die die Staatskasse füllen) kommt muss er auch dahin und nicht zu dem Amtsgericht vor Ort.

Da du ja eh nicht gelesen hast was auf dem Mahnbescheid drauf steht seh ich es schon kommen das du den noch an die falsche Adresse schickst. :freak:

Du kannst auch noch zu dem Mahnbescheid 2 - 3 Sätze schreiben und zwar das du mit der Gegenpartei keinen Vertrag hast für den du Geld schuldig wärst sondern andersrum und der Vertrag beidseitig erfüllt wurde, also keiner irgendwem Geld oder noch eine Dienstleistung schuldig wäre.

Wenn du Widersprochen hast wird sicher nochmal irgendein Wisch kommen, den auch genau lesen, bis dahin solltest du dir aber bei Gericht einen Beratungsschein (Einkommensnachweise erforderlich!!) geholt haben und mit dem Wisch dann zum Anwalt gehen.

Wenn du für den dusseligen mahnbescheid das erstgespräch opferst wär das unklug, ich würd warten bis nochwas kommt.
 
Doc Foster schrieb:
Dann solltest du dich vielleicht auch nicht mit der Lösung von juristischen Sachverhalten beschäften,...

Es wurde nie geklärt was du im wirklichen Leben machst, spaanhans, was war es doch gleich bis du tatsächlich Anwalt?

Wenn du alles liest, liest du das man hier und da mal was davon mitbekommen hat. Immerhin sind wir nicht einem Jura Forum und immerhin gebe ich ja zu, kein Jurist zu sein. Jedoch habe ich eines gelernt:
Besonders im Recht kann man Recht je nach § so auslegen, dass man Recht hat, deswegen gibt es doch Gerichte. Damit letzendlich jemand entscheidet wer im Recht ist. :evillol:

Was spricht den gegen die Klage wegen Nötigung mit den von mir aufgeführten Punkten?

florian. schrieb:
klar, ich verklage nun auch jeden wegen Nötigung der mir "Androht" mich zu verklagen.
bei manchen ist der begriff "Nötigung" scheinbar sehr sehr Dehnbar....

Und wie weit müsste sich der vorliegende Fall des TE ändern, damit es deiner Meinung nach einer "Nötigung" entspricht?

Den weiteren Fall kann man ja in meinem letzten Beitrag lesen, da brauche ich mich ja nicht zu wiederholen.
 
warum sollte es Nötigung sein wenn ich jemandem den Rechtsweg "Androhe"?

der Vorliegende Fall ist so:
"Gib mir mein Geld oder ich Klage mein Recht ein!"
joa, Nötigung, du hast recht:stock:
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Fall würde ich nicht so stark verallgemeinern, aber so empfinde ich das ganze ohne viele Paragraphen zu verwenden:
Der Kunde will vom TE das Geld für die geleistete Arbeit zurück fordern mit Androhung von Klage. Meiner Meinung gibt es keine zentrale Grundlage für die Forderung, die Klage wäre nicht gerechtfertigt. Habe ich ja alles schon getippt. Nun habe ich ja getippt, stattdessen kann man den Kunden wegen Nötigung verklagen, siehe meinen Beitrag weiter oben. Im Grunde reicht auch die Warnung dazu, aber die war hinfällig, da der Kunde dem TE bereit ein Mahnbescheid zusenden ließ.
Und nur um das hier klar zustellen, weil einige Leute ja gerne dazu neigen anderen zu verurteilen, ich stifte ihn nicht dazu an ihn zu verklagen. Ich habe in den Beitrag auch getippt Anwalt fragen.

Aber nun zurück zur Nötigung, welche Komponenten bedarf es zu einer Nötigung nach §240 Nr. 1,2,3.
Die Gewalt und die Drohung, wobei die psychische Komponente der Gewalt die Drohung mit beinhaltet, welche dem TE in Form einer Email zugesandt worden ist und Druck auf den TE ausübt. Die physische Komponente der Gewalt sind die juristischen Folgehandlungen, es wird jeder wohl einsehen, dass es eine Belastung darstellt wenn man angeklagt vor Gericht stehen muss.
Die Drohung umfasst die in Aussicht gestellte Ausführung der Gewalt bei unterlassen des zurückzahlens des Beitrages. Es handelt sich auch nicht um versuchte Nötigung, da der Mahnbescheind beim TE schon eingetroffen ist.

