H
heiner.hemken
Gast
@Arch-Angel
Wenn die Kolonne eine Geschwindigkeit einhalten muß, kann sie ja mittels Blaulicht und akustischem Signal, Sonderrechte einfordern, aber so mit Sicherheit nicht.
Bundeswehr ist, wie der Name schon sagt, keine Ländersache.
Findest Du nicht auch, daß derjenige, der Behauptungen aufstellt und von anderen gebeten wird, diese zu belegen, in einer Bringschuld ist und nicht den anderen die Beweisführung der eigenen Behauptung auferlegen sollte?
Fügen wir einfach mal die dazugehörigen Artikel an: Artikel 35 und Artikel 87a GG
Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip, heißt die Unterstützung erfolgt nur, wenn kein anderer Hilfeleistung erbringen kann. (Ausnahme dringende Nothilfe.)
Wenn die Kolonne eine Geschwindigkeit einhalten muß, kann sie ja mittels Blaulicht und akustischem Signal, Sonderrechte einfordern, aber so mit Sicherheit nicht.
Bundeswehr ist, wie der Name schon sagt, keine Ländersache.
Findest Du nicht auch, daß derjenige, der Behauptungen aufstellt und von anderen gebeten wird, diese zu belegen, in einer Bringschuld ist und nicht den anderen die Beweisführung der eigenen Behauptung auferlegen sollte?
Ark'Shell schrieb:Die Bundeswehr und auch deren Feldjäger dürfen innerhalb Deutschlands keine Polizeiaufgaben übernehmen. Punkt. Aus!
Das ist im GG verankert und dient grundsätzlich der Vermeidung eines Putsches der sich auf das Militär stützt bzw. generell der Einmischung des Militärs in Politik und Zivilleben. Die Aufhebung dieser Sperre ist im Rahmen des Antiterrorkampfes häufig diskutiert worden und wird auch weiter diskutiert. Aber bisher ist da nicht dran gerüttelt worden. Lediglich der humanitäre Hilfseinsatz bei (Natur-)katastrophen ist gestattet.
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Fügen wir einfach mal die dazugehörigen Artikel an: Artikel 35 und Artikel 87a GG
Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip, heißt die Unterstützung erfolgt nur, wenn kein anderer Hilfeleistung erbringen kann. (Ausnahme dringende Nothilfe.)
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