News eBay: Auktionseröffnung ist rechtlich bindend

Ich verkaufe z.Zt. bei eBay einen Digital Receiver, ich rechne so mit 20 EUR.

Gestern wäre jemand aus nem Nachbarort gekommen und hät ihn für 50 EUR mitgenommen, hab ich abgelehnt weil schon Gebote eingegangen sind .. :o
 
sowas würde ich als "dämlich" bezeichnen. soll keine beleidung sein, also nicht falsch verstehen.
 
Es gibt offensichtlich Leute die zu ihrem Wort stehen, und andere die nur die Dollarzeichen in den Augen haben. :rolleyes:
Du solltest dich vielleicht mal in dein Gegenüber reinversetzen. Was würdest du sagen wenn du so abgezogen wirst? Du würdest ihm wahrscheinlich mit einem Rechtsstreit drohen, ne?
Das war dann das letzte Kommentar was ich dazu abgegeben habe.
 
Ohne mir den geistigen Dünnpfiff durchgelesen zu haben den manche hier ablassen, behaupte ich, dass jedem, der daran Interesse hat seriös über eBay zu handeln, klar ist, dass das Urteil ein Schritt in die richtige Richtung darstellt.
 
Green Mamba schrieb:
Es gibt offensichtlich Leute die zu ihrem Wort stehen, und andere die nur die Dollarzeichen in den Augen haben. :rolleyes:
Du solltest dich vielleicht mal in dein Gegenüber reinversetzen. Was würdest du sagen wenn du so abgezogen wirst? Du würdest ihm wahrscheinlich mit einem Rechtsstreit drohen, ne?
Das war dann das letzte Kommentar was ich dazu abgegeben habe.
wo ziehe ich jemanden ab, wenn ich 3 tage vor ende der auktion beende ? es entsteht niemandem ein verlust.

von daher würde ich weder mit nem rechtsstreit drohen noch mit sonstwas. und meist verkauft man die dinge an nen freund eh billiger, somit hat das mit dem geld nix zutun.
trotzdem finde ich es dämlich auf 30€ zu verzichten, nur weil es schon bei ebay drinsteht.

mir ist übrigens auch schon häufig passiert das das auktionen zurückgezogen wurden. meist wegen angeblichen defekts.
auch da hab ich nix unternommen, sondern beim nächsten geboten.
wo liegt bitte das problem ?
 
@35: Nein danke, kein intresse :D
Mir reicht der Standard BWL Käse in der Berufsschule schon mehr als nur aus ;)
Und allein das was man im ersten jahr lernt hat mich zu der erkenntnis gebracht das Paragraphenreiterei der letzte mist ist.
Mein standpunkt ist das man in einer vernünftigen und logischen welt diesen ganzen krempel niemals braucht. OK, unsere welt ist weder vernünftig noch logisch, trotzdem sind zumindest die angesprochenen teile nichts als schikane.
In einer vernünftigen und logischen Welt wären gesetzestexte so verfasst das jeder ottonormalverbraucher sie verstehen könnte und man keine anwälte brauchen würde, aber da unsere welt ja nicht so ist wird halt alles unnötig verkompliziert und verschachtelt und möglichst viele knüppel zwischen die beine geworfen. Bürokratie und idiotie in reinform.

@44: nein. es geht ja darum das jemand sein angebot vor ablauf beendet hat und es keinen gab der den zuschlag erhalten hätte. Wenn er gewonnen hätte und der vk den wagen nicht hätte rausrücken wollen sollte der fall klar sein und ich würde dem ganzen zustimmen.
Meiner meinung nach kann der besitzer, und zwar NUR der besitzer entscheiden ob er etwas verkaufen will oder nicht. und solange die auktion nicht regulär zu ende war sehe ich kein problem darin.
 
eBay ist total gefährlich geworden, das Urteil ist gefährlich. :mad: Gem. dem hier ausgesprochenen Urteil wird ein Verkäufer, deren Sachen z.B. durch ein Gewitter zerstört worden sind, dazu verpflichtet dem Höchstbietenden den Vertrauensschaden zu ersetzen! Eine Katastrophe ist das, das heißt ja, dass ich als Verkäufer doppelt bestraft werde! :(
 
Nein, nein, nein. Der zufällige Untergang einer Sache ist etwas ganz Anderes. In diesem Falle kam es gerade darauf an, dass der Beklagte seine Willenserklärung, also das Angebot zum Verkauf, ohne wirklichen Anfechtungsgrund zurückgezogen hat, was rechtlich nicht möglich ist. Das Auto existierte natürlich weiterhin und wurde vom Beklagten anderweitig veräußerst.
 
