Eigenbau-PC von Steuer absetzen?

BlackMachine

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hallo zusammen,

kann ich einen eigenbau-pc von der steuer absetzen? ich habe nur rechnungen für die einzelteile. gesamtwert ist ca. 1200 euro mit monitor, maus und tastatur.

auf was sollte ich da achten? vom beruf bin ich informatiker und benutze den pc auch öfters für home-office

vielen dank!
 
Wenn Du offiziell ein Home Office hast, dann wirst Du sicherlich eine entsprechende Bescheinigung vom Arbeitgeber dafür haben.
Allerdings ist es hier inzwischen so, dass ein Home Office und die entsprechende Einrichtung grundsätzlich nur dann abgesetzt werden kann, wenn Du in der Firma kein eigenes Büro mehr hast und ausschließlich zu Hause arbeitest.

Was bedeutet also 'öfters' .... täglich?
 
nein, ich hab dafür keine bescheinigung. ich arbeite vielleicht 1-2 tage im monat von zu hause aus und ansonsten halt nur kleinigkeiten (e-mails beantworten, nochmal kurz was nachsehen etc).

brauch ich dafür überhaupt offiziell home-office? meinen laptop konnte ich die letztens jahre auch ganz normal absetzen. nur beim eigenbau pc bin ich mir jetzt nicht sicher wie ich das machen soll
 
Ich konnte vor einigen Jahren (2009/2010) ein Laptop absetzen. Ich hatte vom Arbeitgeber keine Bescheinigung.
In 2014 habe ich mir auch einen Rechner zusammengebaut, habe hier auch die Rechnungen der Einzelteile mit eingereicht.
Das Ergebnis steht allerdings noch aus.

Ich muss dazu sagen, dass unsere Steuer eine Freundin macht die Steuerfachangestellte ist. Ihre Aussage war: einfach probieren.
Wenn man nicht gerade an einen Beamten gerät, der nerdig unterwegs ist, wird das auch erst mal nicht auffallen, dass das ein Gaming-Rechner ist/war. :D
 
Laptops kann man auch immer absetzen, selbst als Privatperson da sie als Arbeitsgerät gelten aber beim Desktop PC kann das schwierig werden.
 
und welcher logik folgt das?

ein desktop-pc ist doch viel besser geeignet zum arbeiten.
 
Der PC lässt sich nur absetzen, wenn er zu einem zu mindest xx % beruflich genutzten Arbeitszimmer gehört. Bei 1-2 Tagen im Monat hast du also kein Anrecht darauf, ihn abzusetzen. Entsprechende Bescheinugung fehlt ja ebenso.
 
aber meine laptops konnte ich bisher auch immer absetzen (ist ja im endeffekt auch nur ein pc). ohne bescheinigung.

also ich will es nur verstehen. für mich wäre das nämlich nicht schlüssig, wenn ich einen laptop bisher immer absetzen konnte und ihr sagt mir jetzt, dass es bei einem pc nicht möglich ist.
 
Wie gesagt, bei mir ist es mit drin, aber ob´s klappt, wird sich noch rausstellen. Einfach probieren, wenn es nicht anerkannt wird, eben nicht.
 
hast du dann einfach alle rechnungen der einzelteile aufgeführt? oder noch irgendwelche kommentare dazu? ich denke mal für einen pc-laien ist es ja nicht ersichtlich, dass die komponenten zusammen einen pc ergeben
 
Einen Eigenbau PC wird man idr. anteilig zu 50% von der Steuer absetzen können. Auf jeden fall eine Begründung mitschicken und darin ausführlich aufführen wieso man seinen PC beruflich nutzt. Als Informatiker sollte dies problemlos gehen, einfach eine Seite mit IT Fachwörtern vollschreiben was man damit macht. Die Steuerbeamten werden sich drei mal überlegen ob sie sich für die paar Euronen den Mehraufwand leisten wollen..

Alles über 50 % muss man meines Wissens nach auch vom Arbeitgeber belegen lassen.
 
TheManneken schrieb:
Der PC lässt sich nur absetzen, wenn er zu einem zu mindest xx % beruflich genutzten Arbeitszimmer gehört. Bei 1-2 Tagen im Monat hast du also kein Anrecht darauf, ihn abzusetzen. Entsprechende Bescheinugung fehlt ja ebenso.

