Ebaykäufer macht terror

CougarOne

Captain
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Feb. 2009
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Hi Leute, hab mal wieder ein riesen Problem.

Hab gestern auf Ebay ein Chinatablet für 270€ inkl. Versand verkauft. Der Käufer hat bevor er einen Preisvorschlag abgegeben hat gefragt ob es eine Rechnung zu dem Tab gibts, daraufhin hab ich Ihm geschrieben es gibt keine und in der Artikelbeschreibung steht das auch. Trotzdem hat er mir einen Preisvorschlag gemacht und das Tab gekauft. Heute morgen schreibt er, dass es das Tab für 270€ inkl. bei j4electroinics gibts und er mir deshalb anbietet nur noch 170€ inkl. vom Preis zu zahlen oder vom Kauf zurücktritt. Dann hab ich Ihm geschrieben, dass er verpflichtet ist den Artikel zu kaufen oder ich werde ihn melden und meinem Anwalt bescheid geben.

Jetzt kommt das lustige, ich hatte keinen Bock mehr auf das ganze hin und her und wollte einfach die Transaktion abbrechen um zumindest meine Ebaygebühren zurückzubekommen, daraufhin schreibt er mir folgendes:

Das glaub ich kaum. Probieren Sie es. Bringen Sie einfach die Aktion zu Ende u. gut ist oder bleiben auf Ihren Kosten sitzen sowie Negative Bewertung.

Weiterhin Meldung an das Finanzamt in Ihrer Stadt was Sie hier so verkauft haben in den letzten 5 Jahren sowie eBay.

Mehrere tausend EUR sind gewerblich u. nicht mehr privat !!! Adresse habe ich schon mal bekommen von eBay.

Desweiteren wird der Zoll sich auch für Sie interessieren. Schreiben ja selbst in fast jeder Auktion, das alles mit Zollgebühren erledigt sei. Auch keine Rechnung in fast allen Auktionen.

Nicht mit mir nur so nebenbei!

Und er schreibt immer wieder er ist nur bereit 170€ zu zahlen sonst stimmt er dem Abbruch nicht zu.

Was kann ich da machen?
 
Bestehe auf Erfüllung des Kaufvertrages. Er hat mit Dir über eBay einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen den Er nun einhalten muss. Über den Preis und sonstige Sachen hätte es sich VOR dem Kauf informieren müssen. Nicht erst danach und denn anfangen zu handeln bloß weil man es nach dem Kauf irgendwo anders billiger gefunden hat.

Und soll er es doch beim Finanzamt melden. Liegt die Obergrenze nicht eh bei 25.000,00 Euro im Jahr was man so verkaufen kann? Jedenfalls war sie 5 stellig und das erreichst Du 100 pro nicht so leicht. Auch ist es Auslegungssache ab wieviel Umsatz / Bewertungen man ein gewerblicher Verkäufer ist. Ich bin seit 7 Jahren bei eBay und habe 700 Bewertungspunkte. Durchschnittlich also 100 Bewertungspunkte pro Jahr wovon 75% nur Käufe sind. Bin ich deshalb gewerblich? Ich glaube nicht.

Ich würde der Sache daher gelassen angehen und die Sache mit dem Anwalt durchziehen wenn er nicht einlenkt.
 
Ok, dann weiß ich bescheid. Danke für deine schnelle Antwort. Dann setzt ich Ihm einfach mal eine Frist von 1 Woche zu zahlen, danach informiere ich meinen Anwalt darüber.
 
Grds. liegt ein Kaufvertrag vor, der von beiden Seiten erfüllt werden muss und nur einvernehmlich aufgelöst werden kann. Eine solche Auflösungsvereinbarung kann ich hier nicht erkennen, d.h. der Käufer hat den (vereinbarten) Kaufpreis zu zahlen.

Mglw. liegt hier der Anfangsverdacht einer Straftat nahe.

Das Finanzamt und den Zoll darf der Käufer natürlich informieren, ob an den Vorwürfen etwas dran ist, weißt natürlich nur du.

Liegt die Obergrenze nicht eh bei 25.000,00 Euro im Jahr was man so verkaufen kann?

Verkaufen kann man in einem freien Land so viel man möchte, nur versteuert werden muss das Ganze und ggf. gewerberechtlich erfasst ebenso.

Nebenbei kann bei unternehmerischer Tätigkeit ein Wettbewerber abmahnen, weil du sicher gesetzliche Bestimmungen (Widerruf, Gewährleistung) missachtest.

Der Zoll interessiert sich natürlich auch für Chinaware...

danach informiere ich meinen Anwalt darüber.

Also schlechtem Geld mglw. gutes hinterher werfen?
 
melde einen nicht bezahlten artikel bei ebay. Selbst wenn er dich dann negativ bewertet wird sie schon wieder entfernt(man kann ja nciht was bewerten, was nicht bezahlt wurde). Anwalt bringt nix, wenn er nicht zahlen will tut er das auch nicht und du gibst nur mehr geld aus, als du nachher bekommst.
 
Achso, wenn ich nicht zahlen will, muss ich nicht zahlen?

Komische Logik, natürlich kann man ihn verklagen und wenn alles gut läuft, bekommt man auch alle Kosten erstattet.

