Ebay Versand Problem

Dcane

Cadet 3rd Year
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Nov. 2010
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43
Hallöchen Leute,
Hoffe das dieses Thema nicht schon in anderen Foren exestiert..
Hab mich neu angemeldet und muss mich hier erstmal zurecht finden,
muss aber dennoch dringend was wissen:

Habe bei Ebay mein BMX verkauft..
Der Käufer hat dieses Rad für 545 Euro ersteigert.
Zudem kommen noch 27 Euro für den Versand hinzu..
Doch plötzlich meinte der Käufer das er das Geld nicht auftreiben kann und nur
500 zur Verfügung hat..
Habe ein Deal gemacht: Ich bekomm als Verkäufer die 500 Euro und er schickt mir
3 Playstation 2 spiele zu, zudem schenke ich ihm auch den Versand!
Also hat er rein vom Geldanteil 72 Euro gespart :freak:

Spiele angekommen, Geld da also verschick ich das Rad, merke aber
das der Versand wohl 35 Euro kostet, zahle ich aber auch:freak:

Laut Sendungsverfolgung ist das Paket da, aber der Empfänger ist Unbekannt^^
Rücksprache mit dem Käufer und es stellt sich heraus das er zu der angegenden
Uhrzeit nicht da war und sein Klingelschild wohl abgefolgen war^^
Hatte er mal kurz mit Tesafilm festgemacht :freak::freak:

Jetzt das Problem: Postbote ist zwar da aber findet wegen dem nicht vorhandenen Namensschild hat den Empfänger nicht, also kommt das Paket wieder zu mir zurück^^

Käufer nochmal angeschrieben und ihm gesagt das ich jetzt aber 35 Euro haben möchte
um das Paket nocheinmal zu verschicken..
Er sieht es nicht ein nochmal zuzahlen, wobei der Fehler ja ganz klar an seiner Doofheit liegt^^

Er will das ich die hälfte dabei tu (knapp 18 Euro) weil er sich das ja nicht leisten kann
und das Rad ja schon teuer genug war (hat aber 72 euro erlass bekommen^^)

Der Käufer meinte auch das wenn ich nichts dazu tue das er die 500 Euro wieder haben will, wobei bei der Auktion ausdrücklich beistand das dies ein privater Gelgenheitsverkauf ist ohne Gewährleistung und Rückgabe..
Zudem muss ich sagen das ich die 500 Euro auch schon als anzahlung für mein Tattoo
ausgegeben habe :cool_alt:

Kann er wenn er das machen will die 500 Euro zurückfordern?

Bitte schreibt schnell, will mich absichern =)
Und Danke im Vorraus für euer Antworten:)
 
Nein, kann er nicht. Er hat als Empfänger dafür zu sorgen, dass Post bei ihm ankommen kann. Schliesslich kann er sich bei einem Brief, der z.B. von der Staatsanwaltschaft kommt, auch nicht darauf berufen, dass er ja kein Klingelschild hätte, die Fristen verstreichen trotzdem.
 
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung dein Eigentum. Sag ihm das. Und verschweig ihm, dass du das Geld nicht mehr hast, sonst kann er es als Druckmittel gegen dich einsetzen.
 
Wie schauts den damit aus:

Das Rad steht jetzt bei mir im Keller und ich warte darauf das er die 35 Euro zahlt..
Wielang kann ich ihm den eine Frist geben?
Und ist das Rad nach 2 Monaten dann sein Eigentum oder wieder meins?

Wielang darf er sich damit Zeit lassen? Oder geht das Rad irgendwann wieder in
meinem Eigentum über?
 
Hallo,

Du hast einen großen Fehler gemacht: Dich auf den Deal eingelassen.

Der Käufer ist an den Vertrag gebunden, das wird leider von manchen Käufern gerne vergessen.
Und von Ebay wirst Du in dem Fall keine Unterstützung bekommen.

Edit: Wenn er das Geld möchte, dann wird er wohl klagen müssen.
 
Du liegst völlig im Recht. Wenn er das nicht zahlen will, behalte das Rad einfach.
Du hast alles richtig gemacht und dass er nicht zahlen kann/will, ist nicht dein Problem.
 
@ Freak-X

In diesem Falle müsste er natürlich die Kaufsumme zurückerstatten. Er kann nicht beides behalten, auch dann nicht, wenn der Käufer einen Teil der Summe schuldig bleibt.
 
Dcane schrieb:
wobei bei der Auktion ausdrücklich beistand das dies ein privater Gelgenheitsverkauf ist ohne Gewährleistung und Rückgabe..
Das hat generell nichts mit der Sache zu tun! Dieser Satz ist nebenbei auch kein Freifahrtschein nicht, oder defekte Artikel zu liefern...

Ich sehe es allerdings so, dass du in diesem Fall deinen Teil der Abmachung eingehalten hast, und dies zudem rechtskräftig belegen kannst! Daher würde ich mich von ihm nicht einschüchtern lassen! Wer kein Geld ein Fahrrad zu bezahlen, da hat auch kein Geld sich einen Anwalt oder eine Rechtschutzversicherung zu leisten ;)

Das Fahrrad würde ich einfach im Keller stehen lassen, nicht anrühren, und ihm zudem eine Abholung anbieten! Aber nochmal Geld für so eine Voll-Looser zahlen, der nicht in der Lage ist mit seinem Geld umzugehen und mit Playstation Spielen zahlt, das würde ich nicht machen! Irgendwann ist gut!