Definitiv falsch!
Der PC hat nichts mit einem Arbeitszimmer zu tun.

Da er Informatiker ist, kann er sehr leicht begründen, warum er den PC für die Arbeit braucht.

Dann Standardmäßig 50% davon auf 36 Monate verteilt abschreiben.

Sollte kein Problem sein.
Ergänzung ()

nebulein schrieb:
Laptops kann man auch immer absetzen, selbst als Privatperson da sie als Arbeitsgerät gelten aber beim Desktop PC kann das schwierig werden.

Auch falsch.

Ein Maurer wird nur schwer den Finanzamt begründen können, warum er für sein Angestelltenverhältnis einen Laptop braucht.
 
BlackMachine schrieb:
hast du dann einfach alle rechnungen der einzelteile aufgeführt? oder noch irgendwelche kommentare dazu? ich denke mal für einen pc-laien ist es ja nicht ersichtlich, dass die komponenten zusammen einen pc ergeben

Das kann ich dir aktuell gar nicht sagen, weil ich die ja nicht selber ausgefüllt habe. Unsere Bekannte macht das alles. Habe ihr nur die Unterlagen gegeben, den Rest macht sie. :)

[Edit:]
Eine Kopie der Erklärung habe ich auch nicht zur Hand, das lagert alles noch bei ihr.
 
Für 600 Tacken auf 36 Monate so ein Aufwand nur um ein paar Kröten zu sparen. -.-

Kommst du mit den Summen den überhaupt über die Pauschalsumme bei den Werbungskosten? Ansonsten kannst du es dir ohnehin sparen.
 
Welcher Aufwand?

Der schreibt einmal eine Liste in der er alle Teile aufführt.
Diese legt er dann seiner Steuer bei und trägt den Wert bei den Werbungskosten ein.

Das wars.

Schneller kannst du keine 200-250 "verdienden"
 
Hallo zusammen,

ich bin hobbymäßig Computerfan und beruflich Steuerfachmann. Es verhält sich so:

Es gibt steuerlich keinen Unterschied zwischen Notebook/ Komplett-PC oder PC Marke Eigenbau. Einfach alle Rechnungen vorlegen und Gesamtsumme als Grundlage (auch Betriebssystem) nehmen. Das gilt übrigens grundsätzlich auch, wenn du eine 980 ti für 700 € einbaust und beruflich nur Mails liest. Entscheidend ist, dass der PC beruflich genutzt wird.
Steuerlich berücksichtigt wird allerdings nur der Anteil der privaten Nutzung und nicht der komplette Preis. Du musst also den Anteil der privaten Nutzung schätzen und plausibel begründen.
Darüber hinaus werden die Kosten für den PC über einen Zeitraum von 3 Jahren verteilt im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA), d.h. jedes Jahr nur ein Drittel der Gesamtsumme.
Ich gehe mal davon aus, dass du Angestellter bist, dann kannst du die Kosten als Werbungskosten geltend machen. Für diese Kosten gibt es eine Pauschale. Wenn du nicht mit z.B. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nahe an dieser Pauschale dran bist, bzw. drüber liegst, kann es sein, dass sich der PC gar nicht steuerlich auswirkt.

Beispielrechnung:
PC kostet 1200 €. Davon berufliche Nutzung 40% = 480 € zu verteilen auf 3 Jahre-> AfA 160 €

Sonstige Werbungskosten 600 € + AfA 160 € = 760 € kleiner als Pauschale 1000 € -> steuerliche Auswirkung: null ;-)

oder im günstigsten Fall:

Sonstige Werbungskosten >= 1000 €, AfA 160 € mal persönlicher Grenzsteuersatz (geschätzt 35 %) macht sage und schreibe 56 € Steuerersparnis (mal 3 Jahre immerhin 168 € in meinem Beispiel)
 
