Ein Hund im Büro?

cyberpirate schrieb:
Da hat die Querulantin wohl das nachsehen.
ich behaupte mal dass ich einen Hund im Buero nicht "ertragen" muesste, faende ich persoenlich arbeitsrechlich schwierig, Weisungsbefugnis vom Arbeitgeber hin oder her - waere erstmal zumindest ueberraschend wenn ich an meinem Arbeitsplatz vertaglich auch mit Tieren rechnen musste. Ich behaupte auch dass man mich im Zweifel nicht ins Home-Office schieben kann, sondern wenn dann den Hundebesitzer - aber ich bin auch kein Jurist, im Zweifel wird sich damit dann ein Arbeitsrechtler befassen, @Idon weiss das sicher, bzw. fragt er dann einen Kollegen
Tomislav2007 schrieb:
was ist wenn jemand über den Hund fällt und sich verletzt
Fakt ist hier, sofern ich "Buerohund" Artikel grade nicht falsch verstanden habe, der Hundehalter haftet, wie im Privatraum auch (und hierbei rede ich vom Fall einer nicht existierenden Betriebsvereinbarung) - ich vermute selbst mit Betriebsvereinbarung wird sich der Betrieb nicht die rechtlichen Konsequenzne ans Bein nageln. Verklagen wuerde ich allerdings trotzdem erstmal beide, sicher ist sicher.

Naja, der TE wird schon eine Einigung finden - sinnbefreit sehe ich nur die Forderung nach einer Begruendung. Reicht sowas wie "ich mag keine Hunde", "ich mag den Geruch nicht", "ich ..." - oder muss es unbedingt nur ein med. oder psych. Grund sein?
 
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Hallo

ThomasK_7 schrieb:
Ich meine, auf der Arbeitsstelle gibt es keinen Privatanteil, welcher eine Leistung der BG ausschließen würde.
Doch gibt es, verletz dich mal bei der Arbeit wenn du auf der Toilette bist, da winkt die BG ab.

https://www.haufe.de/recht/arbeits-...en-toilette-ein-arbeitsunfall_218_540912.html
Zitat:
"Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnt es ab, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen und Entschädigungsleistungen zu zahlen. Begründung: Die zum Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit – in diesem Fall der Aufenthalt im Vorraum der Toiletten – sei eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit und daher nicht versichert. Der Versicherungsschutz ende regelmäßig mit dem Durchschreiten der Tür, die zur Toilettenanlage führe.
Das Sozialgericht hatte entschieden, dass die Frau keinen Arbeitsunfall erlitten hat. Dieser Auffassung schloss sich auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg an. Entscheidend für die Frage, ob ein Versicherter zur Zeit eines Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt habe, ist die Handlungstendenz des Versicherten."

Jede Tätigkeit die nicht direkt mit der Arbeit zu tun hat gilt als nicht versicherte Tätigkeit und ist nicht von der BG versichert/abgedeckt.
Alte Regel: Wenn jemand auf der Toilette umfällt, raus tragen und in den Flur/Gang legen damit die BG das als Arbeitsunfall anerkennt.

abcddcba schrieb:
der Hundehalter haftet, wie im Privatraum auch
Dann wünsche ich dem Hundehalter viel Freude beim bezahlen wenn jemand so ungünstig über den Hund fällt das er sehr lange oder sogar für immer arbeitsunfähig wird.

Grüße Tomi
 
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Tomislav2007 schrieb:
Dann wünsche ich dem Hundehalter viel Freude
Ich fände das zumindest nur fair, glaube kaum dass der Arbeitgeber das abdeckt. Müsste man mal nachfragen oder jemanden mit Fachkenntnissen hier fragen.
Aber Hundehalter sind doch eh Pflicht versichert, oder? Würde die das abdecken?

