K
Knopper67
Gast
Hallo zusammen,
vllt hatte ja hier schon mal jmd. einen ähnlichen Fall:
Ich habe einen Artikel bei eBay vor einer Woche verkauft, welchen der Käufer abholen muss und nur barzahlen darf. Ich muss den Artikel "loswerden", da ich bald aus meiner Wohnung ausziehe und auf Grund der Größe/Gewicht der Artikel nicht mitgenommen wird. Bis heute hat der Käufer nicht reagiert wegen einer möglichen Terminabsprache. Ich habe ihm nun eine Frist zur Abholung bis zum 03.04. via eBay-Nachricht gesetzt und einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels eröffnet. Wenn er sich bis dahin nicht meldet, kann ich dann den Kaufvertrag einseitig lösen, weil er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist?
Mir geht es nun darum, einfach nur den Artikel schnell loszuwerden. Der Käufer hat ihn nur für ein paar € ersteigert und wenn ich den Kaufvertrag auflösen kann, würde ich den Artikel einfach über eBay Kleinanzeigen verschenken. Und wenn ich ihn dann verschenke, will ich nicht, dass der Käufer sich den dann doch noch einklagen kann. Auf Grund des geringen Kaufbetrages habe ich keine Lust Geld für einen Anwalt oder so ausgeben zu müssen.
vllt hatte ja hier schon mal jmd. einen ähnlichen Fall:
Ich habe einen Artikel bei eBay vor einer Woche verkauft, welchen der Käufer abholen muss und nur barzahlen darf. Ich muss den Artikel "loswerden", da ich bald aus meiner Wohnung ausziehe und auf Grund der Größe/Gewicht der Artikel nicht mitgenommen wird. Bis heute hat der Käufer nicht reagiert wegen einer möglichen Terminabsprache. Ich habe ihm nun eine Frist zur Abholung bis zum 03.04. via eBay-Nachricht gesetzt und einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels eröffnet. Wenn er sich bis dahin nicht meldet, kann ich dann den Kaufvertrag einseitig lösen, weil er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist?
Mir geht es nun darum, einfach nur den Artikel schnell loszuwerden. Der Käufer hat ihn nur für ein paar € ersteigert und wenn ich den Kaufvertrag auflösen kann, würde ich den Artikel einfach über eBay Kleinanzeigen verschenken. Und wenn ich ihn dann verschenke, will ich nicht, dass der Käufer sich den dann doch noch einklagen kann. Auf Grund des geringen Kaufbetrages habe ich keine Lust Geld für einen Anwalt oder so ausgeben zu müssen.
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