ebay Abzocke - was nun - was tun?

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Peter_Shaw schrieb:
Wie würdest du es denn besser machen? Was würdest du denn an unserem Rechtsstaat ändern?

@ Peter_Shaw

da ich weder jurist, noch kompetent genug im umgang mit juristischen angelegenheiten bin, kann ich dir darauf nicht konkret antworten. mein allgemeines verständnis von recht vermittelt mir jedoch den eindruck, dass in deutschland aufgrund irrer bürokratisierung alles 25x abgesichert ist, bevor auch nur irgendetwas zustandekommt. das erlebe ich bei jedem behördengang. nen einfacher ebaybetrug dagegen, geht aber scheinbar locker von der hand. das finde ich befremdlich.
 
Hallo zusammen,

@ OCer

Als erstes bevor du sonstige Schritte einleitest, Rufe Morgen Früh direkt deine Bank an, oder besser, geh mit deinem Kontoauszug hin und Schildere denen den Fall. Normalerweise sind die in der Lage, innerhalb von 6 Wochen Beträge zurück zu Buchen bzw. zrück zu Holen. Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob das auch bei Überweisungen so ist, bei Lastschriften ist das in jedem Fall so. Geh halt einfach hin mit dem Kontoauszug und Schildere den Fall, die werden dir schon Sagen, was sie tun können und was nicht.

Ansonsten am Besten noch Heute Abend Ebay kontaktieren über die betreffenden Schaltflächen. In deinem Fall wirst du keine "Baustein" artige Antwort zurück bekommen. Denn Ebay ist besonders in letzter Zeit verstärkt hinter solchen Typen her, da diese ein mieses Licht auf das Gesamtangebot bei Ebay Werfen.

Desweiteren kann ich dir Schildern, wie ich mit einem umgegangen bin, der mir ein defektes Autoradio zuschickte für meine Freundin, obwohl in der Auktionsbeschreibung klar Stand, daß es Funktioniert, außerdem war es völlig verdreckt und noch mehr. In meinem Fall habe ich natürlich vorher den Verkäufer angeschrieben, wie es mit Macken etc. aussieht, was ich grundsätzlich unabhängig von jedweden Beschreibungen mache. Die Antworten hebe ich mir immer auf, solange bis das Prozedere beendet ist.

Jedenfalls habe ich dem Typ klar eine Frist gesetzt, bis wann das Geld wieder auf meinem Konto ist, ansonsten würde ich die Sache meinem Anwalt übergeben. Ruckzuck war das Geld wieder da.

Genau eine solche Vorgehensweise empfehle ich dir jetzt auch. Setz dem eine Frist, danach gehst du zu einem Anwalt. Der Polizist meinte mit "Zivilrechtlich" eben einen Anwalt einschalten. Du solltest aber nach Ablauf der Frist auf das Amtsgericht gehen, dort kannst du dich kostenlos beraten lassen. Das kannst du übrigens jetzt schon machen.

Das kostet dich keinen Pfennig. Geh Morgen mal zum Amtsgericht in deinem Kreis oder in deiner Stadt in der du wohnst. Die können auch das Schriftliche machen, ohne daß dir Kosten entstehen. Nimm die Mails, sowie einen Ausdruck der Auktion usw. mit. Also alles, damit sich der Rechtspfleger des Gerichts ein Objektives Urteil Bilden kann. In deinem Fall wäre das wohl das Beste, da du ja keinen Rechtsschutz hast. Wie gesagt, das kostet dich keinen Pfennig.

So long......
 
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@spraadhans

Bevor kein Rücktritt erklärt wurde, ist die Gegenseite überhaupt nicht verpflichtet, irgendwas zurückzuzahlen. Und ohne einseitige Zahlungsverpflichtung kein Mahnbescheid.
Ich verstehe wirklich nicht, wie man mit 0 Fachwissen einfach mal drauf los schreibt...


Dafür haben wir dich ja!;)
 
Ein erster Schritt, um an die Kohle zu kommen, wäre eben, wie erwähnt, die (beweisbare) Erklärung des Rücktrittes vom Kaufvertrag. Erstg mit einer fälligen Rückzahlungsforderung ist der Weg des Mahnbescheides überhaupt eröffnet.
Für Laien gibt es da aber überall Fallstricke, also kommt man normalerweise um den Gang zum Anwalt nicht herum.

All denjenigen, welche über unseren Rechtsstaat lästern, sei nur gesagt, dass bei uns die Unschuldsvermutung gilt und solange ich beim Betrug nicht auch den Vorsatz beweisen kann, erhebt die StA eben meist auch keine Anklage. Nur weil ich zivilrechtlich einen Vertragsbruch begehe, ist das strafrechtlich noch lange nicht sanktioniert (die Realität ist eben doch anders als die Gerichtsshows auf RTL2).
 
Ja wurde denn der Vorsatz nicht schon in der Email bewiesen?

Mit dem Satz "da er zu unfreundlich war bekommt er die Konsole nun nicht mehr"?

Ich finde das reicht doch auch einem Richter oder?
 
In dem Fall ist ja das Strafverfahren auch noch nicht "im Sande verlaufen", oder?
Vorsatz im Nachhinein reicht nicht aus, er muss vor dem Ansetzen zur Tat nachgewiesen werden.

Die Verurteilung wegen Betruges hilft dem Käufer aber vorerst überhaupt nicht.
 
Hallo zusammen,

@ Maseltoff

Nein, der Vorsatz wurde nicht durch die Mail bewiesen bzw. ist durch die Mail nicht als gesichert vor Gericht anzusehen.

Denn es steht momentan Aussage gegen Aussage im Prinzip. Der Threadersteller muß als erstes entweder vom Kauf zurück Treten, dem Verkäufer eine Frist für die Rücküberweisung setzen und dann den Gang auf das Amtsgericht tätigen.

Wie schon bemerkt, ich an seiner Stelle würde als erstes mit meiner Bank Morgen Früh telefonieren und danach direkt auf das Örtliche Gericht zu einem Rechtspfleger mit allen Unterlagen Spazieren. Die Beratung dort ist kostenlos, für den Threadersteller vor allem anzuraten da er ja keinen Rechtsschutz hat.

Die erledigen auch die ersten Schreiben etc. für einen. Einene besseren Rat kann ich dem Betroffenen nicht geben. Mich Persönlich würden durchaus auch einmal die Bewertungen des Verkäufers interessieren, denn wenn der sowas schreibt, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vortellen, daß der sowas zum ersten Mal abgezogen hat. Von daher verstehe ich eigentlich nicht, daß man bei so einem überhaupt bietet bzw. etwas kauft bzw. ersteigert.

So long....
 
Da der TE nun erstmal nicht mehr an der Diskussion teilnehmen kann, ist hier zu.
 
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