Aber gut, wünschen wir dem TE ja auch nicht, ich hoffe man findet eine zufriedenstellende Lösung
 
Da habe ich wieder was dazu gelernt! :D
 
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Hallo

abcddcba schrieb:
Aber Hundehalter sind doch eh Pflicht versichert, oder?
Nur in 6 Bundesländern: https://www.vergleichen-und-sparen....haftpflicht/ist-die-hundehaftpflicht-pflicht/
Zitat:
"In sechs Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht für jeden Hundehalter Pflicht."

abcddcba schrieb:
Würde die das abdecken?
Es hängt davon ab wie der Unfall passierte: https://www.die-hundehaftpflicht.de/hund-im-buero-wer-uebernimmt-den-schaden/
Zitat:
"Es ist abhängig davon, welche Art von Tätigkeit gerade ausgeübt wurde, als der Schaden passierte. Handelt es sich zum Beispiel um den Gang zum Kopierer, bei dem der Kollege über Ihren Hund stolpert, dann handelt es sich um „normale, betriebsbedingte Verrichtungen“ und die werden von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Passiert das Unglück aber bei „privat motivierten Handlungen“, wie zum Beispiel Gassigehen, Spielen oder Kuscheln im Büro, dann greift die private Hundehalterhaftpflichtversicherung."

Grüße Tomi
 
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ein büro, in dem ein hund sein unwesen treibt, würde ich nicht mal ansatzweise betreten.
 
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Ich hätte auch nein gesagt. Ich habe zwar keine Allergie, jedoch reagiere ich sehr empfindlich auf das Gebelle. Zudem wird der Hund wohl nicht 8 Stunden auf der Stelle liegen und Mal unterwegs sein oder kettet ihr den an? Ich möchte auch nicht ständig auf den Hund achten müssen.

Ich hoffe, dass die Antwort nicht ist: "Ach, mein Hund bellt nicht.". :D

Was ich sagen möchte: Ich mag auch keine Hunde und möchte mich vor anderen dafür nicht rechtfertigen müssen.
 
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Ich finde es ein wenig befremdlich, jemanden gleich als "Querulant" abzustempeln weil er etwas nicht möchte. Die Person hat mit Sicherheit ihre Beweggründe.

Daher schlage ich auch den Weg vor, welchen @Idon vorgeschlagen hat. Ein offenes und ehrliches Vier-Augen-Gespräch mit der betreffenden Person ohne sie unter Druck zu setzen.

Und ganz ehrlich: Wenn sie (die Person) dabei bleibt, dann hast du Pech gehabt. Ziehst du die Nummer durch ist das nur Potential, dass jeder seinen Willen durchsetzen kann.
 
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Ich wäre auch klar dagegen. Ich will keinen Hund um mich herumlaufen haben der mit Sicherheit noch bellt oder spielen will. Das würde mir einfach gehörig auf die Nerven gehen. Es wäre für mich ein massiver Störfaktor. Haustiere haben für mich nichts auf der Arbeit verloren.
Ich habe selbst Haustiere, ich würde aber niemals auf die Idee kommen diese mit ins Büro zu nehmen.
 
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@DiePalme kommt drauf an, wie man 'in' definiert. Eine Uni besteht ja typischerweise aus einer Vielzahlgebäude und einiges an Fläche - auch Rasenflächen - zwischen diesen.

DiePalme schrieb:
Ich will keinen Hund um mich herumlaufen haben der mit Sicherheit noch bellt oder spielen will. Das würde mir einfach gehörig auf die Nerven gehen.
Ja, ein Welpe (oder ein Hund, der sich wie einer benimmt) hat insbesondere in einem Großraumbüro nichts verloren.

Aber es gibt auch Hunde, die nie bellen und auch sonst artig zurückhaltend sind. Da sehe ich dann kein Problem.

Welche Hunde erlaubt sind am Verhalten fest zu legen ist natürlich auch eine schwierige Sache, die für großen Unmut sorgen kann...
 
Mal als Einwurf, weil es immer wieder darum geht, dass der Hund die ganze Zeit durch die Gegend rennt und Leute nervt:

Ein Hund schläft bis zu 20 Stunden am Tag. Da sind natürlich Ruhezeiten mit drin, in denen er einfach rumliegt und vor sich hindöst. So viel Zeit hat der gar nicht, um die ganze Zeit irgendwelche Leute zu nerven. Am ersten Tag nimmt er sich die Zeit ganz bestimmt - Neugier auf die unbekannte Umgebung / unbekannten Menschen. Das wird sich aber sehr schnell relativieren und er pennt unterm Schreibtisch bis seine Runde dran ist.

