Dürfen Feldjäger in den Verkehr eingreifen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@Arch-Angel

Wenn die Kolonne eine Geschwindigkeit einhalten muß, kann sie ja mittels Blaulicht und akustischem Signal, Sonderrechte einfordern, aber so mit Sicherheit nicht.

Bundeswehr ist, wie der Name schon sagt, keine Ländersache.

Findest Du nicht auch, daß derjenige, der Behauptungen aufstellt und von anderen gebeten wird, diese zu belegen, in einer Bringschuld ist und nicht den anderen die Beweisführung der eigenen Behauptung auferlegen sollte?

Ark'Shell schrieb:
Die Bundeswehr und auch deren Feldjäger dürfen innerhalb Deutschlands keine Polizeiaufgaben übernehmen. Punkt. Aus!
Das ist im GG verankert und dient grundsätzlich der Vermeidung eines Putsches der sich auf das Militär stützt bzw. generell der Einmischung des Militärs in Politik und Zivilleben. Die Aufhebung dieser Sperre ist im Rahmen des Antiterrorkampfes häufig diskutiert worden und wird auch weiter diskutiert. Aber bisher ist da nicht dran gerüttelt worden. Lediglich der humanitäre Hilfseinsatz bei (Natur-)katastrophen ist gestattet.
...

Fügen wir einfach mal die dazugehörigen Artikel an: Artikel 35 und Artikel 87a GG

Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip, heißt die Unterstützung erfolgt nur, wenn kein anderer Hilfeleistung erbringen kann. (Ausnahme dringende Nothilfe.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist nunmal nicht so einfach, den einen Paragrafen zu finden, den einem dann die Gerichte um die Ohren hauen. Es ist doch immer so: man glaubt was, und dann gibt es doch Ausnahmen. Genauso kann keiner auf die Schnelle nachweisen, dass es nciht möglich ist, dass Feldjäger im Rahmen der Aufgabe die Befugnisse zugewiesen bekommen, wie in #38 beschrieben.
 
@arch angel:
dennoch werden durch eine solche weisung verkehrsteilnehmer gefährdet, und kann deswegen so nicht rechtens sein... selbst WENN die feldjäger in dieser situation pol. befugnisse hatten: a) wie soll der otto normalbürger das erkennen, b) darf auch die polizei einen nicht zu ordnungswiederigkeiten bzw. evtl. sogar straftaten nötigen
 
BulletHunter69 schrieb:
Wenn Sie als Eskorte in einem Konvoi fahren und die Aufgabe ist es zum Beispiel einen Flieger zu erwischen oder irgendwo das eskortierte Fahrzeug pünktlich hinzubringen, ist es zwingend notwendig ;)

Ach, wenn ich spät dran bin, dann darf ich auch ungestraft auf die Tube drücken!? Neenee, so einfach ist das nicht!

An die Geschwindigkeitsbegrenzung halten und gut is!
 
Ich arbeite mit denen beruflich zusammen, wenn sie im Dienst sind und entweder einen Waffen-oder Ammotransport sichern oder wie in deinem Fall eine(n) VIP, hast du Pech wenn du denen in die Quere kommst, es ist immer besser einfach auszuweichen und zu tun was sie verlangen, wen du denenim Weg warst weil du zu langsam gefahren bist, hast du leider pech wiel man im Konvoi auf der Autobahn IMMER so schnell wie's die Sicherheit zulässt, fährt.
Kann mich noch erinnern als wir mit Arnold auf der Autobahn mit über 200 fuhren...scheiss drauf!

Die RUF (Rules of Force) im Einsatz ist eindeutig und auf deren Seite, wir hatten schon mal eine kleine Auseinandersetzung mit der saudummen Autobahnpolizei als wir mit der Militärpolizei und Diplomatenkennzeichen auf der Autobahn im Übertempo im seeeehr knappen 6er Konvoi fuhren..da haben sie leider den Kürzeren gezogen.

Hättest du eine Radarstrafe bekommen, Einspruch erheben, weil ja am Bild sowieso die Feldjäger mit drauf gewesen wären, oder?

Ach ja, weil da oben wer so eine Anspielung auf "Spassverderber" gemacht hat - das ist deren Job und so einen Job wie den muss man so machen, sonst hat ja gar keiner mehr vor irgendetwas Respekt.
Es hat schon seinen Grund warum man als Soldat der Scheisse gebaut hat vor der MP immer Schiss haben sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Atkatla schrieb:
Es ist nunmal nicht so einfach, den einen Paragrafen zu finden, den einem dann die Gerichte um die Ohren hauen. Es ist doch immer so: man glaubt was, und dann gibt es doch Ausnahmen. Genauso kann keiner auf die Schnelle nachweisen, dass es nciht möglich ist, dass Feldjäger im Rahmen der Aufgabe die Befugnisse zugewiesen bekommen, wie in #38 beschrieben.

