Die genaue rechtliche Situation kenne ich nicht, aber für mich war es noch möglich, mich beim THW zu verpflichten, nachdem der Einberufungsbescheid da war. Einzige Einschränkung war das Höchstalter von 23. Aber es kann auch sein, dass wir den Vertrag vor den Einberufungsbescheid datiert hatten, so genau weiß ich das heute leider nicht mehr. Habe es dann aber sowieso nicht in Anspruch genommen.Fr4g3r schrieb:Als ich der FFW beigetreten bin wurde mir ausdrücklich gesagt, dass dies nur bis zu dem Zeitpunkt möglich ist zudem der Einrufungsbescheid ins Haus flattert.
Für den TE wäre es dann dafür eh zu spät, andererseits sind sowohl THW als auch Feuerwehr normalerweise froh um jeden Freiwilligen, da vergisst man auch mal schnell, dass man die freiwillige Mitarbeit schon vor Monaten abgemacht hatte und den Vertrag jetzt erst nachreicht...