Ebay: Problem mit Käufer

@offtopic
Würde die Sache rechte emotionslos sehen. Hatte bereits selbiges Problem. Hatte eine Grafikkarte über die Bucht verkauft, diese noch vorm Versenden getestet und ein Video davon gemacht. Verkäufer meldete sich, daß die Karte kaputt sei. Diese wäre von einem 'PC-Spezialisten-Freund' getestet worden. Dieser hätte festgestellt, daß sie übertaktet worden wäre und deshalb kaputt ging. Absoluter Schwachsinn! Hatte die nie übertaktet.

@topic
Nachdem der Verkäufer mit Polizei, Anwalt & Co. gedroht hatte, verwies ich auf den einwanfreien Zustand vorm Versenden (Video) und merkte den §447(1) BGB an : Gefahrenübergang beim Versendungskauf - Beim Versendungekauf geht die Gefahr auf den Käufer über. Da das Paket versichert verschickt wurde, bot ich an den ganzen Vorgang mit dem Paketdienst zu klären. Es ist danach nichts mehr gekommen / passiert.
 
nagut, mal schauen was da noch auf mich zukommt.. das nervt echt...
 
ltkrass schrieb:
Laut Gesetzt kann man die Gewährleistung doch gar nicht ausschließen, oder?
Soweit ich weis, muss man bei Gebrauchtgeräten ein Jahr Garantie geben. Wenn der Kaufvertrag fehlerhaft ist, so können da auch schnell zwei drauf werden.

Den Tipp mit der Seriennummer finde ich gut, es gibt Leute die ein vorhandes Gerät gegen ein Kaputtes tauschen.

Du wirfst hier alles throughanother. Das ist totaler Quatsch.

Zum Thema:
Der Käufer muss voll beweisen, dass der Verkäufer arglistig gehandelt hat.
Arglist bedeutet Vorsatz bezüglich der folgenden Punkte:
(1) das Vorhandensein des Mangels; (2) die Unkenntnis des Käufers vom Mangel; (3) die Tatsache, dass der Käufer bei Kenntnis des Mangels anders disponiert hätte.

Und zu Garantie und Gewährleistung:

Garantie: ist eine freiwillige Leistung. Da gibts gar keine gesetzliche Regelungen. Kann jeder halten wie nen Dachdecker. Ein Hersteller/Händler kann sagen: Ich gebe 5 Jahre Garantie und tausche defekte Geräte sofort aus, auch wenn der Trottel von Kunde es angezündet hat. Er kann aber auch sagen: Garantie? NICHT mit Commander - gibt keine.

Gewährleistung: ist keine freiwillige Leistung. Hier gibt es die gesetzliche Regelung, dass der Händler mind. 2 Jahre Gewährleistung geben muss. Hier gibt es allerdings die Beweislastumkehr. 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, dass das Gerät zum Zeitpunkt des Verkaufs in Ordnung war. Danch ist der Käufer in der Beweispflicht. Viele Händler (z.B. Amazon) verzichten aber darauf und stellen sich auch nach z.B. 1,5 Jahren noch nicht an.

Diese Gewährleistung können Privatverkäufer ausschließen. Mit Garantie haben Sie eh nichts am Hut.
 
ja. hat das gerät irgendein identifikationsmerkmal an dem du es von anderen baugleichen unterscheiden könntest?
das hört sich ja schon schwer nach betrug von der käuferseite aus an
 
nein leider nicht das ich wüsste. das einzigste wäre beim elekromarkt zu fragen ob die anhand einer seriennummer nachvollziehen könnten ob das gerät in ihrem markt verkauft wurde oder so.

jetzt weiß ich ja was ich in zukunft machen sollte....
 
Zuletzt bearbeitet:
HEM - Heilbronner Elektromarkt heißt das Unternehmen.

Jetzt hat er einen Ebay-problemfall gemeldet und mich dort auch gleich als Betrüger abgestempelt.

Naja werd ich Ebay das Problem mal erläutern... kann ich leider erst heute Abend da Ebay hier gesperrt ist ;)

Hat irgendwas geschrieben von wgen das Gerät sei "innerlich defekt" usw..
 
Zuletzt bearbeitet:
Grds. ist es für den Käufer schwierig, einen Gewährleistungsausschluss zu Fall zu bringen und weiterhin sehr schwierig einen Sachmangel bei Gefahrübergang zu beweisen.

Das wären aber hier die Vss., damit der Käufer überhaupt Ansprüche gegen dich hat.

Ich würde das Ganze also aufmerksam aber gelassen verfolgen.

Weil solche Fälle immer mehr zunehmen, bietet es sich aber an, Sachen ab einem gewissen Wert vor Versand unter Zeugen einem Funktionstest zu unterziehen.

