Ebay Käufer zahlt und meldet sich nicht!

djflussmittel

Lt. Junior Grade
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Hallo, habe vor kurzen eine echt tolle Grafikkarte zu einen Hammerpreis verkauft, nur leider will der Käufer die Graka wohl nicht haben. Der jenige antworte nicht auf meine Mails und auch nicht auf den Streitfall den ich über Ebay gemacht habe (Zahlungserrinnerung)und Geld ist bis heute auch nicht geflossen!ist nun schon fast 2 Wochen her, wo der Artikel gekauft wurde!

Nun zu meiner Frage, da ich mir eine neue Graka gekauft habe, weil ich ja mit dem Verkaufserlös gerechnet habe, habe ich jetzt etwas finazielle Probleme weil dieser Herr ja nicht Zahlt, gut es geht um 100€ aber trotzdem!

Wäre es ratsam einen Anwalt einzuschalten bei 100€ od. lohnt sich sowas nicht?
Ich brauch ja nun mal das Geld!(Weil ja nun mal ein Kauf zustande gekommen ist)

Über jenen Tipp würde ich mich freuen


MfG
 
Bei eBay steht schon einiges dazu: http://pages.ebay.de/help/policies/unpaid-item-process.html
Anwalt lohnt sich da wohl nicht - wie so oft :rolleyes:

Vielleicht kannst du die Karte auch an den nächst Höchstbietenden verkaufen.

Dass du jetzt durch den Kauf der neuen Karte etwas in Geldnot bist ist auch nicht unbedingt die Schuld des Käufers. Hättest halt abwarten müssen, bis das Geld da ist.

Kann ja tausend Gründe geben, warum er sich nicht meldet/melden kann.
 
Ich hoffe es is ok dass ich mich hier einklinke.

Habe ein ähnliches Problem, allerdings mit einem Verkäufer. Ich habe keine Kontodaten vom Verkäufer und habe diese mehrfach per Mail angefordert. Er meldet sich nicht, und der Kauf ist eine Woche her. Hat man da Möglichkeiten vom Kauf zurück zu treten? Laut eBay soll / muss sich der Verkäufer innerhalb von 3 Tagen ( Werktagen ) melden. Bei den Hilfeseiten auf eBay habe ich dazu noch nichts genaues gefunden, nur dass man Kontakt mit dem Mitglied aufnehmen soll, was hier bisher ja erfolglos ist.


Gruß
Andreas
 
Eigentlich ist er verpflichtet zu zahlen und auch auszuliefern, da ihr einen gültigen Vertrag mit 2 Willenerklärungen geschlossen habt.
Genauer nachzulesen hier unter FAQ
Es gibt aber auch Außnahmen, wenn der Käufer z.B minderjährig ist.
Nur das rechtlich durchzusetzen wird schwierig sein.
Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe.
 
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