Einberufsungsbescheit nach Ausbildungsvertrag

MaToBe

Lt. Junior Grade
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Guten Tag,

ich habe heut Nachmittag völlig unerwartet einen Einberufungsbescheit zum 01.07 2010 vom Kreiswehrersatzamt bekommen. Im Dezember 2009 habe ich bereits einen Ausbildungsvertrag zum Dualen Studium Wirtschaftsinformatiker an der Dualen Hochschule Mannheim mit einer großen Firma abgeschlossen. Ich muss nun sehr schnell reagieren um die Einberufung irgendwie zu verhindern !

Doch leider kommt bei mir nun noch ein Spezialfall dazu. Ich wurde vor 1ner Woche auch noch bei einer zweiten Firma, die mir prinzipiell besser gefällt, angenommen, der Vertrag liegt hier auf dem Schreibtisch. Mein Dilemma, ich wollte jetzt am Wochenende ihn noch einmal in Ruhe durchgehen und dann im Laufe der nächsten Woche höchstwahrscheinlich abschicken.

Kann ich mich überhaupt zurückstellen?

Falls ja, geht das dann nur mit dem ersten Vertrag, weil vor Einberufungsbescheit unterschrieben und abgeschickt ?


Ich werde natürlich auch noch beim KDV (Kriegsdienstverweigerer) und beim Amt für Zivildienst anrufen, die haben nur leider beide erst am Montag wieder auf. Die Frage brennt mir aber so untern den Fingernägel, dass ich sofort mal nachfragen wollte. Hoffe ihr könnt mir helfen.

MFG MaToBe

PS: Vllt wichtige Infos. Abiturient 2010. erste geplante Berufsausbildung/Studium. T2 gemustert.

PPS: Eine Frage die sich mir am Rande aufgedrängt hat... Ich kenne viele Real und auch eine Hauptschüler. Kein einziger von diesen musste bisher je zur Bundeswehr, viele waren nicht einmal bei der Musterung, d.h. dass die meisten (einer macht freiwillig) wahrscheinlich nie etwas vom Kreiswehrersatzamt hören werden und auch nie zum Dienst antreten müssen. Gleichzeitig habe ich gehört, dass ein Vollstudium bis zu den ersten 3 Semestern nicht einmal ein Zurückstellungsgrund ist. Wie kann das sein?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssige !!! und ??? entfernt!)
Hi,

ich habe auch im Jahr 2006 ein Studium zum Wirtschaftsinformatiker an einer Dualen Hochschule begonnen und 2009 abgeschlossen. Ich wurde damals zu Schulzeiten schon auf T2 gemustert.

Mir war das damals auch zu heikel, daher habe ich mich dazu entschieden, der Freiwilligen Feuerwehr beizutreten. Mir wurde damals gesagt, dass es relativ schwer ist noch etwas gegen die Einberfung zu unternehmen, wenn erstmal der Brief mit dem Einberufungsbescheid ins Haus geflattert ist.

Ich drück dir auf jeden Fall mal die Daumen dass das klappt.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/abi/0,1518,307676,00.html

Gruß
Fr4g3r
 
Zum PPS: Willkommen in Deutschland. Meiner Meinung nach ist das ganze System verfassungswidrig, mit Wehrgerechtigkeit hat das nichts mehr zu tun...

Aus der Tatsache dass du an einer Dualen Hochschule studierst schließe ich, dass du bereits ein festes Einkommen hast, und dir einen Anwalt (Spezialgebiet Wehrrecht) leisten kannst.
Die meisten Klagen wegen nichtvorhandener Wehrgerechtigkeit sind erfolgreich, einfach mal Google bemühen...
 
Ja, momentan noch, ab zum dem Termin zu dem er einberufen wird ist er mit dem Abi normal fertig.

Gruß
Fr4g3r
 
Brief ans Kreiswehrersatzamt schreiben, Vertragskopie beilegen, Reaktion abwarten.

Wenn das BA-Studium als Ausbildung anerkannt wird biste fein raus, läuft es als Studium (wovon ich mal nicht ausgehe, weil du eben einen Vertrag mit einer Firma abgeschlossen hast) gehste halt wenns so weit ist zum Anwalt. Feuerwehr/THW/Kriegsdienstverweigerer halte ich für übertrieben.
Wenns hart auf hart kommt verweigerst halt einen Tag vor Antritt oder vor Ort in der Kaserne am ersten Tag. Letzteres hab ich gemacht (gleiche Situation damals mit dem Studienplatz, allerdings "normales" Studium), Ergebnis: 1500 Euro in der Tasche für 1,5 Monate "Dienst" und nur 3 Stunden in der Kaserne gewesen...

