eBay-Festplatte von Privat - neu aber OEM (keine Herstellergarntie)

eYc

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Hallo,

ich habe vor einem Jahr (Mai 2017) über eBay eine neue Festplatte WD Red 2 TB von einem Privatverkäufer ersteigert.
Die einzige Beschreibung des Verkäufers lautete "neu und unbenutzt ... Keine Rechnung ... keine Garantie und Rückgaberecht", unter den automatisch (über die EAN) eingefügten "Artikelmerkmale" und "Detaillierte Informationen zum Artikel" von eBay.
Der Garantie-Check bei WD ergab, dass es sich um eine OEM handeln muss, für die's keine Garantie beim Hersteller gibt. Davon stand nichts in der Beschreibung, und der Verkaufserlös von 80 Euro (plus 6 Euro Versand) lag am Ende auch bei dem einer neuen Retail-HDD aus dem Handel.
Außer einem Kommentar [bzgl. dem fehlenden Hinweis auf OEM u. somit keine Herstellergarantie] in der (guten) Bewertung bei eBay habe ich nichts weiter unternommen.

Jetzt, nach einem Jahr, machte die Festplatte aber Probleme. Ich nutzte sie als Aufnahme-Zielort für TV-Aufnahmen, und in einer Nacht hat sich das Programm aufgehängt, der Explorer war nicht mehr benutzbar, und die letzten zwei Aufnahmen (oder mehr) sind unbrauchbar.
In der Ereignisanzeige sah ich den Fehler "Fehlerhafter Block bei Gerät \Device\Harddisk2\DR2" (ID 7) mehrfach, seit (und vor allem an dem Tag) 18.02. Dann zwei Monate lang nichts mehr. Und es gab keinerlei Warnung von Windows 10, oder vom Intel RST.

Dazu habe ich jetzt einige Fragen:
Hätte der Verkäufer das angeben müssen, dass es sich um eine OEM-Festplatte ohne Garantie des Herstellers handelt?
Habe ich da noch irgendwelche Möglichkeiten, nachdem schon ein Jahr vergangen ist? Oder hätte ich sie gleich zurückschicken sollen?
In der Artikelbeschreibung ist auch die EAN 0718037799667 angegeben. Lässt das auf eine Retail-Festplatte schließen, oder ist die für alle die selbe?

Ich konnte jedenfalls keine 'eigene' EAN für das OEM-Modell im www finden. Auf der Platte (WD20EFRX-68EUZN0) steht auch keine drauf, zumindest nicht im Klartext. Was ich über Barcode-Scanner mit dem Smartphone raus' krieg, sind immer nur die SNr. u. Modell-Nr.
Nur je einmal hat's mir auch eine 03116315 ("UPC_E") und eine 10517277 ("EAN_B") ausgespuckt, mit denen sich aber nichts anfangen lässt.

Was ich im Internet dazu gefunden habe, betrifft nur gewerblich Verkäufer, also Händler wie Mindfactory u. Alternate, und das lässt sich hier vermutlich nicht anwenden.

OEM, Grauimporte, Gewährleistung - Quatsch und Aufklärungsthread!

ist eine OEM-Festplatte ein rückgabegrund?, daraus: https://www.hardwareluxx.de/communi...ng-quatsch-und-aufklaerungsthread-548773.html
Nun, ich kann dir das nicht absolut rechtssicher sagen, aber es dürfte ein Sachmangel vorliegen, wenn im Einzelhandel an einen Endkunden verkaufte Ware tatsächlich OEM-Ware ist und daher ohne Garantie aufwartet.
Ist eine Sache mangelhaft, kannst du nach § 439 BGB ...
Vergleich die EAN.
Die von Dir gewünschte Platte hätte normalerweise 3 Jahre Herstellergarantie.
Eine OEM-Platte darf meines Kenntnisstandes nicht ohne ausdrücklichen Hinweis im normalen Handel verkauft werden. Der Käufer darf ansonsten immer annehmen, das er Nicht-OEM Ware erhält. So sollte es auch bei MF sein.
Fraglich ist doch auch ob der Händler es verschweigen darf oder ob er es als OEM ausgeben muss. Die Idee dahinter ist doch den Kunden zu täuschen und von ihm den Retailpreis zu kassieren. Spätestens wenn der Händler dann die EAN der Retail HDD angibt, sich zur Garantie aber ausschweigt, und ne OEM Platte schickt finde ich das nicht mehr legal.
Ich habe die Frage übrigens mal in einem Rechtsforum gestellt. Auch dort ist man sich nicht einig, was zeigt wie schwer diese Frage zu beantworten ist und dass es eben nicht so eindeutig ist, ...:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=527301&page=1
So, ich habe die Frage auch noch einmal im JuraForum gestellt und dort eine sehr aufschlussreiche Antwort erhalten, die auch sehr schön belegt wurde: https://www.juraforum.de/forum/t/mu...he-gekennzeichnet-werden.606957/#post-1656102

