Ebaykäufer macht terror

Der Zoll kann 10 Jahre von dir den Nachweis verlangen ob ein Gerät innerhalb der EU versteuert wurde (Mehrwertsteuer, Einfuhrabgaben usw.) oder nicht. Kannst du das nicht, dein Problem. Deshalb Rechungen oder Abgaben- und Einfuhrbescheinigungen immer aufheben.
 
In letzter Zeit höre ich das irgendwie öfters über Ebay. In den meisten Fällenlohnt es sich kaum sich darüber aufzuregen. In ganz dreisten Fällen würde ich so Leute aber bei eBay melden. Wenn es ganz extrem ausartet hat eine Anzeige auch noch nicht geschadet vor allem wenn man bedroht oder zum Betrug aufgefordert wird.

Echt schlimm was aus eBay geworden ist.
 
Lionel Hutz schrieb:
Der Zoll kann 10 Jahre von dir den Nachweis verlangen ob ein Gerät innerhalb der EU versteuert wurde (Mehrwertsteuer, Einfuhrabgaben usw.) oder nicht. Kannst du das nicht, dein Problem. Deshalb Rechungen oder Abgaben- und Einfuhrbescheinigungen immer aufheben.

Und vor allem vergessen die auch nicht :D
Ich hatte vor Ewigkeiten mal einen mp3 Player aus Hong Kong via eBay gekauft und den auch beim Zoll selbst abgeholt.
Da hatten die das irgendwie verbockt und die Papiere schon alle gestempelt obwohl ich da noch nix gezahlt hatte und der Beamte meinte dann, dass ich den halt so mitnehmen kann da das eh nur nen kleines Teil war und die nicht nochmal alles neu machen wollten.

Circa 4 Jahre später bekam ich Post.. Anzeige wegen Steuerhinterziehung deswegen :D
Allerdings wurde das in dem Fall dann auch fallen gelassen und hatte keine weiteren Konsequenzen nachdem ich den Sachverhalt erklärt hatte.
 
Wie kommt man an eine Rechnung wenn die Chinesen keine beilegen? Ich bestell ja auch oft Sachen aus China und würde gerne hier wieder verkaufen, aber ich habe noch nie eine Rechnung bekommen. Ich meine die Sachen rutschen beim Zoll auch einfach durch.

Und wenn man Einfuhrumsatzsteuern doch nachzahlen kann, macht das doch keinen Sinn weil das eh vom FA wieder abgesetzt wird?
 
Zuletzt bearbeitet:
Experiment_57 schrieb:
Wie kommt man an eine Rechnung wenn die Chinesen keine beilegen? Ich bestell ja auch oft Sachen aus China und würde gerne hier wieder verkaufen, aber ich habe noch nie eine Rechnung bekommen. Ich meine die Sachen rutschen beim Zoll auch einfach durch.

Und wenn man Einfuhrumsatzsteuern doch nachzahlen kann, macht das doch keinen Sinn weil das eh vom FA wieder abgesetzt wird?

Den Händler entsprechend auffordern eine Rechnung beizulegen. Die Ausrede "keine Rechnung erhalten" dürfte im Streitfall vom Zoll nicht akzeptiert werden.
Aufpassen würde ich beim regelmäßigen Weiterverkauf, ich bin mir sehr unsicher inweit dann bei der Einfuhr noch die Regelungen für Privatpersonen gelten.
 
Bei eBay treibt sich das Gesindel haufenweise herum.

Ich habe schon ähnliche Erfahrungen gemacht.

Zuletzt wollte ein Käufer nicht zahlen, weil er übersehen hatte das ich kein PayPal akzeptiere. Dann hat er zwei Wochen für die Überweisung gebraucht und mich per E-Mail genötigt die Ware vor Eingang der Überweisung an ihn zu versenden.

Die E-Mails kamen im Stundentakt.

Ich verkaufe bei eBay nur noch wenn es anders nicht geht. Und Waren werden von mir schon seit Jahren dort nicht mehr gekauft.

Ohne RV hätte ich meinen Account dort schon längst gelöscht.
 
Man brauch sich nicht nur über die Käufer aufregen. Man sollte schon einmal schauen was Privatleute so alles bei ebay verkaufen. Vorallem wenn schon X-mal das gleiche Produkt versteigert worden ist wird es irgendwie unglaubwürdig. Da kommt schon sehr oft der Verdacht auf, dass dort gewerbliche Händler dahintersitzen die evtl. Steuern hinterziehen und sich um Gewährleistungsrechte drücken.
Zumindest als ich nach meiner Weller Lötstation geschaut habe war es interessant zu sehen das es Privatpersonen gibt bei denen schon mehr als 50 weitere Lötstationen (Weller) verkauft worden sind. Solche Privatperson möchte ich gerne einmal kennenlernen, oder hortet hier sonst noch jemand 50 Bohrmaschinen, whatever um die bei ebay gebraucht zu verkaufen? :)
 
Eine Frage hätte ich da aber noch. Wenn man was bei Privatpersonen kauft die ''kein Rückgaberecht'' hinschreiben wie ist das dann wenn ich etwas bei denen Kaufe und 2 Wochen auf das Paket warten muss und immer noch nichts da ist, weil der Verkäufer die falsche Adresse aufgeschrieben hat aufs Paket und ich mir zwischenzeitlich schon ersatz gekauft habe? Kann ich dann vom Kauf zurücktreten, weil so etwas ist mir jetzt passiert.

Hab nen defektes Handy gekauft (brauch das Display davon) und seit dem 1. April warte ich auf das Paket, aber es kommt nichts und er will immer wieder von mir meine Adresse haben obwohl die ja bei Ebay hinterlegt ist, aber er meint die Stimmt nicht und so. Echt nur Theater mit solchen Leuten.
 
CougarOne schrieb:
Hab nen defektes Handy gekauft (brauch das Display davon) und seit dem 1. April warte ich auf das Paket, aber es kommt nichts und er will immer wieder von mir meine Adresse haben obwohl die ja bei Ebay hinterlegt ist, aber er meint die Stimmt nicht und so. Echt nur Theater mit solchen Leuten.

Zeig ihn an wegen betrug.!
 
@CougarOne

Hast Du schon einmal Deinerseits in Erwägung gezogen gegen den Bieter Strafanzeige wegen Nötigung zu stellen. In meinern Augen erfüllt der zitierte Schriftverkehr aus Beitrag #1 alle Vorraussetzungen.
 
Ja hab mir gedacht Ihn anzuzeigen, aber gut jetzt hat sich die ganze Sache geklärt und hab sogar ne gute Bewertung von ihn erhalten, hat bestimmt angst bekommen :D. Aber beim nächsten mal werde ich sofort eine ANzeige machen, weil mir das einfach zu viel Theater war.
 
Lionel Hutz schrieb:
Den Händler entsprechend auffordern eine Rechnung beizulegen. Die Ausrede "keine Rechnung erhalten" dürfte im Streitfall vom Zoll nicht akzeptiert werden.
Aufpassen würde ich beim regelmäßigen Weiterverkauf, ich bin mir sehr unsicher inweit dann bei der Einfuhr noch die Regelungen für Privatpersonen gelten.

und "Einzelheiten zum Kauf" reicht nicht aus als Rechnung ? Wenn da Gesamtsumme draufsteht und Datum wann die Zahlung per Paypal abgewickelt wurde? Für den Zoll reicht doch die Bestätigung von Paypalüberweisung aus.
 
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