Händler verweigert die Gewährleistung?

http://www.rae-luehl.de/rechtsinfor...-des-kaeufers-bei-maengeln/nacherfuellung.php oder alternativ das PDF der Uni Potsdam zum Thema §439 Abs 3 relative Unverhältnismäßigkeit sprechen von diesen Zahlen.

Wie gesagt, theoretisch hat man als Käufer zwar das Recht sich die Art der Nacherfüllung auszusuchen, und ja, das kann der Verkäufer in dem Fall nicht pauschal durch AGB etc. ändern, aber in der Praxis sieht es wie immer anders aus und das Schlupfloch wird gerne genutzt. Pauschal meinte in diesem Fall von mir "ohne groß darüber nachdenken zu müssen", sorry für die Verwirrung.
 
Doc Foster schrieb:
Pauschal (etwa via AGB) kann ggü. einem Verbraucher die Nachlieferung ohnehin nicht ausgeschlossen werden.

Nehmen wir doch Beispiele:

Kaffeevollautomaten vor vier Monaten gekauft, erzeugt keinen Kaffee mehr.
Der Verbraucher kommt und reklamiert dies. Das Gerät wird zwecks Prüfung eingeschickt, zur einer Vertragswerkstatt vom Hersteller.
Bei der Prüfung wird festgestellt, dass sich hierbei um einen Defekt an Dichtungen handelt. ( Meistens passiert so etwas, wenn das Gerät nicht wirklich sauber und entkalkt wird)
Somit ist eine Reparatur wirtschaftlicher als ein Austausch.

Beispiel 2: Kopfhörer: Hier eine Ersatzlieferung abzulehnen wird schwieriger.
 
Der Fragesteller interessiert sich hier offensichtlich nicht für die praktische Handhabung, die hier ohnehin nur schwer vorherzusagen ist, sondern ganz konkret, welche Rechte ihm zustehen.

Ob der Verkäufer die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern kann, ist eine Einzelfallentscheidung, auch wenn die Rechtsprechung hier mglw. erste Anhalte geliefert hat. Das Vorliegen der Voraussetzungen des 439 III BGB hat übrigens der Verkäufer zu beweisen und es ist natürlich jedem klar, dass sich Verkäufer wie cyberport etc. mit Standardantworten wie der oben zitierten zunächst versuchen, aus zwingendem Verbraucherrecht zu befreien, weil mit Klagen eher nicht zu rechnen ist.
 
Deliberation schrieb:
Nein, tun sie nicht. Freiwillige Leistungen können beliebig definiert werden, eine mängelfreie Sache muss frei von ALLEN Mängeln sein und nicht nur denen, die die Garantie einschließt.
...

Die Garantiebedingungen können rückwirkend nicht geändert werden. Nur für die Zukunft kann sich die Garantie ändern. Was sich am meisten ändert ist die Garantiezeit. Warum hat das meiste Zubehör nur sechs Monate Garantie wie zum Beispiel Akkus, Netzteile etc ?
Weil der Hersteller sich an die Sachmängelhaftung orientiert, dass innerhalb von sechs Monate vermutet wird, dass der Defekt ab Gefahrenübergang vorgelegen hat.
 
Ribery88 schrieb:
Die Garantiebedingungen können rückwirkend nicht geändert werden. Nur für die Zukunft kann sich die Garantie ändern. Was sich am meisten ändert ist die Garantiezeit.

Äh, was ändert sich wieso? Und woher kommt dieses Thema nun?

Ribery88 schrieb:
Warum hat das meiste Zubehör nur sechs Monate Garantie wie zum Beispiel Akkus, Netzteile etc ?
Weil der Hersteller sich an die Sachmängelhaftung orientiert, dass innerhalb von sechs Monate vermutet wird, dass der Defekt ab Gefahrenübergang vorgelegen hat.

