ich behaupte mal dass ich einen Hund im Buero nicht "ertragen" muesste, faende ich persoenlich arbeitsrechlich schwierig, Weisungsbefugnis vom Arbeitgeber hin oder her - waere erstmal zumindest ueberraschend wenn ich an meinem Arbeitsplatz vertaglich auch mit Tieren rechnen musste. Ich behaupte auch dass man mich im Zweifel nicht ins Home-Office schieben kann, sondern wenn dann den Hundebesitzer - aber ich bin auch kein Jurist, im Zweifel wird sich damit dann ein Arbeitsrechtler befassen, @Idon weiss das sicher, bzw. fragt er dann einen Kollegencyberpirate schrieb:Da hat die Querulantin wohl das nachsehen.
Fakt ist hier, sofern ich "Buerohund" Artikel grade nicht falsch verstanden habe, der Hundehalter haftet, wie im Privatraum auch (und hierbei rede ich vom Fall einer nicht existierenden Betriebsvereinbarung) - ich vermute selbst mit Betriebsvereinbarung wird sich der Betrieb nicht die rechtlichen Konsequenzne ans Bein nageln. Verklagen wuerde ich allerdings trotzdem erstmal beide, sicher ist sicher.Tomislav2007 schrieb:was ist wenn jemand über den Hund fällt und sich verletzt
Naja, der TE wird schon eine Einigung finden - sinnbefreit sehe ich nur die Forderung nach einer Begruendung. Reicht sowas wie "ich mag keine Hunde", "ich mag den Geruch nicht", "ich ..." - oder muss es unbedingt nur ein med. oder psych. Grund sein?