eBay Bewertung wegen Rückversandkosten

M

Mickey Cohen

Gast
Hallo,

ich habe neulich auf ebay von einem händler eine xfx radeon rx570 8gb gekauft.

auf der angebotsseite des händlers stand, dass die karte einen speichertakt von 1775 MHz hat. XFX selbst bewirbt die karte auf der XFX-webseite mit 8 GHz (also 2000 MHz real) speichertakt.

ich habe mich dabei auf die aussage von XFX verlassen, da ich dachte, die werden es ja wohl sicher wissen. (lol, denkste).

nichts davon ist wahr, tatsächlich erreichte die karte nur die für eine rx 570 üblichen 1750 MHz (7 GHz effektiv).

also habe ich dem händler geschrieben, dass ich zurücktrete, da eine nachlieferung wohl naturgemäß nicht in frage kommt. hilfsweise mache ich von meinem verbraucherwiderrufsrecht gebrauch. er möge mir doch bitte eine versandmarke schicken.

daraufhin hat er nur geantwortet, wenn ich widerrufen möchte, solle ich die karte ausreichend frankiert zurücksenden.

das habe ich dann auch getan.

durch den rücktritt wollte ich mir die versandkosten ersparen, die ich im falle eines widerrufs selbst zu tragen hätte.

problematisch ist nur § 323 V S. 2 BGB. demnach könnte es sehr gut sein, dass der mangel als unerheblich einzustufen sei, wonach mir das rücktrittsrecht verwehrt wäre. dann hätte ich zwar den kaufpreis mindern können, da ich die karte aber nur wegen des vermeintlich höheren speichertaktes gekauft habe, wollte ich sie dann auch nicht mehr.

ansonsten bin ich mit dem händler aber zufrieden, versand und rückerstattung gingen sehr schnell vonstatten.

die frage die sich mir stellt ist also: soll ich die versandkosten, die mir entstanden sind, noch einfordern?
welche ebay-bewertung soll ich abgeben?

mir geht es hierbei nicht ums geld, sondern ums prinzip. mich interessiert nur eure meinung. ich will nicht als der dastehen, der es mit sich hat machen lassen.
 
Mickey Cohen schrieb:
wenn ich widerrufen möchte, solle ich die karte ausreichend frankiert zurücksenden.

Da du das darauf hin getan hast, hast du dich doch mit dem Widerruf einverstanden erklärt.
 
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Einerseits hast Du genau das bekommen was angegeben war, andererseits warst Du generell mit den Laden zufrieden.

Willst Du das mit einer negativen Bewertung honorieren?
 
kann man irgendwie gegen XFX vorgehen?
gibts da ne anspruchsgrundlage? produkthaftung scheidet aus...
vll. 823 II BGB ivm. mit irgendwelchen wettbewerbsgesetzen, ka? gibts da entsprechende schutzgesetze isd. 823 II?
 
wegen 25 Mhz machst du so einen Aufstand?
 
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Hmm, ich habe ein wenig Schwierigkeiten den Sachverhalt nachzuvollziehen.

Zunächst einmal ist die zentrale Anspruchsgrundlage für Schadensersatz §§ 280ff BGB.
Das bringt aber vorliegend nichts aus meiner Sicht.

Denn zunächst einmal wurden von dem Händler nicht 2000 Mhz zugesichert, sondern 1775.
Du darfst nicht einfach von einem Tippfehler oder Übermittlungsfehler ausgehen.
Die Abweichung um 25 Mhz könnte als unerheblich einzustufen sein.

Was mich aber noch mehr wundert, woher kommen diese Abweichungen? Warum spricht XFX von 2000Mhz, während der Händler von 1775 spricht und die Karte tatsächlich nur 1750 hat?
Hast Du da etwas übersehen? Ist das, wovon XFX spricht, vllt eine neue Auflage (quasi "Facelift")? Gab es da Änderungen in der Produktlinie?

Kurios sind diese Abweichungen allemal.


EDIT:
§ 823 hat in diesem Fall übrigens überhaupt keine Relevanz.
 
Im Zweifel zählt immer nur was der Händler angibt, nicht was der Hersteller auf seine Produktseite schreibt! Da lag der Händler mit seinen 1775MHz schon recht nahe an der Wahrheit.
 
verbaliBerlin schrieb:
wegen 25 Mhz machst du so einen Aufstand?

ja, außerdem eigentlich eher 250
Ergänzung ()

Holt schrieb:
Im Zweifel zählt immer nur was der Händler angibt, nicht was der Hersteller auf seine Produktseite schreibt! Da lag der Händler mit seinen 1775MHz schon recht nahe an der Wahrheit.
wie kommst du darauf, dass der hersteller 1750 mhz angibt? auf der verpackung stand genau nichts.
 
Die 4GB Versionen von XFX 570 haben alle 1750 bzw 1775Mhz.
Die 8GB Version 2000.
Einfach auf Geizhals Mal nachschauen. Da sind alle gelistet.
 
Dominion schrieb:
Hmm, ich habe ein wenig Schwierigkeiten den Sachverhalt nachzuvollziehen.