Das ist eine lustige Annahme. Hast Du dafür Beweise? Sicher nicht, denn Deine Annahme ist ja schon alleine deshalb unlogisch, weil es Produkte mit unterschiedlichsten Garantiefristen gibt. Dass Du einzelne Beispiele herauskramst, die zufällig die gleiche Zeiteinheit wie die Beweislastumkehr aufweisen, ist kein Beweis für eine Übereinstimmung in der Orientierung an der Sachmängelhaftung. Ganz davon zu schweigen, wie diese seltsame Logik vor Einführung der Beweislastumkehr gemäß BGB funktioniert hätte...
 
Gern haben wir den Sachverhalt für Sie geprüft. Ein Austausch ist ausschließlich innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist möglich. Da sich das Gerät aus dem Auftrag XXX nicht mehr in dieser Frist befindet kann es nur zur Reklamation über den Hersteller direkt oder über uns eingeleitet werden.
Die Antwort habe ich auf meine Mail von gestern Abend erhalten.

Für mich sieht es so aus, als ob sie die Gewährleistung von sich abwälzen wollen und stattdessen eben auf die Garantie von Samsung setzen.
Die schicken das dann einfach in meinem Namen zwecks Garantie zum Hersteller und sind selbst fein raus.
Sie haben ja auch mit keinem Wort erwähnt, dass eine durchaus mögliche Neulieferung (d.h. nicht unbedingt einer neuen, aber trotzdem mangelfreien Sache) abgelehnt wurde zugunsten der Reparatur. Das scheint in deren Firmenpolitik anscheinend nicht zu existieren.
Wie dort steht, ist ein Austausch generell ja nur innerhalb der ersten 14 Tage möglich.

Ich werde mich um das Problem einfach selbst kümmern und Samsung nochmals kontaktieren und zukünftig einen riesen großen Bogen um Cyberport machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich versucht jeder Händler die Gewährleistung über den Hersteller abzuwickeln, einfach aus wirtschaftlichen Gründen. Der Händler verdient vielleicht 15 - 20€ an dem Tab, die komplette Marge ist weg, wenn er sich um die Rma kümmern muss.
Anstatt sich hier darüber aufzuregen, einfach mal überlegen, warum das so ist.
 
Aus wirtschaftlichen Gründen ist mit Sicherheit richtig. Aber ich bezweifel, dass die Marge durch eine RMA weg wäre. Es wird doch alles in den Verkaufspreis einkalkuliert.
Es wird eher so sein, dass jeder Kunde, den die dazu bringen, die RMA direkt über den Hersteller abzuwickeln, eine Umsatzsteigerung bedeutet.

Die Frage ist, was in meinem Fall günstiger ist:
a) Austausch des Tablets. Meine Rücksendung muss entgegen genommen und geprüft werden und anschließend ein Austausch eingeleitet
b) Reparatur. D.h., dass Cyberport meine Rücksendung entgegen nehmen muss, erfassen muss, weiterleiten muss zum Reparaturservice (allein bis hier hin sind schon genug Kosten z.B. durch Löhne der Mitarbeiter angefallen). Dann kommt der Reparaturservice ins Spiel, die das Gerät prüfen müssen, ggf. reparieren (also Techniker + Material, die bezahlt werden müssen). Dann bekommt Cyberport das Ding zurück. Nochmal entgegen nehmen, erfassen, und den Versand an mich in die Wege leiten.

Aber die Frage stellt sich Cyberport halt nicht. Die kennen so etwas wie Gewährleistung wohl nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deliberation schrieb:
Das ist eine lustige Annahme. Hast Du dafür Beweise? Sicher nicht, denn Deine Annahme ist ja schon alleine deshalb unlogisch, weil es Produkte mit unterschiedlichsten Garantiefristen gibt.

Beweise? Schaue doch einfach die Garantiebedingungen der Hersteller an. Du wirst keine Garantielaufzeit finden, die kürzer als sechs Monate ist. Im übrigen muss ich pro Monat 700 Aufträge bearbeiten und kann wohl dies besser beurteilen, als viele hier im Forum.

Tambay schrieb:
Die Frage ist, was in meinem Fall günstiger ist:
a) Austausch des Tablets. Meine Rücksendung muss entgegen genommen und geprüft werden und anschließend ein Austausch eingeleitet

Wie schon mehrfach hier beschrieben worden ist, haben die Händler kaum Prüfungsmöglichkeiten.
Wenn Cyberport wirklich das Tablet austauscht, ist die andere Frage, was passiert mit deinem reklamierten Tablet?
Samsung tauscht das Tablet definitiv nicht aus.

