News eBay: Auktionseröffnung ist rechtlich bindend

Der Gegenstand kann schon dadurch einen Schaden bekommen, indem man bei der Lagerung (meist Zuhause) mit etwas menschlischer Unachtsamkeit, Kratzer hinzufügt oder etwas fallen lässt. Wenn ich zum Beispiel 30 Artikel gleichzeitig anbiete, muss ich diese ja auch irgendwo lagern. Und wenn ich mal wieder unter Zeitdruck meinen Schlüssel fürs Fahrrad nicht finde, obwohl ich dringend in die Uni muss, dann flipp ich halt ein wenig aus und werde unachtsam. Dann hebe ich nicht jeden Gegenstand vorsichtig hoch, sondern etwas zügiger. Ich versuche das ja schon zu verhindern, indem ich nach dem Fotografieren die Ware schonmal verpacke, aber das mache ich halt nicht immer. Stellt euch außerdem mal vor, ein guter Freund kommt zu euch, sieht den Arbeitsspeicher rumliegen und sagt, dass er sowieso gerade welchen braucht. Dann sage ich doch nicht "Nein, steht schon bei Ebay drin, da musst du mitbieten oer dir im Laden welche kaufen. Da beende ich die Auktion und wir beide sind glücklich und ich bekomme sowieso weniger. Ist ja nicht so, dass es bei Ebay keine anderen Angebote für die Interessenten gibt. Da steht bei mir die Freundschaft ganz klar im Vordergrund. Die meisten Käufer bietet sowieso parallel auf mehrere Angebote, oder bieten erst in den letzten Sekunden. Ich lösche ja die Auktionen auch nicht ein Tag vor Schluss, sondern halt 1 oder 2 Tage nach Beginn. Natürlich verstehe ich euch, gerade wo bei Ebay die Mode anfängt, Angebote auf den letzten Drücker zu beenden, wenn der Preis nicht hoch genug ist. Aber da rege ich mich als Käufer nicht auf, sondern benachrichtige Ebay über diesen Vorgang. Wenn das häufiger Vorkommt, werden die dann schon etwas unternehmen. Nach einer Verwarnung werden es wohl viele wieder sein lassen, da man sonst riskiert, die mühsam angesammelten Bewertungspunkte zu verlieren. Aber dazu muss man kein Gericht bemühen, die haben sowieso schon genug zu tun!
 
dasWolf schrieb:
So ein schwachsinniges Urteil. Ich ziehe auch häufiger Angebote wieder zurück, entweder wegen des besagtem Intersse im Freundeskreis oder natürlich auch wenn mir einer ein gutes Sofortkauf Angebot unterbreitet und die Sache auch gleich abholen will.
Das ist aber nicht Sinn einer Auktion - entweder du bietest etwas an bis zum Schluss oder lässt es sein.

Du willst doch auch nicht, dass ein Händler die letzte lagernde Karte die du kaufst einem anderen Kunden gibt? Dann geht das Geheule wieder los - sieht man doch oft genug hier im Forum wenn lagernde Hardware pötzlich nicht lieferbar ist :rolleyes:
Snake-DSL schrieb:
Aber da rege ich mich als Käufer nicht auf, sondern benachrichtige Ebay über diesen Vorgang.
Aha, du darfst eine Auktion vorzeitig beenden, aber wenn du der Käufer bist dann gehts gleich zu eBay ... klar, du beendest deine Angebote 1-2 Tage nach Beginn und alles was später ist ist verboten. Hauptsache du bist fein raus :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
Sagen wir es mal so: Das Urteil des OLG ist nur konsequent. Etwas Anderes war nicht zu erwarten.
 
"Aber da rege ich mich als Käufer nicht auf, sondern benachrichtige Ebay über diesen Vorgang."

Das ist allgemein formuliert! Ich hatte bisher besseres zu tun, als Ebay zu benachrichtigen! Ich meine nur dass man dafür nicht gleich Gerichte bemühen muss.
 
finde das auch bisschen schwachsinnig das urteil.
wenn der typ wenigstens die ganzen 7000€ zahlen müsste, wäre es ja noch halbwegs ok.

wenn ich was reinstelle und paar tage vorher beende, dann ist das angebot eben nichtmehr verfügbar, sei es durch defekt, oder weils anders verkauft wurde.
 
Ist schon merkwürdig wie oft Sachen, die man doch gerne für Geld verkaufen würde plötzlich kaputt gehen :rolleyes:

Aber wie gesagt, wenn's einen selbst trifft ...
 
dann werden wir wohl bald alle keine autos mehr kaufen können bei ebay, dann kann man auch auf andere medien zurückgreifen die weitaus günstiger sind.
 
mir ist recht egal wenn jemand paar tage vor ende der auktion diese beendet.
dann geh ich halt zum nächsten.

wenns natürlich kurz vor schluss ist und ich höchstbietender bin, gibt es natürlich ne beschwerde bei ebay.
 