Ja, Christoph, ich weiß, aber das Urteil weist ausdrücklich daraufhin, dass eBay Angebote nur durch Anfechtung gem. §119 Abs.1 BGB angefochten werden können. Daraus resultiert aber geradeaus die Schadensersatzpflicht nach §122 Abs.1 BGB ! Also richtig heftig! :(
 
das auto wurde aber nicht verkauft. es weiß auch keiner ob der "käufer" überhaupt höchstbietender gewesen wäre.
das gesetz ist einfach blödsinnig, denn wenn ich mich entscheide es nichtmehr bei ebay zu verkaufen, verkauf ich es da eben nichtmehr.
 
Ok, man kann es sich ach einfach passend reden. ;)
Ich bin nicht davon ausgegangen eine Auktion 3 Tage vorher zu stornieren, wenn der Preis ohnehin annehmbar war. Was ist aber wenn du Höchstbietender mit 20€ bist auf eine nagelneue X800, und der Typ entschließt sich 5h vorher zurückzutreten? Wäre dir das dann auch egal? Wo willst du die Grenze ziehen?
Wenn ich etwas anbiete, dann ist das ein verbindliches Angebot. Es kann nicht sein dass man sich das dann willkürlich nochmal anders überlegt. Aus diesem Grund gibts in unserem Marktplatz auch die 5 Tage Regel. ;)
Wenn man bei eBay ein Angebot macht, kann man die Ware praktisch als verkauft ansehen.
 
sowas würde ich dann ebay erstmal melden. aber es wird ja dank zahlreicher tools eh immer in der letzten sekunde geboten.

aber ich denke es bringt uns nicht weiter hier weiterzudiskutieren, da jeden einen anderen standpunkt hat. also ich klinke mich jetzt erstmal aus.
 
@ 49

Ganz wasserdicht ist das in der Tat nicht, ja. Wird wohl alles Auslegungssache bleiben. Haben unsere Richter wenigstens etwas zu tun... :)
 
wenigstens bleiben da dann arbeitsplätze gesichert. am sinnvollsten scheint es mir richter oder anwalt zu werden. da hat man wohl die besten chancen
 
Ich verkaufe häufiger bei Ebay und glaub mir eine begehrte Ware, wie die X800 eine ist, geht sicherlich niemals für 10% oder weniger des Wertes raus. Da muss sich der Artikel schon in der Kategorie verirren, einen falschen Titel haben und alle Zusammenhänge im Beschreibungstext falsch geschrieben. Und wenn ich die Karte nicht bekomme entsteht mir keinerlei Schaden, da Ebay immer spekulativ bleibt, außer es ist ein Sofort-Kauf-Angebot. Ich hoffe es werden bald großflächig die "Reserved Price" Funktion eingeführt, dann hat sich die Diskussion sowieso erledigt!

Übrigens wird man bei keinen Studium vom Denken her so gleichgeschaltet wie bei Jura. Jura bezeichnet man ja deshalb auch als Scheuklappenstudium!
 
Eine Funktion von Ebay.com, wo man einen Mindestpreis eingeben kann, den der Käufer nicht sieht. Solange dieser nicht erreicht ist, wird die Ware auch nicht verkauft. Es steht dann für den Käufer immer da, Reserved Preis noch nicht erreicht!
 
Manche Leute hier scheinen sich nicht über den rechtlichen Unterschied zwischen einem Privatverkauf z.B. über eine Zeitungsanzeige und einer Auktion im Klaren zu sein. Hoffentlich wird Spaßbietern bzw. Spaßanbietern mit solchen logischen Urteilen der Spaß zukünftig etwas vergehen!
 
Eine kleine Info an diejenigen, die sich mit Ebay nicht auskennen. Man kann nicht mehr in den letzten 12h vor Auktionsende, das Angebot vorzeitig beenden. Desweiteren gibt es eine unkomplizierte Möglichkeit an einen Freund oder Sofort-Kauf Interessenten vorher zu verkaufen. Er soll einfach auf den Artikel bieten und man kann mit ihm als Höchstbietenden zum aktuellen Preis, die Auktion vorzeitig beenden. Dabei kann man sich auch bewerten. So geht man eventuellen Schadensersatzklagen aus dem Weg und bekommt sogar eine Bewertung. Die Gebühren fürs einstellen muß man ja sowieso bezahlen, und dann zahle ich lieber auch noch die Gebühren für den Verkaufspreis (der in diesem Fall meist viel niedriger ist), als mich mit Klagen rumzuärgern.
 
Das ist natürlich eine Möglichkeit, aber eigentlich nicht der Sinn der Sache ;) Aber irgendwie finde ich die Aktion gut, denn in eBay preisen manche Leutz ihr Kram total billig an, erzielen nicht den gewünschten Preis und ziehen ihr Angebot wieder zurück, dass ist natürlich eine Sache die für den möglichen Käufer ärgerlich ist, aber dann sollen die Leute halt einen vernünftigen Startpreis festlegen und gut is. Die 1,60 € zahle ich lieber wie nachher Probleme zu haben und die kann man sich bei eBay schneller einfangen wie einem recht ist!
 
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