ebay verkauft / Käufer holt es nicht ab

c-mate

Rear Admiral
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Hi,
ich habe bei ebay ein solarium verkauft weil das ding wegen umzug weg muss (selbstabholung). das teil wurde dann am 05.06.2012 für 1,-- von einem käufer erstanden (was ein absolutes super schnäppchen ist).
ich habe dem käufer dann sofort per email die handynummer geschickt und ihn gebeten anzurufen um einen abholtermin zu vereinbaren. mal reagiert der typ nur mit "ok" mal schreibt er zumindest einen satz, mal sagt er er hätte computerprobleme. auf jeden fall bekommt er meine emails aber er hatjetzt in fast 5 wochen nicht angerufen um einen abholtermin zu vereinbaren. als letztes hatte er letzte woche geschrieben er würde sonntag vorbeikommen. woraufhin ich ihm etwas ungehalten geantwortet habe, was an meinen emails nicht zu verstehen wäre und dass er nicht einfach sagen kann wann er kommt sondern er solle anrufen um einen termin zu vereinbaren. ohne reaktion.
gleichzeitig sehe ich dass der typ in ebay nahezu jeden tag was kauft (vermutlich ein an und verkäufer).

jetzt möchte ich das solarium anderweitig weggeben, weil es dringend weg muss, ich möchte aber verhindern dass der typ dann auf einmaml kommt und das gerät verlangt weil er es ja gekauft hat. aber wie gesagt, er hatte jetzt 5 wochen zeit es abzuholen.

bei ebay habe ich übrigens auch schon parallel einen fall wegen ausbleibender bezahlung aufgemacht.

weiß jemand wie es mit fristen aussieht, wie lange muss ich dem käufer zeit lassen um das ding abzuholen?

THX

PS
habe auch die kontaktdaten des käufers angefordert aber da steht kein telefon drin und in der auskunft ist der nicht zu finden bzw es stehen drei handynummern drin, die aber alle nicht funktionieren.
GRRRRRRRRRRRRR das ärgert mich die grütze dass ich wegen so einem arsch so einen aufwand habe
 
Du solltest ihm eine Frist setzen, in der du ihm klar und deutlich mitteilst, dass er
seinen ersteigerten Artikel innerhalb von x Tagen abzuholen hat, da es ansonsten
anderweitig vergeben wird.
Sollte bis dahin keine Reaktion erfolgen bzw. er es nicht abgeholt haben, kannst du
dich an Ebay wenden und mitteilen, dass der Verkauf nicht stattgefunden hat.
Meine Erfahrung sind, dass Ebay dir dann erlaubt den selben Artikel umsonst erneut
einzustellen - beachte aber, dass du die Gebühren nicht zurück bekommen wirst.

Die Frist sollte übrigens angemessen sein, also nicht einen oder zwei Tag(e). ;)
 
ja kenne sowas ähnliches.. da war der verkäufer da und wollte es dann auf einmal nicht mehr trotz ja sogenannten kaufvertrag... ebay hilft einem dort garnicht.. deswegen mach ich nix großes mehr dort...
frist setzten und ebay meiden ;)... irgendwie sind da mehr als 50% abzocker oder die meinen sie dürfen alles...
bestell da nur mal nen kabel oder so für ein paar euro und nur shop... nie wieder privatpersonen!!!
 
beachte aber, dass du die Gebühren nicht zurück bekommen wirst.

Stimmt so nicht.

Da der TE schon einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels eröffnet hat läuft der schon mal was gut ist. Laut eBay Regeln muss man 2 Wochen bzw. 10 Werktage warten. Kommt denn keine Reaktion und kein Geldeingang kann man einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels eröffnen. Antwortet der Käufer nicht innerhalb der Zeitfrist (glaub 48 Stunden sind es) wird der Fall zugunsten des Verkäufers geschlossen und der Verkäufer bekommt die Gebühren für´s reinstellen (sind eh 0,00 da es eine 1 Euro Auktion zu bieten war und die ja kostenlos mit Galleriebild sind) und die Verkaufsprovision (bei 1,00 Euro sind es 9 Cent) wieder.

Auch sollte der Fall erst wirklich von eBay geschlossen worden sein damit Du den Artikel wieder reinstellen kannst. Weil sonst kann der Käufer echt noch ankommen und will den Artikel haben. Deshalb erst einen Fall eröffnen (hast Du bereits getan) denn abwarten und ist der Fall denn geschlossen den Artikel wieder erneut reinstellen was bei Dir denn ja auch weg fällt da Du sie ja anderweitig veräußert willst.

Bewerten kann Dich der Käufer übrigens auch nicht. Die Auktion erscheint denn auch gar nicht mehr bei deinen Artikeln die du bewerten sollst. So kannst Du dir auch sicher sein keine negative Rachebewertung zu bekommen.
 
so habe bei ebay angerufen, wobei die nur auskunft zu ihrem system geben und keine verbindlichen rechtsberatung.
laut ebay kann bzs woll ich dann fall schließen, ich bekomme dann die gebühr von ebay zurück und ich könnte das teil neu verkaufen. der käufer bekommt einen entsprechenden eintrag/vermerk.

dem käufer hatte ich schon eine frist gesetzt, der ist da gar nicht drauf eingegangen sondern hat einfach unr ganz stumpf irgendeinen mist zurückgeschrieben, der völlig unzusammenhangslos war.

also dann schreibe ich ihm ein letztes mal und gebe ihm zeit bis zum 12.07.2012.

ich möchte halt verhindern, dass der dann dann auf einmal ankommt und das solarium für 1,-- fordert und ich das dann aber anderweitig weggeben habe und ihm dann theoretisch ein gleichwertiges ersatzgerät beschaffen muss.
auf der anderen seite, wofür bezahle ich die teure private rechtschutzversicherung ;)
 
Der 12.07 ist aber keine angemessene Frist. Und ne Frist setzt man auch nicht per Mail sondern per Brief bzw. per Einschreiben.

