Ebay Spaßbieter - eure Erfahrung

1337LEET

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Hallo zusammen,

ich habe vor knapp 2 Wochen einen sehr, sehr teuren PC über ebay verkauft.
Der Käufer war ein neues Mitglied ohne Bewertungen der sich erst im April angemeldet hatte. Ich bin also gleich davon ausgegangen, dass es ein Troll ist. Also habe ich extra per Nachricht angefragt ob er den Artikel wirklich kaufen will. Er meinte er möchte ihn wirklich kaufen und hätte bereits überwiesen.
Geld kam natürlich nie und auf weitere Nachrichten antwortet er nicht mehr.

Wie würdet ihr vorgehen?
Denkt ihr es macht Sinn einen Anwalt einzuschalten oder ist das vergebene Mühe?
Es geht immerhin um fast 6.500€.

Ich bin mir aber relativ sicher, dass Name und Adresse im Konto des Käufers frei erfunden sind.
 
Abhaken, eBay Bescheid geben und wieder einsetzen. Anwalt und das ganze Primborium darum bringt hier sicherlich nicht sehr viel.
 
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Ihn noch mal zu dem Preis zu verkaufen ist aktuell sehr unwahrscheinlich, weil die GPU Preise deutlich gefallen sind.

D.h. ich habe dadurch einen erheblichen Schaden.
Wenn irgendwie die Hoffnung besteht dass man den Käufer identifizieren kann würde ich das gerne tun.
 
Kommt mMn nicht viel bei raus.
Selbst wenn die Daten des Käufers korrekt wären, so nutzt der beste Anwalt nichts, wenn der Kollege aktuell eben nicht zahlen kann....
 
1337LEET schrieb:
Ihn noch mal zu dem Preis zu verkaufen ist aktuell sehr unwahrscheinlich, weil die GPU Preise deutlich gefallen sind.

D.h. ich habe dadurch einen erheblichen Schaden.
Wenn irgendwie die Hoffnung besteht dass man den Käufer identifizieren kann würde ich das gerne tun.
Weil du davon ausgehst Geld zu bekommen? ah denk nochmal drüber nach.
wahrscheinlich ist da eh nix zu holen...

MfG
 
Ich denke schon, dass er zahlen könnte.

Es ist ein gültiger Kaufvertrag entstanden. Ich habe also das Recht auf Kaufpreiszahlung.

Ich hatte solch einen Fall aber bisher noch nie und wollte deshalb Meinungen bzw. Erfahrungsberichte wie wahrscheinlich es ist dass man (mit Anwalt) die Forderung durchsetzen kann.
 
1337LEET schrieb:
Es ist ein gültiger Kaufvertrag entstanden.
1337LEET schrieb:
Ich bin also gleich davon ausgegangen, dass es ein Troll ist.
:confused_alt:
ist der Troll ein bekannter von dir? was du uns verschweigst...?

Es steht zwar jeden Tag ein Dummer auf.
Aber du sagst selbst die Preise sind mittlerweile gefallen.
Deine utopische Summe zu bekommen... wahrscheinlich Null Chance.
Also ehr Wunschdenken deinerseits.
Stell das Angebot wieder rein und freu dich wenn du eine realistischen , fairen Preis bekommst.

prinzipiell Ebay ToDo!
Die werden ihn anschreiben... wenn da nix kommt wird der kauf abgebrochen...
Da kannst du dich dann auf den Kopf stellen.

MfG
 
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Aus eigener Erfahrung mit juristischen Vorgängen zu gekauften Gegenständen: Klar kannst du versuchen den Kollegen auf dem Rechtsweg beizukommen. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, die den Bereich abdeckt, wird die dir wahrscheinlich erklären, dass die den Fall wohl eher nicht übernehmen, weil "lohnt nicht/Bringt nix". Falls nicht, bleibst du am Ende dümmsten falls auf den Anwaltskosten sitzen und hast keinen Computer verkauft. Dafür hast du den Computer noch. Schließlich willst du den Verkauf ja immer noch durchsetzen, musst also bis zum Ende des Verfahrens die Leistung erbringen können.
Je nach dem, welchen Gerichtsstand du dabei erwischt, reden wir hier über Wochen, Monate oder auch Quartale als zeitliche Einheit - für einen Zug...

