Kündigung von Ausbildungsverhältniss nach der Probezeit

Eclipse1991

Lieutenant
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Hallo cb Forum,

ich habe vor meine Ausbildung als Groß und Außenhandelskaufmann zu kündigen weil Ich einen anderen Beruf erlernen möchte. In meinem Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Meine Frage ist aber, gilt diese Frist dann genau ab dem Tag wo Ich gekündigt habe, oder erst ab Monatsende ? Wie wäre es wenn Ich zb. zum 18.02 kündigen würde ?
 
Ist die Frage: steht da "4 Wochen" oder "4 Wochen zum 15. oder Monatsende" (was der Standard-Gesetzestext wäre und eigentlich üblich ist).
 
Nach §22 BBig Abs. 2.3 kann mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Dabei ist es aus meiner Sicht egal ob zum Ende des Montas oder zum 15 im Vertrag steht, was es vermutlich garnicht wird, denn nach dem BBiG soll der Auszubildende ja nicht gezwungen werden den Ausbildungsvertrag einzuhalten, wenn er das grundsätzliche Interesse verloren hat.

4 Wochen bedeutet demnach Beendigung am 15.03.2013, wenn schriftl. Kündigung heute.
 
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Schließe mich meinem Vorredner an.

Ich weiß nicht, wie gut das Verhältnis zu deinem jetzigen Ausbildungsbetrieb ist, aber u.U. solltet ihr einfach einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag abschließen. Das ist generell der einfachste Weg und du ggf. sofort deine Ausbildung beenden. (sofort = mit getätigter Unterzeihnung beider Parteien)

Gruß
Kuddel
 
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