Zunächst einmal ist die zentrale Anspruchsgrundlage für Schadensersatz §§ 280ff BGB.
Das bringt aber vorliegend nichts aus meiner Sicht.

Denn zunächst einmal wurden von dem Händler nicht 2000 Mhz zugesichert, sondern 1775.
Du darfst nicht einfach von einem Tippfehler oder Übermittlungsfehler ausgehen.
Die Abweichung um 25 Mhz könnte als unerheblich einzustufen sein.

Was mich aber noch mehr wundert, woher kommen diese Abweichungen? Warum spricht XFX von 2000Mhz, während der Händler von 1775 spricht und die Karte tatsächlich nur 1750 hat?
Hast Du da etwas übersehen? Ist das, wovon XFX spricht, vllt eine neue Auflage (quasi "Facelift")? Gab es da Änderungen in der Produktlinie?

Kurios sind diese Abweichungen allemal.

das hat mich auch stutzig gemacht, jedenfalls habe ich die produktnummer und die EAN überprüft, das schien zu passen.

und irgendwie sehe ich es nicht ein, dass ich jetzt der gearschte bin, weil keiner es auf die reihe bekommt vernünftige angaben zu nem produkt zu machen.

du schreibst, dass 280ff. meine anspruchsgrundlage sei. das aber nur gegen den händler, mit XFX habe ich keinen vertrag. ein vertrag mit schutzwirkung zugunsten dritter scheidet aus und garantievertrag ist keiner zustande gekommen, da ich die üblicherweise notwendige garantieanmeldung nicht vorgenommen habe.

irgendwie finde ich die gesetzeslage auch endsbescheuert, was hilft mir das rücktrittsrecht, wenn ich im endeffekt immer damit rechnen muss, dass mir der richter mit 323 V um die ecke kommt. das is für solche situationen geradezu ein freifahrtsschein für händler und hersteller bei angaben von produktspezifikationen so richtig schlampen zu können.
Ergänzung ()

Fuchiii schrieb:
Die 4GB Versionen von XFX 570 haben alle 1750 bzw 1775Mhz.
Die 8GB Version 2000.
Einfach auf Geizhals Mal nachschauen. Da sind alle gelistet.

nein hat sie nicht. woher ich das weiß? ich habe sie selbst getestet. geizhals hat seine info von der xfx webseite und die info auf der xfx webseite ist falsch. habe die 8gb karte eingebaut, getestet und ausgelesen. unter vollast. 1750 mhz.
 
Hmm, bei Mindfactory ist se auch mit 1775 gelistet.
Gab wahrscheinlich wirklich verschiedene Revisionen
 
Fuchiii schrieb:
Hmm, bei Mindfactory ist se auch mit 1775 gelistet.
Gab wahrscheinlich wirklich verschiedene Revisionen
dann sollte xfx das irgendwie kenntlich machen und nicht alle unter der selben produktnummer verkaufen.
 
Mickey Cohen schrieb:
wie kommst du darauf, dass der hersteller 1750 mhz angibt?
Wie kommst du auf den dünnen Ast ist hätte behauptet, dass der Hersteller 1750MHz angegeben hätte? Willst du trollen oder überfordert Lesen und Verstehen dich total? Nach dem ersten Post gibt der Hersteller doch deiner Meinung nach 2000 an, der Händler 1775 und tatsächlich sollen es 1750 gewesen sein, womit die Aussage "Da lag der Händler mit seinen 1775MHz schon recht nahe an der Wahrheit" ja wohl nicht in Zweifel zu ziehen ist. Wie man daraus oder aus "Im Zweifel zählt immer nur was der Händler angibt, nicht was der Hersteller auf seine Produktseite schreibt!" ableiten könnte, dass ich behauptet hätte der Hersteller hätte 1750MHz angegeben, ist mir unerklärlich und stinkt nach einem Tollversuch.
 
Also wenn ich das so lese, möchtest du ja eher einen Tipp für die Bewertung. Wenn die Karte 2000 MHz statt den 1775 MHz vom Händler angegeben hättest du wahrscheinlich Positiv ++ bewertet.
jetzt kommt sie aber nur auf 1750Mhz und du möchtest den Händler Negativ bewerten.
Ich habe keine Ahnung von Jura, aber da auf Paragraphen rumzureiten, finde ich lächerlich. Ein Wunder, dass in D noch Ware versendet wird
 
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Holt schrieb:
Wie kommst du auf den dünnen Ast ist hätte behauptet, dass der Hersteller 1750MHz angegeben hätte? Willst du trollen oder überfordert Lesen und Verstehen dich total? Nach dem ersten Post gibt der Hersteller doch deiner Meinung nach 2000 an, der Händler 1775 und tatsächlich sollen es 1750 gewesen sein, womit die Aussage "Da lag der Händler mit seinen 1775MHz schon recht nahe an der Wahrheit" ja wohl nicht in Zweifel zu ziehen ist. Wie man daraus oder aus "Im Zweifel zählt immer nur was der Händler angibt, nicht was der Hersteller auf seine Produktseite schreibt!" ableiten könnte, dass ich behauptet hätte der Hersteller hätte 1750MHz angegeben, ist mir unerklärlich und stinkt nach einem Tollversuch.
sry ich habe mich verlesen, ich habe versehentlich gedacht du hättest geschrieben "im zweifel zählt immer nur das, was der hersteller angibt...". was auch irgendwie keinen sinn ergäbe, wie gesagt, mein fehler...
Ergänzung ()

lachZ0fant schrieb:
Einerseits hast Du genau das bekommen was angegeben war, andererseits warst Du generell mit den Laden zufrieden.

