Drohung mit Anklage oO

das ist ein querulant. vergiss das .... (irgendein name). das hosting ist nie im webpage angebot inbegriffen, da dies laufende kosten sind. das wäre das gleiche, wenn du ein handy kaufst und dann die abogebühren nicht bezahlen würdest, weil du ja für das handy bezahlt hast.
du hast ihm freundschaftlich ein hosting angeboten, was nicht im preis der page inbegriffen war.
350€ ist a) kein freundschaftspreis (meine freunde bezahlen für support etc. bei mir keinen cent) b) wundere dich nicht, wenn du von deinen freunden soviel geld verlangst, dass diese danach den spiessumdrehen. c) such dir bessere freunde oder behandle deinen freunde besser.

dann wirst du in zukunft keine solche probleme haben.
 
@DocFoster
Be oder Angeklagt ist ja egal im endeffekt das selbe jetzt scroll nochmal hoch und lies nochmal

Wen Aussage gegen Aussage steht --> Im Zweifel für den Angeklagten hatte ich geschrieben

Solange der Kläger nichts beweisen kann steht Aussage gegen Aussage

Also denk nochmal nach ;)
 
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@ Topic:

Entscheidend ist hier wie schon geschrieben die Frage, ob das Hosting Vertragsbestandteil geworden ist. Das kann ausdrücklich geschehen sein, aber sich auch aus den Umständen / Formulierungen ergeben haben.
 
Frag nen Anwalt.

Einerseits hat dein Kunde Schuld, da er sich halt besser an ne professionelle Firma gewendet hätte.

Andererseits ist die Frage, was ihr vereinbart habt:
Wenn du nur die Seite erstellen solltest --> hast den Vertrag erfüllt
Falls du auch das Hosting übernehmen solltest ---> dein Problem, hättest ihm halt nen besseren Hoster vermitteln müssen

Schadenersatzleistungen, für nicht erbrachte Leistungen (z. B. schlechte Verfügbarkeit des Servers) hat er normalerweise gegenüber dem Hoster. Falls du dafür zuständig warst (und du aus Billigheimer-Gründen das bei deinem Kollegen gemacht hast), würde ich sagen, du trägst dann zumindest eine Teilschuld.
Da du dann aber wohl den Vertrag mit deinem Kollegen geschlossen hast, wärst du für das Hosting zuständig und damit evtl. schadenersatzpflichtig....

Du schreibst was von läppischen 350 €? Wenn es dir zu wenig ist, hättest du mehr vereinbaren müssen oder es ansonsten halt nicht machen sollen...

Sofern du die Seite nach seinen Wünschen erstellt hast, kann er das Geld in keinem Fall zurückfordern.
Er könnte dich höchstens zu Schadenersatzforderungen auffordern...
 
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Doc Foster schrieb:
@ Topic:

Entscheidend ist hier wie schon geschrieben die Frage, ob das Hosting Vertragsbestandteil geworden ist. Das kann ausdrücklich geschehen sein, aber sich auch aus den Umständen / Formulierungen ergeben haben.


Auch wenn es vertragsbestandteil geworden sein sollte hat der Kläger kein recht die kompletten 350€ zurückzufordern
 
Kommt hier ganz drauf an was in den E-Mail vereinbar wurde.
Wie von den Meisten schon geraten, drucke deinen kompletten Schriftverkehr mit ihm aus und geh zu einem Anwalt.
War das Hosten nun in den 350€ inbegriffen oder nicht etc. und wer am Ende bezahlen muss.
Geh zu einem Anwalt, wird dich ~20€ oder so kosten für das erste mal.
Kommt dich auf jeden Fall günstiger als wenn dus drauf ankommen lässt und es dann doch vereinbar wurde, dass du das hosting übernimmst.
 
wenn man sich in typo3 auskennt, ist eine seite die auf einem standarttemplate basiert in 4-5 stunden online. da sind 350€ schon gerechtfertigt. Rechnet man dazu mal den Stundensatz aus kann man davon auch ganz gut leben.
 
350 € ist ein Witz, ein Unternehmen würde dir dafür nicht mal eine 1 Seiten Homepage erstellen. Von daher war das schon ein Freundschaftspreis.

Aber Back2Topic:
Hast du oder er noch ein Backup der Seite? Falls ja würde ich ihn ein Hostingspaket kaufen lassen, du spielst die Seite da drauf und übernimmst insgesamt das erste Jahr der Hostingkosten. Das wäre meiner Meinung nach ein fairer Deal und von dir sehr kulant. :)

Wenn die Seite bereits 4 Monate gehostet wurde, dann übernimmst du noch die restlichen 8 Monate. Rechtlich kann er dir nur das was er beweisen kann. Also schau dir mal die E-Mails an.

Aber wie gesagt, ich würde ihm damit entgegenkommen auch wenn du das nicht musst.
Und nächstes mal mach etwas schriftliches...

Fallst du kein Backup der Seite hast und er auch nicht, dann müsst ihr euch anderweitig einigen.
 