Ich gehe natürlich von erzogenen Hunden aus. Andere haben auf der Arbeit sicher nichts zu suchen.
 
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Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber über solche Sachverhalte. (Weisungs- bzw. Direktionsrecht)
Entweder im Einzelfall nach Anfrage, oder durch eine schriftliche Betriebsvereinbarung, die allgemein gültig ist.

Der Arbeitgeber hat aber auch eine Fürsorgepflicht gegenüber allen Mitarbeitern und steht in der Pflicht, einen möglichst belastungsfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

Wenn also, wie in dem hier geschilderten Fall, die Mitarbeiterin dagegen ist, dann war es das im Grunde.
Das hat der Arbeitgeber ja auch bereits zum Ausdruck gebracht. (..."wenn niemand etwas dagegen hat"....)

Sicher gibt es noch Optionen, wie man das doch noch einvernehmlich regeln könnte.
Die Bürobesetzung ändern zum Beispiel, wäre da wohl am naheliegendsten.
 
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NotNerdNotDau schrieb:
(...)Die Bürobesetzung ändern zum Beispiel, wäre da wohl am naheliegendsten.
Dann empfiehlt es sich aber bei zukünftigen Stellenbesetzungen Hasso gleich mit ins Bewerbunggespräch zu nehmen.
 
Zumindest im zweiten Gespräch ist das gar nicht so abwegig, wenn Hunde generell geduldet werden.
 
Ich frage im ersten Gespräch immer nach Klimaanlage (= Keine: Ausschlusskriterium für mich). Warum nicht auch nach Haustieren fragen wenn's einem wichtig ist?

Gleichzeitig erwarte ich von Firmen, dass mir Abweichungen vom Standard genannt werden. Haustiermitbringen, selbst das Büro putzen oder allwöchentliche Orgien in der Küche sollten nicht unerwähnt bleiben. Sonst gibt's unangenehme Überraschungen in der Probezeit.
 
.one schrieb:
Ein Hund schläft bis zu 20 Stunden am Tag. Da sind natürlich Ruhezeiten mit drin, in denen er einfach rumliegt und vor sich hindöst. So viel Zeit hat der gar nicht, um die ganze Zeit irgendwelche Leute zu nerven. Am ersten Tag nimmt er sich die Zeit ganz bestimmt - Neugier auf die unbekannte Umgebung / unbekannten Menschen. Das wird sich aber sehr schnell relativieren und er pennt unterm Schreibtisch bis seine Runde dran ist.

Ich gehe natürlich von erzogenen Hunden aus. Andere haben auf der Arbeit sicher nichts zu suchen.
Ich hatte bei meinem vorherigen Arbeitgeber einige Hunde mit im Gebäude.
Allesamt gut erzogen. Und ja die lagen die meiste Zeit rum und haben gepennt.

In meinem Büro sogar der Hund von meinem Vorgesetzten. Stress gab es da nie.
 
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Rickmer schrieb:
kommt drauf an, wie man 'in' definiert. Eine Uni besteht ja typischerweise aus einer Vielzahlgebäude und einiges an Fläche - auch Rasenflächen - zwischen diesen.
Naja, was "IN" die Uni bedeutet, sollte doch wohl klar sein? Das heißt Mensa, Vorlesungssaal, Bibliothek.
Und in keins davon wirst du dein Pferd auch nur ansatzweiße mitnehmen dürfen. (Außer es ist der Anatomiekurs in Veterinärmedizin und das Vieh wird gleich ausgeweidet^^)

Idon schrieb:
oder allwöchentliche Orgien in der Küche
Wird bisschen Cringe bei einer reinen Männertruppe :D
Aber ansonsten - ja, kann man schonmal erwähnen. Da bekommst sonst "Bück dich hoch" eine ganz neue Bedeutung.

