• ComputerBase erhält eine Provision für Käufe über eBay-Links.

Ebay will nun amtlichen Ausweis ?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
  • Gefällt mir
Reaktionen: aid0nex, Nobbi Habogs und Skarrensson
Da ich derzeit auch einige Sachen versuch zu verkaufen:

Ebay-Kleinanzeigen, Shpock, Markt.de und Facebook wollen noch keinen Ausweis haben.

Ebay dürfte für Privatverkäufer mittlerweile einfach uninteressant sein. Die Gebühren beim letzten Verkauf empfand ich so unverschämt hoch, dass ich seit ca. 2 Jahren dort nichts mehr reinstell. Schade eigentlich.

Hood.de wäre eine Alternative, die aber niemand kennt. Und weitere Auktionsplattformen kenn ich leider nicht.
 
Was mich viel mehr stört wäre die Möglichkeit mit meiner Kopie des Personalausweises Schindluder zu treiben. Dienste verifizieren die ich nie abschließen würde oder zu meinem Nachteil wäre.
Angeblich darf/soll man etliches streichen- wie Ebay und Co wohl reagieren, wenn nur noch Bild, Name, Geburtsdatum und Einwirkbereich zu sehen ist?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Lemiiker und Pym
Ausprobieren wuerde ich da sagen.
Ich warte ja immer noch drauf das ich ueber ein Alterbeshcraenktes Video bei YT stolpere das ich mir unbedingt anschauen will.
Angeblich, laut einem Post hier im Forum, reicht ein komplett, bis auf Name und Geburtsdatum, geschwaerzter Perso.
Insbesondere das Bild wuerde ich schwaerzen, das hilft Ebay eh nicht, aber es laesst mit grosser Wahrscheinlichkeit eine umfangreiche Identifikation zu, Bilderkennung sei dank.
 
Was meinst Du mit das Bild schwärzen? Einen schwarzen Balken vor den Augen anbringen?
 
Nein, das Bild komplett schwaerzen. Ebay hat eh nichts womit sie es vergleichen koennen, also macht es keinen Sinn das bei der Kopie fuer Ebay mitzuschicken.
Und das Bild hat meiner Meinung nach wesentlich hoeheres Missbrauchspotential als der Name alleine.

Name, Vorname, Geburtsdatum, und die Adresse. Was soll Ebay denn mit dem Rest? Den brauchen sie meiner Meinung nach nicht. Kann natuerlich sein das Ebay das anders sieht, aber die Begruendung dafuer wuerde mich interessieren.
Ergänzung ()

Wenn sie doch mehr wollen, sollense halt Videoident verlangen. Aufdas nochweniger Privatverkaeufer Ebay ueberhaupt in Betracht ziehen :D
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Pym
Ebay könnte sich auch das Postident-Verfahren leisten. Videoident hat sicherheitstechnisch seine Schwächen. Danke jedenfalls für den Hinweis mit dem Bildschwärzen. Die Kopie vom Perso würde als solche am besten Graustufen erkennbar sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Skarrsensson schrieb:
Sicher das sie das muss?

Ja müssen sie! Belese dich mal bezüglich Plattformen Steuertransparenzgesetz (PStTG) was seit dem 01.01.2023 gilt!


Pym schrieb:
Ebay könnte sich auch das Postident-Verfahren leisten.

Hatten sie mal. Ganz zu Anfang. Wurde aber wohl aus Kostengründen gestrichen. Ich habe es damals gemacht (war übrigens kostenlos)

eBay 1.png


und musste bis heute daher auch kein Ausweis oder sonstiges hochladen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Pym
Postident ist auch Datenschutztechnisch unbedenklich. Ebay beauftragt die Post die Identität zu überprüfen und dann zeigt man entweder dem Postboten den Personalausweis oder zeigt in der Postfiliale seinen Perso. Und dann gilt Name+Adresse als bestätigt, aber niemand hat Ausweiskopien bekommen mit denen man Unsinn machen könnte.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ThomasK_7
Ranayna schrieb:
Ausprobieren wuerde ich da sagen.
Ich warte ja immer noch drauf das ich ueber ein Alterbeshcraenktes Video bei YT stolpere das ich mir unbedingt anschauen will.
Angeblich, laut einem Post hier im Forum, reicht ein komplett, bis auf Name und Geburtsdatum, geschwaerzter Perso.
Insbesondere das Bild wuerde ich schwaerzen, das hilft Ebay eh nicht, aber es laesst mit grosser Wahrscheinlichkeit eine umfangreiche Identifikation zu, Bilderkennung sei dank.

https://www.ldi.nrw.de/datenschutz/...nd-datenschutz#:~:text=Schwärzung von Angaben

Also laut dem Landesdatenschutzbeauftragten darf man fast alles schwärzen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sarxos und Ranayna
Ranayna schrieb:
Ausprobieren wuerde ich da sagen.
Ich warte ja immer noch drauf das ich ueber ein Alterbeshcraenktes Video bei YT stolpere das ich mir unbedingt anschauen will.
Angeblich, laut einem Post hier im Forum, reicht ein komplett, bis auf Name und Geburtsdatum, geschwaerzter Perso.
Insbesondere das Bild wuerde ich schwaerzen, das hilft Ebay eh nicht, aber es laesst mit grosser Wahrscheinlichkeit eine umfangreiche Identifikation zu, Bilderkennung sei dank.
Dazu kann ich etwas beisteuern.