Edit: Was du mit der zweiten Firma machst ist zweitrangig, zumindest im Moment.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Gesetz steht dazu folgendes:

§ 12 Zurückstellung vom Wehrdienst

(4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,

3. wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen


c) einen zum vorgesehenen Diensteintritt begonnenen dualen Bildungsgang (Studium mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung), dessen Regelstudienzeit acht Semester nicht überschreitet und bei dem das Studium spätestens drei Monate nach Beginn der betrieblichen Ausbildung aufgenommen wird,

unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.

Das sollte also auf dich zutreffen.
Stell am besten einen Antrag beim Kreiswehrersatzamt. Denke aber daran, dass du ggfs. nach dem Studium trotzdem wieder eingezogen werden kannst.

Gruß
Fr4g3r
 
Was Fr4g3r gesagt hat:
Mit Ausbildungsvertrag / Vertrag zur Anstellung als Dualer Student in der Tasche können die dich aus beruflichen Gründen nicht einziehen.
Das ist definitiv so.

Du kannst auch den zweiten annehmen. Du könntest das denen sogar kurz vor knapp mitteilen, allerdings musst du reagieren (nicht so wie ich -.-).

Ruf deine zuständige Bearbeiterin einfach an und frag sie! Meine war damals sehr hilfreich und hatte auch nix böses im Sinn. Das ist der doch egal.
Ruf sie an, schildere deine Situation, die wird dir helfen.
Im schlimmsten Fall hilft dir ein Anwalt. So weit muss es aber nicht kommen, denn du bist im Recht.

War Fr4g3r sagte stimmt allerdings, danach können sie dich kriegen. Ggf. zum. wenn du nicht über 27 bist.
 
@Fr4g3r,

vielen dank, genau das habe ich eben auch gefunden, scheint also so als würds doch noch klappen.

bleibt nur noch die Frage, wie das mit dem zweiten Vertrag ist. Rechtsmäßig muss ich ja den ersten Vertrag auflösen, bevor ich den zweiten abschließe. und da könnte dann argumentiert werden, dass ich ja den zweiten vertrag nicht abschließen darf, weil ich ja weiß und schon den bescheit bekommen hab, das ich wehrpflichtig bin...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssiges Komplettzitat entfernt!)
Na ja, du hast eben den Betrieb gewechselt, da sollte es trotz allem keinerlei Probleme geben. Besorg dir eine Beurteilung, eine Bescheinigung und schick diese dem Kreiswehrersatzamt zu.

Gruß Andy
 
Falls gar nichts anderes hilft, Ersatzdienst machen. Das geht nebenbei und z.b. bei Einrichtungen wie dem Technischen Hilfswerk (THW). Kann ich nur empfehlen!
 
zur not kannst du dich auch wie schon erwähnt freistellen lassen für die feuerwehr. Bin eben 22 habe realschule und habe seit anfang 2009 ausgelernt und war nie bei der musterung :D
Sobalt aber ein brief kommt lasse ich mich freistellen da ich ja auch eh schon in der feuerwehr tätig bin. Arbeite zurzeit sogar bei einer werkfeuerwehr in mannheim :)
 
bleibt nur noch die Frage, wie das mit dem zweiten Vertrag ist. Rechtsmäßig muss ich ja den ersten Vertrag auflösen, bevor ich den zweiten abschließe.

Nein. Diese Frage stellt sich garnicht. Sogar nach der Einberufung kann man das noch vorlegen (auch einen nachträglich abgeschlossenen Vertrag).
Da bin ich mir 99,9% sicher. Das macht absolut keinen Unterschied. Aber zur Sicherheit nochmal die Dame von deiner zuständigen Behörde fragen.
 
Soweit stimmt ja alles was gesagt wurde.

