Ebay Negativbewertung

Daniel81

Lieutenant
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Aug. 2006
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Hallo

hatte am 09.12.2009 ein Toner gekauft. Da hieß es Original verpackt. Leider war verpackung und folie geöffnet. Darauf hatte ich den Verkäufer kontaktiert nach 2-3tage kam immer noch keine Reaktion. Darauf hin habe ich den Negativ bewertet. Heute kam per email ne Abmahnung:

"Sehr geehrter Herr Prinzel,

in der vorbezeichneten Angelegenheit zeigen wir an, dass wir Herrn xxxxxx, anwaltlich vertreten. Zum Nachweis unserer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung übermitteln wir eine auf uns lautende Vollmacht in beglaubigter Kopie.

Den Gegenstand unserer Mandatierung bildet der zwischen Ihnen und unserem Mandanten geschlossene e-bay-Kaufvertrag betreffend die Artikelnummer: 220508662616 (Toner).

Obwohl unser Mandant ordnungsgemäß mangelfrei die Kaufsache geliefert hat, haben Sie ihm eine schlechte Bewertung gegeben und behaupten Sie unzutreffend, dass es sich nicht um einen nagelneuen Original verpackten Toner handeln würde.

Namens und im Auftrag unseres Mandanten fordern wir Sie auf, Ihre diesbezüglichen unzutreffenden Behauptungen uns gegenüber schriftlich bis spätestens 05.03.2010 zurückzunehmen.

Gleichzeitig fordern wir Sie auf, innerhalb dieser Frist Ihre schlechte Bewertung des streitgegenständlichen Kaufes auf der Internetplattform e-bay richtig zu stellen und insoweit unserem Mandanten auch gegenüber der Öffentlichkeit zu entlasten. Tatsächlich hat unser Mandant - wie Sie wissen - den streitgegenständlichen Kaufvertrag in jeder Hinsicht ordnungsgemäß und schnell abgewickelt, so dass er insoweit eine ausgezeichnete Bewertung zu erhalten hat, wenn man schon eine Bewertung abgibt.

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes werden wir unserem Mandanten raten, hier ohne weiteres Zuwarten gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten und seine berechtigten Ansprüche auf diesem Wege durchzusetzen.

Das wäre mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden.

Durch Ihr Verhalten ist die Einschaltung unserer Kanzlei notwendig geworden.

Die hier angefallenen Gebühren geben wir bekannt wie folgt:




Gegenstandswert: 2.000,00 EUR







1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV,







§§ 13, 14 RVG


172,90 EUR




Entgelt für Post- und Telekommunikations-







dienstleistungen gem. Nr. 7002 VV (pauschal)


20,00 EUR




Zwischensumme


192,90 EUR




19,00 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV



36,65 EUR




Summe


229,55 EUR

Auch insoweit gilt die oben gesetzte Frist verbunden mit der Androhung, dass für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes die gerichtliche Geltendmachung erfolgen wird.

Durch Ihre negative Bewertung ist nicht lediglich die streitgegenständliche Auktion, sondern sind vielmehr auch sämtliche zukünftige Auktionen unseres Mandanten tangiert, was entsprechend beim Gegenstandswert zu berücksichtigen ist."

Ersten bin ich nicht Herr Prinzel. Zweitens liegt der kauf über 90tage zurück. Die bevollmächtigung unterschrieben am 19.12.09 und das kam heut erst an. Was haltet ihr von der sache
 
Nach 2-3 Tagen gleich negativ zu bewerten ist ja wohl auch äußerst ungewöhnlich.

Aber seis drum, in diesem Stadium wirst du um professionelle Hilfe nicht herumkommen.
 
Als der artikel ankam hatte ich ihn angeschrieben und 3tage auf antwort gewartet aber null reaktion auch nach bewertung nicht. komisch die kanzlei das heut per EMAIL erst raus schickt obwohl dies am 19.12 unterzeichnet wurde
 
Da wird dir nur ein Anwalt helfen können.
 
Der schaltet einen Anwalt wegen einer negativen Bewertung ein? Wo ist da bitteschön die Verhältnissmäßigkeit?
Seis drum. Wenn einer von den Aasgeiern erst mal ne Forderung gestellt hat, dann werden die auch nicht locker lassen. Die Anwaltsgebühren wollen bezahlt werden. Da kann man nur mit gleichen Mitteln zurückschlagen.
Tut mir leid für dich.


€dit:
Ersten bin ich nicht Herr Prinzel. Zweitens liegt der kauf über 90tage zurück. Die bevollmächtigung unterschrieben am 19.12.09 und das kam heut erst an. Was haltet ihr von der sache

Oh, hab ich glatt überlesen. Na in dem Fall schreib ihn zurück und sag ihm wer du bist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er ist es doch, nur der Name stimmt halt nicht. Den Kopf in den Sand zu stecken, kann hier sehr teuer werden.
 