Du solltest dem Käufer ein Einschreiben schicken mit einer Frist von sagen wir mal 10-14 Tagen ab Erhalt des Einschreibens. Da kann denke ich keiner etwas gegen sagen. Das erscheint mir angemessen. Doof ist halt das du 5 Wochen gewartet hast.
 
Und ne Frist setzt man auch nicht per Mail sondern per Brief bzw. per Einschreiben.

Solange die Mail beantwortet wird, sehe ich da kein Problem.

Eine Frist zur Abholung zu setzen ist aber nur die eine Seite, der Verkäufer muss dann auch den Rücktritt vom Vertrag erklären, um nicht mehr an diesen gebunden zu sein.
 
Ja klar. Du siehst kein Problem darin. Es hat aber nunmal seinen Grund wieso Fristen und Vorladungen etc. dir immer mit der Post zugestellt werden. Andere Fristsetzungen haben keine rechtliche Relevanz.

Falls es in irgend einer Form zu einem Rechtsstreit kommen sollte ist er aufgrund von ungenügender Fristsetzung evtl. der Angeschissene. Aber ist ja nicht dein Problem :rolleyes:
 
Humptidumpti schrieb:
Ja klar. Du siehst kein Problem darin. Es hat aber nunmal seinen Grund wieso Fristen und Vorladungen etc. dir immer mit der Post zugestellt werden. Andere Fristsetzungen haben keine rechtliche Relevanz.

Wo steht das? Das man bei einer Fristsetzung zwecks Abholung der Ware, einen Formzwang hat? Es geht hierbei lediglich um die Beweisbarkeit, sofern der Käufer auf die Fristsetzung, die der TE durch eine Mail an dem Käufer gestellt hat, eine Rückantwort bekommen hat, sehe ich auch kein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ich denke auch, erstmal ne frist zum abholen setzen. nach vertreichen würde das gerät dann auf kosten des käufers eingelagert bis zur abholung
 
Humptidumpti schrieb:
Ja klar. Du siehst kein Problem darin. Es hat aber nunmal seinen Grund wieso Fristen und Vorladungen etc. dir immer mit der Post zugestellt werden. Andere Fristsetzungen haben keine rechtliche Relevanz.

Falls es in irgend einer Form zu einem Rechtsstreit kommen sollte ist er aufgrund von ungenügender Fristsetzung evtl. der Angeschissene. Aber ist ja nicht dein Problem :rolleyes:

Das ist absoluter Quatsch und die Begründung findest du nachvollziehbar in Riberys Antwort.

Das Hauptproblem bei Email und einfachem Brief ist der Nachweis des Zuganges.
Reagiert der Käufer aber bspw. auf eine Fristsetzung, dann ist der Zugang dieser ordentlich beweisbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin kein Rechtsverdreher und weis nicht ob ein Formzwang beim Zustellen einer Frist zum Abholen eines Solariums besteht. Es kann aber keiner abstreiten das eine Frist per Einschreiben die sicherste Sache ist die man tun kann. Es ist fast kein Aufwand und rechtlich absolut wasserdicht.

Mit nem Einwurfeinschreiben ist der Nachweis des Zuganges erbracht. Fertig erledigt.

Klar kann man auch hingehen und das ganze per Mail durchziehen und sich darauf verlassen das im Falle eines evtl. Rechtsstreites ein Richter einen Kommentar auf eine Frist per Mail durchgehen lässt.

Btw.
dem käufer hatte ich schon eine frist gesetzt, der ist da gar nicht drauf eingegangen sondern hat einfach unr ganz stumpf irgendeinen mist zurückgeschrieben, der völlig unzusammenhangslos war.

Ich würds nicht drauf ankommen lassen.
 
Ich bin kein Rechtsverdreher und weis nicht ob ein Formzwang beim Zustellen einer Frist zum Abholen eines Solariums besteht.

Nein, ein solcher besteht nicht.

Es kann aber keiner abstreiten das eine Frist per Einschreiben die sicherste Sache ist die man tun kann.

Sicher ist das auch nicht immer (s.u.).

Es ist fast kein Aufwand und rechtlich absolut wasserdicht.

Die Gegenseite kann behaupten, einen leeren Umschlag bekommen zu haben...wasserdicht ist etwas anderes (bspw. Zustellung durch GV).

Mit nem Einwurfeinschreiben ist der Nachweis des Zuganges erbracht. Fertig erledigt.

Mglw. kann damit bewiesen werden, dass ein Umschlag zugegangen ist, mehr ohne weiteres nicht.

Ich würds nicht drauf ankommen lassen.

Vorsicht ist ja grds. angebracht aber bei ebay ist es oft so, dass in der Antwort der vorhergegangene Emailwechsel anhängt, damit kann also Zugang durchaus bewiesen werden.
 
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