Ebayauktion vorzeitig beendet, Post vom Höchstbietendem bekommen

@ morning666

Ich als Handelspartner würde dann das kaputte Handy sehen wollen, ansonsten würde ich von versuchter Verarsche ausgehen und entsprechend reagieren.

Wie so was ausgeht? Das hängt davon ab, wie der Handelspartner reagiert. Wenn's vor Gericht landen würde, kannste mal davon ausgehen, dass der durchschnittliche Richter kein Blödmann ist und den Verkäufer auffordern wird, den Defekt der Ware nachzuweisen, was bei einem "ins Klo gefallenen" Handy ja durchaus einfach sein sollte, so es denn hineingeplumpst ist (sehr glaubwürdig!). :rolleyes:
 
DDM_Reaper20 schrieb:
Fullquote entfernt. - sudfaisl

Was ist denn, wenn das Handy runtergefallen und kaputt gegangen ist. Und man es danach in die Tonne entsorgt hat. Es kann kein Richter vberlangen, dass man einen kaputten Artikel montelang aufbewahren muss. Wenn Dir ein Ei aus der Hand fällt, lässt Du es auch nicht als Beweis bis zum nächsten jahr liegen, sondern machst die Sauerei weg, oder?

Und wenn meine Freundin, Eltern & Co. bezuegen können, dass das Teil kaputt war und ich es nach entsorgt habe, wo ist da das Problem?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ NeoHazard

Toller Vergleich, Ei und Handy. :p Monate aufheben ist zu viel verlangt, aber plötzlich mit der Nummer aufzukreuzen, es wäre kaputt, würde mich persönlich misstrauisch machen, und ja, dann würde ich einen Nachweis verlangen.

Wenn natürlich jemand bezeugen kann, dass die Ware kaputt gegangen ist, würde ich's persönlich dabei bewenden lassen, weil ich davon ausgehe, dass nur asoziales Dreckspack bei solchen Sachen lügt und jeder halbwegs anständige Mensch die Wahrheit sagt -- und aus dem Schaden anderer will ich kein Kapital schlagen.
 
Das Problem hier ist dann aber auch wieder, dass es nicht die Schuld des Käufers ist, wenn DIR _seine_ ersteigerte Ware kaputt geht. Im Endefekt ist dann ja wirklich ein Schaden entstanden und du musst ggf ein neues Gerät besorgen, welches du ihm für den ""zugestandenen" Preis überlassen musst.
Inwiefern deutsches Recht bei privatkauf und gewerblichem Handel an der Stelle einen Unterschied macht, müsste aber wohl ein Anwalt klären.
 
Inwiefern deutsches Recht bei privatkauf und gewerblichem Handel an der Stelle einen Unterschied macht, müsste aber wohl ein Anwalt klären.

Das macht keinen Unterschied, wer Verträge eingeht, muss diese auch erfüllen, andernfalls würde unsere Wirtschaft nicht funktionieren.
 
N_O_K_I_A schrieb:
Warum gehst du nicht einmal kurz zu nem Anwalt in deiner Stadt und fragst?
Der wird dir das mit Sicherheit direkt sagen können.
Ja, klar, aber Anwälte verdienen mit solchen Auskünften nun mal ihr Geld, "einmal kurz" wird als Beratungsstunde - wenn der Anwalt gnädig ist - vielleicht als halbe Stunde abgerechnet. Aber da sind schnell mal 60,- - 80,- € weg!

Ich kann da nur eine Rechtsschutzversicherung mit Anwaltshotline empfehlen (hilft für den konkreten Fall natürlich auch nicht mehr).
Allerdings ist man bei den meisten Rechtsschutzversicherungen im wirklichen Streitfall dann auch mit einer Selbstbeteiligung von 150,- - 300,- € dabei. Womit man bei so einem Streitwert dann auch immer am Überlegen ist...

@TE:
Was ist denn jetzt aus der Sache geworden?
 
allso mir sind schon 2 Handys und 1 Smartphones ins Klo gefallen, ist gar nicht mal so abwegig, je nach Hose
 
@ Morning666

Da bekommt der Begriff "Scheissding" eine ganz neue Bedeutung. :D

Echt jetzt, ZWEI Handys und ein Smartphone? Aber man lässt doch erst die Hosen runter und setzt sich dann hin? Selbst bei den seltsamen Taschen meiner einen Hose (sehr weit geschnitten, da fällt gerne mal was raus) ist mir noch nix ins Klo gefallen (beim Wasserlassen).

Du wirst verstehen, dass eine solche Story genau dann unglaubwürdig klingt, wenn sie dem Erzähler zum Vorteil, dem Handelspartner zum Nachteil gereicht. ;) Andersrum ist's natürlich, wenn's dem Käufer ins Klo fällt. Dem würde ich dann glauben (und mich bepissen vor Lachen).
 
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