iTzZent schrieb:
Der Verkäufer stammt denn sicherlich nicht aus Deutschland...
Es ist illegal, ES CPU´s zu besitzen, da sie nunmal dem Hersteller gehören und nur als Leihgabe an 2. oder 3. weitergegeben werden um halt die einzelnen Biosversion anpassen zu können.
das ist meiner laienhaften meinung nach falsch. solche ES sind meist eine leihgabe vom cpu-hersteller an ein fachmagazin oder einen hard-/softwarewarehersteller. wenn dieser sie dann weiter verkauft, ist es für den käufer kein problem. lediglich derjenige, der sie vom cpu-hersteller bekommen und weiterverkauft hat, muss gegebenenfalls schadensersatz an den hersteller zahlen.
da sie an den verkaufer verliehen werden und nicht von ihm gestohlen handelt es sich meines wissens nach um keine hehlerei.
ein beispiel ohne gewähr: wenn ich dir mein fahrrad leihe, dann darfst du das auch weiterverkaufen. nur musst du mir dann schadenseratz leisten. derjenige, der das fahrrad von dir gekauft hat, darf es behalten und hat sich prinzipiell nichts zu schulden kommen lassen. ob seine (nicht-) kenntnis, dass du nicht der eigentümer der sache bist, dabei eine rolle spielt, weiss ich jetzt nicht sicher, ich nehme es aber nicht an, da sonst solche cpus (deren fall sich analog verhält) nicht als ES angepriesen werden würden.
edit: du darfst es natürlich nicht weiterverkaufen, ist aber für das beispiel unerheblich, weils ja um den verkauf eine ebene weiter geht. derjenige, der das fahrrad kauft darf ausserdem keine kenntnis bezüglich des eigentums haben, "gutgläubiger erwerb". inwiefern die angabe "engineering sample" darüber auskunft gibt, ob der verkäufer der eigentümer ist, ist halt die frage.
ist schon etwas her...