DDM_Reaper20
Lieutenant
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- Feb. 2007
- Beiträge
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@ morning666
Ich als Handelspartner würde dann das kaputte Handy sehen wollen, ansonsten würde ich von versuchter Verarsche ausgehen und entsprechend reagieren.
Wie so was ausgeht? Das hängt davon ab, wie der Handelspartner reagiert. Wenn's vor Gericht landen würde, kannste mal davon ausgehen, dass der durchschnittliche Richter kein Blödmann ist und den Verkäufer auffordern wird, den Defekt der Ware nachzuweisen, was bei einem "ins Klo gefallenen" Handy ja durchaus einfach sein sollte, so es denn hineingeplumpst ist (sehr glaubwürdig!).
Ich als Handelspartner würde dann das kaputte Handy sehen wollen, ansonsten würde ich von versuchter Verarsche ausgehen und entsprechend reagieren.
Wie so was ausgeht? Das hängt davon ab, wie der Handelspartner reagiert. Wenn's vor Gericht landen würde, kannste mal davon ausgehen, dass der durchschnittliche Richter kein Blödmann ist und den Verkäufer auffordern wird, den Defekt der Ware nachzuweisen, was bei einem "ins Klo gefallenen" Handy ja durchaus einfach sein sollte, so es denn hineingeplumpst ist (sehr glaubwürdig!).