Zum Thema Ungerechtigkeit und Musterungsbescheid.... Bei mir war die Musterung schon ne ganze Weile her und ich hab auch eine 5-seitige Verweigerung zur Musterung mitgebracht. Insofern war es klar, dass ich falls ich nicht ausgemustert werde auf jeden Fall Zivi mache und es war eine realtiv lockere Stimmung auf dem Amt und wir haben viel geredet; eben auch, dass Leute mit (voraussichtlich) hohem Bildungsabschluss mit Handkuss genommen werden, andere eben schon gar nicht mehr einberufen werden zur Musterung. Fande es damas schon krass was die sagten - jetzt ein paar Jahre danach nimmt es immer größere Ausmaße an in die Richtung.
Es ist definitv mehr als ungerecht und das unter sehr vielen Gesichtspunkten.
 
das mit dem zweiten vertrag ist egal - normalerweise solltest du die einberufung abwenden können.
was dir aber bewusst sein muss ist, dass du eingezogen werden kannst bis du 27 bist.
bei einer ausbildung wird dein alter sogar zurückgestellt (oder studium - bin mir da grad nicht ganz sicher).

aber in der regel gilt, dass eine berufsausbildung jeder art eine höhere priorität hat als die wehrpflicht. klär das aber nochmal ab, um genaues zu erfahren.

zu der frage mit dienen real-und hauptschulfreunden: es wäre möglich dass die nicht ableisten müssen, weil 2 geschwister bereits die wehrpflicht wahrgenommen haben. macnhmal kommt es auch vor, dass man auch erst gar nicht zur musterung berufen wird.

und noch was - ich entnehme deinem post dass du nicht sonderlich scharf auf bund/zivi bist. warum hast du nicht dafür gesorgt dass du t5 wirst? das ist heute leichter als einen lolli zu klauen. vor der musterung zum arzt und dir irgendeine allergie oder so attestieren lassen - irgendwas findet man immer. und du bist sofort draußen. ein kollege wurde wegen sellerieallergie ausgemustert - bund verwendet selleriepulver als geschmacksverstärker.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ramu91 schrieb:
...

zu der frage mit dienen real-und hauptschulfreunden: es wäre möglich dass die nicht ableisten müssen, weil 2 geschwister bereits die wehrpflicht wahrgenommen haben. macnhmal kommt es auch vor, dass man auch erst gar nicht zur musterung berufen wird.

und noch was - ich entnehme deinem post dass du nicht sonderlich scharf auf bund/zivi bist. warum hast du nicht dafür gesorgt dass du t5 wirst? ...

zu 1) Nein, keine sonderfälle, ganz normale Realschüler, paar ham garnix gemacht und scheinbar einfach glück gehabt. Einer hat sich vor der Musterung zurückstellen lassen, wurde nicht mal gemustert. Is ja klar das der Verein dann, da er sowieso großen Überchuss hat, nicht noch mal extra realschüler mustert, wenn er auch einfach schon gemusterte abiturienten einziehen kann ...

zu 2) Das habe ich natürlcih versucht. Attests (Ohrproblem und Kiefer-OP !!, und das ist echt beides wahr :D ) haben jedoch nicht den Hauch einer Spur hinterlassen. Meine Musterung war im September 2009 und da hab ich sogar angegeben das ich im Dezember 09 auch noch mal operiert werde (auch wahr :D). Kommentar vom Arzt :"Machen sie sich keine sorgen Herr ***, bis dahin ist längst alles wieder in Ordnung mit ihnen, sie sind ja ein gesunder Mann (zynisches Grinsen)"

Beim Anschließenden "Idiotentest" habe ich mich auch extra dumm gestellt. Taktik: jede 2 - 3 Frage falsch beantworten, nicht zu viel damits nicht auffällig ist, da im vorfeld meine Schulnoten abgefragt wurden !!
Ergebnis: Ich bin immer noch besser als der Durchschnitt der Abiturienten (wie zur Hölle kann das sein !!!) Deutsch hatte ich laut Test sogar ne 5 aber der Prüfer meinte nur, dass das nicht weiter schlimm sei, der Rest war ja so weit nicht schlecht...

Oben bei der Abschlussbesprächung habe ich dann gesagt, dass ich eine Duale Ausbildung anstreben, schon auf Bewerbungssuche ... und man sagte mir das ich mir keine Gedanken machen soll, würde ja eh kaum jemand heute noch einbezogen werden...

€: Bevor das hier dann weiter abscheift, möchte ich mich schoneinmal bedanken für die wichtigen Infos die ich bekommen habe. Zurückstellung wird jetzt natürlich beantragt, hoffe geht alles reibungslos.



Ergänzung ()

Es hat sich eine 180° Kehrtwende ergeben.


