ebay - Käufer meldet Artikel als "defekt"

Update ebay: Wirklich super freundliche Mitarbeiter, aber wie erwartet können die jetzt nichts mehr machen. Das wäre nur der Fall gewesen wenn der Plattenspieler jetzt z.B. durch die Rücksendung einen Schaden aufweisen würde. Bekomme keinen negativen Eintrag und zahle natürlich auch keine Verkaufsgebühren an ebay.

Ich gönne mir jetzt erstmal ein Kaltgetränk und überlege mir wie ich weiter verfahre.

Noch eine Frage: Die Fristsetzung per ebay-Nachricht zum Artikel ist/war ausreichend? Oder lieber per Post noch hinterher?
 
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Per einschreiben, seine Adresse hast du ja, aber zusätzlich kannst du ihm das trotzdem noch per ebay Nachricht schicken.

Mir wurde damals noch empfohlen mit reinzuschreiben, dass bei verstreichen der Fristen die Kosten weiterer Rechtsmittel zu seinen Lasten gehen.
 
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Geht eine eBay-Nachricht denn nicht zu? Hat der Käufer zuvor über diesen Weg kommuniziert?
 
Doch, die wird er bekommen. Aber er bekommt es auch nochmal per Briefpost, das ist mir die Sache jetzt wert.
 
Es hat sich noch was ergeben: Und zwar habe ich einen anderen Verkäufer angeschrieben, welcher meinem Käufer ebenfalls einen Plattenspieler verkauft hat. Und ratet mal: Er hat mit nahezu dem gleichen Grund retourniert...
 
snickers303 schrieb:
Und ratet mal: Er hat mit nahezu dem gleichen Grund retourniert...
Hat er denn irgendeinen finanziellen Vorteil dadurch? Es bereitet ihm doch eigentlich nur Ärger, oder?
 
Das habe ich mich ehrlich gesagt auch gefragt. Macht überhaupt keinen Sinn. Beim anderen Verkäufer wollte er aber ein kostenloses Ersatzteil + eine Rückzahlung (hatte ich vergessen zu erwähnen).
 
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snickers303 schrieb:
Sobald ich das Gerät wieder habe zahlt ebay den Verkäufer aus und ich muss dann an ebay zahlen.
Ich bin etwas verwirrt, der Preis des Artikels liegt über 50€, da muss laut ebay der Käufer nachweisen, dass das Gerät defekt ist. Und zwar nicht durch einen "guten Freund" oder Fotos sondern Gutachten (im kleinen Rahmen).
Vor ein paar Jahren hatte ich einen Laptop verkauft, unter Auschluss der Garantie etc., und der Verkäufer hat Ihn als Defekt angegeben und wollte eine Preisreduzierung oder Geld zurück. Ersteres wäre Ihm lieber gewesen.
Ebay hat Ihn dann angeschrieben und gesagt, Kaufpreis 75€, jetzt beweise bitte, z.B. durch einen Fachhändler, dass das Gerät wirklich defekt ist. Mit Fotos vom Angebotstag konnte ich beweisen, das der Laptop problemlos bis Windows gebootet hat.
Letzten Endes bekam ich Recht und der Käufer hat doof aus der Wäsche geschaut.
Ergänzung ()

MindofRafi schrieb:
Hat er denn irgendeinen finanziellen Vorteil dadurch? Es bereitet ihm doch eigentlich nur Ärger, oder?
Eventuell Teile austauschen oder hoffen, das man mit dem Preis runter geht.
Das sieht ebay aber alles, wie oft er diese Masche abgezogen hat.
 
Wenn er ein Bastler ist könnte es ja schon hinkommen, dass er für Ersatzteile Plattenspieler kauft, diese dann als defekt retourniert.

Wenn deiner jetzt noch ordentlich läuft ist das natürlich fraglich... Fehlt denn irgend ein optisches Teil, welches nicht für den Betrieb des Plattenspielers benötigt wird?

Ansonsten gibt es hier schon mindestens einen Thread im Forum, wo die Geschichte mit allen Briefstücken zwischen einem Ebay-Verkläufer und Käufer per Gericht entschieden wurde - zu Gunsten des Verkäufers. (Da war es ein iPhone und der Käufer wollte vom Vertrag zurücktreten und der Verkäufer hat auf Erfüllung des Vertrages geklagt.
 
eBay ist kein deutsches Gericht. eBay entscheidet weder darüber, wer Recht hat, noch ob ein wirksamer Kaufvertrag oder etwaige Ansprüche daraus bestehen oder nicht.


