eBay - Käufer holt Ware nicht ab

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Knopper67

Gast
Hallo zusammen,
vllt hatte ja hier schon mal jmd. einen ähnlichen Fall:

Ich habe einen Artikel bei eBay vor einer Woche verkauft, welchen der Käufer abholen muss und nur barzahlen darf. Ich muss den Artikel "loswerden", da ich bald aus meiner Wohnung ausziehe und auf Grund der Größe/Gewicht der Artikel nicht mitgenommen wird. Bis heute hat der Käufer nicht reagiert wegen einer möglichen Terminabsprache. Ich habe ihm nun eine Frist zur Abholung bis zum 03.04. via eBay-Nachricht gesetzt und einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels eröffnet. Wenn er sich bis dahin nicht meldet, kann ich dann den Kaufvertrag einseitig lösen, weil er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist?
Mir geht es nun darum, einfach nur den Artikel schnell loszuwerden. Der Käufer hat ihn nur für ein paar € ersteigert und wenn ich den Kaufvertrag auflösen kann, würde ich den Artikel einfach über eBay Kleinanzeigen verschenken. Und wenn ich ihn dann verschenke, will ich nicht, dass der Käufer sich den dann doch noch einklagen kann. Auf Grund des geringen Kaufbetrages habe ich keine Lust Geld für einen Anwalt oder so ausgeben zu müssen.
 
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Dem Käufer eine angemessene Frist setzen und erwähnen, dass der Kaufvertrag mit Ablauf aufgelöst wird. Dann sind beide Seiten aus der Sache raus.
Das solltest du am besten über einen eBay-Fall machen.
 
Über einen eBay-Fall kann ich das leider nicht machen bzw. dort keinen Text hinterlassen. Bei dem geöffneten Fall kann ich nur den Fall schließen und dann eine Gutschrift erhalten. Ich werde ihm eine Frist setzen und das per Einschreiben mit Rückschein und nach Ablauf dann den kaufvertrag lösen nochmals mit Einschreiben per Rückschein. Vielen Dank Dir.
 
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Ich mag Einwurfeinschreiben mehr, die kann man nicht (so leicht) verweigern.
 
Meldet sich der Käufer garnicht mehr? Hast du ihm angeboten den Kaufvertrag aufzulösen? Eventuell würde er darauf ja reagieren.
Das funktioniert auch über den Ebay Fall. "Abbruch auf Wunsch des Käufers" -> Ebay fragt beim Käufer nach ob er den Kauf wirklich abbrechen möchte. Stimmt er zu biste raus, wenn er ablehnt weisst du immerhin das er das Teil haben will. Wenn er garnicht reagiert biste so schlau wie vorher auch. Ebay hat ja bestimmte Fristen für Fälle etc. festgelegt. Sind die knapp genug bemessen so dass der Fall auf jeden Fall rechtzeitig geschlossen wird? Dann hätteste auch Glück.

Hast du in der Artikelbeschreibung erwähnt dass die Abholung bis Zeitpunkt X erfolgt sein muss?
 
@Idon
dann nehme ich das. Ist auch paar Cent günstiger ;-)

@Mracpad
Der Käufer hat sich einmal kurz nach der Auktion auf eine Nachricht gemeldet, aber seitdem gar nicht mehr. Ich habe ihm nun angeboten, den Kaufvertrag aufzulösen bzw. habe einmal nachgefragt. Die Frist bei einem unbezahlten Artikel (Fall) beträgt 35 Tage. Dann wird der Fall automatisch geschlossen.

Also in der Artikelbeschreibung ist keine Frist angegeben. Ich habe ihm über eBay nun eine Frist bis zum 03.04. mitgeteilt, welche ich ihm auch noch heute per Einschreiben schicke. Nach Ablauf der Frist trete ich vom Kaufvertrag zurück.
 
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