Hallo zusammen,
@ OCer
Als erstes bevor du sonstige Schritte einleitest, Rufe Morgen Früh direkt deine Bank an, oder besser, geh mit deinem Kontoauszug hin und Schildere denen den Fall. Normalerweise sind die in der Lage, innerhalb von 6 Wochen Beträge zurück zu Buchen bzw. zrück zu Holen. Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob das auch bei Überweisungen so ist, bei Lastschriften ist das in jedem Fall so. Geh halt einfach hin mit dem Kontoauszug und Schildere den Fall, die werden dir schon Sagen, was sie tun können und was nicht.
Ansonsten am Besten noch Heute Abend Ebay kontaktieren über die betreffenden Schaltflächen. In deinem Fall wirst du keine "Baustein" artige Antwort zurück bekommen. Denn Ebay ist besonders in letzter Zeit verstärkt hinter solchen Typen her, da diese ein mieses Licht auf das Gesamtangebot bei Ebay Werfen.
Desweiteren kann ich dir Schildern, wie ich mit einem umgegangen bin, der mir ein defektes Autoradio zuschickte für meine Freundin, obwohl in der Auktionsbeschreibung klar Stand, daß es Funktioniert, außerdem war es völlig verdreckt und noch mehr. In meinem Fall habe ich natürlich vorher den Verkäufer angeschrieben, wie es mit Macken etc. aussieht, was ich grundsätzlich unabhängig von jedweden Beschreibungen mache. Die Antworten hebe ich mir immer auf, solange bis das Prozedere beendet ist.
Jedenfalls habe ich dem Typ klar eine Frist gesetzt, bis wann das Geld wieder auf meinem Konto ist, ansonsten würde ich die Sache meinem Anwalt übergeben. Ruckzuck war das Geld wieder da.
Genau eine solche Vorgehensweise empfehle ich dir jetzt auch. Setz dem eine Frist, danach gehst du zu einem Anwalt. Der Polizist meinte mit "Zivilrechtlich" eben einen Anwalt einschalten. Du solltest aber nach Ablauf der Frist auf das Amtsgericht gehen, dort kannst du dich kostenlos beraten lassen. Das kannst du übrigens jetzt schon machen.
Das kostet dich keinen Pfennig. Geh Morgen mal zum Amtsgericht in deinem Kreis oder in deiner Stadt in der du wohnst. Die können auch das Schriftliche machen, ohne daß dir Kosten entstehen. Nimm die Mails, sowie einen Ausdruck der Auktion usw. mit. Also alles, damit sich der Rechtspfleger des Gerichts ein Objektives Urteil Bilden kann. In deinem Fall wäre das wohl das Beste, da du ja keinen Rechtsschutz hast. Wie gesagt, das kostet dich keinen Pfennig.
So long......