Und, leider ist es so: Würden sich nicht so viele Leute verarschen lassen, im kleineren und im großen Maßstab, von Firmen und Privatpersonen aus Unwissenheit oder reiner betriebswirtschaftlicher Abwägung, gäbe es auch weniger solcher Fälle.
Denn oft genug siegt Dreistigkeit eben.
 
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Also meiner Meinung nach wurde hier nicht gebastelt. Ich vermute eher ein Einschalten direkt nach Erhalt, Stichwort "Restfeuchte" im Gerät. Das wäre eine Erklärung warum das Gerät bei "Nullstellung" nicht auf +- 0 läuft und somit "unrund" beim Strobo an der Seite. Dann weiss der Pitch nicht mehr wo die Nullstellung ist. Das könnte mit "unrund" und "Pitch" (eine bessere Fehlerbeschreibung habe ich ja nie bekommen) gemeint gewesen sein.

Aber wie gesagt: Ich will dem Käufer nicht unbedingt was böses unterstellen, vielleicht einfach nur Unwissenheit (nett ausgedrückt). Macht ja aber für die Sache keinen Unterschied. Das Gerät funktionierte vorher und auch jetzt wieder einwandfrei sodass ich mir nichts vorzuwerfen habe.

Und wegen dem anderen ebay-Verkäufer und seiner Aussage: Kann ich natürlich nicht prüfen was da wirklich passiert war, aber allemal interessant.

Aber ich denke wir können hier Schluss machen - würde mich nochmal kurz mit einem Update melden sofern es eines gibt.
 
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Selbst wenn in der Auktion gestanden hätte "Privatverkauf unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung"
dann hätte es wegen dem Paypal Käuferschutz Nichts gebracht. Ebay stellt sich halt einfach mal über das BGB.

Du hättest die Annahme des Pakets verweigern können und wenn kein Guthaben auf deinem Paypal Konto
war, die Bank Abbuchung widerrufen können. Dann geht dein Paypal Konto uns minus und Inkasso kommt.

Der Forderung widersprechen und die Sache hat sich in der Regel erledigt weil wie bereits gesagt wurde
muss der Käufer beweisen, dass der Artikel tatsächlich defekt ist und zwar von einem richtigen Gutachter.

PS: Wenn man Transportschaden bzw. Transportversicherung ins Spiel bringt dann benötig man erst Bilder
vom Zustand des Versandkartons. Ohne eine sichtbare Beschädigung (z.B. stark eingedrückte Ecke) nichtig.

Ist tatsächlich etwas eingedrückt und der Käufer hatte es bei der Annahme nicht vermerken lassen dann ist
es sein Versäumnis weil nachträglich kann man keinen Schaden beim Versand Dienstleister geltend machen.

Jetzt kannst du ihm zwar schriftlich eine Frist zur Bezahlung setzen und nach Verstreichen dieser Frist sogar
einen Mahnbescheid erlassen aber wenn er dem widerspricht dann geht die ganze Sache teuer vor Gericht.
 
Auch für dich nochmal ein "Danke" @0ssi! Das Ende der Geschichte war, das ich nochmal ein Einschreiben geschickt habe von wegen das ich auf die Erfüllung des Kaufvertrags bestehe. Das war es mir einfach wert, aber es kam natürlich keine Reaktion. Immerhin konnte ich zu meiner Bewertung noch einen Ergänzungskommentar abgeben.

Es ist schon irgendwie seltsam bei eBay: Käufer bekommt Recht, aber ich keinen negativen Vermerk. So ganz vergraulen möchte man die wirklich kleinen Verkäufer (welche ja mehrheitlich eher Käufer sind) dann natürlich auch nicht...
 
Damit ist er bereits in Verzug und ihm scheint der Ernst der Lage nicht bewusst zu sein was riskant ist.
Wurden dir eigentlich die Versandkosten der Hinsendung erstattet ? Wenn nicht dann hättest du dazu
schreiben können, dass du auf die Erfüllung des Kaufvertrags verzichtet wenn er diese Kosten erstattet.
 
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