Mich hat YT schon vor einigen Jahren dazu genötigt, da ich gerne etwas rabiateren Metal höre und die Videos oft nicht Jugendfrei sind.
Also ein Bild vom Ausweis gemacht und alles, wirklich alles unkenntlich gemacht was persönliche Informationen enthält. Alles außer das Geburtsdatum und die Zuständige Behörde.
Wobei das Geburtsdatum noch ein wenig Bearbeitung erfahren hat ;)
Der Perso sah am Ende aus wie ne "transparente" NSU Akte.

Wie es sich bei Ebay verhält weiß ich jedoch nicht, es könnte sein, dass hier der vollständige Name und die Behörde zumindest Pflicht sind. Käme wohl auf einen Versuch an.

Jedoch deckt sich meine Erfahrung in etwa mit den Angaben aus der Quelle von Lemiiker:

Unbenannt.PNG
Wobei ich zumindest noch die Anschrift auf plz und evt. die Stadt begrenzen würde.
 
Hallo,

ich bin jetzt selbst in der gleichen Situation das EBay meinen Ausweis verlangt,  NACH erfolgreichem Verkauf. Ich war auch erst bei etwa 600 Euro und 6-7 Verkäufen. Weit weg von den Eingangs hier im Thread zitierten Zahlen.

Der "Vorstandssupport" den ich erreicht habe hat etwas gefaselt das man ja auch kein Bankkonto eröffnen könne ohne Ausweis. Stimmt zwar, aber einzahlen und dann Ausweis verlangen ist schon eine Nummer härter.

Jedenfalls habe ich ein Ausweisfoto das Teilweise geschwärzt ist hochgeladen. Das wurde  nicht akzeptiert. Ist natürlich lächerlich. Was wollen die mit dem Foto, wenn sie nichts zu vergleichen haben. Was wollen Sie mit der Seriennummer? Was wollen Sie mit der Herausgebenden stelle? Name, Adresse, Geb.Datum, Gültigkeitsdatum sollte reichen. Wurde aber trotz diskussion nicht akzeptiert. Mit den Daten (Seriennummer, Name, Geb.Datum) kann man Übrigens durchaus eine SIM Karte registrieren. Es gibt Pre-Paid Anbieter denen das reicht.

Mit wurde auch erklärt ich könne einen Führerschein hochladen. Auch da dürfe man aber z.Bsp. die Fahrzeugklassen nicht schwärzen. Was hat das mit Steuern oder Flohmarktverkäufen zu tun?

Ich habe auch versucht mein eBay Konto zu schliessen, auch das wurde mir verweigert mit der Aussage eine Auszahlung steht noch aus.

Ich werde wohl Schriftlich per Einschreiben kündigen müssen.

Mal sehe wann ich zu meinem Geld komme, und ob ich dann Zinsen verlangen kann.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ThomasK_7
Der Funkmeister schrieb:
Ich werde wohl Schriftlich per Einschreiben kündigen müssen.

Und denn? Denn wird sicherlich auch nur eine Ablehnung kommen mit der gleichen Begründung weil ebend Geld bei eBay von Dir liegt. Warum sollte eine physische und schroftlich verfasst eKündigung anders behandelt werdne als eien digitale Kündigung via onlien Formular? Steht so auch in den AGB's und der Hilfe Seite drinne:

https://www.ebay.de/help/account/changing-account-settings/ihr-ebaykonto-schlieen?id=4199

dass eine Kündigung des eBay Kontos nur möglich ist wenn nichts ausstehendes im Konto vermerkt ist. Die Daten werden danach auch alle gelöscht bis ein paar Ausnahmen (siehe Link).

Was soll eBay denn sonst mit dem Geld machen? Der Käufer hat seinen Artikel, ist zufrieden und hat Dich auch schon positiv bewertet. eBay kann das Geld nicht einfach behalten oder es gar dem Käufer zurück senden. Um es auszahlen zu können müssen halt hinterlegte Anschrift und Kontoinhaber stimmen und das muss halt verifiziert werden. Jetzt halt via Ausweis. Damals noch via Post Ident (freiwillig). Damit hält sich eBay nur an geltendes Recht.

Der Funkmeister schrieb:
Mal sehe wann ich zu meinem Geld komme, und ob ich dann Zinsen verlangen kann.

Indem Du dich via Lichtbildausweis Kopie verifizierst. eBay will ja auszahlen nur brauchen sie dafür die Bestätigung dass Du auch wirklich der bist für den du dich ausgibst und wie es auch bei der hinterlegten eBay Anschrift von dir auch angegeben wurde sodass am Ende Anschrift und Girokontoinhaber die selbe Person sind. Warum sollten sie also Zinsen zahlen wenn Du doch der Verifizierung nicht nachkommst?
 
