Ebaykäufer möchte Privatvertrag!

Ingmann

Lieutenant
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Sep. 2005
Beiträge
546
Hallo,
ich habe als nichtgewerblicher Verkäufer bei Ebay einen Artikel versteigert.
Der Käufer möchte nun einen "Privaten" Kaufvertrag.
Da ich noch nie eine Anfrage dieser Art hatte möchte ich um Euren Rat bitten.
Es handelt sich um einen Privatverkauf.In der Artikelbeschreibung wurde darauf hingewiesen das weder Rücknahme noch Garantie gewährleistet wird.
Wie ist auf soetwas zu reagieren,bzw. welche Vor und Nachteile können entstehen?
Danke im Voraus.
 
Ein privatrechtlicher Vertrag ist bereits zustandegekommen. Nach § 145 BGB (Vertragsrecht) besteht mit Abgabe des Höchstgebots ein bindender Vertrag, der über Ebay sogar schriftlich dokumentiert ist.
§ 156 BGB (Zustandekommen eines Vertrags bei Versteigerungen) gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht für Ebay-Auktionen.
Warum solltest du also einen "zweiten" Vertrag aushandeln? Die Bedingungen sind dem Käufer mit Abgabe des Gebotes bekannt und bindend.
 
darf man fragen um was für einen artikel es sich handelt? wäre vielleicht ganz praktisch zu erfahren!

ansonsten würde ich sagen brauch kein vertrag mehr gemacht werden, da ja schon einer besteht, wie oben beschrieben. ich würde ihm einfach sagen er soll den betrag überweisen und bekommt dann seine ware. warum so kompliziert?

frag ihn einfach mal warum er noch zu dem ebayvertrag durch das höchstgebot noch einen 2. vertrag haben möchte. ich könnte mir vorstellen, dass er sich dadurch nur nochmal ein rückgaberecht ermogeln möchte.
 
Generell nie außerhalb von ebay handeln, egal wie.
Selbst bei kleinen Beträgen kannst du am Ende der Dumme sein, d.h. kein Geld und trotzdem Gebühren und ebay erstattet dir in dem Fall auch nichts zurück.
Ausnahmen sind seriöse Großhändler (z.B. mit Filialen), z.B. beim Kauf/Verkauf einer größeren Menge (d.h. bei ebay fallen unnötig Gebühren an).

simpel1970 hat die Sachlage ja klar und deutlich geschildert.

Ich würde dem Käufer den Text von simpel1970 per Copy & Paste in einer erneuten Zahlungsaufforderung zukommen lassen, will er dann nicht zahlen die üblichen ebay Schritte einleiten. Die ebay Hilfe kann man kontaktieren wenn man viel Zeit und Langeweile hat.
 
Hier mal ein Link:

http://pages.ebay.de/help/policies/buyer-rules-overview.html

Grundsätzlich ist zwischen dem Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag entstanden und muss nicht noch einmal separat vereinbart werden.

Sollte der Käufer jetzt vom Kauf zurücktreten, weil er keine separaten Kaufvertrag erhält oder sich der Bezahlung weigern, so kannst du über eBay weitere Schritte gegen den Käufer einleiten.
 
Ich gehe einmal davon aus, das der Käufer diesen Wunsch nicht nur wegen eines kleinpreisigen Artikels macht. Ich hätte kein Problem dem Käufer einen Dreizeiler zu schreiben, das ich meinen Artikel X gemäß Artikelbeschreibung der Auktion X (ausdrucken) über ebay am X dem Käufer Y zu den Geschäftsbedingungen der Fa. ebay verkauft habe, ggf. ohne Rückgaberecht usw.

Ein guter Handel ist der Handel, bei dem beide Vertragsparteien zufrieden auseinander gehen. Wenn dem Käufer diese Extrabestätigung glücklicher macht, meinetwegen. So etwas nennt man Service am Kunden!
 
Naja dein Käufer möchte anscheinend einfach ein Schriftstück über den Kauf, die Konditionen sind ja bereits durch eBay geklärt.

So ein Kaufvertrag ist zwar bei eBay nicht üblich aber ansich auch kein Problem, es müssen halt eure beiden Adressen drauf stehen, der Artikel und zB der Auschluß der Gewährleistung deinerseits.
Unterschrift drunter und fertig.
 
OK,
erstmal vielen Dank.
Habe den Käufer mal gefragt waum das ganze.
Mal sehen was er dazu sagt.
Sonst werde ich ihm halt so ein Schreiben beilegen,so wie von Fred Fredburger beschrieben.
 
