Gemäß DSGVO ist der Grundsatz der Datensparsamkeit zu beachten: Es dürfen nur Daten erhoben werden, die auch tatsächlich notwendig sind. Allfällige, vor Jahren (oder Jahrzehnten) erteilte Einwilligungen können das nicht einfach aushebeln.
Gleiches gilt für eine Ausweis-Pflicht, die hier offenbar von Ebay nachträglich festgelegt wurde (und nicht vom Gesetzgeber, wenn man unter den genannten 2000 Euro / 30 Verkäufen im Jahr bleibt), was allerdings ungültig ist, wenn man nicht ausdrücklich zustimmt (dazu gibt es auch vom BGH ein Urteil, weshalb Banken ja jede Menge Gebühren zurückerstatten musssten - kann man analog bei vielen anderen Bereichen auch anwenden).
Denn, ja, es gibt Geldwäschegesetze - aber das ist kein Freibrief für Unternehmen, in Situationen, wo die gesetzlichen Vorgaben gar nicht greifen, dieselben strengen Maßgaben zu stellen, schon gar nicht nachträglich bei existierenden Geschäftsbeziehungen. Leider ist sowas heutzutage eine grobe Unsitte, dass Unternehmen gerne mal übers Ziel hinausschießen und dann auf angebliche gesetzliche Vorschriften verweisen, obwohl die im konkreten Einzelfall gar nicht anwendbar sind. Das ist oftmals dann aber eben rechtswidrig, so vorzugehen.
Insofern halte ich das Vorgehen von Ebay auf mehreren Ebenen für rechtlich fragwürdig. Wer betroffen ist, der kann einerseits eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten seines Bundeslandes verfassen, andererseits gibt es rechtlich gute Möglichkeiten - wer Angst vor den Kosten hat, kann auch eine Rechtsschutzversicherung abschließen (bei bspw. der Arag geht das sogar nachträglich, dort bitte aber vorher die genauen Bedingungen durchlesen).
Allerdings weise ich darauf hin, dass eine Rechtsschutzversicherung generell nur notwendig ist, wenn man den Prozess verliert - wenn man den Prozess gewinnt, muss ohnehin der Gegner die eigenen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten bezahlen.