@28:
da bin ich deiner meinung, es gibt genügend auktionen, so das man locker auf eine andere umsteigen kann. wenns kurz vor schluss ist, dann ist das sicher ärgerlich, aber doch kein grund um vor gericht zu ziehen. aber es gibt hald immer leute die sonst nichts zu tun haben, und lieber vor gericht ziehen, anstatt die sache auf sich beruhen zu lassen, immerhin ist ihnen kein schaden entstanden!

mfG
Mr.Jules
 
@ 25

Das was du da vorschlägst ist rechtlich leider nicht machbar. Der Anspruch ist hier auf das positive Interesse gerichtet. Das heißt, dass der Käufe so gestellt werden muss wie als hätte er das Auto bekommen. Und da er für dieses 4.500 Euro ausgegeben hätte, kann man ihm nicht einfach den großen Schadensersatz - also 7.000 Euro - zusprechen. Dann wäre es besser gestellt worden als wenn er das Auto bekommen hätte.


Und zum Rest:

Wenn ihr von solchen Sachen keine Ahnung habt, dann lasst rechtlich vollkommen sinnfreie Kommentare lieber gleich bleiben. Ich muss sonst anfangen, Kommentare zu löschen.
 
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Einfach lachhaft dieses Urteil, voellig an der Realitaet vorbei.

Ich wuerde mir allerdings wuenschen, das ebay seine Regeln dahingehend aendert, dass ein Abbruch der Auktion nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Auktionsende erfolgen kann (zb. 12-24h).

Ich habe naemlich schon mehrfach Auktionen gesehen, die 1s (in Worten: eine Sekunde) vor Ablauf vom Verkaeufer beendet wurden, und da bin ich mir sicher, dass ihm der Preis nicht hoch genug war. Und das darf nicht sein. Solche Spass-Anbieter gehoeren bestraft.
 
@ 31

Deine Realität sagt aber nunmal im BGB, dass eine einmal abgegebene Willenserklärungen (§§ 116 ff. BGB) nur noch im Rahmen einer Anfechtung revidiert werden kann. Das ist so seit Jahrzehnten gesetzlich geregelt. Das, was das OLG hier gemacht hat, ist letztendlich nur eine logische Konsequenz daraus. Also, immer auf dem Teppich bleiben.
 
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also so langsam aber sicher wird mir ebay zu blöd, die ändern so viel und das so schnell, da blickt dann bald keiner mehr durch. sollen sie mal machen, ich würd ein auto eh nicht
bei so was kaufen.
 
@32: Elende Paragraphenreiterei könnte man es auch nennen.
klar stehen viele dinge im BGB, u.a. auch das mit willenserklärung, wann etwas als angebot und wann als willenserklärung gilt und bla und blub.
Mag ja auch alles schön und gut sein für händler, für den Privatmann ist es imo nur unnötige schikane. wenn ich etwas nicht mehr verkaufen will verkaufe ich es auch nicht mehr, warum sollte mich jemand dazu zwingen dürfen? und dann noch dieser lächerliche schadensersatz wegen entgangenem gewinn. Nichts anderes macht die Musikindustrie wenn sie mal wieder sagt das ihr X Milliarden $$$$ entgangen sind und sie mal wieder utopische summen von der Oma verlangen kann die sich ein heino album vom enkel hat brennen lassen.
Von entgangenem gewinn kann man vielleciht sprechen wenn man etwas für sagen wir mal 1000€ verkaufen will und kann und plötzlich kommen noch 10 weitere anbieter die das gaze für 500€ anbieten.
Aber doch nicht weil ein hinz darauf spekuliert das er evtl. ein schnäppchen bei herrn kunz gemacht haben könnte.
Sowas ist einfach nur pervers und zeigt wie toll unser rechtssystem funktioniert. Kinderf.... laufen frei herum wärend sich die justiz mit solchen lächerlichkeiten herumschlägt.
Willkommen in Deutschland sag ich da nur.
 
Studier ein paar Semester Jura, dann unterhalten wir uns auf einem fundierten Niveau weiter.
 
was hat das mit jura zutun ? es geht nicht unbedingt um das gesetz, sondern um den sinn des ganzen.
 
Der Sinn ist, dass man eine auktion zu Ende laufen lässt. Wer nicht fähig voraus zu planen soll es sein lassen ... :rolleyes:
 
dann würde ebay pleite gehen, weil kaum jemand was verkauft.
erstens kann wirklich was kaputt gehen, zweitens was würdest du machen, wenn du gerade ram verkaufst, ein freund vorbeikommt und sagt das er gerade ram brauch ?
da sagt wohl kaum jemand das der schon bei ebay drin ist.
 
Dann will ich mal hoffen dass ich nicht mal aus versehen auf eine deiner Auktionen tappe. Find ich schon ziemlich arg deine Einstellung. :rolleyes:
Da kann man ja nur hoffen dass du damit mal so richtig auf die Fresse fällst. (Nicht bös gemeint) :)
 
ich breche ja net kurz vor ende ab, sondern paar tage vorher, von daher dürfte es dir egal sein.
wenn die auktion nurnoch 1-2 tage dauert, läuft sie natürlich weiter.
ausserdem passiert sowas eher selten.

das würde wohl auch ziemlich jeder so machen.
 
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