Willst Du das mit einer negativen Bewertung honorieren?
nein, habe ich eben nicht. 1775 mhz != 1750 mhz.

mich ärgert es halt, weil ich mir die karte nur deshalb ausgesucht habe. ansonsten hätte ich ne teurere sapphire genommen, weil die schöner aussieht und laut tests das bessere kühlsystem hat. umgekehrt wärs mir sogar egal gewesen, wenn die in meinen augen favosrisierte sapphire 25 mhz weniger takt gehabt hätte. dann hätte ich wenigstens eine schöne karte mit einem guten kühler gehabt, über die ich mich freuen könnte. so aber habe ich diese xfx karte wegen den kriterien niedrigerer preis und höherer speichertakt gekauft und stand am ende mit einem billigheimer dar, der das was mir versprochen wurde nicht geliefert hat.

irgendwie find ichs ja selbst bescheuert da auf den 25 mhz rumzureiten, andererseits regts mich auch irgendwie verständlicherweise auf wenn weder hersteller noch händler in der lage sind, mir korrekte produktspezifikationen zu nennen. diese 25 mhz sind nicht die standard-abweichung, die sich aufgrund der fertigungstoleranz von elektronischen bauteilen ergibt, sondern die sind irgendwo im bios der karte absichtlich so mittelbar durch menschenhand eingestellt und damit kann zumindest der hersteller verdammt nochmal auch angeben, was da genau eingestellt wurde. fehler passieren, aber die konsequenzen muss man trotzdem tragen. in meinem fall empfände ich es nur als gerecht, wenn irgendjemand meine rückversandkosten übernimmt.

und vernünftig zurücktreten kann man auch nicht, sonst sieht man am ende des rechtsstreits dank 323 V S. 2 womöglich mit dem ofenrohr ins gebirge UND hat den Kaufvertrag am hals -.-
und auch diese gesetzliche regelung empfinde ich aus den bereits o.g. gründen ungerecht.

das ist das, was mich eigentlich aufregt.

faktisch muss also ich den rückversand zahlen weil die, die es wissen müssten (händler und hersteller) es nicht hinbekommen haben, ihr produkt richtig zu beschreiben.

wenn wenigstens XFX auf ihrer webseite die 1750 mhz angegeben hätten, wär für mich klar gewesen: ok, der händler gibt 1775 an, der hat also wahrscheinlich keine ahnung, also vertrau ich mal der xfx webseite und kaufe das produkt eben nicht, weil ich nur 1750 mhz erwarten kann.
so aber waren der kleinste gemeinsame nenner 1775 mhz, die ich erwarten konnte. aber nichmal das hat sich bewahrheitet.


naja, ich bin ja auch selbst schuld wenn ich nicht bei den großen kaufe, die den rückversand übernehmen und dann auch noch ein produkt von so einem "premium"-hersteller wie XFX, lol
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was ich mich jetzt frage ...
Läuft die Karte denn (MSI Afterburner) stabil mit 2.000 ?

Wozu dann der Aufwand?
Ich kenne fast niemanden, der seine Grafikkarte nicht übertaktet.
 
Mickey Cohen schrieb:
dann sollte xfx das irgendwie kenntlich machen und nicht alle unter der selben produktnummer verkaufen.
Du bist auch hauptberuflich Erbsenzähler oder? Ist doch völlig egal wie die Karte getaktet ist (wir reden hier von einem "Streitwert" von 25mhz.....) Albern hoch neun.
 
Welche Ebay Bewertung sollst du geben? Du bewertest bei Ebay in erster Linie den Verkaufsprozess sprich den Ablauf von Kauf, Lieferung und auch Rücknahme. Das ist doch von der Beschreibung her alles reibungslos gelaufen, also warum negativ bewerten? Der Händler kann ja nichts dafür, dass du seltsame Vorstellungen vom Artikel hast bzw. XFX das Produkt auf ihrer Seite falsch bewirbt. Der Händler lag ganze 25mhz daneben, was doch absolut in der Toleranz liegt die 25mhz merkst du nicht mal.

Bei Ebay steht übrigens in der App sowie auf der jeweiligen Produktbeschreibung von Händlern unten drunter ob der Käufer oder der Verkäufer den Rückversand zu tragen hat. Meistens ist es der Käufer und das ist meiner Meinung nach außer bei Defekt auch ok so. Das Problem ist, dass Amazon damit anfing, das kostenlos zu machen und genau deswegen meint jetzt jeder, dass kostenloser Rückversand sein Recht sei. Das ist aber nicht so.
 
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