Ich würde da an deiner Stelle einen Haken dran machen.
 
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@1337LEET
Ich hasse Spassbieter! Vor allen Dingen wenn man während einer Ebay Sonderaktion wie z.B. ohne Verkaufsprovision einen Artikel online gestellt hat und der Käufer nicht zahlen will.

Hast du zufällig eine Rechtschutzversicherung die auch Internethandel angedeckt?

p.s.: vor 2 Wochen? Da war doch schon das neue Zahlsystem gültig?
 
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DaDare schrieb:
Es ist eine schöne gute Nacht Geschichte:
Danke für den Link. Krass was da doch für Arbeit drin steckt. Auch wenn mich diese Spassbieter/Nichtzahler nerven, ich bin mir nicht sicher ob ich die Kraft für einen Rechtstreit aufnehmen könnte/möchte/würde.
 
pitu schrieb:
Danke für den Link. Krass was da doch für Arbeit drin steckt. Auch wenn mich diese Spassbieter/Nichtzahler nerven, ich bin mir nicht sicher ob ich die Kraft für einen Rechtstreit aufnehmen könnte/möchte/würde.
Ich find das sieht eher nach Recht wenig Arbeit aus, paar Mails an den Anwalt verteilt auf Monate.
5% Zinsen auf sein Geld, wo gibt es die heutzutage noch, außer bei Spaßbietern? :D
 
@pitu Ja, absolut. Wenn ich der TE wäre, würde ich wirklich schauen, wie hoch der "Verlust" wäre, wenn man ihn wieder einstellt. Und dann kann man eben abwägen, ob es einem Wert ist mit dem Risiko auf allem sitzen zu bleiben.

Ich hatte auch am Anfang diesen Jahres einen Spaßbieter bei einem ~1000€ Produkt gehabt. Dieser wollte die Transaktion 2 Tage nach Kauf abbrechen. Was will man da machen? Ich habe es zu einem ähnlichen Kurs dann Vorort bei Ebay-Kleinanzeigen verkauft bekommen.
 
BeBur schrieb:
Ich find das sieht eher nach Recht wenig Arbeit aus, paar Mails an den Anwalt verteilt auf Monate.
5% Zinsen auf sein Geld, wo gibt es die heutzutage noch, außer bei Spaßbietern? :D

Aus oben angedeuteter Erfahrung:
Bei mir ging es um die Rückabwicklung eines Autos, das im Nachhinein doch nicht "so ganz" den Angaben entsprach.
Streitsumme: 15k€
Streitdauer: 20 Monate inklusive "Nebenschauplätzen".
Streitergebnis: 15k€ zurückerhalten. Dafür 10 Monate kein Pkw auf dem Hof, daraus resultierend natürlich Kosten, Aufwand.
Weiteres Ergebnis: Einen Titel gegen den ehemaligen Besitzer des Autohauses über knapp 2k€. Seitdem unbekannt verzogen.

