Ebay: Leidliches Thema Spaßbieter, kann man da was machen?

Reknarock

Lt. Commander
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Ich verkaufe zur Zeit des öfteren mein Zeugs auf ebay, da ich es woanderst nicht bzw. schwer los bekomme. So bin ich jetzt auch schon 3-5 mal auf einen Spaßbieter getroffen.

Ich gebe da immer 7 Tage Zeit bis das Geld einzutreffen hat.
Dann schreibe ich die Person an und gebe nochmals eine Frist von 3 Tagen.
Sollte er dann immernoch nicht gezahlt haben, melde ich das bei ebay und darf dann natürlich eine Woche lang warten, da die Bieter dem Abbruch nie zustimmen und mich deswegen warten lassen.

Aber darauf habe ich keine Lust mehr, denn manchmal zahlen sie dann unerwartet doch, d.h. ich kann solang die Ware nicht woanderst verkaufen und sie liegt ca. 1 Monat länger bei mir rum = Wertverlust.

Nun zum eigentlichen Thema:
Kann ich da rechtlich was dagegen tun?

Kann ich z.b. eine Klausel schreiben, wie in einigen anderen Auktionen steht:
"Spaßbieter müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und haben 10% vom Kaufpreis (Gebot+Versand) als Strafe zu zahlen."
- vereinfacht: so in der Art

Ich möchte mir sowas schließlich nicht mehr gefallen lassen. Solche Personen gehören bestraft bzw. sollen einen Denkzettel erhalten.
Meine Zeit und mein Geld kann ich ja auch so totschlagen... dazu brauche ich keinen Spaßbieter.
 

Nur die Frage: Komm ich damit weit, bringt es mir was?
Wenn es letztlich eh nur dazu führt, dass der Käufer alles abwälzen kann und ich nur Kosten und Zeit für nichts investiere, lasse ich es gleich bleiben.

Mich wundert es eben, dass es viele User gibt, die soetwas in ihrer Auktion niederschreiben.
Aber ich habe nie von einem solche Fall gehört, dass der Käufer dann trotzdem 10% zahlen hätte müssen und der Verkäufer recht bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hm... wenn innerhalb der Frist nicht widersprochen wird hast du einen Vollstreckbaren Titel, d.h. der Gerichtsvollzieher holt das Geld. Wenn widersprochen wird müsste man übers Gericht gehen... hier wäre die Frage, ob du eine Rechtsschutzversicherung hast, die helfen würde.

Eine Vertragsstrafe festzusetzen ist natürlich auch so ne Sache... die muss derjenige auch erst mal zahlen. Wenn nicht, siehe oben...
 
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