....eben...ich hab mir nochmal die mails durchgelesen. viel gerede über wie was gemacht wird. bei der entwicklung hatte ich das projekt eben auf dem typo3 server laufen. der kunde hat versucht das projekt auf seinem server, ich glaube iwas von 1und1, zu hosten. das hat nicht geklappt und ich hab vorgeschlagen die seite kostenfrei auf einem typo3 server zu hosten der mir zugänglich ist durch meinen kollegen, der damit einverstanden war.

in den mail habe ich ihm eine rechnung über die erstellung der seite angehängt die er aktzeptiert hat.

naja ich werde nocheinmal alles daran setzen an die projekt daten zu kommen und diese neu hosten.

der kunde hat mir gerade in einem sehr unfreundlich bwl-analysten-vor-semester deutsch klar gemacht, dass er eine andere "firma" zur neuentwicklung veranlasst hat um seiner drohung nachdruck zu verleihen^^grrr haarsträub:D

naja der typ ist etwas zwielichtig, ich war nur eine stufe über mir in der schule
ich habe mit ihm an einem RFID projekt gearbeitet. habe etwas geld bekommen für bisschen programmier pipapo dann sollte ich aber in das projekt mit einer firmenbeteiligung einsteigen, nach etwa 30 investierten arbeitsstunden bekam ich die mail dass er ein anderes team gefunden hätte^^verarsche.

wie gesagt ich hätte das geld auch zahlen können aber ich will mich einfach nicht verarschen lassen^^
 
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du hast ihn angeboten die seite kostenfrei zu hosten? dann fliesst das nicht in die 350€ rein, lass es einfach wen er dich verklagt geh zum anwalt
 
Ohne jetzt eine Rechtsberatung zu sein: Ich würde auch mal sagen, dass wenn es keinen Vertrag zum Hosting gibt, in dem u.a. die Verfügbarkeit der Seite (bei einem Provider meist 99% des Jahres) festgelegt wurde, der garnichts machen kann.

Wie schon gesagt wurde: Gibt es einen Vertrag zum Hosting ? Kostet dieses was ?

Der Typ soll mal froh sein, überhaupt für 350 Euro ne Webseite bekommen zu haben. Ne Typo3 Seite bzw. generell ne Webseite kostet in der Regel ab 1000 Euro aufwärts - je nach Stundensatz und Stundenaufkommen.

Bevor du die 350 Euro zurück gibst, kannste echt zu nem Anwalt gehen und die Geschichte prüfen lassen. Es gibt übrigends auch für Stundenten usw. Beratungshilfescheine, dann werden die Kosten vom Amt übernommen. Der Beratungshilfeschein kostet 10€ und ist für Leute, die sich sonst keinen Anwalt leisten können.

Grüße, viel Glück
 
danke für die vielen antworten. eine vertrag zum hosting gab es nicht, es ging wirklich nur um die erstellung der seite, die akzeptierte rechnung die ich ihm stellte bezog sich auch nur auf die entwicklung der page.
 
soo, jetzt hab ich nen komisches schreiben in gelbem umschlag erhalten von einem amtsgericht, steht so drauf, mit der forderung 350 euro inkl 20 euro kosten zu zahlen oO

auf dem schreiben steht :

Hauptforderung:
Dienstleistungsvertrag
gem. schreiben - rechnung nr.1 vom 7.12.09

dann steht da noch "Der Antragsteller hat erklärt, dass der anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei"

den letzten satz verstehe ich nicht oO

dazu kommt noch dass es überhaupt keinen dienstleistungsvertrag gibt. die rechnung habe ich hier liegen und dort steht eindeutig rechnung an.... für "HOMEPAGE"

und dann stehen da noch die arbeitsstunden für die erstellung, fertig. ich weiß nich wo der den dienstleistungsvertrag her nimmt.

auf meine mail, dass er mir bitte die quittung zuschicken möge, damit ich das überprüfen kann, und dass ich nicht für laufenende kosten für server und wartung backup etc. doch gar nicht zuständig bin und kein geld bekomme, bekam ich keine antwort^^
 
Warst du jetzt beim Anwalt?
Spätestens aber jetzt solltest du einen Aufsuchen!
Da können wir dir hier schlecht weiter helfen.
 
Im Grunde ja, je nach dem bis wann du halt Reagieren musst.
Was steht denn im schreiben, bis wann musst du bezahlen oder auf das schreiben reagieren?

Auf jeden Fall mein er es ernst.
 
da steht dass ich innerhalb der nächsten 2 wochen reagieren muss. ich kenn mich da nun mal gar nicht aus oO also ich gehe einfach zum amtsgericht und die sagen mir was ich alles mache muss?


was passiert eig wenn man einfach nicht reagiert?
 
Nochmal geh zu nem Anwalt, der kann dir da am besten weiter helfen.
Wenn du nicht Reagierst wird wohl nen weiteres schreiben kommen, ggf. sogar mit Mahngebühren etc.
Lass dich von einem Anwalt deines Vertrauens beraten und fertig.
Am besten wie schon gesagt, kompletten Schriftverkehr mitbringen.

Ohne Anwalt wird es wohl darauf hinauslaufen, dass du bezahlen musst. Wir können dir hier keine Rechts Beratung geben. (einmal nciht erlaubt zum anderen wird das da wo es über ein wenig "Grundwissen" hinaus geht auch recht schwer).
 
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