Kurzfassung:
Nach Kauf des Autos im Frühsommer hat sich dieses beim ersten starken Regen in ein Aquarium verwandelt.
Den Verkäufer drauf hingewiesen, dieser hatte viel zu erzählen aber wenig zu bieten, es wurde ein wenig im Ablauf des Schiebedachs rumgestochert. Mangel in Schriftform bestätigen lassen.
Nächster Nennenswerter Schauer: Wieder Nasse Füße, wieder bemängelt, diesmal auch Totalausfall vom Navi und Tempomat. Kommunikation mit dem Verkäufer ab dieser Stelle schwierig bis unmöglich.
Anwalt dabei, Nachbesserung verlangt, Termin gemacht, Erfüllungsfrist gesetzt, Auto zur Nachbesserung abgegeben, bei Übergabe Kilometerstand, Zustand und diverses andere Dokumentiert und bestätigen lassen.
2 Werktage vor Fristende versucht Übergabetermin zu machen, Auto noch nicht fertig. Was genau nicht fertig war wurde uns nicht mitgeteilt.
Wiederum anwaltlich angemahnt, abgewartet, angemahnt, abgewartet und schließlich Rückabwicklung eingeleitet.
Plötzlich ruft eine Werkstatt an, die keiner kannte. Da hatte man den Karren wohl aus Verzweiflung oder Unfähigkeit hin weitergereicht. Ich möchte doch bitte bei Cargarantie oder Ford einen Kulanzantrag für das Navi stellen... Hat mein Anwalt abgelehnt. Von einem Wasserschaden wussten die nix. Spaßeshalber mal nach dem Kilometerstand gefragt. Der wurde mir kurz darauf mitgeteilt, war freundlich 3500km mehr als bei Übergabe... Habe davon dann auch Schriftmaterial bekommen.

Mein Vertragspartner war aber durchaus daran interessiert, das mir nicht langweilig wird. Kurz nach diesem Gespräch bekam ich Post von einem Kinderkrankenhaus mit der Aufforderung eine Abschlepprechnung für mein Fahrzeug zu begleichen. Da hatte man den Karren stumpf in die Einfahrt der RTWs gestellt und sich dann noch für mich ausgegeben. Nach diversem Schriftkram mit Anwalt, Krankenhaus und Abschleppunternehmen war klar, das ich den Karren da nicht hingestellt haben konnte. Wäre ich das gewesen, ich wäre mit 35 Jahren innerhalb von Wochen 2 Köpfe gewachsen und hätte 50kg verloren.. :evillol: Waren auch wieder viele Schriftstücke.
Dazu kamen dann noch 3 oder 4 Strafzettel. Die nimmt man zur Kenntnis, reicht Sie dem Anwalt weiter, der Schreibt dann wieder Briefe.

Und ja, die Gegenseite wurde mehrmals aufgefordert das Fahrzeug abzumelden und dies nachzuweisen.
Wenn das Ding
a) auf dem verschlossen Firmenhof steht, macht man sich strafbar wenn man diesen unbefugt betritt, um sein Fahrzeug abzumelden. Das geht nunmal nur mit den Kennzeichen.
b) irgendwo steht, musst erstmal rausfinden wo irgendwo ist.
Bleibt nur c) Dank diverser von der Gegenseite gelieferter Nachweise der unbefugten Nutzung im Nachgang die Unterhaltskosten aus der Zeit einzuklagen.

Auch "völlig nutzlose Gestalten" wie Gerichtsdiener, die an der Stelle eigentlich "nur extrem teure Postboten" sind, waren der Meinung sich einmischen zu müssen, gleiches gilt für meine ehemalige Rechtsschutzversicherung.
Nicht das ich was gegen Gerichtsdiener hätte, aber derjenige aus diesem Fall hatte danach noch rechtliche Auseinandersetzung mit meinem Anwalt für besonders kooperatives Verhalten.

Ich habe aus diesem Vorgang gute 3 cm Papier, diverse Emails und viele Geschichten zum erzählen. Und einiges gelernt - das ich nicht unbedingt lernen wollte.

Wenn ich, wie man beim TE vermuten kann, bei dem neuerlichen Verkauf des Computers eine hohe dreistellige oder mittlere vierstellige Summe weniger Erlös bekommen würde - es wäre mir den potenziellen Ärger nicht Wert.
Dafür ist mir meine Zeit und auch mein Nervenkostüm zu schade.
Speziell mit dem Risiko, das man am Ende des Verfahrens nichts erreicht hat, dafür der Computer aber 1 Jahr älter und entsprechend weniger Wert ist.
 
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