Ebay und neue Abzocke mit der neuen Zahlungsabwicklung?

speedy55

Lt. Commander
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Servus zusammen,

ich habe mir in einem neuen Steam-Account ein Spiel gekauft und entsprechend aktiviert.
Das Spiel habe ich angespielt und aufgrund eines nichtgefallens bei ebay direkt angeboten.
In der Artikelbeschreibung habe ich explizit erwähnt, dass der Account verkauft wird und nach
Geldeingang die Login-Daten übermittelt werden.
Es fand sich recht schnell ein Käufer, welcher promt mit dem neuen ebay-Zahlsystem den Betrag gezahlt hatte.
Ich habe unmittelbar die Daten übermittelt.
Defakto: Ich habe heute perplex eine Email im Posteingang von ebay gehabt, inwelcher der Käufer wegen 'Der Käufer hat diese Transaktion nicht anerkannt' einen Zahlungsstreitfall eröffnet hat.
Nun wurde der Betrag natürlich von ebay eingefroren.
Auf direkte Nachfrage beim Käufer folgt natütlich keine Rückmeldung.
Ich hatte lediglich die Auswahl, den Fall zu akzeptieren und den Betrag zurückerstatten lassen oder Auswahl der Anfechtung.
Ich habe den Fall angefochten und konnte leider nur eine Sendungsnummer und Dienstleister hinterlegen. Keine direkten Scrennshots oder ähnliches.
Durch Rücksprache mit ebay wurde mir mitgeteilt, dass ich im Feld 'Sendungsnummer' die Accountdaten (ging nicht, da halt für Sendungsnummern gedacht; demnach habe ich einfach 'STEAMACCOUNT' hinterlegt) und im Feld 'Dienstleister' 'Email Delivery' hinterlegen solle.
Im Internet habe ich weitere, gleiche Fälle gelesen.
Ist das eine Abzockmasche?

LG
 
Als ob das irgendjemanden juckt ^^.
Es werden überall Accounts zum Kauf angeboten, wenn z.B. Code-Beilagen zu Grafikkarten und Co. aktiviert werden.
 
speedy55 schrieb:
Als ob das irgendjemanden juckt
Steam hat das zumindest in deren AGBs stehen, dass es verboten ist. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das eBay "juckt" wenn du über deren Plattform Dinge verkaufst, die man nicht verkaufen darf. Wobei das mit den AGBs immer so eine Sache ist, weil dort vieles drin stehen kann, was überhaupt keine rechtliche Grundlage hat.
Wie dem auch sei, bessere Karten hast du dadurch natürlich nicht.
Hat der eBay-Support sich schon zurückgemeldet, nachdem du die Angaben gemacht hast?
 
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Reaktionen: Smartin und cyberpirate
speedy55 schrieb:
Als ob das irgendjemanden juckt ^^.
Ist das Dein Ernst?
Du wirst darauf hingewiesen, dass dies ein Grund für die Reklamation sein könnte und dass Dein Dealangebot gegen die Geschäftsbedingungen verstößt und das ist Deine Reaktion?
M.E. kannst Du froh sein, wenn das nur Rückabgewickelt wird und Du das Geld zurückzahlen musst, und nicht von Ebay oder Steam noch eine auf den Deckel bekommst.
Ich wäre solchen Aktivitäten auch sehr kritisch eingestellt und würde sowas gar nicht kaufen. Glaubst Du die Leute wollen für jedes Spiel einen eigenen Account haben? Dann hätte ich wahrscheinlich mindestens 50 oder verschiedene Steamaccounts. Wer soll da noch durchblicken?
Gut ich hätte es gar nicht erst gekauft, aber vielleicht hat es der Käufer nicht gesehen und deswegen reklamiert. Auch dass er binnen kurzer Zeit reklamiert hat, spricht dafür.
Ergänzung ()

cyberpirate schrieb:
Ich denke auch das der Käufer genau das ausnutzt! Ist eben nicht legal aus Sicht von STEAM. Klar juckt das erstmal mal niemnden. Aber beim verkauf muss man dann eben mit solchen Tricks seitens der Käufer rechnen.
wer sagt, dass er trickst? Er macht nur eine Kaufrückabwicklung. Wie kommst Du darauf, dass er irgendwas ausnutzen will oder tricksen will. Das kann ich aus dem geschilderten Sachverhalt heraus nicht erkennen.
 
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Reaktionen: Grennie
Smartin schrieb:
wer sagt, dass er trickst?
ist zwar nur eine Vermutung aber der Gedanke kam mir auch schon. Wenn der Käufer das mit bösem Willen macht, weil er weiß, dass es am Ende mit Spiel und Rückzahlung darsteht, wäre das schon ein gewisses (unehrliches) Geschäftsmodell.
Meines Erachtens liegt der Fehler beim Verkäufer und das das jemand aussnutzt ist nicht auszuschließen.
 