So pauschal ist deine Aussage also falsch, jeder muss das Risiko halt für sich abwägen.
 
Ich würde auch drauf besten allein weil es eine Frechheit ist nachher nicht zahlen zu wollen.
 
Hab das ganze jetzt geklärt. Der Käufer hatte plötzlich nach 2 Tagen die Transaktion abgebrochen und mir dann auch noch per Private Nachricht angeboten 230€ zu zahlen. Hab aber nicht mehr reagiert, weil ich mit solchen Leuten nicht mehr verhandeln will, er wollte auch noch per Paypal das ganze zahlen und auch auserhalb von Ebay abwickeln, das kam dann sowieso nicht mehr in Frage. Hab ihn jetzt auch auf die Blacklist gesetzt und gut ist. Hoffentlich bietet nie wieder jemand auf meine Produkte der sowas abzieht.
 
Und er schreibt immer wieder er ist nur bereit 170€ zu zahlen sonst stimmt er dem Abbruch nicht zu.
Er unterstellt dir Steuerbetrug weil du Zoll und MwSt unterschlagen haben sollst. Und im gleichen Atemzug will er die (in seinen Augen) Schmuggelware abkaufen (nur eben billiger)?!?


Zum einen macht er sich selbst strafbar (vorausgesetzt du wärest steuerpflichtig) und zum anderen grenzt das an Erpressung und die ist in den Mails dokumentiert. Informier ihn mal leise darüber!
 
Du meine Güte, der Käufer ist ja mal echt dreist. Dann weiß ich wie ich auf so etwas in der Zukunft reagieren muss...
 
Ja hab noch mal versucht Ihn anzuschreiben aber hatte sich dann gar nicht mehr gemeldet. Zwischendurch hatte er mir dann doch noch mal 230€ angeboten, aber habe ich abgelehnt, weil ich einfach mit solchen Leute nicht handeln will.
 
Falls Du wirklich China-Tablets importierst und ggf. am Zoll vorbei bzw. unterdeklariert und wie der Käufer laut deines Postings schreibt damit mehrere tausend Euro Umsatz in einigen Monaten erreichst, dann solltest Du aber dringend Deinen Anwalt mal fragen ob es nicht Sinn macht das Ganze als (Klein)gewerbe zu betreiben, sonst kann recht schnell und unerwartet die Zöllner bzw. Finanzbeamten bei Dir im Haus sein, wär ich sehr vorsichtig mit, da Ebay aktuell bereits alle Umsatzzahlen an das Finanzamt meldet bzw. das FA freien Zugriff darauf nehmen kann ohne zuvor einen Beschluss vorlegen zu müssen!

Nur so als Tipp.

LG
Fallaxia
 
@Experiment_57: Naja, Du gehst zum Zoll und legst Ware oder zumindest Kaufbeleg sowie Kontoauszug/PayPal etc. vor und bittest darum hierfür den Zollsatz + Umsatzsteuer bezahlen zu dürfen.

Wenn der Kauf noch nicht lange her ist sollte es keine Probleme bereiten, ist es aber schon lange her werden die Zöllner recht böse, denn das was Du vorhast ist Schmuggelware nachträglich ordentlich zu importieren.

Wenn es um größere Mengen oder Summen geht würde ich auf jeden Fall zuvor einen Anwalt fragen.

Ist nur meine Meinung zu dem Thema, keine Beratung.

Grüße
Fallaxia
 
@Fallaxia: Nein, ich hab extra in der Artikelbeschreibung stehen, dass ich Tabs selber zum testen von Ebay gekauft habe und deshalb keine Zollgebühren oder so drauf kommen, weil ich das ja selber schon alles bezahlt habe, aber das interessierte den Käufer nicht.
 
Generell:
Beim Kauf aus dem Ausland oder Artikeln die aus dem Ausland kommen immer die Rechnung aufheben!

Stehst du mit einem Tab, nem Laptop, ner teuren DSLR und nem schicken Smartphone im Flughafen und der Beamte hat den Verdacht du hättest dein Technikspielzeug soeben im Ausland gekauft musst du nachweisen wo es herkommt. Sonst wird MwSt und ggf. Zoll plus Strafe fällig.

aber das interessierte den Käufer nicht.
Sowas muss man im Zweifel nachweisen. Entweder hast du selber noch die Rechnung oder aber eine Zollquittung.
 
Wie beweißt man, dass z. B. sein eigenes Handy nicht im Ausland gekauft wurde? Hat ja keiner die Rechnug dabei.
 
Bei nem einzelnen Handy macht keiner vom Zoll Stress. Hast du aber viele Geräte dabei und z.B. auf dem Laptop klebt ein Sticker der auf eine außereuropäische Herkunft hinweist dann schauen sie evtl. genauer hin. Die Rechnung kannst du dann nachreichen. Sofern man die noch hat...
 
Anno schrieb:
Wie beweißt man, dass z. B. sein eigenes Handy nicht im Ausland gekauft wurde? Hat ja keiner die Rechnug dabei.

ich mach es kurz. die können es anhand der seriennummer feststellen.
 
Und man es bereits bei einem früheren Auslandsaufenthalt dort gekauft hat?
 
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