Das Schriftstück "Vertrag" kann er sich über Ebay ausdrucken lassen. Wenn er ein neues Schriftstück aufsetzt handelt er einen neuen Vertrag aus und kann u.U. auch Probleme mit Ebay bekommen, da er das Geschäft an Ebay vorbei neu vornimmt. Hierbei wäre an der Formulierung des Schriftstücks größte Sorgfalt geboten!
Würde hierzu wie oben beschrieben Kontakt mit Ebay aufnehmen und das klären lassen.
 
So ein Schmarrn, da wird gar nichts neues ausgehandelt und auch mit eBay bekommst du keine Probleme. Wieso denn auch?

Es wird ja nichts außerhalb von eBay-gemacht und auch somit keine Gebühren umgangen. Es sol lediglich die Aktion noch mal schriftlich festgehalten werden. Wobei eigentlich auch ein Ausdruck Auktion und die Bestätigungsemail von eBay reicht.
 
So ist es. das reicht. Bei der Formulierung sollte man trotzdem aufpassen, dass man eben nicht einen neuen Vertrag schriftlich aufsetzt. Das ist kein Schmarrn!
Wird vereinbart, dass der Prozzi an den Käufer geht und dabei ein neuer Bestandteil mit in die Vereinbarung "reinrutscht" hast du eine abweichende Vertragsvereinbarung. Mit beiden Willenserklärung umschifft man halt dann doch die Vertragsbedingungen von Ebay.

edit: Der Thead heißt ja auch "Käufer möchte privaten Vertrag" und nicht "Käufer möchte schriftliche Bestätigung". Ich finde halt, das man damit umsichtig umgehen und darauf m.E. erst gar nicht eingehen sollte. Ein Vertrag ist geschlossen. Der gilt und der Käufer kann sich den gerne hundert mal ausdrucken und an die Wand hängen. Ein neuen Vertrag oder vertragsähnliches Werk würde ich nicht machen und wenn würde ich mich vorher bei der Rechtsabteilung von Ebay absichern bzw. beraten lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist ne gute Vorlage. Aber wie gesagt unnötig, da ein Vertrag bereits zustande gekommen ist.
Einen neuen Vertrag aufzusetzen ist nicht erforderlich. Ich würde das dann eher mit der Überschrift "schriftliche Bestätigung des Verkaufs bei Ebay Art.Nr. xxxx" oder so ähnlich betiteln.
Ergänzung ()

Aber bevor wir uns weiter darüber Gedanken machen, sollte Ingmann vielleicht mal recherchieren, was sich der Käufer denn unter privaten Vertrag vorstellt.
 
Habe mir jetzt mal die AGB´s von Ebay angetan.
Grundsätzlich wäre es möglich einen Vertrag nachträglich abzuschließen ohne irgendwelche Probleme mit Ebay zu bekommen. Fred Fredburger hat damit vollkommen recht.
Der Vertrag über Ebay wird zwischen den Auktionsteilnehmern und mit Abgabe des Höchstgebotes geschlossen (wie bereits gesagt). Für den Vertrag selbst gilt das allgemeine Vertragsrecht des BGB.
Zusätzliche (wärend der Auktion) oder nachträgliche Vereinbarungen können demnach unter den Vertragspartnern frei vereinbart werden.
Solltest du also einen privaten Vertrag erneut abschließen wollen (wie gesagt: das ist nicht notwendig! und ich würde es nicht machen), kann ich dir nur raten, die wichtigsten Regelungen aus Ebay zu übernehmen. Gewährleistung, Versand, etc.

@Fred Fredburger: Sorry, habe doch nicht abwarten können. ;)
 
Nun, einen separaten Kaufvertrag würde ich nicht abschließen. Wie bereits mehrfach erwähnt, ist dieser bereits zustande gekommen. Die Konditionen sind in der Auktion vermerkt und der Käufer hat als Zahlungsnachweis den Kontoauszug.

Worauf ich mich aber öfters einlasse, bzw. es von selbst anbiete, sind diverse Bestätigungen, die aber auch als solches formuliert sind. Beispielsweise eine Abtrittserklärung für einen Artikel, der unter Umständen dem neuen Eigentümer bei einem evtl. Gewährleistungsanspruch nützlich sein kann.

Ansonsten vermerke ich bei meinen Autkionen immer, dass gesonderte Wünsche vor einem Gebot angefragt werden müssen. Einen gesonderten Kaufvertrag würde ich jedenfalls nicht abschließen.
 
Hm, warum schickst du ihm nicht einfach die Rechnung mit? Danach ist doch alles gegessen, und der hat die Garantie beim Händler, oder sehe ich das falsch?

Gruß Andy
 
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