Tambay schrieb:
b) Reparatur. D.h., dass Cyberport meine Rücksendung entgegen nehmen muss, erfassen muss, weiterleiten muss zum Reparaturservice (allein bis hier hin sind schon genug Kosten z.B. durch Löhne der Mitarbeiter angefallen). Dann kommt der Reparaturservice ins Spiel, die das Gerät prüfen müssen, ggf. reparieren (also Techniker + Material, die bezahlt werden müssen). Dann bekommt Cyberport das Ding zurück. Nochmal entgegen nehmen, erfassen, und den Versand an mich in die Wege leiten.
Die kennen so etwas wie Gewährleistung wohl nicht.

Du hast dir die Antwort selber gegeben, warum eine Reparatur günstiger ist, als ein Austausch für Cyberport.
Denn Cyberport muss ja zusehen, wie Sie dein reklamiertes Tablet jetzt wegbekommen. Sprich:
Cyberport tauscht das Tablet einfach aus: Dann hat man schon mal Kosten in Höhe des EK, dann muss Cyberport dein reklamiertes Gerät, was monatelang benutzt worden ist, einschicken. Es wird repariert und kommt zurück. Im übrigens übernimmt der Hersteller die Kosten für den Techniker und das Material ;-). Dann sitzt der Händler auf ein repariertes Gerät, noch dazu wurde dies Monatelang benutzt. Jetzt frage ich dich was wäre mit höheren Kosten verbunden?
 
Ribery88 schrieb:
Beweise? Schaue doch einfach die Garantiebedingungen der Hersteller an. Du wirst keine Garantielaufzeit finden, die kürzer als sechs Monate ist.

Und das sagt was aus? Wie gesagt ist Deine Ausführung nicht logisch. Wenn ein Hersteller 10 Jahre Garantie gibt, orientiert er sich dann an der zwanzigfachen Sachmängelhaftung? Nee, nee, nee.
 
@TE:

Wie der Verkäufer seinen Pflichten nachkommt, hat den Käufer natürlich grds. nicht zu interessieren.
Es ist sicherlich durchaus üblich, dass sich der Verkäufer, der in den seltensten Fällen über die entsprechende technische Infrakstruktur verfügt, im Falle eines Defektes an Dritte wendet.

Seinen in den §§ 433 ff. und 474 ff. normierten Pflichten muss er aber ggü. Verbrauchern ebenso nachkommen.

Die (sicherlich) pauschale Weigerung nachzuliefern, ist aus meiner Sicht durchaus abmahnwürdig; man kann das also einer VZ mitteilen.
 
Du willst es einfach nicht verstehen, oder? Was glaubst du, was den Händler eine RMA kostet? Rücksendungskosten, Lohn des Mitarbeiters, etc. Die Aussage, dass diese Kosten im VK inkludiert sind ist falsch.
Ich kann dir aus der Praxis sagen, dass wir außer BTO Systemen alles direkt an den Hersteller schicken. Anders ist es heute gar nicht mehr möglich RMAs abzuwickeln, wenn jeder Kunde seine Sachen wegen dem kleinsten Sch... einsendet. Es gibt Hersteller, die wesentlich kulanter in der RMA sind als der Händler es sein kann. Ich gebe meinen Kunden auch immer den Tipp sich direkt an den Hersteller zu wenden. Ein Beispiel: eine Festplatte war defekt, wir hätten dem Kunden den aktuellen Tagespreise gut geschrieben (-5€ vom VK), über den Hersteller gab es innerhalb von 5 Tagen eine neue Platte.
 
methadron schrieb:
Du willst es einfach nicht verstehen, oder? Was glaubst du, was den Händler eine RMA kostet?
Was interessiert das den Kunden? Das ist schlichtweg unternehmerisches Risiko. Ich halte das pauschale Ablehnen der Wahlmöglkichkeit des Käufers bei der Nacherfüllung für falsch. Wenn der Verkäufer sich auf § 439 Abs. 3 berufen will, muss er das nachvollziehbar Begründen. Cyberport schreibt in der Antwort nicht einen Satz dazu und erweckt so den Eindruck, als würden Sie die Wahlmöglichkeit nicht anerkennen. Meiner Meinung nach kommen die Versandhänder nur deshalb damit durch, weil kein Käufer deswegen einen Rechtstreit vom Zaun bricht. Der Tipp sich an die Verbraucherzentrale zu wenden ist nicht schlecht.
 
was intersssiert es den kunden, ob er das Gerät nun zum Händler oder Hersteller schickt? Das ist doch gehüpft wie gesprungen, vorallem wenn der Hersteller kulanter ist, als der Händler. Geht es dabei nur darum sein Recht umbedingt durch zusetzten?
 
Ja, natürlich. Eine Nachlieferung durch den Verkäufer dürfte nochmals deutlich schneller ablaufen, als eine Reparatur durch den Hersteller.
 
das würde bedeuten, dass der Händler hier der Nachlieferung zugestimmt hat. In der Regel wird sich der Händler einfach auf §439 berufen, gerade bei hochwertiger Technik ist eine Reperatur meistens deutlich günstiger und schon steht der Kunde da und hat nichts erreicht.
 
Warum sollte der Händler bein einem Mangel wie Bluetooth überhaupt das Gerät vorher tauschen?
Oder tauscht mir Audi meinen Wagen aus, wenn das Lenkrad Defekt ist?

Bleibt doch mal bei der Realität. Ich wiederhole mich gerne noch einmal. Das Gerät muss vorher geprüft werden und erst danach kann man beurteilen, ob eine Reparatur oder ein Austausch möglich ist.

Wie Methadron richtig geschrieben hat, läuft es in der Regel auf eine Reparatur hinaus, nach so einer Dauer ( 4 Monate).

Wie Doc Foster auch geschrieben hat, ist eine pauschale Ablehnung einer Nachlieferung abmahnwürdig.
Der schlaue Händler wird einfach auf sein Recht pochen, erstmal den Mangel prüfen zulassen.
Danach kann der Händler sich in Ruhe hinsetzen und die Fakten sprechen lassen, warum eine Reparatur günstiger ist.

Ich bin ziemlich sicher, dass dies rein ein Software-Problem ist.
Ergänzung ()

Deliberation schrieb:
Und das sagt was aus? Wie gesagt ist Deine Ausführung nicht logisch. Wenn ein Hersteller 10 Jahre Garantie gibt, orientiert er sich dann an der zwanzigfachen Sachmängelhaftung? Nee, nee, nee.

Als Laie findet man vieles unlogisch.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vorher tauschen wäre der falsche Weg. Der Händler kann den defekten Artikel prüfen. Falls das nicht möglich sein sollte, weil die Kosten und/oder der Aufwand zu hoch sind, so kann er das den Kunden mitteilen. Ich halte in diesem Fall eine Reparatur auch durchaus für angemessen. Mich stört nur das Verhalten von Cyberport, dass für mich den EIndruck erweckt, als gäbe es gar keine Wahlmöglichkeit zwischen Nachlieferung und Reparatur. Es wäre ja kein Problem für Cyberport dem Kuden mitzuteilen, dass man seinem Wunsch nach Nachlieferung gerne nachkommen würde, dies aber aus dem Grund xyz nicht kann und daher dem Kunden die langsame Nachbesserung über Cyberport, oder die schnellere Reparatur über den Hersteller anbietet. Das wäre in meinen Augen optimal kommuniziert und der Kunde hätte nicht das Gefühl seiner Wahlmöglichkeit beraubt worden zu sein.
 
Da hast du Recht. Man hätte dies definitiv besser kommunizieren sollen, vor allem auch im rechtlichen Sinne.
 
Ribery88 schrieb:
Als Laie findet man vieles unlogisch.

Was der Laie unrichtigerweise unlogisch findet, müsste der Profi mit Beweisen richtigstellen können. Alles andere sind nur leere Behauptungen.
 
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