ebay kleinanzeigen, Stress mit dem Käufer

Ich hätte da einmal ein paar Fragen an die Spezialisten:
1. Nutzt es etwas, wenn man das Paypal-Konto immer auf null hält, damit sogenannte "versicherte Zahlungen" (besser "versicherte Betrügereien") ins Leere laufen lässt?
2. Einmal vom Punkt 1 abgesehen, dass in solch einem Fall das Paypal-Konto gesperrt werden könnte:
Hat Paypal nicht Zugriff auf mein Girokonto und holt sich die Summe der versicherten Transaktion von dort zurück? Ein leergeräumtes Paypal-Konto hätte also dann keinen Sinn ...
3. Hilft es bei versicherten Verkäufen bei Paypal nicht sein Girokonto, sondern seine Kreditkarte als bevorzugtes "Konto" anzugeben?
4. Wenn Ja, dann könnte man über die Kreditkartenversicherung den Geldbetrag zurück erhalten, oder?
 
Ottokarer schrieb:
Hat Paypal nicht Zugriff auf mein Girokonto und holt sich die Summe der versicherten Transaktion von dort zurück? Ein leergeräumtes Paypal-Konto hätte also dann keinen Sinn ...
Das läuft über eine Lastschrift.
Die kannst du mehrere Wochen wieder zurück buchen lassen und Paypal das Lastschrift Mandat enziehen.
Dann war man aber natürlich die längste Zeit Paypal Kunde.
 
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Danke florian. . Natürlich bin ich dann kein Paypal-Kunde mehr, das hatte ich ja schon erwähnt. Nur um Paypal-Kunde zu bleiben, zahle ich aber auch nicht "lautlos" z.B. 300 Euro, obwohl ein Betrug dahinter steckt.
Halten wir also fest: Ein Abräumen des Paypal-Kontos macht zunächst einmal keinen Sinn, denn es besteht ja ein "Zugriffsrecht" auf das Konto. Wenn dann aber eine Kreditkartenversichung greifen könnte, bekäme man sein Geld zurück UND Paypal erhielte sein Geld ja von einer Versicherung. Könnte elegant sein, das sollte aber dann ein Fachmann beantworten können!
 
Ottokarer schrieb:
Halten wir also fest: Ein Abräumen des Paypal-Kontos macht zunächst einmal keinen Sinn, denn es besteht ja ein "Zugriffsrecht" auf das Konto. Wenn dann aber eine Kreditkartenversichung greifen könnte, bekäme man sein Geld zurück UND Paypal erhielte sein Geld ja von einer Versicherung. Könnte elegant sein, das sollte aber dann ein Fachmann beantworten können!
Das bezweifel ich. Das KK-Unternehmen wird sicher versuchen die Kohle von Paypal zurück zu erhalten. Bei "Großkunden" wie Paypal sollte das auch einfacher gehen als bei einem Fakeshop in Übersee.

Erstatte Anzeige bei der Polizei und melde es dem Kundenservice. Dann kannst du immer noch zurück buchen. Das PP-Konto bist du dann aber los.

Liegt denn ein Schadensfall vor oder überlegst du nur?
 
Ottokarer schrieb:
Halten wir also fest: Ein Abräumen des Paypal-Kontos macht zunächst einmal keinen Sinn
Das halten nicht wir fest, sondern nur du, weil du die Beiträge anderer Leute halt nicht liest oder ignorierst.
Ich (der ich kein PayPal verwende) würde jedem empfehlen, sein PayPalkonto stets auf 0 zu halten. Die Banklastschrift lässt man problemlos zurückgehen (ggf. sogar einfacher als eine Kreditkartenbuchung, wahrscheinlich etwas gleich aufwändig/einfach).
Hat hingegen PayPal noch Geld von einem und will es nicht rausrücken, muss man dem erstmal hinterherrennen.
 
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@ 2777 So etwas bahnt sich bei mir häufig bei entsprechenden Erlebnissen an. Als Sparkassenkunde hatte ich natürlich einmal in der Vergangenheit nachgefragt und für mich scheinen sich da 2 Dinge bisher herauszukristallisieren:
1. Bei der Verbindung Paypal zu Girokonto handelt es sich um ein Lastschriftverfahren. In einem Zeitfenster kann man Buchungen rückgängig machen. Paypal wird sich sicherlich in solchen Fällen an seinen Kunden wenden und am Ende kann es dann zu einer Kontenschließung/Sperrung kommen, wenn der Fall nicht zufriedenstellend gelöst werden kann. Es handelt sich bei Paypal am Ende erst einmal um einen Verkäuferschutz (Waren und Dienstleistungen).
2. Ein Kreditkartenkonto bei Paypal zu hinterlegen ist ebenfalls möglich und hier ist dann die Kreditkartenversicherung als Käuferschutz zu sehen. Sollten sich dann Kreditkartenunternehmen und Paypal ins Benehmen setzen, wird auch da am Ende die Kontenschließung/Sperrung bei Paypal die Folge sein.
Es scheint keine 100%ige Lösung zu geben, insofern es immer auf die Akteure ankommt. Ein Schadensfall liegt bei mir derzeit noch nicht vor. In der Vergangenheit bin ich aber doch ziemlich daran "vorbeigeschrammelt". Es dreht sich am Ende immer um den Austausch von Geld. Aktuell habe ich eben auch noch einmal etwas Teureres verkauft, aber es ist auch gut gegangen.
Vielen Dank!
 
