Stefan_85 schrieb:
Es geht darum zu verhindern, dass eine Willenserklärung zugeht und dies nach aussen hin zu dokumentieren.
Eine einseitige Willenserklärung bleibt, mit wenigen Ausnahmen, doch ohnehin ohne Rechtsfolge?
Stefan_85 schrieb:
In der realen Welt würde man sagen: "Annahme verweigert."
Ne, nicht wirklich.
Das was du vor hast, ist die E-Mail anzunehmen, sie aber quasi direkt zu schreddern. Also mal in die reale Welt übertragen: Der Postbote wirft den Brief in den Briefkasten, du holst ihn raus, schredderst ihn und setzt noch einen Brief auf, mit dem du den Absender mitteilst "Annahme verweigert".
Wäre bei einem Brief aber deutlich unangenehmer werden, weil du damit quasi bestätigst, den Brief erhalten zu haben
Mal unabhängig davon, dass E-Mails nur bedingt rechtlich verbindlich sind, weil u.a. wie von rg88 schon erwähnt, die Dokumentation eher so ein Problem darstellt. Und da kommen wir wieder zurück: Einseitige Willenserklärungen bleiben i.d.R. ohne Rechtsfolge und für bestimmte Rechtsgeschäfte ist sogar eine qualifizierte elektronische Signatur rechtlich vorgeschrieben. Darunter fallen i.d.R. auch die meisten einseitigen "Rechtsgeschäfte" wie bspw. die Kündigung der eigenen Arbeitsstelle.
Das sind dann so Späßchen wie Video-Ident inkl. anschließender Unterschrift mittels SMS-TAN. Nur so als Beispiel. Gibt auch Fälle, da ist die elektronische Form vollständig ausgeschlossen.
Kurz: Man kann dir Willenserklärungen schicken, wie man lustig ist.
rg88 schrieb:
und du hast es nie gesehen
Na ja... Sagen wir mal so. Man muss die Möglichkeit haben, es sehen zu können. Wenn es im Spam-Ordner landet, hat man grundsätzlich erstmal auch die Möglichkeit.
Auf mein Beispiel bezogen: Wenn ich den Brief nicht öffne, obwohl ich ihn erhalten habe, kann daraus trotzdem eine Rechtsfolge entstehen. Das ich den Inhalt nicht kenne, habe ich ja selbst verschuldet.
Oder anders: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.