Es lassen sich aber viele Dinge mit einer gewissen Grundlage an Kenntnissen schon erkennen, ob es möglich/erlaubt ist oder nicht. Dazu gehört u.a. auch das Grundgesetz.

@Dr4ven

Sehr emotional argumentiert.

Wenn ich mich nicht falsch erinnere, heißt es aber ROE (Rules of engagement) und Deutschland ist kein Einsatzland. Daher wenn überhaupt ROE=GG.

Alleine die Tatsache, daß die BAB-Polizei die Kolonne angehalten hat, zeigt, das sie nicht informiert wurden und nicht ob rechtlich gesehen alles in Ordnung war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Morhaith schrieb:
@arch angel:
dennoch werden durch eine solche weisung verkehrsteilnehmer gefährdet, und kann deswegen so nicht rechtens sein... selbst WENN die feldjäger in dieser situation pol. befugnisse hatten: a) wie soll der otto normalbürger das erkennen, b) darf auch die polizei einen nicht zu ordnungswiederigkeiten bzw. evtl. sogar straftaten nötigen

Naja, solche Leute die zu blöde sind um einen Konvoi zu erkennen wenn er in seiner Nähe sind enden dann damit dass man ihren Wagen zum stoppen zwingt und ihn ausm Auto schleift weil sein dummes Verhalten erst recht gefährlich war.

P.S.: Bei uns in Österreich regeln sie sogar den Verkehr wenn mil. Fahrzeuge unterwegs sind...von wegen keine Befugnis, ausserdem kann man das immer mit Weisungen die auf die Aufgabe zugeschnitten sind umgehen und die reguläre Polizei ist in der Regel darüber informiert. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Dr4ven:

ich glaube nicht, dass du mit denen zusammenarbeitest:
a) haben die innerhalb deutschlands einem zivilisten garnichts zu sagen... das weiss jeder bw angehörige....
b) ist der begriff "ammotransport" total abstrus..... ein bw angehöriger würde, wenn überhaupt von einem "Mun-Transport" reden
die militärpolizei ist und bleibt nunmal militärpolizei..... für zivile zwecke gibt es schon eine polizei

edit: da wird niemand irgendwo rausgeschleift.....
wir sind ja hier nicht in irgendner bananenrepublik



edit 2:

Bundeswehr /= Österreichisches Militär
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Dr4ven, schön und gut das ganze, aber zwischen ausweiche (sprich eben zur Seite fahren) und auf Befehl schneller zu fahren als erlaubt ist, ist schon noch ein großer Unterschied, mit deiner Begründung dürfte somit auch einer einen Mord begehen, weil der hat das ja gesagt, dümmer gehts nimmer...und da schau ich mir gerne eine Gerichtsverhandlung dazu und wie sauber dieser Feldjäger davon kommt...


EDIT: sry Dr4ven ich lebe auch in Österreich und bin sogar mehrmals im Jahr in der Nähe von Allensteig (gr. Truppenübungsplatz in Ö), und es ist noch nie vorgekommen, dass da auch nur ein Militär den Verkehr regelt oder dich das Bundesheer dazu genötigt hätte, eine Straftat zu begehen....
 
Zuletzt bearbeitet:
heiner.hemken schrieb:
Es lassen sich aber viele Dinge mit einer gewissen Grundlage an Kenntnissen schon erkennen, ob es möglich/erlaubt ist oder nicht. Dazu gehört u.a. auch das Grundgesetz.
Und? Auch Privilegien aus dem Grundgesetz können eingeschränkt werden, solange es mit dem Grundgesetz lt. der Gesetzeshüter vereinbar ist. Zitat: "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Brauch man ja schon allein, um Leute in den Knast stecken zu können.
 
Dr4ven schrieb:
Ich arbeite mit denen beruflich zusammen, wenn sie im Dienst sind und entweder einen Waffen-oder Ammotransport sichern oder wie in deinem Fall eine(n) VIP, hast du Pech wenn du denen in die Quere kommst, es ist immer besser einfach auszuweichen und zu tun was sie verlangen, wen du denenim Weg warst weil du zu langsam gefahren bist, hast du leider pech wiel man im Konvoi auf der Autobahn IMMER so schnell wie's die Sicherheit zulässt, fährt.
Kann mich noch erinnern als wir mit Arnold auf der Autobahn mit über 200 fuhren...scheiss drauf!
...