Wer öfter bei ebay verkauft, sollte zudem einen wirksamen Gewährleistungsausschluss verwenden, welcher mit 309 Nr. 7 a) BGB vereinbar ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jepp, mach dir keinen Kopf! Bellende Hunde beißen nicht ... Ich wieß ja nicht wie er dich genau anspricht, aber mir kommt das ganze eher wie Einschüchterung vor ... Und lässt mich persönlich stark an der Authentizität zweifeln! "Innerer Defekt" ? Hat er das Teil aufgeschraubt ? Dann ists für Ihn eh vorbei...
 
Ja, ich werd das heute Abend mal Ebay schildern aus meiner sicht.

Ich versichere die funktionalität der Ware vor dem Versand, es wurde als versichertes Paket versendet (§544) und noch dazu hat das Gerät noch Herstellergarantie...

Also was zum Teufel will der von mir eigentlich?? Soll das über die Transportversicherung regeln, das Paket wurde bestimmt "unsanft" behandelt und ging beim Transport kaputt.
 
Paypal als Zahlung?
Dann hast du nämlich verdammt schlechte Karten, wenn er jemanden kennt, der einen Defekt von dem Gerät fachmännisch beschreibt.
Dann kannst du die Kröten zurückklagen...
 
Nein, normale Überweisung. ich habs sicher genug verpackt, sonst hätte er sich ja wohl schon über die Verpackung beschwert ;)
Ergänzung ()

Hab ihm ja heute morgen gschrieben das er mir das Ding gar ned zurück schicken braucht...

Grad hab ich folgende Mail von ihm bekommen:

"Vielen Dank für Ihren Hinweis, ich übergebe das gerät somit heute an die Polizei und erstattet Strafanzeige wegen Betrug. Die Rechtslage ist eindeutig, es handelt sich auch nicht um einen Transportschaden, sondern Sie haben mir vorsätzlich und in betrügerischer Absicht Elektro-Schrott geschickt."

Was ist denn Ebay für ein Laden?

Jetzt bin ich daheim und wollte meine Gegendarstellung schreiben jetzt kann ich da nur eins machen: Ihm ne Genehmigung "senden" damit er mir das Ding zurück schicken kann... soll ich mal lachen oder wie?
 
naja ich habe vorhin mit dem ebay kundensupport telefoniert und dort hat man mir auch recht gegeben. der käufer muss das über die transportversicherung regeln.

Edit:

Oh, Ebay hat schon entscheiden laut Problemfall:

"Unser Kundenservice hat den Fall geprüft und eine endgültige Entscheidung getroffen.
Dem Käufer steht keine Erstattung zu."

;)
 
Mittlerweile hab ich aus Langeweile mal rechergooglt ;)

Den Käufernamen gibts auf der Adresse an die mein Paket ging gar nich. Zumindest nicht laut Google und verschiedensten Onlinetelefonbüchern .

Unter der Adresse findet sich einzig allein ein Herr X [Name geändert], der einen Online-Elekronikhandel besitzt [URL des Shops entfernt].

Nach weiterer Recherche hat sich festgestell das benannter Herr X [Name geändert] noch mind. 2-3 weitere Firmen auf sich laufen hat, unter anderem auch [URL des Shops entfernt].

Wenn ich mir teilweise seine Amazonbewertungen anschaue unter [URL des Shops entfernt] kann ich mir langsam vorstellen was das für ein Herr ist.

[...]

Netter Bericht über selbige Firma auch hier [Link zu Ciao.de entfernt]

Naja, bleibt abzuwarte ob der nette Herr (sollte es sich in meinem Fall auch wirklich um selbigen handeln) wirklich ANzeige bei der Polizei aufgegeben hat. Werd ich wohl die Tage merken ;)

Edith:

Ok, Namen mal gändert...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Namen und Links wegen Beschwerde entfernt)
Mit Klarnamen wäre ich hier vorsichtig.
Sollte es aber eine andere Person an der Adresse angenommen haben, dann müsste dies in den Tracking Daten hinterlegt sein, sofern du über DHL verschickt hast.
 
Auf das Tracking bin ich noch gar nicht gekommen ;)

Naja, folgendes sprichts...

Produkt/Service DHL PAKET
Status vom 22.11.10 10:27 Uhr Die Sendung wurde erfolgreich zugestellt.
Zugestellt an Ehegatte: [Name entfernt]

Fragt man sich schon wieso jemand der nen Elektrohandel hat und an das Zeugs fürn EK kommt gebrauchte Ware aus Ebay bestellt.... Man weiß es nicht ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Name wegen Beschwerde entfernt)
Kannst dir die Sachen ja in jedem Fall mal sichern und verpdfen (auch die Tracking Meldung), falls doch noch irgendwas nach kommt.
 
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