Grennie schrieb:
ist zwar nur eine Vermutung aber der Gedanke kam mir auch schon. Wenn der Käufer das mit bösem Willen macht, weil er weiß, dass es am Ende mit Spiel und Rückzahlung darsteht, wäre das schon ein gewisses (unehrliches) Geschäftsmodell.
Meines Erachtens liegt der Fehler beim Verkäufer und das das jemand aussnutzt ist nicht auszuschließen.
Wieso sollte er mit Spiel + Rückzahlung dastehen? Rückabwicklung ist Rückgabe es Accounts gegen Rückgabe des Geldes und nicht "Enteignung" des Verkäufers (im Sinne the Winner takes it all)
Der Verkäufer muss den Account zurückgeben (wenn er es nicht macht, ist ja immer noch das Geld bei Ebay, das ausgezahlt werden kann; bzw. mitunter wäre das eine Straftat; er kann nicht beides behalten)
und zweitens, jetzt mal ehrlich, was ist der Output? Dass der Verkäufer "kostenlos" Spiele spielt (unwahrscheinlich, denn er hat es ja gleich reklamiert; und ehrlich gesagt macht es doch der Verkäufer nicht anders)/ bzw. Spiele ergaunert (was nicht geht, s.o.)? Das ist schon etwas lebensfremd, zumal es spätestens beim 2., 3. Mal auffallen würde, weil die Anfragen ja bei Ebay auflaufen. Die sind ja auch nicht doof.
 
Verkauf von Accounts ist echt schwierig. Denn der Verkäufer kann u.U. den verkauften Account einfach wieder zurückpfeifen ("ich bin gehackt worden"). Wenn der Käufer mit dem gekauften Account dann schon weitere Spiele geholt hat, dann sind die auch wieder beim Verkäufer. Das ist ein Kuhhandel mit jede Menge Betrugspotential auf beiden Seiten. Und weder Steam noch Ebay werden Bock haben sich mit dieser Kinderkacke auseinanderzusetzen.
 
@Smartin Ich muss ehrlich gestehen, dass ich nicht zu 100% mit dem neuen eBay-Zahlsystem vertraut bin, weil ich seit genau dem Zeitpunkt dort nichts mehr kaufe. Meine Vermutung ist nur, dass der Käufer seine Kohle zurück hat, bevor der Verkäufer sein Spiel zurück bekommt. Zumal nicht ganz klar ist, was genau beanstandet wird. Alles nur meine Mutmaßungen.
 
Laut Telefonat mit ebay ist der Verkauf eines Accounts darüber erstmal kein Problem.
Ebay möchte mit seinem Bezahlsystem jetzt auch alle Privatverkäufer raus haben.
Privatverkäufer haben jetzt quasi über ebay selber nicht mehr die Möglichkeit, privat zu verkaufen, da einfach ein Streifall eröffnet werden kann. Da gibt es viele Möglichkeiten als Käufer: https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/handling-payment-disputes?id=4799
Mit hat der Käufer als Grund genannt: Der Käufer hat die Transaktion nicht anerkannt.
Nun ... der Käufer hat das Spiel vor 2,5 Wochen bei mir erworben und ich habe diesem direkt nach Kauf die Account-Daten übermittelt. Ich kann soweit alles belegen.
Bei google haben sich wohl ähnliche Fälle angehäuft, wo Waren 'zum Testen' bei Privatleuten bestellt und einfach zurück gegeben wurden (gemäß Punk: Der Käufer hat die Transaktion nicht anerkannt.).

Und ich habe ja auch gesehen, dass der Käufer wohl mit dem Spiel in den Wochen einen heiden Spass hatte (laut Steamspielzeit).
 
speedy55 schrieb:
Der Käufer hat die Transaktion nicht anerkannt.
Der Grund ist ziemlich unbefriedigend, kann so ziemlich alles bedeuten. Was hat der Support gesagt wie es weitergeht?
 
Laut Support hat der Käufer wohl über PayPal gezahlt und darüber wohl einen Fall eröffnet.
Das wird dann ebay übermittelt.
Ich habe mitgeteilt, dass ich den Account über Email übermittelt habe.
Das wird dann von ebay an PayPal weitergeleitet.
Von meiner Seite ist jetzt erstmal nichts notwendig.
 
Das klingt erstmal gut für dich. Trotzdem hat's ein gewisses Geschnmäckle bei dem angegebenen Grund und der Tatsache, dass er nicht persönlich auf deine Anfrage antwortet.
 
Wenn der Media Markt mir den Weiterverkauf in den AGB untersagt, dann darf ich also meine Grafikkarte nicht weiter verkaufen?!
 
Der Käufer hat heute auf meine Email reagiert und mitgeteilt, dass sein ebay-Account gehackt worden sei, er bei der Polizei war und so viel Stress deswegen hatte heulheulheul.
Bzgl. AGBs … who cares? Es ist mein Account und wenn sich Spiele nicht mehr wie früher als physische Datenträger weiterverkaufen lassen und alles den schönen DRM-Zwang haben muss, verkaufe ich halt den Account!
Bis jetzt habe ich Zugriff auf den Account. Da wurde nur gespielt und nichts mit den Login-Daten von einem Dritten geändert.
 
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