Eingliederungsvereinbarung ?

styler__no1

Cadet 4th Year
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Juni 2014
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Hallo Leute!

Zu meiner Person:
Bin 22 Jahre alt und habe mein Studium abgebrochen und bin ausbildungssuchend (will 2015 eine Ausbildung zum Bankkaufmann beginnen) und beziehe alg2.
Meine Eltern bekommen auch alg2, weil die schwer krank sind.

Meine Frage:
Wenn ich einen 400€ Job mache und kein Geld vom Jobcenter nehme aber meine Eltern weiterhin Geld bekommen, werde ich dann in Ruhe gelassen oder muss ich trotzdem andere arbeiten machen ?
Und wie sieht es aus bekommt man auch weiterhin Unterstützung vom Amt wenn man einen 400€ Job hat, wenn ja wieviel ?
Und muss ich die eingleiderungsvereinbarung unterschreiben?
Ich habe kein Bock auf zeitarbeit oder arbeiten die nicht zu mir passen, welche arbeiten sind schwer zu bekommen bzw. welche soll ich vorschlagen, wenn die Sachbearbeiterin mich fragt wo ich arbeiten möchte ?
Möchte nämlich selber eine richtige Arbeit für mich suchen und nicht jeden Shit machen.

Möchte einfach nur bis nächstes Jahr einen 400€ Job machen und vom Amt in Ruhe gelassen werden, bis ich Mine Ausbildung beginne...

Danke
 
Tja, leider bekommt man ALG fürs Nichtstun. Da muß eigentlich mal eine Änderung her.
Ich bin ja für Essens- Kleider und weitere Marken. Bis sich jeder bemüht, Arbeit zu finden oder eben das anzunehmen, was man ihm anbietet.
 
Falsch!
Du würdest doch auch nicht jede Drecksarbeit annehmen die dir angeboten wird.
Ich will eine Arbeit welche zu meinem Beruf passt.
Ist das zu viel verlangt ?
Ich glaube nicht, denn es kommt auch im lebenslauf etwas komisch rüber!
Ergänzung ()

Und außerdem ich glaube du verstehst mich nicht, ich sage doch ich will einen 400€ Job machen und meine Frage war ob ich dann in Ruhe gelassen werde wenn ich kein Unterstützung mehr bekomme?!
Also erst richtig lesen, dass deine Vorurteile geben!
 
Du kannst ein 400€ job annehmen aber es wird von deinem ALG2 angerechnet und selbstverständlich musst du eine Eingliederung unterschreiben. Du hast Rechte und Pflichten. Eine Pflicht ist es, alles mögliche zu tun um in Arbeit zu kommen
 
Nein, selbstverständlich darfst Du eine Arbeit suchen, die zu dir passt.

Aber... Du bekommst Geld. Dafür hast Du eine Gegenleistung zu erbringen und darum wirst Du vom Jobcenter "belästigt".
Ich denke, an deinen "freien" Tagen ist dir zuzumuten, zum Jobcenter zu gehen, in deren Computern zu gucken, danach zur Bibliothek zu laufen und die Tageszeitungen nach Jobangeboten durchzusuchen.

Das kostet vielleicht 4 Stunden an Mittwoch und Sams- oder Montagen.
 
Miac, verstehst du nicht oder willst du es nicht verstehen ?!
Ich will ja eben kein Geld, sondern selber 400€ arbeiten!
 
Du hast aber auch gefragt ob du weiterhin Unterstützung vom Amt bekommen kannst...

Wenn du dich beim Amt "ab meldest" und dir dein leben selbst finanzieren willst (egal in welcher Form), dann hast du auch deine ruhe vom Jobcenter aber bekommst dann selbstverständlich KEINE Unterstützung
 
Das faßt es eigentlich gut zusammen.

Wenn Du Geld bekommst, muß Du dich den Regeln unterwerfen.

Und dich abzumelden... Naja, eine private Sozialversicherung kostet dich auch 300 Euro und mehr. Es sind also nicht nur die 400€ sondern wesentlich mehr, die Du bekommst.
 
Ok also habe ich das richtig verstanden, wenn keine Unterstützung vom Amt bekomme bzw mich abmelde dann lassen die mich in ruhe, auch wenn ich für 400€ arbeite bis ich meine Ausbildung beginnen kann ?
 
Genau so sieht es aus (nicht vergessen das du dich versichern musst!). Daher meine Empfehlung so schnell wie möglich eine Ausbildung anfangen und beim jobcenter bleiben. Warum auch bis nächstes Jahr warten, wenn ich fragen darf?

Auch würde ich dir empfehlen in richtung Pflege zu lernen (examinierter Altenpfleger). Du hast nach der Ausbildung riesen Möglichkeit in Arbeit zu kommen weil gerade männliche Altenpfleger gesucht werden wie verrückt.

Ist aber nur eine Empfehlung von einem der über 30jahre Berufserfahrung hat in dem Bereich ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin ich nicht versichert, wenn ich einen 400€ Job mache ?
Nächstes Jahr, weil Bankkaufmann alle Plätze belegt sind.
 