Demnach ist es nach § 5a UWG unzulässig das Fehlen einer Garantie zu verschweigen und dazu gibt es sogar ein Urteil vom BGH vom 15.06.2016 (VIII ZR 134/15) auf ein Auto ohne Garantie bezogen. Natürlich lässt sich das nicht vollumfänglich auf HDDs übertragen und eine eindeutige Aussage zu dem Sachverhalt lässt sich nicht treffen, das ist in der Juristik aber selten der Fall. Nichtsdestotrotz ist eine Garantie bei einer HDD wie bei einem Auto sehr wichtig und man schließt wie bei einem Auto ein Kaufvertrag ab der § 5a UWG unterliegt.
so sah das Angebot aus:

eBay_HDD-Kauf_WD20EFRX_2017-05-23.PNG

Die SMART-Werte der Festplatte waren zwei Wochen vor Auftreten der Fehler in der Ereignisanzeige noch OK:

WD20EFRX_1_2018-02-05.jpg

Als es dann passierte, am 10.05., war "C5 - Aktuell schwebende Sektoren" bei 2, kurz drauf waren's 5, und vor/nach erfolgtem Kopieren der Daten mit Aomei Backupper am 12./13.05. schon 9 schwebende Sektoren.

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Ich habe dann eine Reparatur mit dem WD-Tool DataLifeguard Diagnostics (erst Windows "unable to repair ...", dann das bootfähige Tool) durchgeführt:

WD20EFRX_5_DLG.jpg WD20EFRX_6_DLG_unable-to-repair.jpg WD20EFRX_7_DLG_0223-drive-has-been-repaired.jpg WD20EFRX_8_DLG_0223-drive-has-been-repaired.jpg

Danach blieb noch 1 schwebender Sektor, und daran hat sich bis heute auch nichts mehr verändert:

Es geht mir jetzt also nicht um eine Datenrettung von der defekten Festplatte.
Vielmehr möchte ich wissen, ob ich rechtlich (noch) irgendwelche Chancen habe, was den Verkauf angeht, und falls daraus nichts wird, ob ich die Platte weiter verwenden kann.

Ich konnte schon eine handvoll HDDs auf die Art "reparieren", und es trat kein Fehler mehr damit auf. Allerdings waren die anderen Platten danach auch 'sauber' was die SMART-Werte angeht, und CDI zeigte auch wieder "Zustand: Gut" an.

Gruß, Mike (eyc).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Link korrigiert)
Wieso kauft man so eine Platte dann nicht direkt im Handel, wenns über Ebay genau so viel kostet?
Naja, wenn er schon angibt - keine Garantie - und behauptet dass Herstellergarantie vorhanden ist, hat er ja offensichtlich auch nicht ...
 
Eigentlich hat er ja hingeschrieben ohne Garantie...
 
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Er hat doch im Text geschrieben "Keine Garantie".

Beim Rest (die große Tabelle, etc. im Text) darauf hat man IMO als Verkäufe bei eBay eh keinen / wenig Einfluss. Das wird automatisch vorgegeben und ich kenne es noch so, dass man bei vielen technischen Artikeln gar keine Chance hatte die eBay-Zusatzangaben zu verhindern / ändern. (Etwa weil es doch andere / mehr Modelle gab, als eBay in der Datenbank hatte.)
 