Zuletzt bearbeitet:
der Rechner kostet 1200 euro. Davon kann er maximal (bei ihm eher deutlich weniger) 50% absetzen. Sind 600. Das über 36 Monate, ergo 200,- im Jahr. Davon "spart" er dann seine Steuer je nach seinem Steuersatz. Er wird also im Leben keine 200-250 euro "verdienen" sondern um die 40 euro pro Jahr (und das nur im Idealfall der 50%, da er so wenig dran arbeitet, wird selbst 25% schwierig nachzuweisen). Und das auch nur, wenn seine Werbungskosten gesamt höher sind als die ohnehin pauschal veranschlagten 1000,- Werbungskosten. Er muss also in den nächsten 3 Jahren je Jahr Minimum noch über 800 euro weitere Werbungskosten ansetzen, damit das ganze überhaupt einen Sinn ergibt. Ansonsten ist das nämlich ne Sinn freie Luftnummer und der Aufwand für die Katz. Ob einem die 40 es Wert sind, muss jeder selbst entscheiden.

Und ne Steuer zu bearbeiten, die mehr als 1000,- Werbungskosten enthält, dauert, mit Aufführung und Zusammenstellung schnell mal 2-3 Stunden (insbesondere wenn davon ein Großteil Fahrtkosten sind). Wer sich die Mühe macht, wenn er nur knapp über den Pauschalbetrag kommt, denkt schlicht nicht wirtschaftlich. Ich habe jahrelang meine Steuer selbst gemacht und kann ein Lied davon singen. Und wehe das Finanzamt ist mit irgendwas nicht einverstanden. -.-
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gut das mal jemand hier was schreibt, der wirklich Ahnung hat. :)

Hatte bisher nie Probleme mit dem Finanzamt, die Steuererklärung ging immer so durch ohne irgendwelche nennenswerten Verluste. Evtl. mal ein paar Cent weniger oder sogar ein paar mehr.
 
Mustis schrieb:
der Rechner kostet 1200 euro. Davon kann er maximal (bei ihm eher deutlich weniger) 50% absetzen. Sind 600. Das über 36 Monate, ergo 200,- im Jahr. Davon "spart" er dann seine Steuer je nach seinem Steuersatz. Er wird also im Leben keine 200-250 euro "verdienen" sondern um die 40 euro pro Jahr (und das nur im Idealfall der 50%, da er so wenig dran arbeitet, wird selbst 25% schwierig nachzuweisen). Und das auch nur, wenn seine Werbungskosten gesamt höher sind als die ohnehin pauschal veranschlagten 1000,- Werbungskosten. Er muss also in den nächsten 3 Jahren je Jahr Minimum noch über 800 euro weitere Werbungskosten ansetzen, damit das ganze überhaupt einen Sinn ergibt. Ansonsten ist das nämlich ne Sinn freie Luftnummer und der Aufwand für die Katz. Ob einem die 40 es Wert sind, muss jeder selbst entscheiden.

Und ne Steuer zu bearbeiten, die mehr als 1000,- Werbungskosten enthält, dauert, mit Aufführung und Zusammenstellung schnell mal 2-3 Stunden (insbesondere wenn davon ein Großteil Fahrtkosten sind). Wer sich die Mühe macht, wenn er nur knapp über den Pauschalbetrag kommt, denkt schlicht nicht wirtschaftlich. Ich habe jahrelang meine Steuer selbst gemacht und kann ein Lied davon singen. Und wehe das Finanzamt ist mit irgendwas nicht einverstanden. -.-

Er kann mindestens 50% absetzen.

Für die 50% gibt es sogar ein BFH Urteil: (19.2.2004, VI R 135/01, BStBl. 2004 II S. 958).

In seinem Fall als Berufsinformatiker und Home-Office Betreiber würde ich sogar mehr ansetzen.

1200 Euro PC kosten. Davon 50% sind 600 Euro.
Es zählt der Grenzsteuersatz inkl. Soli und ggf. Kirchensteuer.
Der ist schnell mal bei 35 bis 40%
40% von 600,- € sind 240,- €
35% 210,- €
lass es nur 30% sein, dann sinds immer noch 180,- €.

Das Ganze anzugeben macht natürlich nur Sinn, wenn man über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag kommt.

Aber gerade den PC angeben ist in 5 Minuten erledigt.
Das ist eine Zahl in der Anlage N und die Rechnungen für die Teile zusammengefasst.
 
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