Hast du denn schon einen Ausbildungsvertrag bzw eine fest Zusage auf einen Platz? Wenn ja, dann geh doch damit einfach zum Arbeitsamt und rede mit denen, wie du die Zeit am besten überbrückst. Die werden dich dann wegen einem halben Jahr nicht auf Teufel komm raus irgendwo vermitteln wollen, können dir aber deine Fragen zu Leistungsanspruch etc womöglich kompetent beantworten.
 
Hallo
styler__no1 schrieb:
Bin ich nicht versichert, wenn ich einen 400€ Job mache ?
Das dürfte ein Problem werden, bei einem 400€ Job bist du nicht Krankenversichert.
Die Krankenversicherung ist aber eine Pflichtversicherung und die wirst du dann selber zahlen dürfen.

Das nächste Problem ist wenn deine Eltern H4 beziehen und du bei denen lebst, dann bildet Ihr zusammen eine Bedarfsgemeinschaft.
Wenn du jetzt arbeiten gehst dann kann die ARGE deinen Eltern Geld abziehen, weil du Geld in die Bedarfsgemeinschaft bringst.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
du darfst 100,-€ dazu verdienen, von dem was darüber ist, bleiben 20%. sprich 60,-.
der rest wird dir dir vom hartz4 abgezogen.
war bei mir so, habe den job aber trotzdem gemacht, und mach ihn immer noch, bin jetzt aber rentner.
 
Unterschätz übrigens die Kosten nicht, die da auf dich zukommen. 400 € verdienen und seine Ruhe haben klingt in der Theorie zwar toll, aber da du nicht versichert bist, gehen da mindestens 200 € von ab. Von dem Rest zu leben stelle ich mir sehr schwierig vor ohne weitere Unterstützung.
Das Leben ist kein Ponyhof. Das prügelt dir das Arbeitsamt dann übrigens auch rein ;)
 
Du hast einen folgenschweren Fehler gemacht.

Ich wäre immatrikuliert geblieben und hätte dann den 450 € Job gemacht. Keine Abzüge, versichert, und Ruhe.

Also schnell irgendwo einschreiben.
 
jetzt haut doch nicht immer gleich den Moralpostel raus, bloß weil ihr nie in den umstand gekommen seid seines gleichen zu tun, das ist Neid und Intolerant.

Styler, dir wurde zuviel panik gemacht was die Eingliederungsvereinbarung angeht.
Du musst ja keinen Job annehmen der dir dir a) nicht ausreichend bezahlt wird und b)nicht deinen vorstellungen entspricht
Du kannst auch komplett alles ignorieren, aber dann bekommst du irgendwann sehr viel abgezogen und zum schluss bleibt dir dann noch weniger als die hälfte.

Ein 400€ Job ist keine lösung, da du nicht versichert bist.

Das was wir rauslesen können , hört sich halt nach "urlaub" für ein jahr an und trotzdem pflichtversichert sein, nein das klappt nicht, tut mir leid.
 
Möchte einfach nur bis nächstes Jahr einen 400€ Job machen und vom Amt in Ruhe gelassen werden, bis ich Mine Ausbildung beginne...
Das funktioniert nicht.

Siehe Tomislav2007.

Wenn du mit deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft hast, dann wird jegliches Einkommen mit berücksichtigt. Wenn du den Job annimmst wirst du ca. 160€ von dem Geld behalten dürfen. Deswegen nennt man das auch 1€ Job.

Die Eingliederungsvereinbarung sieht vor, dass du dich um Arbeit bemühst und bewirbst. Auch auf Stellenangebote, die dir nicht zusagen. Viele Bewerbungen werden Aufgrund von schlechtem Deutsch, Rechtschreibfehlern oder individuellen Design, Stilbrüche etc. etc. abgewiesen. Ebenfalls können Vorstellungsgespräche bezahlt werden (Fahrt hin und zurück, du musst dich sogar beim Amt melden, weil das als "Arbeitsweg" anders versichert ist). Ob ein Vorstellungsgespräch Erfolg hat, oder wie man zu diesem erscheint und sich benimmt darf der Jobsuche nicht hinderlich sein. Es zwingt einen aber auch niemand zum lügen. Wenn du erwähnst in 1 Jahr eine Ausbildung zu machen, werden viele evtl. erschreckt sein.

Ich kann dir jedoch jetzt schon einen Tipp geben, lasse in der Eingliederungsvereinbarung keine feste Anzahl an Bewerbungsbemühungen schreiben. Sondern "variabel von 1-10". Dann bist du nicht an 10 geheftet. Nachweise immer ausdrucken. Eine schriftliche Bewerung = pauschal 5€. Du kannst es auch per E-Mail machen. Ergebnis: Ausdrucken, mitnehmen, vorzeigen. Bei einem 400€ Job wird dich das Amt im übrigen nicht in Ruhe lassen, weil du dich nicht selbst versorgen kannst. Also hast du mit dem Job noch die Auflage, dich beim Amt zu melden und dich zu bewerben wie die dort lustig sind.
 
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