DVD bei eBay gekauft - gebrannte erhalten

And1.G

Lieutenant
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Nov. 2006
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Hallo!

Letzten Mittwoch habe ich bei eBay eine DVD erworben. Das war leider im aller aller dringendsten Auftrag meiner Freundin, daher bin ich das Risiko eingegangen und habe per Überweisung gezahlt, da kein PayPal angeboten wurde.

Heute kam das gute Stück an und siehe da: Eine gebrannte DVD mit selbstgedruckten Cover.

Da ja per Überweisung gezahlt wurde rechne ich schon fast gar nicht damit, das Geld wieder zu sehen, aber wie kann man es diesem Betrüger in Zukunft möglichst schwer machen?

Im Auktionstext stand in bunt schillernden Buchstaben folgendes:

Das ist eine Filmbörsen – DVD !

Importware, somit keine deutsche Ladenware!

Fragen hierzu bitte vor einem Gebot stellen.

Das hier ist eine Auktion von PRIVAT, deshalb keine Rücknahme, kein Umtausch, keine Garantie!

Aber auch wenn das Teil eine "Filmbörsen-DVD" ist, ist es immer noch Hehlerware. Aber wie gehe ich nun am besten vor? Die Bewertungen des Verkäufers stehen mittlerweile auf privat und sind im Detail nicht mehr sichtbar, allerdings steht dort immer noch "99,5% Positive Bewertungen"... Und wenn ich mich richtig erinnere, waren dort insgesamt einige hundert Bewertungen.
 
24,90 hab ich bezahlt. Wie gesagt, auf besondere Order der Freundin, ich hätte so viel niemals für eine DVD bezahlt ;)

Das Geld wieder zu bekommen wäre natürlich schon schön.
Ist es denn ratsam erstmal dem Verkäufer zu schreiben oder sollte ich direkt bei eBay ein Problem anmelden?
 
schreib dann den Verkäufer erstmal. Ebay, wird dir persönlich wenig helfen. Eher sich selbst und den Verkäufer ausschliessen. Du persönlich wirst aber davon nichts haben.
 
Was schreibt man dem Verkäufer denn in so einem Fall? Und wie? Einfach eine Nachricht über eBay?
 
Du kannst aber auch ebay anschreiben und Ihnen mitteilen,das besagter Verkäufer anscheinend mit Hehlerware bei der Plattform auftritt.

Hast du den Link des Angebotes noch ?
 
Kann mir hier vielleicht jemand eine ganz grobe Orientierung geben, was man da jetzt wirklich schreiben sollte? Ich hatte mit sowas noch nie zu tun und hab auch keine Ahnung, was in so ein Schreiben rein sollte...
 
Doc Foster, was verstehst du unter Filmbörse?
also es gibt ja viele Filmbörsen, aber das man dort gebrannte Filme Verkaufen kann wäre mir neu!



@TE
Schreib ihm, dass du eine Fälschung bekommen hast und daher dein Geld zurück willst.
und wenn du dein Geld nicht binnen 2 Wochen wieder hast, dann bist du gezwungen eine Anzeige zu erstatten.
kurz und schmerzlos eben.


dann wirst schon sehen wie er reagiert...
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann doch bei einer als Filmbörse gekennzeichneten DVD nicht ernsthaft erwarten, dass es sich dabei um Originalware handelt?
 
also wenn ich nach Filmbörse google, dann kommen da auf Filme Spezialisierte Flohmärkte.
wieso sollte man also davon ausgehen das es sich um keinen Original Film handelt?

meinst du vielleicht Tauschbörse? das ist doch wieder etwas völlig anderes.
 
Solltest aber beim Schreiben auf deinen Ton achten, nicht dass es am Ende heißt, du hättest ihn Erpressen wollen ;).
 
Doc Foster schrieb:
Man kann doch bei einer als Filmbörse gekennzeichneten DVD nicht ernsthaft erwarten, dass es sich dabei um Originalware handelt?

so aus neugier, wie verhält es sich dann mit einer Autobörse? Nur gestohlene Fahrzeuge?

Gruß
 
um welchen film/inhalt handelt es sich denn? wenn der verkäufer die rechte dazu hat, kann/darf er dir auch ein selbst erstelltes medium verkaufen.

falls nicht, wende dich an den händler und verlang eine wandlung. wenn das nicht fruchtet, wende dich an den copyright inhaber, der kümmert sich um den rest ;)

das geld ist dann in meisten fällen aber weg und ersatz gibt es keinen. quasi wie mit falschgeld.
 
Wir gingen von einem Original aus, vielleicht weil es sich bei gebrannten DVDs um gefälschte Ware handelt und das Handeln damit verboten ist?

Wäre sowas in der Richtung in Ordnung?

Sehr geehrte ...

Leider war die Ware, die Sie mir für das Angebot ... zugeschickt haben eine gebrannte DVD mit selbst ausgedruckten Cover.
Da es sich hierbei um gefälschte Ware handelt, biete ich Ihnen an, den Kauf rückgängig zu machen.
Hierfür setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen, in der Sie die Möglichkeit haben, zu der Sache Stellung zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Passt das so?

@gdfs: Kann dir den Link zur Auktion per PN schicken

Edit: Ich sollte wohl noch ausdrücklich erwähnen, dass ich damit die Zurückzahlung des vollen Betrages inkl. Versand fordere, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es sich offensichtlich um gefäschte bzw. widerrechtlich kopierte Ware handelt, wärest Du dann nicht eigentlich sogar verpflichtet, diese den Behörden zu übergeben bzw. entsprechend Anzeige zu erstatten?
 
@And1.G: Ich würde nicht "... gefälschte Ware ..." schreiben, sondern "... nicht um ein Original. Das war aus der Beschreibung Filmbörsen-DVD für mich nicht ersichtlich."

Vielleicht noch der Hnweis, dass du dich ansonsten an Ebay und ggf. an die Polizei wenden wirst.
 
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