Yiasmat schrieb:
Warum sollte eine physische und schroftlich verfasst eKündigung anders behandelt werdne als eien digitale Kündigung via onlien Formular?
Weil eine Schriftliche Kündigung genau das ist eine nicht anfechtbare, endgültige beendigung des Vertragsverhältnises. Das ist einseitig. Das bedarf keiner "Erlaubis" oder "Annahme" von der Gegenseite. Einen Arbeitsvertrag oder ein Bankkonto kannst du auch jederzeit Kündigen. Sogar einen Kreditvertrag, dann wird aber auch der gesamte offene Betrag fällig.
Eine rechtlich bindende Kündigung bedarf nie die Zustimmung der Gegenseite. Es kann mit einer Vertragsstrafe belegt sein, oder es können sonstige konsequenzen drohen. Aber in diesem Fall schuldet E-Bay mir etwas, nicht umgekehrt.

Wie du schon sagst, was soll eBay mit dem Geld anfangen. Die Käufer haben ihre Artikel und sind zufrieden. Ebay hat die Bezahlung ersteinmal Treuhänderisch angenommen, verweigert mir aber die Auszahlung. Erfindet neue Bedingungen die zum Anfang der Transaktion nicht vereinbart waren.

Wenn Sie mir die Auszahlung weiter verweigern kann ich ja immernoch den Rechtsweg einschlagen. Für 150 Streitwert lohnt es sich kaum einen Anwalt einzuschalten.Indem Du dich via Lichtbildausweis Kopie verifizierst. eBay will ja auszahlen nur brauchen sie dafür die Bestätigung dass Du auch wirklich der bist für den du dich ausgibst und wie es auch bei der hinterlegten eBay Anschrift von dir auch angegeben wurde sodass am Ende Anschrift und Girokontoinhaber die selbe Person sind. Warum sollten sie also Zinsen zahlen wenn Du doch der Verifizierung nicht nachkommst?
Indem Du dich via Lichtbildausweis Kopie verifizierst. eBay will ja auszahlen nur brauchen sie dafür die Bestätigung dass Du auch wirklich der bist für den du dich ausgibst und wie es auch bei der hinterlegten eBay Anschrift von dir auch angegeben wurde sodass am Ende Anschrift und Girokontoinhaber die selbe Person sind. Warum sollten sie also Zinsen zahlen wenn Du doch der Verifizierung nicht nachkommst?

Also erstmal, eBay hat für die ersten 5 Transaktionen auch keine Bestätigung gebraucht. Auch zum einstellen der Artikel wollte eBay keine Bestätigung meiner Identität sehen. Das ist eine willkürlich spontan hinzugefügte Bedingung.

2. Mit dem Foto von einem Ausweis können Sie gar nicht bestätigen das ich der bin für den ich mich ausgebe. Da sehen sie wenn überhaupt das so eine Person existiert. Das ich ein Foto von einem Ausweis besitze beweist nicht das ich auch diese Person bin.

3. Ebay selbst verlangt entweder Personalausweis ODER Führerschein ODER Reisepass. Nur der Deutsche Personalausweis hat auch eine Adresse drauf. Kein Pass und kein Führerschein würde meine Adresse bestätigen. Viele nicht deutsche Ausweise haben gar keine adresse. Es gibt sogar Länder in denen kein Personalausweis für die Bürger ausgegeben wird.

4. Mit der bestätigung meiner Personendaten wäre immer noch nicht sichergestellt das die IBAN auf die ausgezahlt werden soll mir gehört. Auch das ist eine reine Farce.

Wenn du hier schon kommentierst, dann überlege bitte erstmal bevor du schreibst. Was du dir zusammenreimst ist reiner unfug.

 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: ThomasK_7
Berichte mal was da als Antwort bei rauskommt. Denn auch eine schriftliche Kündigung entbindet eBay nicht von gesetzlichen Vorschriften die nunmal einzuhalten sind. Geldwäsche usw. sind da ein Thema. Das wird Dir auch der Anwalt sagen. Da sind halt Gesetzte die dürfen nicht umgangen oder gar ignoriert werden.
 
Die Gesetzliche Pflicht bzgl. Geldwäche ist festzustellen wer ich bin. Das ist längst erfolgt, bzw. kann mit der von e-Bay verlangten Methodik nicht besser erfolgen. Geschwärzter vs ungeschwärzter Ausweis macht keinen Unterschied. Das ist willkür von eBay.
Dem gegenüber steht auch die gesetzliche Pflicht von eBay Geld das ohnehin mir gehört auch mir zu verfügung zu stellen.

@Yiasmat, arbeitest du für eBay oder wieso nimmst du die Plattform so in schutz, obwohl sie sich offensichtlich daneben verhalten ?
 
Kannst ja den zuständigen Datenschutzbeauftragten und den Verbraucherschutz mal einschalten.

Übrigens das hier dürfte was ähnliches sein:
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben