@Happy:
Grundsätzlich verstehne ich deinen Einwand und im EInzelfall wie hier, hätte man das vielleicht auch anders regeln können.
Aber wir sind längst über den Einzelfall hinaus. DUrch P2P und das Massenkopieren von geschützten Inhalten kann man gar keine Ausnahmen mehr machen.
Laß mich auf einige Punkte deines Beitrages direkt eingehen, auch wenn ich deinen Post dadurch etwas zerpflücke?
HappyMutant schrieb:
Natan, die Bilder wurden aber nicht aus einem Buch geklaut/eingescannt oder von der Seite genommen, sondern diese wurde über z.b. die Google-Bildersuche gefunden.
Das mag sein, aber auch das schützt nicht vor Urheberechtsfragen. Es gibt von mir eine ganze Reihe von Photos im Netzt, die sind alle urheberechtlich geschützt. Oder nimm die Photos irgendeines Celebrities: ALle geschützt und die Rechte liegen bei den Agenturen, bzw. den Photographen.
Ich mache darauf aufmerksam, daß bei der Google-Bildersuche dann auch die Copyrights nicht ausgewiesen sind. Jedoch sollte doch der gesunde Menschenverstand dem User sagen, daß diese Inhalte unter Umständen eben nicht frei erhältlich sind. Das sagt der gesunde Menschenverstand aber nicht, weil die junge Generation der Meinung ist, daß alles, was nicht in einem Regal angetackert ist, eben umsonst erhältlich sein müsse...
Und dieses Bilder der besagten Seite wurden absichtlich bei Google nach oben gepusht.
Wurden sie? Vielleicht, vielleicht auch nicht. Es ist aber auch irrelevant. Ein Verstoß wurde begangen, egal ob gepushed oder nicht.
Welche Einnahmen sind da also nochmal entgangen?
Das kann und ist nicht die Frage im Regelfall. Es geht hierbei nicht um "verlorene" Einnahmen, sondern um den Schutz der Autorenschaft.
Deine Beispiele sind immer Sachen die entweder kommerziell waren oder wo unverfroren geklaut wurde. In diesem Fall wurde aber erst ein Köder ausgelegt und dann hinterher die Felle eingesammelt.
Ich kann und will das nicht beurteilen. Ich sage nur: Wären den Leuten bewußt, daß jeder Text, jedes Photo, jedes Musikstück, jedes Programm der Urheberschaft unterliegen, dann wäre so etwas gar nicht erst passiert.
FreddyMercury schrieb:
Es gibt extra Gutachter zum Schaetzen von Kunstgegenstaenden. Soviel dazu.
Ich bitte dich, laß dich nicht auf eine Kunstdiskussion mit mir ein, das könnte sehr unschön. Die Gutachter, auf die du dich berufst, beurteilen historische Kunst, nicht zeitgenössische Kunst. "Historische" Kunst wird als die Kunst der Prä-Avantagrde angesehen. (Impressionismus, Pointilismus, Kubismus, etc...)
Kunst liegt im Auge des Betrachters? Gut, dann werd ich das gleiche machen wie der Typ. Nur werd ich direkt mal das 10x verlangen.
Dann mache es doch.
Das funktioniert aber nicht so einfach. Ich gehe davon aus, daß der Geschädigte im oben liegenden Fall anch dem Regelsatz entschädigt wurde.
Hat der Typ ueberhaupt eine Homepage, auf der die Bilder alle verzeichnet sind? Auf der steht, dass das seine Bilder sind?
Das muß er beileibe auch nicht. Habe ich auch nicht. Haben die meisten Literaten auch nicht. Und dennoch ist es ein Verstoß gegen das Urheberechtgesetzt. NIcht alles muß im INternet verlinkjt sein, um vom Urheberecht geschützt zu sein.
Es ist genau das gleiche, was manche Plattenfirmen machen. Stellen die Musik aus absicht in Filesharing und lassen einfach den Filter dazu laufen, um die Abmahnungen schreiben zu koennen.
Ja, tun sie das? Hast du Beweise? Selbst wenn, ist es irrelevant. jeder sollte mittlerweile wissen, daß das Herunterladen geschützer INhalte illegal ist. Selbst Schuld.