Ebay Negativbewertung

Mieser ebayer könnte eine Anzeige wegen Beleidigung nach sich ziehen. Der Verkäufer könnte gerichtlich einen Schadensersatzanspruch durchsetzen.

Also jede Menge Nachteile, wenn man einfach -nichts- tut...
 
Meiner Meinung nach stinkt da etwas. Die Sprache in der Email wirkt für mich äußerst unseriös. Wenn dann so eine Aufforderung noch per Email kommt, untermauert das dieses "stinken". Für mich wirkt das alles sehr unseriös.
 
@spraadhans: Das könnte der Verkäufer versuchen, klar. Aber der Tatbestand der Beleidigung wird in dem Schreiben ja mit keinem Wort erwähnt.
Und es handelt sich hier um einen privaten Verkäufer (wenn das soweit stimmt), welchen Schaden könnte er hier geltend machen?

Oder anders herum gefragt, wie sollte denn der TE auf diesen Brief reagieren?
 
Naja du hast dich total richtig Verhalten @TE

somit nichts zu befürchten. Allerdings musst du evtl. wirklich einen Widerspruch oder ähnliches als Reaktion zeigen. Da würde ich mich informieren.

Ansonsten nicht einschüchtern lassen, selbsverständlich darfst du negativ Bewerten, wenn der Artikel nicht 100% der Beschreibung entsprochen hat.

Und 3 Tage um eine Email zu beantworten MUSS mehr als genug sein. Ansonsten hätte er dir zu mindest eine automatische Email (falls Urlaub) senden müssen.
 
tja vielleicht gar nicht reagiern! Aber dann besteht die Gefahr, das die Kanzlei Ihre Auforderung wandelt in Unterlassung und dann?

Der Kommentar des TE zum Verkauf war wohl etwas unpassend gewählt.
Besser diesen Kommentar ändern, dan gibt es auch später keine Probleme.
Ich würde aufjedenfall einen Widerspruch einlegen, egal ob das Ding jetzt via E-Mail gekommen ist oder nicht.
Aber das muß Er für sich entscheiden, wenn Es nur ein Einschüchterungsversuch war, hat der TE ja nichts zu verlieren, anders sieht die Sache aus wenn daraus eine Kostenpflichtige Unterlassung wird und? Darauf immer noch nicht reagieren?
 
Wie schon geschrieben habe ich mit diesem Anwalt telefoniert dem den Sachverhalt erklärt das Karton und Folie geöffnet waren das er nicht auf emails reagiert hat und das er ne Überarbeitung der bewertung benatragen hätte können aber nichts kam. Der spricht sich jetzt mit seinem mandanten ab. Hab das auch nochmal per email an den geschrieben warte nun auf seine reaktions ab. Ich melde mich da nicht nochmal. Wenn nichts kommt mach ich auch nichts oder?
 
Naja was soll ich da groß reden mein standpunkt erklärt wies war und gut ist
 
So hatte Ihn 3mal per email angeschrieben ist für mich dann auch schriftlich hat der anwalt Nicht reagiert. Soll ich jetzt noch was unternehmen oder nicht
 
Hallo

heut kam folgende antwort:
Sehr geehrter Herr Lorenz,

auf Ihre E-Mail vom 05.03.2010 nehmen wir Bezug. Der Fall ist nicht erledigt. Selbst wenn - wie nicht - auch die Folie des Toners geöffnet gewesen sein sollte, besteht keinerlei Anlass für eine beleidigende Bewertung, wie sie von Ihnen vorgenommen worden ist und wie sie den Kredit unseres Mandanten gefährdet.

Auch Ihr Annex zu dieser Bewertung, die am Grundeintrag nichts ändert, kann nicht befriedigen.

Auf unser Schreiben vom 03.03.2010 nehmen wir Bezug. Wir fordern Sie auf, die dort bezifferten anwaltlichen Gebühren nunmehr längstens bis 31.03.2010 (Zahlungseingang!) auf unser Konto Nr. bei der Sparkasse Landshut (Bankleitzahl: ) unter Angabe des Aktenzeichens zu überweisen. Gleichermaßen fordern wir Sie auf, die von Ihnen ohne jegliche Veranlassung vorgenommene unsägliche Bewertung insgesamt ebenfalls bis spätestens 31.03.2010 in Abstimmung mit der e-bay International AG zu beseitigen und unseren Mandanten entsprechend zutreffend in der Weise zu bewerten, dass der Kaufvertrag beanstandungsfrei abgewickelt worden ist und unser Mandant kein „mieser e-bayer“ ist.

Auch fordern wir Sie auf, sich innerhalb der gesetzten Frist bei unserem Mandanten für Ihr Verhalten zu entschuldigen; es kann dieses auch per E-Mail erfolgen.

Gleichermaßen fordern wir Sie auf, uns gegenüber innerhalb der gesetzten Frist Ihren vollständigen Vor- und Zunamen sowie Ihre aktuelle ladungsfähige Anschrift bekannt zu geben. Wir wären ansonsten gezwungen, hier entsprechende Nachforschungen in Auftrag zu geben, verbunden mit ganz erheblichen zusätzlichen Kosten für Sie.

Was meint ihr
 
ich find es etwas seltsam dass sie von dir name und anschrift wollen. müssten sie doch vom verkäufer erhalten haben.
deinen richtigen namen haben sie wohl mittlerweile so wie das aussieht. aber vllt haben die gar keinen kontakt zum verkäufer und fordern ins blaue hinein. genau der punkt würde mich stutzig machen.
der kaufvertrag wurde ja eben nicht beanstandungsfrei abgewickelt
 
Jetzt schieben sie es auf die Bewertung : "mieser e-bayer"
 
Ich würde alles ausdrucken und wenigstens den Gang zur Verbraucherzentrale bestreiten.
Die können dir in dieser Situation entsprechende Auskünfte, bzgl. Pflichtangaben deinerseits, erteilen.

...dass der Kaufvertrag beanstandungsfrei abgewickelt...

Was nach deiner Aussage nicht korrekt ist, haben sie dir einen schönen Knüppel noch zwischen die Beine geworfen.

P.S. Aber als "miesen Ebayer" hätte ich ihn wegen so einer Lappalie nicht tituliert.
 
Zuletzt bearbeitet: (Zusatz)
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