Es bleibt also lediglich offen wie verwerflich das Übel sein könnte und das habe ich auch geschrieben, weißt der Anwalt.
 
hör doch mit deiner Nötigungs-theorie auf.

nur weil jemand zu einer Handlung "genötigt" wird, (z.b. einem Mahnbescheid zu Bearbeiten)
kann man die Gegenpartei nicht wegen Nötigung verklagen.
der Zusammenhang ist einfach total Lächerlich, und das hilft dem TE auch nicht weiter...

Meiner Meinung gibt es keine zentrale Grundlage für die Forderung,
Deine Meinung ist aber total egal, geunauso die Meinung des TEs oder des Klägers.
ob die Forderungen Gerechtfertigt sind, muss ein Gericht klären.


@TE
Hast den Mahnbescheid schon abgeschickt?
 
Zuletzt bearbeitet:
eines sei noch gesagt:
du wirst den nachweis darueber fuehren muessen, welchen inhalts die vereinbarung zwischen dir und dem typen war und dass du deinen teil voll erfuellt hast.

ich kenn solche typen, die versuchen in ihrer typischen *rschlochmanier ihren kopf durchzusetzen. gib keinen millimeter nach, reich gegebenenfalls eine negative feststellungsklage gegen den typen ein nach ruecksprache mit dem anwalt.

einige leute brauchen einfach einen schuss vor den kopf.
 
florian. schrieb:
hör doch mit deiner Nötigungs-theorie auf.
[...]
Deine Meinung ist aber total egal, geunauso die Meinung des TEs oder des Klägers.

Ich habe meine Meinung nach meinem Wissenstand getippt, wenn es gegen eine Regel ist, dies zu tun, dann gibt es ein Melde Button. ;)
Du fühltest dich jedoch dazu berufen, meinen Beitrag zu diskreditieren in dem du das ganze in lächerliche ziehst.

florian. schrieb:
klar, ich verklage nun auch jeden wegen Nötigung der mir "Androht" mich zu verklagen.
bei manchen ist der begriff "Nötigung" scheinbar sehr sehr Dehnbar....

Konntest jedoch bisher nicht wirklich sachlich dagegen halten. Theorethisch sollte der TE keine Probleme haben die Klage abzuweisen meiner Meinung nach. :D Das ist der theorethische Planverlauf, immerhim kann man bei allen Gerichtsverläufen von Theorie sprechen. Ich nehme mal an, dass der letzte Satz ein Versuch ist, deinen Beitrag so zu gestalten, dass er noch zum Bezug zum eigentlichen Thema hat.

Nun müsste hier auch noch was für den TE stehen, aber das steht schon einen Absatz davor, wäre aber schön wenn du uns auf den laufenden hälst :D
 
Hi,

es hat sich was in der Sache getan. und zwar habe ich pünktlich dem mahnbescheid via Einschreiben widersprochen. Der Mahnbescheid ging ans Amtsgericht H*****. Heute bekam ich einen Brief:

In der oben genannten Mahnsache wurde von ihnen am ... Widerspruch erhoben...

...Die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nun mehr vor. Demgemäß ist der rechtsstreit zur durchführung des streitigen Verfahrens an das Amtsgericht B***** abgegben worden.

Diesem Gericht bleibt die Prüfung seiner Zuständigkeigt vorbehalten.

Richten SIe künftige Eingaben an das vorbezeichnete Prozessgericht.


Heißt das für mich das mein Widerspruch quasi durchgegangen ist? Dann hat wohl der jenige der von mir Geld verlangt, einen ähnlichen Brief bekommen hat?
 
Du hast jetzt widersprochen und es wird nun von einem Prozessgericht geklärt werden, wer von euch beiden Recht hat...

Und wieder ein Verfahren, dass unsere Gerichte für wichtigere Sachen blockiert...
 
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