Reknarock
Lt. Commander
- Registriert
- Feb. 2009
- Beiträge
- 1.512
Ich verkaufe zur Zeit des öfteren mein Zeugs auf ebay, da ich es woanderst nicht bzw. schwer los bekomme. So bin ich jetzt auch schon 3-5 mal auf einen Spaßbieter getroffen.
Ich gebe da immer 7 Tage Zeit bis das Geld einzutreffen hat.
Dann schreibe ich die Person an und gebe nochmals eine Frist von 3 Tagen.
Sollte er dann immernoch nicht gezahlt haben, melde ich das bei ebay und darf dann natürlich eine Woche lang warten, da die Bieter dem Abbruch nie zustimmen und mich deswegen warten lassen.
Aber darauf habe ich keine Lust mehr, denn manchmal zahlen sie dann unerwartet doch, d.h. ich kann solang die Ware nicht woanderst verkaufen und sie liegt ca. 1 Monat länger bei mir rum = Wertverlust.
Nun zum eigentlichen Thema:
Kann ich da rechtlich was dagegen tun?
Kann ich z.b. eine Klausel schreiben, wie in einigen anderen Auktionen steht:
"Spaßbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und haben 10% vom Kaufpreis (Gebot+Versand) als Strafe zu zahlen."
- vereinfacht: so in der Art
Ich möchte mir sowas schließlich nicht mehr gefallen lassen. Solche Personen gehören bestraft bzw. sollen einen Denkzettel erhalten.
Meine Zeit und mein Geld kann ich ja auch so totschlagen... dazu brauche ich keinen Spaßbieter.
Ich gebe da immer 7 Tage Zeit bis das Geld einzutreffen hat.
Dann schreibe ich die Person an und gebe nochmals eine Frist von 3 Tagen.
Sollte er dann immernoch nicht gezahlt haben, melde ich das bei ebay und darf dann natürlich eine Woche lang warten, da die Bieter dem Abbruch nie zustimmen und mich deswegen warten lassen.
Aber darauf habe ich keine Lust mehr, denn manchmal zahlen sie dann unerwartet doch, d.h. ich kann solang die Ware nicht woanderst verkaufen und sie liegt ca. 1 Monat länger bei mir rum = Wertverlust.
Nun zum eigentlichen Thema:
Kann ich da rechtlich was dagegen tun?
Kann ich z.b. eine Klausel schreiben, wie in einigen anderen Auktionen steht:
"Spaßbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und haben 10% vom Kaufpreis (Gebot+Versand) als Strafe zu zahlen."
- vereinfacht: so in der Art
Ich möchte mir sowas schließlich nicht mehr gefallen lassen. Solche Personen gehören bestraft bzw. sollen einen Denkzettel erhalten.
Meine Zeit und mein Geld kann ich ja auch so totschlagen... dazu brauche ich keinen Spaßbieter.