E-Mail blocken

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Stefan_85

Cadet 2nd Year
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Aug. 2022
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Hallo,

vielleicht hat hier jemand eine Idee zu meinem Problem:

Ich habe u.a. eine GMX-E-Mail-Adresse, die ich mit Outlook und POP/SMTP betreibe.

Jetzt möchte ich Eingangs-E-Mails einer bestimmten Domain sperren.

"Sperren" dergestalt, dass
a) die E-Mail nicht meinen Posteingang erreicht und
b) der Absender eine E-Mail erhält "Ihre E-Mail konnte nicht zugestellt werden".

Wie lässt sich sowas realisieren?

Gruß Stefan
 
Das kannst du über die "Regeln" in Outlook regeln. Allerdings muss die Nachricht dafür ankommen. Gelöscht wird sie dann am Ende der Regel.

Emails per POP3 abzufragen ist beabsichtigt?
 
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einfach bei GMX auf die Blacklist setzen mit *@domain.xcy
 
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Was sieht dann der Absender, bzw. welche Benachrichtigung bekommt er?
 
Kann ich bestätigen.

Jemand noch eine Idee zu meiner Frage aus #1?
 
Stefan_85 schrieb:
b) der Absender eine E-Mail erhält "Ihre E-Mail konnte nicht zugestellt werden".
Warum möchtest du das überhaupt?

Technisch dürfte das möglich sein. Aber eben nur, wenn der Mailserver die E-Mail komplett ablehnt. Dann bekommt man eine entsprechende Rückmeldung vom Mailserver, dass die Nachricht abgelehnt wurde.

Da du hier aber keinen eigenen Mailserver betreibst, kannst du eine Domain nur für dich persönlich blacklisten - das heißt, der Mailserver von GMX nimmt die E-Mail an, die Ablehnung erfolgt "Intern". Quasi, indem sie letztlich einfach automatisch gelöscht wird.
Inwiefern GMX hier Möglichkeiten anbietet, die Regel entsprechend zu erweitern, dass quasi auch automatisiert eine "Antwort" generiert und versandt wird, kann ich dir nicht sagen. Ich vermute allerdings, dass das nicht möglich ist...

Da kommen wir zu meiner Frage zurück: Warum möchtest du das überhaupt? Was ist der Usecase? Wieso möchte man den Absender mitteilen, dass seine E-Mail nicht angekommen ist. Ich meine, sie ist ja angekommen. Sie wurde nur durch eine manuell angelegte Regel automatisiert auf Userwunsch hin gelöscht.
 
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Stefan_85 schrieb:
b) der Absender eine E-Mail erhält "Ihre E-Mail konnte nicht zugestellt werden".

Das bekommt der Absender nur wenn der Account nicht existent ist.

Warum der Aufwand? @Stefan_85
 
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Cave Johnson schrieb:
Z.B. um den Spamversender zuzuspammen ;)
Und quasi selbst zum Spammer zu werden. Kann ganz schnell echt miese Auswirkungen für den eigenen Mailserver haben. Ein Grund mehr, für einen Mailanbieter solche Regeln überhaupt erst gar nicht zuzulassen ^^
 
Cave Johnson schrieb:
Z.B. um den Spamversender zuzuspammen ;)
Nein.
Es geht darum zu verhindern, dass eine Willenserklärung zugeht und dies nach aussen hin zu dokumentieren.
In der realen Welt würde man sagen: "Annahme verweigert."
Im Moment realisierbar: "Brief angekommen und unter P abgelegt."
 
Email ist kein rechtssicherer Zustellungsweg und sowieso ungültig.
Es gibt keine Möglichkeit den Eingang bei dir zu dokumentieren. Das kann genauso in deinem Spam-Ordner gelandet sein und du hast es nie gesehen
 
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Stefan_85 schrieb:
Es geht darum zu verhindern, dass eine Willenserklärung zugeht und dies nach aussen hin zu dokumentieren.
Eine einseitige Willenserklärung bleibt, mit wenigen Ausnahmen, doch ohnehin ohne Rechtsfolge?

