Hallo
hatte am 09.12.2009 ein Toner gekauft. Da hieß es Original verpackt. Leider war verpackung und folie geöffnet. Darauf hatte ich den Verkäufer kontaktiert nach 2-3tage kam immer noch keine Reaktion. Darauf hin habe ich den Negativ bewertet. Heute kam per email ne Abmahnung:
"Sehr geehrter Herr Prinzel,
in der vorbezeichneten Angelegenheit zeigen wir an, dass wir Herrn xxxxxx, anwaltlich vertreten. Zum Nachweis unserer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung übermitteln wir eine auf uns lautende Vollmacht in beglaubigter Kopie.
Den Gegenstand unserer Mandatierung bildet der zwischen Ihnen und unserem Mandanten geschlossene e-bay-Kaufvertrag betreffend die Artikelnummer: 220508662616 (Toner).
Obwohl unser Mandant ordnungsgemäß mangelfrei die Kaufsache geliefert hat, haben Sie ihm eine schlechte Bewertung gegeben und behaupten Sie unzutreffend, dass es sich nicht um einen nagelneuen Original verpackten Toner handeln würde.
Namens und im Auftrag unseres Mandanten fordern wir Sie auf, Ihre diesbezüglichen unzutreffenden Behauptungen uns gegenüber schriftlich bis spätestens 05.03.2010 zurückzunehmen.
Gleichzeitig fordern wir Sie auf, innerhalb dieser Frist Ihre schlechte Bewertung des streitgegenständlichen Kaufes auf der Internetplattform e-bay richtig zu stellen und insoweit unserem Mandanten auch gegenüber der Öffentlichkeit zu entlasten. Tatsächlich hat unser Mandant - wie Sie wissen - den streitgegenständlichen Kaufvertrag in jeder Hinsicht ordnungsgemäß und schnell abgewickelt, so dass er insoweit eine ausgezeichnete Bewertung zu erhalten hat, wenn man schon eine Bewertung abgibt.
Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes werden wir unserem Mandanten raten, hier ohne weiteres Zuwarten gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten und seine berechtigten Ansprüche auf diesem Wege durchzusetzen.
Das wäre mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden.
Durch Ihr Verhalten ist die Einschaltung unserer Kanzlei notwendig geworden.
Die hier angefallenen Gebühren geben wir bekannt wie folgt:
Gegenstandswert: 2.000,00 EUR
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV,
§§ 13, 14 RVG
172,90 EUR
Entgelt für Post- und Telekommunikations-
dienstleistungen gem. Nr. 7002 VV (pauschal)
20,00 EUR
Zwischensumme
192,90 EUR
19,00 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV
36,65 EUR
Summe
229,55 EUR
Auch insoweit gilt die oben gesetzte Frist verbunden mit der Androhung, dass für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes die gerichtliche Geltendmachung erfolgen wird.
Durch Ihre negative Bewertung ist nicht lediglich die streitgegenständliche Auktion, sondern sind vielmehr auch sämtliche zukünftige Auktionen unseres Mandanten tangiert, was entsprechend beim Gegenstandswert zu berücksichtigen ist."
Ersten bin ich nicht Herr Prinzel. Zweitens liegt der kauf über 90tage zurück. Die bevollmächtigung unterschrieben am 19.12.09 und das kam heut erst an. Was haltet ihr von der sache
hatte am 09.12.2009 ein Toner gekauft. Da hieß es Original verpackt. Leider war verpackung und folie geöffnet. Darauf hatte ich den Verkäufer kontaktiert nach 2-3tage kam immer noch keine Reaktion. Darauf hin habe ich den Negativ bewertet. Heute kam per email ne Abmahnung:
"Sehr geehrter Herr Prinzel,
in der vorbezeichneten Angelegenheit zeigen wir an, dass wir Herrn xxxxxx, anwaltlich vertreten. Zum Nachweis unserer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung übermitteln wir eine auf uns lautende Vollmacht in beglaubigter Kopie.
Den Gegenstand unserer Mandatierung bildet der zwischen Ihnen und unserem Mandanten geschlossene e-bay-Kaufvertrag betreffend die Artikelnummer: 220508662616 (Toner).
Obwohl unser Mandant ordnungsgemäß mangelfrei die Kaufsache geliefert hat, haben Sie ihm eine schlechte Bewertung gegeben und behaupten Sie unzutreffend, dass es sich nicht um einen nagelneuen Original verpackten Toner handeln würde.
Namens und im Auftrag unseres Mandanten fordern wir Sie auf, Ihre diesbezüglichen unzutreffenden Behauptungen uns gegenüber schriftlich bis spätestens 05.03.2010 zurückzunehmen.
Gleichzeitig fordern wir Sie auf, innerhalb dieser Frist Ihre schlechte Bewertung des streitgegenständlichen Kaufes auf der Internetplattform e-bay richtig zu stellen und insoweit unserem Mandanten auch gegenüber der Öffentlichkeit zu entlasten. Tatsächlich hat unser Mandant - wie Sie wissen - den streitgegenständlichen Kaufvertrag in jeder Hinsicht ordnungsgemäß und schnell abgewickelt, so dass er insoweit eine ausgezeichnete Bewertung zu erhalten hat, wenn man schon eine Bewertung abgibt.
Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes werden wir unserem Mandanten raten, hier ohne weiteres Zuwarten gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten und seine berechtigten Ansprüche auf diesem Wege durchzusetzen.
Das wäre mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden.
Durch Ihr Verhalten ist die Einschaltung unserer Kanzlei notwendig geworden.
Die hier angefallenen Gebühren geben wir bekannt wie folgt:
Gegenstandswert: 2.000,00 EUR
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV,
§§ 13, 14 RVG
172,90 EUR
Entgelt für Post- und Telekommunikations-
dienstleistungen gem. Nr. 7002 VV (pauschal)
20,00 EUR
Zwischensumme
192,90 EUR
19,00 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV
36,65 EUR
Summe
229,55 EUR
Auch insoweit gilt die oben gesetzte Frist verbunden mit der Androhung, dass für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes die gerichtliche Geltendmachung erfolgen wird.
Durch Ihre negative Bewertung ist nicht lediglich die streitgegenständliche Auktion, sondern sind vielmehr auch sämtliche zukünftige Auktionen unseres Mandanten tangiert, was entsprechend beim Gegenstandswert zu berücksichtigen ist."
Ersten bin ich nicht Herr Prinzel. Zweitens liegt der kauf über 90tage zurück. Die bevollmächtigung unterschrieben am 19.12.09 und das kam heut erst an. Was haltet ihr von der sache