Ebay will nun amtlichen Ausweis ?

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Ich habe auch tatsächlich mal geschaut nach einem Anwalt. Die WBS aus dem Video verlangt (aktuell) Pauschal 500,- für die Hilfe bei der Freischaltung von einem Account der "aus Technischen Gründen" gesperrt wurde.
Mein Streitwert mit eBay beläuft sich aktuell auf ~150€. Also ist Anwalt einschalten zu teuer.

Kündigung ist raus, inklusive Aufforderung zur unverzüglichen Auszahlung und eine Errinnerung an Zinsen 5% über Basiszinssatz. Mal sehen, sind Feiertage, wird vermutlich länger als 14 Tage dauern bis das bearbeitet ist.
 
Skarrsensson schrieb:
Sicher das sie das muss?
Ich glaube eher die Daten müssen erhoben werden und rausgegeben werden falls das Finanzamt mal anklopft.
Natürlich müssen die Daten gemeldet werden. Genau darin liegt doch der Sinn des Gesetzes.

Es ist eine Meldeverpflichtung für digitale Plattformbetreiber. Die Frist für die Meldungen 2023 endet beispielsweise am 31.1.2024. Aus diesem Grund benötigen Plattformen auch teilweise die kompletten, persönlichen Daten der Verkaufenden.
 
Ja, es müssen Daten über Verkäufe an das Finanzamt gemeldet werden.
ABER
1. eBay schiesst über das Ziel hinaus. Selbst wenn noch nicht 2000€ überschritten sind oder noch keine 30 Artikel verkauft wurden wird ein Ausweis verlangt.
2. eBay verlangt mehr Daten als vom Gesetzgeber gefordert. Ein teil-geschwärzter Ausweis aus dem trotzdem noch Ganzer Name, Adresse & Geb.Datum hervorgehen reicht zur erfüllung der gesetzlichen vorgaben. Zur erfüllung der gesetzlichen Vorgaben würde es sogar reichen der der Verkäufer diese Daten einfach nur nennt.
3. eBay lässt erst verkaufen und verlangt danach, zur herausgabe des treuhänderisch verwalteten Geldes, die Preisgabe von Daten. Hier wird der Privatverkäufer geradezu dazu genötigt unter risiko des Verlustes der Einnahmen. Das Gesetz fordert keine drangsalierung von Usern. Das ist rein eBay's eigene Entscheidung, diese Prozedur schmerzhaft zu gestalten.

Ich hoffe das "ABER" ist diesmal gross genug geschrieben. Ich bin ja nicht dämlich, das es gesetzliche Gründe gibt nach diesen Personenbezogenen Daten zu fragen habe ich ja verstanden.
Hier geht es nicht um das "ob eBay das darf", hier geht es um das "wie eBay das verlangt".
 
Dem ersten Punkt kann ich nur zustimmen, denn Ebay erhebt die Daten (wenn das soweit stimmt) schon vor Überschreitung irgendwelcher Grenzwerte? Das sagt natürlich einiges darüber aus, wie diese Weitergabe in der Praxis laufen wird...

Beim zweiten Punkt sieht es leider anders aus. Ebays Vorgehen liegt im Spielraum des Gesetzes, und genau wie beim Geldwäschegesetz, darf der Ausweis hierfür nicht nur... er muss sogar ausdrücklich gefordert werden!

"2.4. Form der Prüfung auf Plausibilität
Welche Form der Prüfung wird mit der Verpflichtung zur Prüfung der Angaben der Anbieter auf Plausibilität gefordert (§ 18 Absatz 1 PStTG)?

Im Rahmen der Überprüfung muss der Name eines Anbieters durch einen Abgleich mit den dem meldenden Plattformbetreiber vorliegenden behördlichen Ausweisdokumenten überprüft und anhand von Finanzinformationen, E-Mails und sonstigen Angaben, über die der meldende Plattformbetreiber in seinen Unterlagen verfügt, gegengeprüft werden.
"
 
Wäre eigentlich gar nicht nötig, da eBay ja aufs Verkäuferkonto überweist.
Und spätestens da muss man sich gegenüber der Bank ausgewiesen haben um das Konto zu eröffnen.
Von daher könnte eBay auch sagen: "Ok, du hast nen Konto, musstest dich gegenüber der Bank dafür ausweisen, das reicht uns auch als Beleg aus."
Man könnte jetzt theoretisch bei eBay nen falschen Namen angeben z.b. "Peter B. Trüger" und sich auf sein eigenes "Max Mustermann" Konto Geld überweisen lassen, aber spätestens bei ner Kontoinhaberüberprüfung käme sowas ja raus.

Um wirklich zu betrügen braucht man also den Ausweis von jemand anderem oder einen gefälschten Ausweis, dazu noch nen Briefkasten/Postanschrift in nem leerstehenden Haus oder so und da sind wir dann in nem Kriminalitätsbereich der 99,99% der normalen Leute gar nicht betrifft.