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auch der Privatverkäufer muss 12 Monate Gewährleistung geben, ob das "einfache keine Garantie und Rückgaberecht" ausreicht um dieses auszuhebeln ist fraglich. Aber das Jahr ist eh vorbei.
 
Da gibts eigentlich nichts weiter hinzuzusetzen. Verkauf ohne Garantie! Gewährleistung ist nach einem Jahr abgelaufen. Daher gibt es rechtlich an dem Verhalten des Verkäufers nichts auszusetzen.
 
da fällt mir auf: die gesetzliche Gewährleistung hat der Veräufer ja nicht mal ausgeschlossen,
nur die Garantie. Dann gibt es aber immer noch die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
 
Abgesehen davon dass du eine OEM Platte gekauft hast, hätte dir das aber auch mit jeder Retail Platte vom Händler passieren können.
Ich würde da dem Verkäufer keine Schuld geben wollen, keine Garantie war in der Artikelbeschreibung und der Rest ist dann wohl dein Risiko wenn du trotzdem dort kaufst.
 
BmwM3Michi schrieb:
auch der Privatverkäufer muss 12 Monate Gewährleistung geben, ob das "einfache keine Garantie und Rückgaberecht" ausreicht um dieses auszuhebeln ist fraglich.
Bei Privatverkäufen kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Ausgenommen davon sind nur Mängel, die bereits bei Vertragsabschluss vorlagen und dem Käufer arglistig verschwiegen wurden (§ 444 BGB).

Im vorliegenden Fall ist allerdings die Formulierung zum Ausschluss missverständlich, so dass man dagegen vorgehen könnte. Eine korrekte Formulierung wäre: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Einigen hier im Thread ist anscheinend nicht der Unterschied zwischen Garantie (=freiwillige Leistung des Verkäufers) und Gewährleistung (=gesetzliche Pflicht) bewusst. Auch beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre und nicht 12 Monate, wie hier von einigen geschrieben.

Allerdings wurde hier schon auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten hingewiesen, so dass sich die Frage stellt, ob ein Vorgehen gegen den Verkäufer überhaupt Sinn macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
eYc schrieb:
Der Garantie-Check bei WD ergab, dass es sich um eine OEM handeln muss, für die's keine Garantie beim Hersteller gibt. Davon stand nichts in der Beschreibung, und der Verkaufserlös von 80 Euro (plus 6 Euro Versand) lag am Ende auch bei dem einer neuen Retail-HDD aus dem Handel.

Wie kann man bitte so verrückt sein und über Ebay eine Festplatte kaufen wenn es im normalen Handel als Retail (also MIT Herstellergarantie) genauso teuer ist? Noch dazu von Privat und ausdrücklich ohne jede Garantie. Im englischen Sprachraum würde man in so einem Fall sagen: "You asked for it!"

Du kannst versuchen zu retten was zu retten ist und mal Data Lifeguard Diagnostics über die Platte laufen lassen. Das ist ein Testprogramm von WD für deren Festplatten. Wenn das Teil sagt, daß die Platte noch in Ordnung ist hast du zumindest eine gute Chance, daß mit der Technik an sich alles in Ordnung ist. In dem Fall wäre nur das Dateisystem mehr oder weniger hinüber. Dann würde ich das Teil aber auf jeden Fall einmal komplett formatieren, also nicht nur Schnellformatierung.

@Visceroid

Nur das du mit einer Retail-Platte entweder zum Händler zwecks Gewährleistungsanspruch oder zum Hersteller gehen kannst um seine Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen. Dem Verkäufer ist natürlich keine Schuld zu geben. Wer sich ohne Not auf ein Roulettespiel einläßt kann eben auch mal verlieren.
 
@ThanRo: Das war gemeint damit, ich habe es nur nicht ausgetippt. Meine Aussage war auf den auftretenden Fehler bezogen und der hat weder mit der OEM Platte noch mit dem Verkäufer was zu tun. Dinge werden eben kaputt, aber genau dafür gibt es im Normalfall ja die Herstellergarantien ;)
 
Andreas_ schrieb:
Einigen hier im Thread ist anscheinend nicht der Unterschied zwischen Garantie (=freiwillige Leistung des Verkäufers) und Gewährleistung (=gesetzliche Pflicht) bewusst. Auch beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre und nicht 12 Monate, wie hier von einigen geschrieben.

Allerdings wurde hier schon auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten hingewiesen, so dass sich die Frage stellt, ob ein Vorgehen gegen den Verkäufer überhaupt Sinn macht.

Falsch. Als Privatverkäufer habe ich nur eine 12 monatige Gewährleistungspflicht, wenn ich diese nicht ausschließe.
Da der TE geschrieben hat das er von einem Privatverkäufer gekauft hat besteht diese 2 Jahre später nunmal nicht mehr.
 
mugam schrieb:
Wieso kauft man so eine Platte dann nicht direkt im Handel, wenns über Ebay genau so viel kostet?
Berechtigte Frage, muss ich zugeben, aber ich wollte einen PP-Gutschein an den Mann bringen, und brauchte auch gerade ne neue Platte zum aufnehmen.
Visceroid schrieb:
Abgesehen davon dass du eine OEM Platte gekauft hast, hätte dir das aber auch mit jeder Retail Platte vom Händler passieren können.
Ist mir noch nicht passiert, und dann hätte ich zumindest ein Widerrufsrecht gehabt, und hätte die Platte zurückschicken können.
Wird ja auch in den verlinkten Threads beschrieben.
ThanRo schrieb:
Wie kann man bitte so verrückt sein und über Ebay eine Festplatte kaufen wenn es im normalen Handel als Retail (also MIT Herstellergarantie) genauso teuer ist? Noch dazu von Privat und ausdrücklich ohne jede Garantie. Im englischen Sprachraum würde man in so einem Fall sagen: "You asked for it!"
Yo, weiß ich - siehe oben. No Risk no Fun. ;) (Wenn mir bekannt gewesen wäre, dass es sich um eine OEM handelt, hätte ich natürlich nicht so viel wie für eine Retail geboten!)
ThanRo schrieb:
Du kannst versuchen zu retten was zu retten ist und mal Data Lifeguard Diagnostics über die Platte laufen lassen. Das ist ein Testprogramm von WD für deren Festplatten.
Alles schon durch, schau mal in Spoiler #2.
 
bensel32 schrieb:
Naja, wenn du die Platte sehr günstig bekommen hast ist der Ebay-Kauf auch nicht unbedingt verkehrt gewesen.
Für die € 71, die es mich abzüglich des Gutscheins gekostet hat, wäre es für eine Platte mit den zu erwartenden 3 Jahren Herstellergarantie nicht verkehrt gewesen.
So leider schon, nur wusste ich das nicht.

Weiß jetzt jemand was zu der EAN-Nummer der OEM-Festplatten?
Wenn die 'ne andere haben, wäre ja die Artikelbeschreibung unzutreffend gewesen?
 
Hi, hast Du Dich schon mit dem Kundendienst in Verbindung gesetzt?
 
Ach so, da hatte ich überhaupt nicht dran gedacht, aber könnte man vielleicht versuchen.

Der Garantiestatus sagt halt klar aus
Western Digital bietet für OEM-Produkte keinen Garantieservice an.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Distributor oder Händler.

WD20EFRX_9_Garantiestatus.png

Was soll ich Western Digital also schreiben? :confused_alt:
 
eYc schrieb:
Weiß jetzt jemand was zu der EAN-Nummer der OEM-Festplatten?
Wenn die 'ne andere haben, wäre ja die Artikelbeschreibung unzutreffend gewesen?
eYc schrieb:
Wenn mir bekannt gewesen wäre, dass es sich um eine OEM handelt, hätte ich natürlich nicht so viel wie für eine Retail geboten!

2 x steht in der Beschreibung keine Garantie.

1x hat er es selbst geschrieben und es steht auch in der Übersichtstabelle dabei:
1528377720510.png


Nicht EAN sollte unterstrichen werden, sondern Herstellergarantie: Keine
 
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