Hallo
heut kam folgende antwort:
Sehr geehrter Herr Lorenz,
auf Ihre E-Mail vom 05.03.2010 nehmen wir Bezug. Der Fall ist nicht erledigt. Selbst wenn - wie nicht - auch die Folie des Toners geöffnet gewesen sein sollte, besteht keinerlei Anlass für eine beleidigende Bewertung, wie sie von Ihnen vorgenommen worden ist und wie sie den Kredit unseres Mandanten gefährdet.
Auch Ihr Annex zu dieser Bewertung, die am Grundeintrag nichts ändert, kann nicht befriedigen.
Auf unser Schreiben vom 03.03.2010 nehmen wir Bezug. Wir fordern Sie auf, die dort bezifferten anwaltlichen Gebühren nunmehr längstens bis 31.03.2010 (Zahlungseingang!) auf unser Konto Nr. bei der Sparkasse Landshut (Bankleitzahl: ) unter Angabe des Aktenzeichens zu überweisen. Gleichermaßen fordern wir Sie auf, die von Ihnen ohne jegliche Veranlassung vorgenommene unsägliche Bewertung insgesamt ebenfalls bis spätestens 31.03.2010 in Abstimmung mit der e-bay International AG zu beseitigen und unseren Mandanten entsprechend zutreffend in der Weise zu bewerten, dass der Kaufvertrag beanstandungsfrei abgewickelt worden ist und unser Mandant kein „mieser e-bayer“ ist.
Auch fordern wir Sie auf, sich innerhalb der gesetzten Frist bei unserem Mandanten für Ihr Verhalten zu entschuldigen; es kann dieses auch per E-Mail erfolgen.
Gleichermaßen fordern wir Sie auf, uns gegenüber innerhalb der gesetzten Frist Ihren vollständigen Vor- und Zunamen sowie Ihre aktuelle ladungsfähige Anschrift bekannt zu geben. Wir wären ansonsten gezwungen, hier entsprechende Nachforschungen in Auftrag zu geben, verbunden mit ganz erheblichen zusätzlichen Kosten für Sie.
Was meint ihr