Stefan_85 schrieb:
In der realen Welt würde man sagen: "Annahme verweigert."
Ne, nicht wirklich.
Das was du vor hast, ist die E-Mail anzunehmen, sie aber quasi direkt zu schreddern. Also mal in die reale Welt übertragen: Der Postbote wirft den Brief in den Briefkasten, du holst ihn raus, schredderst ihn und setzt noch einen Brief auf, mit dem du den Absender mitteilst "Annahme verweigert".
Wäre bei einem Brief aber deutlich unangenehmer werden, weil du damit quasi bestätigst, den Brief erhalten zu haben ;)

Mal unabhängig davon, dass E-Mails nur bedingt rechtlich verbindlich sind, weil u.a. wie von rg88 schon erwähnt, die Dokumentation eher so ein Problem darstellt. Und da kommen wir wieder zurück: Einseitige Willenserklärungen bleiben i.d.R. ohne Rechtsfolge und für bestimmte Rechtsgeschäfte ist sogar eine qualifizierte elektronische Signatur rechtlich vorgeschrieben. Darunter fallen i.d.R. auch die meisten einseitigen "Rechtsgeschäfte" wie bspw. die Kündigung der eigenen Arbeitsstelle.
Das sind dann so Späßchen wie Video-Ident inkl. anschließender Unterschrift mittels SMS-TAN. Nur so als Beispiel. Gibt auch Fälle, da ist die elektronische Form vollständig ausgeschlossen.

Kurz: Man kann dir Willenserklärungen schicken, wie man lustig ist.


rg88 schrieb:
und du hast es nie gesehen
Na ja... Sagen wir mal so. Man muss die Möglichkeit haben, es sehen zu können. Wenn es im Spam-Ordner landet, hat man grundsätzlich erstmal auch die Möglichkeit.
Auf mein Beispiel bezogen: Wenn ich den Brief nicht öffne, obwohl ich ihn erhalten habe, kann daraus trotzdem eine Rechtsfolge entstehen. Das ich den Inhalt nicht kenne, habe ich ja selbst verschuldet.
Oder anders: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
 
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kachiri schrieb:
Oder anders: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
bei Emails schon. Spam-Ordner schaut man nicht an und damit ist die Sache eigentlich schon erledigt.
Mein Vermieter schickte mir vor kurzem auch eine Mahnung mit Mahngebühren, weil ich die Nebenkostennachzahlung nicht bezahlt habe. Dass er die dieses Jahr per Email geschickt hat, hat er dann erst auf Nachfrage erwähnt, als ich sagte, dass ich natürlich zahle, er sich die Mahngebühren aber sonstwo hinschieben kann, da ich nie eine Rechnung zugeschickt bekommen habe.
Die landete garantiert im Spam-Filter. Aber selbst wenn nicht, wärs mir auch egal. Ich bin nicht verpflichtet Emails zu lesen, vorallem nicht, wenn bisher keine Kommunikation per Email stattgefunden hat.
 
rg88 schrieb:
Ich bin nicht verpflichtet Emails zu lesen, vorallem nicht, wenn bisher keine Kommunikation per Email stattgefunden hat.
Allein der letzte Teilsatz macht halt den Unterschied.

Ich meine, du bist auch nicht verpflichtet, deine Post zu lesen. ;)
 
@kachiri Selbst wenn, dann ist eine Abrechnung für die er Mahngebühren verlangen kann mir per Post zuzustellen. Eben weil Email nicht rechtssicher ist. Das ändert alles nichts.
Ohne Rechnung kann ich nicht zahlen und kann damit auch nicht in Verzug geraten.
 
Heißt, ich muss keine Rechnung meiner Onlinebestellungen zahlen, bis ich die Rechnung auf den Postweg bekomme? Hmm... Du machst es dir zu einfach ;)
 
So, und genau solche Vereinbarungen kann dein Vermieter auch mit dir treffen. Am Ende entscheidet der Vertrag. Fand bisher keine Kommunikation per E-Mail statt und ist dies auch nicht vertraglich als Option festgehalten, dann... ja. Die E-Mail ist dann nicht rechtsverbindlich.
Sie könnte aber durchaus rechtsverbindlich sein. Deswegen. SO pauschal kann man das nun auch nicht behaupten. Es gibt inzwischen durchaus Möglichkeiten. Natürlich auch im Sinne des Verbrauchers.
;)
 
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