-> Also, zieg dem Typen wo der Hammer hängt!
 
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ganz einfach, sag ihm Klip und Klar das du Verschickst sobald die 35€ da sind.
Kommen sie Nicht, Verschickst du nicht.

Ich glaube nach 4 Jahren geht das Fahrrad wieder in deinen Besitz über.
Aber ich glaube mal nicht das der TE so lange Warten wird....


wenn er seine 500€ zurück will, dann kannst du die ihm Aus Kulanz zurück geben.
(Eine Aufwandsentschädigung darfst du natürlich behalten)
willst du dies nicht, so Muss er sein Geld Einklagen. (er wird ehr die 35€ Zahlen..)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich selbst hab eine Rechtsschutzversicherung aber hoffe das ich die nicht brauche^^

Und bezüglich des Deals: Das Geld hab ich, die Spiele auch, alles stimmt also!!!

Ich warte bloß auf die Versandkosten die er jetzt tragen muss, das ist alles!
Wäre doch die Härte wenn er die 35 Euro nicht zahlen will und deswegen das Geld einklagen will^^
Wobei meine Pflicht hab ich doch echt getan, alles so gemacht wie es sich für eine Ebayabwicklung
gehört^^
 
moquai schrieb:
Verwechselst Du das nicht mit dem Fundrecht?

Dann findet er das Rad eben zufällig in seinem Keller :D;)

Wie du schon selbst siehst: Wenn jemand der eh kein Geld hat, entweder 35 Euro für den Versand zahlen muss, oder mehrere hundert euro für einen Anwalt, dann sollte dir wohl klar sein, das du dich nicht verstecken musst, zumal du alles richtig gemacht hast.

Im schlimmsten Fall erstattet er Anzeige, dann aber cool bleiben, anhören lassen, Schriftverkehr und Paketquittung aufbewahren, und dir kann nichts passieren!

Und: ich würde an deiner Stelle direkt selbst einen Problemfall bei eBay eröffnen, vielleicht hilft dir das dort noch ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Da musst DocFoster Fragen, ich hab ja in Rechtsfragen nur Bauernschläue ;)

gab hier mal einen Fall wo einer nen Sofa (?) bis zur Abholung Zwischengelagert hat.
und eben dort gab es m.M..n die 4 Jahres Regel.

ob es jetzt 4 Jahre oder eine andere Zeit ist, Spielt ja erstmal keine Rolle.
Der TE darf aber unter Keinen Umständen das Fahrrad weiter Verkaufen, denn dann hat ER ein Problem!
 
Wenn man es auf die Spitze treibt, kann man dem Eigentümer glaube ich sogar noch die Lagerkosten in Rechnung stellen. :D
 
Ich kann Paypal als Verkäufer nur abraten^^ Falls der Deal damit angegeben wurde!
Bei einem Problemfall zieht Paypal sofort das Geld vom Konto und die entscheiden wie das Oberste Gericht wer das Geld nun bekommt.

Jedenfalls hast du das Paket an die angegebene Adresse verschickt und der Käufer ist verpflichtet seine richtige Adresse zu hinterlegen, selbst bei einem Problemfall ist er schuld, weil der Empfänger unbekannt ist.

Erst die Kohle und dann die Ware, falls du nichts bekommst und er ein Problemfall eröffnet, einfach die Sendungsnummer ebay mitteilen und dann muss er sowieso den Versand nochmals bezahlen.

Was ich natürlich nicht unterstützen kann, das der Vertrag durch den Deal mit der Playstation geändert wurde, sowas darf man nicht tun, weil Ebay dir dann keine Unterstützung geben kann.

Ich hab mal einen ATI Aufkleber verkauft und der Käufer wollte nicht zahlen, hab ihn angeschrieben, aber er meldete sich 3 Wochen nicht. Dann bin ich zu meiner Rechtschutzversicherung und hab das über Anwalt geklärt, Mahnungsverfahren eingeleitet und dann waren es nicht mehr 5 € für den Aufkleber sondern 83,80€ Anwalt und 5 € für den Aufkleber.

Ruck Zuck hat er gezahlt*gg*

Wer sich nicht an die Richtlinien hält und sich nach Aufforderung per e-mail 2-3 Wochen nicht meldet, hat dann halt ein Problem ^^
 
Du hast auf jeden Fall Recht daß er dir die Versandkosten zahlen muss. Solange bis er das tut (oder selbst bei dir abholt) musst du erstmal überhaupt nichts machen.
Und lasse dich auf keinen Fall auf so ein asoziales Verhalten ein von wegen Hälfte-Hälfte - der Typ schröpft dich ja richtig!
 
Fred Fredburger schrieb:
Wgen 5€ zum Anwalt laufen? Also dir muss ja echt langweilig sein :freak:
Warum nicht, macht ja auch irgendwie Spass :D :lol:
 
Ich würde die Playstation Spiele zurück schicken und das volle Geld für die Auktion verlangen^^
Ergänzung ()

Da ich viel mit ebay zu tun habe, kommt es sehr oft vor das die Käufer nicht zahlen und sich nicht melden!
Das macht keinen Spass und dann muss sich jeder im klaren sein das dies Probleme geben kann. Wer sich meldet und versucht ein Problem zu klären bekommt meine volle Unterstützung, falls nicht pech.
 
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