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florian. schrieb:
Das läuft über eine Lastschrift.
Die kannst du mehrere Wochen wieder zurück buchen lassen und Paypal das Lastschrift Mandat enziehen.
Dann war man aber natürlich die längste Zeit Paypal Kunde.
Diesen Ärger habe ich gerade, weil jemand sich über den Google-Account von meinem Sohn bedient hat. Der wiederum ist mit Paypal verbunden und mir wurde das Geld per Lastschrift abgezogen. Normalerweise lösche ich jegliche Lastschrift, hier habe ich es wohl vergessen.
Also habe ich bei Paypal und Google einen Antrag auf Erstattung wegen Fremdkauf eingereicht. Paypal fühlt sich nicht zuständig und Google sieht kein Vergehen. Ich habe folglich das Geld von der Bank zurückbuchen lassen und natürlich kommt sofort der übliche Mailterror von Paypal mit Inkasso, sollte das Konto nicht wieder ausgeglichen werden. Meiner rechtlichen Kenntnis nach bin ich dazu berechtigt Geld zurückzubuchen, für das ich keine Bestellung aufgegeben habe und schon gar nicht, nach dem ich die darüber informiert habe, dass ich da nichts gekauft habe. Man redet sich damit raus, dass Paypal ja nur Mittler sei. Aus den Augen, aus dem Sinn. Am Ende werden sie das Konto sperren und das war es dann.

Jemanden dazwischenzuschalten, der das Geld abbucht, ist so lange gut bis es ein Problem gibt. Denn vom ursprünglichen Verkäufer (hier Google) kann ich ja nichts zurückbuchen. Mich wundert, dass das noch nie rechtlich geklärt wurde. Ich werde aber garantiert nicht einem Betrüger recht viel Geld schenken.

Die Sicherheitsmechanismen bei der Erteilung von Lastschriften bei Paypal sind ein Witz. Bezahlt man selbst, gibt es die zweifache Autenthifizierung. Bei Lastschrift gibt es überhaupt keine Sicherheitsabfrage und jeder kann sich bedienen. Das kann nur ein schlechter Scherz sein.

Auf den gängigen Anwaltsseiten wird immer auf das Fehlen eines wirksamen Kaufvertrags verwiesen (logisch bei einem Betrug), weshalb weder Paypal noch Google hier irgendwelche Forderungen haben dürfen.
 
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So weit wie ich es verstanden habe, ist das Zurückbuchen über das Girokonto doch kein Problem. Wenn dann Paypal nach dem entsprechenden Zwischenspiel (Mailterror, Inkasso) seinerseits am Ende mein Konto sperrt, dann muss ich das wohl oder übel akzeptieren. Die andere Variante wäre ja der -zumindest für mich- ebenfalls nicht akzeptable Geldverlust. Am Ende verzichte ich auf Paypal bzw. Paypal verzichtet auf mich. Es gab ja auch ein Leben vor Paypal!
Solange die Sicherheitsmechanismen unausgegoren sind (ich vermute als Schelm, dass Paypal nur bei Selbstzahlung, aber nicht bei einer Lastschrift die zweifache Authentifizierung gesetzlich anbieten muss), muss man sich nicht wundern, wenn das ausgenutzt wird.
Hier verbinden sich gleich zwei ausländische Firmen miteinander. Wahrscheinlich sollte man zur eigentlichen Sicherheit den Googlekontokauf über Paypal nicht ermöglichen, denn Konten hacken gibt es bei Google, bei Ebay wie aber auch bei den Kleinanzeigen usw.. Ich wünsche es mir anders, aber was ist das schon wert. Am Ende sind wir ausnahmslos in der Hand von ausländischen/amerikanischen Konzernen.
Der deutsche Staat sieht gerne nicht nur bei unseren "Freunden und Partnern" weg und so werden auch nie deutsche Gesetze greifen.
 
@Ottokarer
Ich habe PP immer gerne genutzt, weil es alle anbieten und ich da kein Tan-Gerät brauche. Im Notfall kann ich es ja auch zurückbuchen, wie ich es jetzt hier getan habe.
Mach dir um die Sperrung keine Sorgen. Die prüfen nur die IBAN, also kann man jederzeit einen neuen Account anlegen - wenn man denn möchte. Kostenlose Onlinebanken gibt es ja genug.
Wie hier mit dem europäischen Recht umgegangen wird (kennt man ja von US-Unternehmen), ist ein Witz. Ich werde garantiert nicht weiter betteln, betrügerisch abgezwacktes Geld zurückzubuchen. Dazu bin ich berechtigt, siehe §433 BGB - übereinstimmende Willenserklärungen/Kaufvertrag.
Die Sache mit der Lastschrift muss einmal eingerichtet werden. Danach braucht man keinerlei Bestätigung mehr und kann ohne jegliche Passwörter oder Authentifizierung auf Lastschrift kaufen. Das ist aus Datenschutzrecht ein absoluter Witz.
 
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@Fenkel
Danke für die beruhigenden Worte! :daumen:Wenn man ehrlich gestrickt ist und man hat zum ersten mal einen "Disput" mit solchen Unternehmen, hat man schnell mal "die Nase auf".
Ich zahle auch gerne mit Paypal, neben der direkten Verfügbarkeit ohne Zusatzarbeit auch ganz einfach schon deswegen, weil die lästige Warterei weg ist und man direkt tätig werden kann.
Wenn man jederzeit einen neuen Account anlegen kann, ist das ja ziemlich locker zu sehen. Ich habe zur Zeit meine Kreditkarte angegeben, somit habe ich zunächst einmal eine Art Käuferschutz über deren Versicherung.
Was dann im Ernstfall so alles auf einen zukommen kann, muss man dann wie bei Versicherungen sehen.
Im Regelfall behindert uns der Datenschutz innerhalb Deutschlands an vielen Stellen, USA hat aber wie häufig eine Freifahrkarte nach der Anderen. Gerne gibt man dort alles ab!:confused_alt:
Vielen Dank nochmal! Frohes Überweisen ...;)
 
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