Vom KDV aktuell zu meinem Fall:
1. Verteidigungsministerium: Duales Studium ist kein Duales Studium
Obwohl der Bundestag eine eindeutige gesetzliche Regelung getroffen hat, weigert sich das Verteidigungsministerium, diese Vorgabe des Gesetzgebers zu akzeptieren. Das Ministerium hat einfach entschieden, dass ein duales Studium nur dann ein duales Studium ist, wenn neben dem Hochschulabschluss auch ein Abschluss in einem betrieblichen Ausbildungsberuf gemacht wird. Selbst bei dualen Studiengängen, in denen 80 % der Ausbildungszeit im Betrieb verbracht wird und im Betrieb Credits erworben werden, behauptet der edle Freiherr zu Guttenberg, es handele sich dabei nicht um einen "dualen Bildungsgang (Studium mit studienbegleitender betrieblicher Ausbildung)". Wir hoffen, dass zum einen der Bundestag das Verteidigungsministerium zur Räson bringt oder in einem Klageverfahren der Wille des Gesetzgebers durchgesetzt wird.

2. Zurückstellung erst ab Ausbildungsbeginn
Ein Zurückstellungsanspruch besteht bei einem Dualen Studium erst ab Ausbildungsbeginn. Es bleibt also ein Einberufungsfenster zwischen dem Ende der Zurückstellung für die Schule und dem Beginn des Dualen Studiums. Diese Lücke entsteht selbst in den Fällen, in denen die Einstufung der Ausbildung als Duales Studium unstrittig ist. Sollte Ihre jetzige Zurückstellung bis zum 30.6. (Abitur - Zurückstellung) gehen, bleibt der Einberufungstermin 1.7., weil Ihr Duales Studium nicht am 1.7., sondern erst später (1.9. oder 1.10.) beginnt.

Mit andern Worte, ich hab so richtig schön Pech gehabt, da der nette Herr Gutenberg sich ja unbedingt über die Länder hinwegsetzen muss und den Wehrdienst über ein Ausbildungsverhältnis stellt. Außerdem haben sie genau die einzige Lücke getroffen, in der es möglich war, mich einzuziehn. Super.
 
Zuletzt bearbeitet:
Immer locker bleiben.
Erst mal die Rückmeldung deines Bearbeiters abwarten. Wenn der seine Sollzahlen anders erfüllen kann, wird er das womöglich tun.
Danach kannst du über Alternativen (THW, Verweigerung, Ausmusterung, Verzögerungstaktik) nachdenken, aber sich vorher verrückt zu machen ist Nonsens.

Sich beim Wissenstest dumm zu stellen ist übrigens völlig nutzlos, da damit nur dein späteres Einsatzgebiet festgelegt wird, nicht deine Tauglichkeit.
 
b03ch7 schrieb:
Immer locker bleiben.
...
Danach kannst du über Alternativen (THW, Verweigerung, Ausmusterung, Verzögerungstaktik) nachdenken...

Als ich der FFW beigetreten bin wurde mir ausdrücklich gesagt, dass dies nur bis zu dem Zeitpunkt möglich ist zudem der Einrufungsbescheid ins Haus flattert.

Da dies beim Threadersteller schon der Fall ist, wird der Ersatzdienst bei einer solchen Einrichtung nicht mehr möglich sein. Zumindest ist das bei uns in der Gegend so. Sonst würde sich ja kaum jemand zum Ersatzdienst melden, es sei denn er wird sonst eingezogen. Wenn man das also nicht vorher macht, dann nimmt man das Risiko in kauf, so bitter das jetzt klingen mag.

Gruß
Fr4g3r
 
Abi ist ja schon ein erweiterter Bildungsabschluss. Hier wird generell gezogen, möglichst gleich im Anschluss. Ein Rückstellungsanspruch besteht idR nicht. Die Einberufung ist in deinem Fall sogar mal recht komfortabel im Voraus.

PS: und taugliche mit schlechtem Eignungstest sind besonders begehrt, irgendwer muss schließlich die Kartoffeln schälen... ;)
 
Die oben zitierte Vorschrift ist aber eindeutig, wenn das duale Studium noch nicht begonnen wurde, liegt kein Regelbeispiel für die Rückstellung vor.

Eine Klage würde hier nur Sinn machen, wenn das KWEA sich über den recht eindeutigen Gesetzestext hinweg setzt.
 
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