Nun, wenn sie die Artikelnummer und die eMailadresse haben, dann kann man davon ausgehen.
Und seit wann werden eigentlich rechtsgültige Abmahnungen per eMail verschickt? Hab ich was verpasst?
 
Ich hab ihn negativ bewertet aus dem grund weil die artikelbeschreibung so nicht stimmte und weil er auf emails nicht reagiert hatte. 3Tage wartezeit zum antworten reicht meiner meinung nach.
Da die Bewertung sich nicht mehr löschen läßt (da langer zeitraum) Habe ich mit demAnwalt von dem anderen telefoniert. Mein Vorschlag war ich mach nen ergänzungskkommentar (abmilderung der Bewertung) und der läßt die kosten weg fallen. Beleidigend wurde ich in der bewertung nicht
 
Abmahnung per Email ?
Würde mich da erstmal informieren ob sowas rechtens ist (keine Ahnung ob es das ist) und dann entweder antworten oder links liegen lassen.
 
Sry...aber mal 'ne generelle Frage: Inwieweit ist eine negative Begründung überhaupt strafbar bzw. mit was für einer Begründung kommt die Anzeige? Falschaussage, Rufschädigung oder wie?

Ausserdem müsste doch ganz einfach zum Schluss "Aussage gegen Aussage" stehen...und sowas wird doch i.d.R. einfach eingestellt?

Anyway...wenn ich kein Rechtsschutz habe, hätte ich mal voll kein Bock Geld wegen so ein Schei** rauszuhauen! Die Sache stinkt doch iwie!
 
Ist doch noch nichts passiert. Bei dem Schreiben handelt es sich auch nicht um eine Abmahnung, sondern um eine Aufforderung, die negative Bewertung zurück zunehmen.
Zahlen muss Daniel81 erst mal auch nichts, da in dem Schreiben nur die Anwaltskosten dargelegt werden, die erst einmal vom Auftraggeber des Anwalts zu zahlen sind.
Ich würde dem Anwalt erst mal nichts eingestehen und nur deine EMail, die du an den Toner-Versender geschickt hast übermitteln, damit klar ist, dass hier nicht wie Beschrieben Originalverpackt geliefert wurde.
Wenn es tatsächlich zu einem Verfahren kommen sollte, musst/solltest du dir dann einen Anwalt nehmen.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
 
@Justin:

Strafrechtlich käme nur Beleidigung in Betracht, wovon hier aber nicht die Rede ist.
Zivilrechtlich könnte sich der Bewertende eine vertragliche (Neben-)Pflichtverletzung vorwerfen lassen, die ihn schadensersatzpflichtig werden lassen könnte.
 
Ich würde eBay mal informieren. Wenn man Angst haben muss, bei einer negativen Bewertung, ein Anwaltsschreiben zu bekommen, ist das ganze Bewertungssystem sinnlos.

PS noch ein Grund eBay zu meiden
 
Oo Interessant, sollte die E-Mail echt sein, so mußt Du reagieren.
Zumindestens mit einem Widerspruch. Das kann sonst echt teuer werden.

Aber hier? Hm mal ehrlich eine Privatperson die einen Anwalt einschaltet wegen einer Negativ-Bewertung, die auch noch rechtens vergeben worden ist??
Für mich sieht daß so aus als wolle da jemand die Angst von anderen Ausnützen.

Und wir wären sehr fern vom Thema wenn diese gesch****** Bewertungssytsem von eBay wieder in den Mittelpunkt rückt.
Ich kann da nur mal Respekt sagen @TE das Du so bewertet hast, wer traut sich das den noch?
 
Niedlich :D
Wie gesagt, erstmal feststellen ob das wirklich von nem Anwalt kommt.

Ähnliche Betrugsversuche, bei denen sich fiese Menschen als angebliche Geschäftspartner/Anwälte ausgeben und nen riesen Fass aufmachen um an Kohle zu kommen sind nicht neu.

Sollte das aber wirklich ernst gemeint sein, lass ihn doch klagen :D
Er wird es wahrscheinlich eh nicht tun, da das Risiko enorm ist, damit auf die Fresse zu fallen...und sollte er es doch tun, wird er wahrscheinlich auf die Fresse fallen. :D
 
Wieso muss er reagieren, und wieso wird das teuer?

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes werden wir unserem Mandanten raten, hier ohne weiteres Zuwarten gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten und seine berechtigten Ansprüche auf diesem Wege durchzusetzen

Erst wenn gerichtliche Schritte eingeleitet werden und der TE in dem Prozess verliert, erst dann können irgendwelche monetären Ansprüche gegen TE geltend gemacht werden.

Finde die Idee von Herrmann gut, mal Ebay einzuschalten bzw. zu informieren.
 
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