Zum eigentlichen Thema. Ich bin auch mit Haustieren aufgewachsen und liebe den Hund meiner Eltern. Ich würde aber auch nicht wollen, dass jemand seinen ins Büro mitbringt. Für mich ist und bleibt es einfach ein Störfaktor.
Ansonsten kann man auch Bald einen Zoo aufmachen, wenn im 20-Personen Büro dann 4 Hunde, 3 Katzen und 7 Meerschweinchen unterwegs sind.
Wer ein Haustier braucht sollte sich auch bewusst sein, wie man es betreut und was man untertags damit macht.
 
Hat im Büro nix verloren. Es gibt auch immer welche die "scheinbar nichts dagegen haben" aber eigentlich
wollen sie es auch nicht. Aber wegen des Betriebsklimas sagt man halt ja. Find es nicht gut Kollegen zu fragen ob das OK ist. Ein Haustier hat am Arbeitsplatz nichts verloren. Er wird immer wieder mal ablenken oder stören.
 
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Das ist sicherlich wahr, trifft aber auch auf einige Kollegen zu ;).
Es gab allerdings auch schon Studien, die trotz potentieller Ablenkung eine Steigerung der Produktivität festgestellt haben.
 
Incanus schrieb:
Rufst Du hier ernsthaft zur Gewalt gegen Tiere auf, wenn Sie Dir im Weg sind?

Ich rufe zu Garnichts auf. Den Weg würde ich unterbrechen. Ein Problem habe ich nur, wenn das Tier auf mich zukommt.

Wenn ein Hetzjäger, der speziell gehbehinderte Menschen wie mich erfahrungsgemäß instinktiv als Beute wahrnimmt, gegen meinen erklärten Willen in meine Nähe gelassen wird, ist mir eben meine eigene Haut lieb und teuer. Das mag weit von einem perfekten Charakter entfernt sein. Den beanspruche ich aber auch nicht. Armselig lasse ich mich deswegen aber noch lange nicht nennen.

Ich bin mit Hunden aufgewachsen und mag diese grundsätzlich auch. Seit mein Gang aber erkennbare Unsicherheiten zeigt, war ich bereits mehrfach das Ziel von spontanen Angriffen fremder Hunde. Da herrscht mittlerweile die Angst.

Ich bin nicht mehr bereit, das weiterhin hinzunehmen. Eine kurze, unbegründete Aufforderung an die in der Praxis meist völlig überforderte Halterin (explizit w ohne m/d) muß da einfach genügen. Erfolgreiches Ausweichen ist mir tatsächlich unmöglich und das Tier kommt im Zweifel sehr schnell an.

Zu meinem reinen Glück war noch kein Pitbull dabei. Beim reinen Anblick dieser Rasse entsteht bei mir mittlerweile die blanke Panik.

Oder es liegt doch daran, daß nach meinen Jugenderfahrungen mit Schutzhunden ein rein körperlich kampfstarker und sich dessen bewußter Hund kaum zu spontaner Aggression neigt. Ein Schutzhund würde sich im Zweifel dicht vor die Halterin stellen und mich mit Drohverhalten fernhalten. Damit kann ich umgehen. Man hält gegenseitig Abstand und gut.

Mein Gehstock ist aber eh Geschichte und würde im Rollstuhl wohl etwas fehl am Platz wirken. Was soll ich jetzt nur nehmen? Die Gesetzeslage erlaubt speziell zur Tierabwehr ja auch das Mitführen mancher Mittel, die zur allgemeinen Selbstverteidigung verboten sind.

Ich mag aber aus Prinzip keine explizit zur Gewaltanwendung bestimmten Mittel auch nur als Eigentum haben. Emotional bedingte Ausnahme ist eine geerbte Angel. Schon kr(z)anich mitführen.

Sinnvoll verwendbare Werkzeuge und Mobilitätshilfen hingegen gerne. Ohne Hintergedanken reichen mir da aber eine kleine Lampe(bin ja nie schnell unterwegs) und ein klassisches schweizer Klappmesser ohne Verriegelung zum eh notwendigen Rolli.
 
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