Und da könnte ebay dann übrigens auch nix machen. Wenn ich nen gut gemachten gefälschten Ausweis hab mit dem ich online ein Konto eröffnen kann um da als "Peter B. Trüger" ein Konto aufzumachen und irgendwo ein leeres Haus finde, sagen wir mal in Duisburg Marxloh oder so wo es die haufenweise gibt, wo ich dann die Briefkästen von anderen nutzen kann, da wird der Betrug dann erst offensichtlich wenn es viel zu spät ist.
 
@D0m1n4t0r : Und wenn der smarte EBay-Verkäufer einfach vier verschiedene Bankkonten anlegt und bei jedem für 1.950€ verkauft?

Ich verstehe ja den Unmut, dass durch dieses Gesetz der ganze private Onlinehandel erschwert wird. Auf der anderen Seite wurde dadurch in den letzten Jahrzehnten unglaublich viel Geld am Fiskus vorbeigeschafft. Und ohne eindeutige Identifikationen kann man eben nicht rechtlich sicherstellen, wieviel Umsatz ein einzelner User erzielt hat um zu bestimmen ob es ans Finanzamt weitergegeben werden muss.
 
Gemäß DSGVO ist der Grundsatz der Datensparsamkeit zu beachten: Es dürfen nur Daten erhoben werden, die auch tatsächlich notwendig sind. Allfällige, vor Jahren (oder Jahrzehnten) erteilte Einwilligungen können das nicht einfach aushebeln.

Gleiches gilt für eine Ausweis-Pflicht, die hier offenbar von Ebay nachträglich festgelegt wurde (und nicht vom Gesetzgeber, wenn man unter den genannten 2000 Euro / 30 Verkäufen im Jahr bleibt), was allerdings ungültig ist, wenn man nicht ausdrücklich zustimmt (dazu gibt es auch vom BGH ein Urteil, weshalb Banken ja jede Menge Gebühren zurückerstatten musssten - kann man analog bei vielen anderen Bereichen auch anwenden).

Denn, ja, es gibt Geldwäschegesetze - aber das ist kein Freibrief für Unternehmen, in Situationen, wo die gesetzlichen Vorgaben gar nicht greifen, dieselben strengen Maßgaben zu stellen, schon gar nicht nachträglich bei existierenden Geschäftsbeziehungen. Leider ist sowas heutzutage eine grobe Unsitte, dass Unternehmen gerne mal übers Ziel hinausschießen und dann auf angebliche gesetzliche Vorschriften verweisen, obwohl die im konkreten Einzelfall gar nicht anwendbar sind. Das ist oftmals dann aber eben rechtswidrig, so vorzugehen.

Insofern halte ich das Vorgehen von Ebay auf mehreren Ebenen für rechtlich fragwürdig. Wer betroffen ist, der kann einerseits eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten seines Bundeslandes verfassen, andererseits gibt es rechtlich gute Möglichkeiten - wer Angst vor den Kosten hat, kann auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen (bei bspw. der Arag geht das sogar nachträglich, dort bitte aber vorher die genauen Bedingungen durchlesen).

Allerdings weise ich darauf hin, dass eine Rechtsschutzversicherung generell nur notwendig ist, wenn man den Prozess verliert - wenn man den Prozess gewinnt, muss ohnehin der Gegner die eigenen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten bezahlen.
 
Nicht schlecht, jetzt ersetzt dieses Forum schon eine seriöse Rechtsberatung, und tolle Steuertipps (Erstell doch einfach vier Konten) gibt es noch obendrein. Das ist... ohne Worte.
 
Sggguy schrieb:
Beim zweiten Punkt sieht es leider anders aus. Ebays Vorgehen liegt im Spielraum des Gesetzes, und genau wie beim Geldwäschegesetz, darf der Ausweis hierfür nicht nur... er muss sogar ausdrücklich gefordert werden!

"2.4. Form der Prüfung auf Plausibilität
Welche Form der Prüfung wird mit der Verpflichtung zur Prüfung der Angaben der Anbieter auf Plausibilität gefordert (§ 18 Absatz 1 PStTG)?

Im Rahmen der Überprüfung muss der Name eines Anbieters durch einen Abgleich mit den dem meldenden Plattformbetreiber vorliegenden behördlichen Ausweisdokumenten überprüft und anhand von Finanzinformationen, E-Mails und sonstigen Angaben, über die der meldende Plattformbetreiber in seinen Unterlagen verfügt, gegengeprüft werden.
"

Keine ahnung wo du das her hast. Im §18 Absatz 1 im PStTG steht sowas NICHT drin. Da steht das die Daten die aus der Vertragserfüllung entstanden sind und bereits beim Platformbetreiber vorhanden, sind ausreichend. "soweit erforderlich und angemessen" dürfen diese Daten mit anderen Datenbanken abgeglichen werden.

Selbst wenn ein Ausweis verpflichtend wäre, eBay könnte den Verlangen, bevor eBay eine Verkaufsanzeige aufnimmt. Nicht nach dem Verkauf.
 
Glaube das Thema ist mehr als genügend besprochen worden. 🔒
 
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