Halte ich für völligen Blödsinn. Im Kriegsfall mag das sein, den haben wir aber nicht. Konvois haben Sonderrechte, müssen aber auch Regeln einhalten. Und ich wette einen Kasten Bier, dass nirgendwo in den Rechten steht bzw. mit ihnen zu vereinbaren ist, dass die Militärpolizei ohne Blaulicht andere Verkehrsteilnehmer zwingen darf, eine Straftat zu begehen. Auch mit Blaulicht nicht. Und sie haben auch nicht das Recht, bei Nichtfolgeleisten irgendwelche Sanktionen durchzuführen. Mein Gott, wir reden über eine öffentliche Straße wo Oma Else und Lieschen Meier langfahren. Ich würde gerne wissen, wo im Falle eines Unfalles dann die Verantwortung läge...
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Ausnahme zum Überschreiten der Geschwindigkeit fällt mir aber ein.
Bsp. Du fährst auf einer Brücke, wo überholen aufgrund eingeschränkter Sicht nicht möglich ist, die Geschwindigkeit ist auf 60kmh beschränkt. Wenn hinter dir ein Fahrzeug mit Sondereinsatzrechten (Blaulicht und Horn) fährt musst du schneller fahren bis die dich sicher überholen können.
 
heiner.hemken schrieb:
@Dr4ven

Sehr emotional argumentiert.

Wenn ich mich nicht falsch erinnere, heißt es aber ROE (Rules of engagement) und Deutschland ist kein Einsatzland. Daher wenn überhaupt ROE=GG.

Alleine die Tatsache, daß die BAB-Polizei die Kolonne angehalten hat, zeigt, das sie nicht informiert wurden und nicht ob rechtlich gesehen alles in Ordnung war.

Nein das ist falsch, ROE ist das der Soldaten im Einsatz bei Feindkontakt, das RUF Statement ist das was die MPs vor einem Waffentransport abgeben und selber unterschreiben müssen, davor dürfen sie nicht durch ein anderes Land fahren, zB.
Ich hab diese Dinger dutzendfach vor mir liegen...
Das 'RUF Statement' bezeichnet wie bei der Polizei wann sie Waffengewalt anwenden dürfen, ROE ist generell das Verhalten im Feindkontakt, diese ändern sich laufend und ist eigentlich ein Politikum.

Zum Konvoi:

Wir wurden nicht aufgehalten, wir wurden angezeigt und ich war selbst dabei.. :D
 
@atkatla
das ist so nicht richtig....
1) darf die polizei nicht gegen gesetze verstossen (vorläufig festnehmen darf jeder bundesbürger, wenn gefahr im verzug ist)
2) diese von dir angesprochenen einschränkungen der rechte müssen in diesem fall aber von einem richter angeordnet werden... zum glück haben wir in D gewaltentrennung........
3) das recht auf körperliche unversehrtheit kann einem niemand nehmen
 
So siehts. Die Feldjäger haben absolut keine Weisungsbefugnis was die Straßenverkehrsordnung an geht. Das hat nur die hiesige Polizei. Hatte auch mal sone Feldschleuder an der Heckstoßstange kleben , der der Meinung war das ich zulangsam unterwegs wäre. Kurz ihn peer Handzeichen drauf hingewiesen, das ein Geschwindigkeitslimit ausgeschildert war. Und das Thema war erleigt. Die können sich eben nicht alles rausnehmen, und müssen sich genauso ans Tempolimit halten wie alle anderen auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
iRox schrieb:
Eine Ausnahme zum Überschreiten der Geschwindigkeit fällt mir aber ein.
Bsp. Du fährst auf einer Brücke, wo überholen aufgrund eingeschränkter Sicht nicht möglich ist, die Geschwindigkeit ist auf 60kmh beschränkt. Wenn hinter dir ein Fahrzeug mit Sondereinsatzrechten (Blaulicht und Horn) fährt musst du schneller fahren bis die dich sicher überholen können.

Richtig, in Österreich kommt jetzt ein Gesetz raus das dich erheblich teuer zu stehen kommt, solltest du einem Einsatzwagen nicht unverzüglich Platz machen, auch wenn du mal Schienen befahren musst oder eben die Geschwindigkeit überschreitest.
Blaulichteinsätze sind immer nachvollziehbar und bei einer Radarstrafe sollte das beim Einspruch kein Problem sein.
 
Morhaith schrieb:
@atkatla
das ist so nicht richtig....
1) darf die polizei nicht gegen gesetze verstossen (vorläufig festnehmen darf jeder bundesbürger, wenn gefahr im verzug ist)
2) diese von dir angesprochenen einschränkungen der rechte müssen in diesem fall aber von einem richter angeordnet werden... zum glück haben wir in D gewaltentrennung........
3) das recht auf körperliche unversehrtheit kann einem niemand nehmen
Und wo habe ich geschrieben, das ALLES eingeschränkt werden kann?

Es geht um diesen Fall hier und nicht um Verhaftungen o.ä.

Die Polizei darf auch für dich offensichtlich schneller als Tempolimit fahren im Rahmen ihrer Aufgaben. Oder notfalls in fremden Wohnraum eindringen wenn Gefahr im Verzug ist. Sie dürfen es normalerweise nach Gesetz nicht. Bis eben diese schönen Regelungen kommen, warum sie es in bestimmten Fällen doch dürfen. Die Polizeibefugnisse sind den meisten eben beaknnt, die Feldjägerproblematik ist eben nicht groß breitgetreten und die meisten wissen eben nicht mehr als "Bundeswehr nicht im Inland" ungeachtet evtl. Einschränkungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dr4ven schrieb:
Richtig, in Österreich kommt jetzt ein Gesetz raus das dich erheblich teuer zu stehen kommt, solltest du einem Einsatzwagen nicht unverzüglich Platz machen, auch wenn du mal Schienen befahren musst oder eben die Geschwindigkeit überschreitest.
Blaulichteinsätze sind immer nachvollziehbar und bei einer Radarstrafe sollte das beim Einspruch kein Problem sein.
Du widersprichst dir halt selbst, denn jetzt redest du von Blautlichteinsätzen und genau das sind die Unterschiede...auch in Österreich darf dich kein Militär (wovon hier aber die Rede ist) ohne Blaulicht (was es hier auch nicht gab) dich zu einer Straftat zwingen.

Du redest jetzt aber von Einsatzwagen mit Blaulichteinsätzen, das ist ein erheblicher Unterschied...
 
pyrol schrieb:
Halte ich für völligen Blödsinn. Im Kriegsfall mag das sein, den haben wir aber nicht. Konvois haben Sonderrechte, müssen aber auch Regeln einhalten. Und ich wette einen Kasten Bier, dass nirgendwo in den Rechten steht bzw. mit ihnen zu vereinbaren ist, dass die Militärpolizei ohne Blaulicht andere Verkehrsteilnehmer zwingen darf, eine Straftat zu begehen. Auch mit Blaulicht nicht. Und sie haben auch nicht das Recht, bei Nichtfolgeleisten irgendwelche Sanktionen durchzuführen. Mein Gott, wir reden über eine öffentliche Straße wo Oma Else und Lieschen Meier langfahren. Ich würde gerne wissen, wo im Falle eines Unfalles dann die Verantwortung läge...

Kommt drauf an was gerade gemacht wird, ihr schert ja alles über einen Kamm.
Waffen, Munitionstransporte oder überlange Fahrzeuge die von Feldjägern begleitet werden fahren ganz normal, da gibts auch kein Blaulicht, das ist alles low intensity und vor allem low profile.

Ein Konvoi ist aber etwas anderes, ja selbst wenn ich mit meinem Chef alleine unterwegs bin darf ich bei Gefahr in Verzug so ziemlich viel anstellen, sofern es gerechtfertigt und vor allem IM VERHÄLTNIS ist, sonst hat man vorm Richter schlechte Karten.

In der Regel ist aber bei einem Konvoi meist 1 ziviler, meist sogar gepanzerter Polizeiwagen als Personenschutz dabei und somit hats schon wieder ganz anderen Charakter..
Die Feldjäger alleine überschreiten kaum ihre Kompetenzen, zumal es beim Militär ganz andere Konsequenzen hat als bei der zivilen Polizei.

Aber wie gesagt, keiner von euch weiss was an diesem Tage wo der TE sich in die Hose gemacht hat der genaue Auftrag und die genaue Weisung von oben war, zumal ich mir sicher bin dass auch die (zivile) Polizei dabei war, ziemlich sicher auch im Wagen beim VIP...und schon hast du als Zivilist ausgeschissen.

Das Problem ist dass man als Otto Normalverbraucher von solchen Dingen keine Ahnung hat und somit zumeist nur das wissen kann das man sich ergoogelt, gell?
Ihr würdet staunen was so alles reingeht und nicht bekannt wird..
 
Zuletzt bearbeitet:
@TE
kurz gesagt: Die haben keine Recht den Straßenverkehr zu "regeln"

Dr4ven schrieb:
Richtig, in Österreich kommt jetzt ein Gesetz raus das dich erheblich teuer zu stehen kommt, solltest du einem Einsatzwagen nicht unverzüglich Platz machen, auch wenn du mal Schienen befahren musst oder eben die Geschwindigkeit überschreitest.
Blaulichteinsätze sind immer nachvollziehbar und bei einer Radarstrafe sollte das beim Einspruch kein Problem sein.

Sorry, aber du vergleichst hier grad Äpfel mit Birnen. Ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht ist etwas vollkommen anderes als ein Militärfahrzeug OHNE Blaulicht oder Horn:rolleyes:
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben