News EU-Kommission: Einheitliches Vorgehen gegen illegale Inhalte im Internet

Illegale Inhalte wird es immer geben.
Man kann sie aber deutlich minimieren.
Jedoch nicht mit den Methoden, welche die Regierungen wollen.

Ich hatte mal eine Petition gestartet, gerade wegen der nervigen Werbung.
Alle sind mir dabei in den Rücken gefallen.
Gründe: Mit Werbung bekommste Facebook und Co umsonst...

Wir erschaffen unser Leben selbst.
Die Reichen müssen uns nur gegeneinander ausspielen und wir merken es nicht.
Ich selber aber merke es und möchte reich sein, damit ich ebenfalls mit euch spielen kann.
Das liegt einfach daran, dass viele hier und woanders ihr Hirn nicht mehr gebrauchen.
 
Hi,

Dabei geht es nicht nur um die Urheberrechtsverletzung, sondern insbesondere auch um die Verbreitung von terroristischer Propaganda, kinderpornographischen Inhalten und anderen Werken, die dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen.

Unfassbar, dass "Urheberrechtsverletzung" in einem Satz mit "Terror" und "Kinderporno" genannt wird - unfassbar...

Unberührt bleibt das Urheberrecht als solches

Genau, warum auch das eigentliche Problem bekämpfen - dann doch lieber symptomatisch und populistisch vorgehen, idealer Ansatz... :rolleyes:

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Entwurfs beschäftigt sich mit den Vor- und Nachteilen von Geoblocking.

Vorteile? Von Geoblocking? Im größten globalen Medium, das die Menschheit je geschaffen hat? Da bin ich aber gespannt, was das sein soll...

Alles in allem viel leeres Blabla, sehr wenig Sachverstand und noch weniger Vorteile für den Nutzer - bravo EU, genau das erwarten wir!

VG,
Mad
 
Ich fände es einen wichtigen, ersten Schritt, erstmal festzulegen, wer überhaupt einen Inhalt als illegal deklarieren kann. Das wäre in einem Rechtsstaat nämlich normalerweise nur ein Gericht in einem ordentlichen Prozess. Nicht irgendwelche Unternehmen, die ihre Urheberrechte verletzt sehen, oder sonstige Privatpersonen, die sich von irgendwas auf dem Schlipps getreten fühlen, usw..

Wenn es begründeterweise besonders eilig ist, einen Inhalt an der Quelle zu löschen (nicht etwa nur zu sperren, denn das wäre Zensur), muss das auf Grundlage von vorläufigen, richterlichen Anordnungen geschehen, auf die aber in jedem Fall ein ordentlicher, rechtsstaatlicher Prozess folgen muss, in dem schlussendlich festgestellt wird, ob wirklich ein Gesetzesverstoß vorliegt oder nicht.

Es muss aufgehört werden mit dieser Selbstjusitiz durch Privatkonzerne und Privatpersonen, die komplett an rechtsstaatlicher Strafverfolgung und Justiz vorbeiarbeiten.
Es gibt ja viele gute Gründe, warum sowas außerhalb des Internets auch nicht erlaubt ist. Vor allem wird hier eines der elementarsten Grund- und Menschenrechte verletzt, die Meinungs- und Informationsfreiheit, die unter anderem Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie ist. Da müssen wirtschaftliche und private Interessen zurückstehen.
 
"Dabei geht es nicht nur um die Urheberrechtsverletzung, sondern insbesondere auch um die Verbreitung von terroristischer Propaganda, kinderpornographischen Inhalten und anderen Werken, die dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen."

Der letzte Teil klingt stark nach Zensur im Internet. Zumal der letzte Teil wirklich unklar formuliert ist und für einfach alles verwendet werden kann im Internet.
Meinungsfreiheit ist oder sollte das größte gut in der Demokratie sein.
 
Dabei geht es nicht nur um die Urheberrechtsverletzung, sondern insbesondere auch um die Verbreitung von terroristischer Propaganda, kinderpornographischen Inhalten und anderen Werken, die dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen.


der letzte teil ist doch eine blanko ermächtigung gegen alles und jeden, der sich kritisch äußert, vorzugehen. kombiniert das mit kompletter überwachung im internet und auf den straßen ergibt sich hier ein bild das mir überhaupt nicht gefällt.
 
Es geht im Kern einzig um Kontrolle über die Inhalte im Netz und deren Beeinflussung- das ist alles. Heute wo fast jeder ständig mobil online ist, muss mehr Kontrolle her, um das Volk berechenbar zu halten. Das Netz ist längst nicht mehr so frei wie vor 10 Jahren. Klar Computer-Freaks wissen schon was wo läuft und wie man es umgehen kann. Aber es geht wie immer um die 90 % der breiten Masse und diese gilt es zu regulieren und zu überwachen.
 
Genau, "lasst uns gemeinsam die Meinungsfreiheit einschränken, auf das wir jeden überall sofort vom Netz trennen können"

Die Menschen glauben immer noch, dass die Regierung uns vor dem Bösen aus dem Internet schützen will. Die Scheinbemühungen sind nur ein Zweck um die totalitäre Macht über das Netz zu erhalten - mit euren/unseren (Wahl-)Stimmen
 
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Madman1209 schrieb:
Unfassbar, dass "Urheberrechtsverletzung" in einem Satz mit "Terror" und "Kinderporno" genannt wird - unfassbar...
Wieso unfassbar? Illegal ist illegal. Wenn es darum geht, illegale Inhalte prinzipiell zu entsorgen, dann ist es völlig unerheblich, ob der Inhalt "nur ein bisschen" oder "sehr" illegal ist.

Das Internet als globales Medium braucht eine transnationale Lex Informatica als Rechtsform, die für sämtliche Länder verbindlich ist. Ein einheitliches Vorgehen innerhalb der EU ist da schonmal ein guter Anfang, geht aber natürlich eigentlich nicht weit genug.
 
SheepShaver schrieb:
Wieso unfassbar? Illegal ist illegal. Wenn es darum geht, illegale Inhalte prinzipiell zu entsorgen, dann ist es völlig unerheblich, ob der Inhalt "nur ein bisschen" oder "sehr" illegal ist.

Wenn es um die Mittel geht, mit denen man diese Inhalte bekämpft, spielt das aber sehr wohl eine Rolle. Diese Mittel müssen nämlich verhältnismäßig sein.

Wenn es z.B. um Mord geht, dann kann es durchaus vertretbar sein, dass andere Grund-/Menschenrechte wie Informations- und Meinungsfreiheit oder das Vermeldegeheimnis usw. teilweise/zeitweise eingeschränkt werden, denn das Recht auf Leben ist ja schließlich auch eines der höchsten Menschenrechte die es gibt. Das muss dann im Einzelfall abgewogen werden.

Bei der Verfolgung von sowas wie Urheberrechtsverstößen geht es aber nicht um Grundrechte. Die im Urheberrecht definierten kommerziellen Verwertungsrechte von geistigem Eigentum sind letztlich nur eine schnöde Wirtschaftsregulierungsmaßnahme auf dem Niveau von Ladenöffnungszeiten oder Dosenpfand. Da ist es völlig unverhältnismäßig, Menschenrechte auch nur anzutasten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Internet ist der letzte Ort, um sich noch alternativ zu informieren. "Alternativ" im dem Sinne, daß es beispielsweise im Medium "Fernseher" keinen lokal empfangbaren deutschsprachigen Sender gibt, die nicht der politisch korrekten Einheitsmeinung folgt. Ungemütliche Zeitungen und Zeitschriften können über die Post an der Versendung behindert werden, so der Staat es will.
Im Internet ist das bis jetzt nicht so einfach. Man hoffe, daß das trotz des Vorstoßes der EU-Diktatur noch eine ganze Weile so bleibt, und sei es durch die Trägheit und technische Ungebildetheit dieses Machtapparates.

Daß das Internet auch für die niedersten menschlichen Instikte und Gelüste verwendet wird, ist allerdings der Preis dieser Freiheit im Netz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

Wieso unfassbar? Illegal ist illegal. Wenn es darum geht, illegale Inhalte prinzipiell zu entsorgen, dann ist es völlig unerheblich, ob der Inhalt "nur ein bisschen" oder "sehr" illegal ist.

Weil "Urheberrechtsverletzung" einfach nicht in den gleichen Satz gehört wie "Terror" und "Kinderporno", ganz einfach. Wer den Unterschied nicht sieht der sollte hier gar nicht erst diskutieren, da ist Hopfen und Malz eh schon verloren.

Es geht um die Verhältnismäßigkeit und die möglichen entstehenden Schäden. Einer lädt eine CD herunter, einer sprengt eine Botschaft in die Luft - siehst du hier keinen Unterschied, wie man die jeweilige Person ermittelt oder mit welchen Mitteln hier zur Aufklärung beigetragen werden muss? Wenn dir das nicht klar ist tut mir das sehr leid.



VG,
Mad
 
Fuck, wenn das durchkommt, kann die Regierung alles aus dem Netz nehmen, was ihr nicht gefällt: jegliche Kritik am System z. B.
 
Madman1209 schrieb:
Es geht um die Verhältnismäßigkeit und die möglichen entstehenden Schäden. Einer lädt eine CD herunter, einer sprengt eine Botschaft in die Luft - siehst du hier keinen Unterschied, wie man die jeweilige Person ermittelt oder mit welchen Mitteln hier zur Aufklärung beigetragen werden muss?

Das ist etwas, das bei der Verfolgung von (mutmaßlichen) Urheberrechtsverletzungen viel zu oft aus den Augen verloren wird.
Da stehen schnöde Gewinnerzielungsabsichten durch Menschenrechte garantierten Freiheiten gegenüber. Eigentlich ist das eine klare Sache.

Natürlich kann man sagen, dass es kein Menschenrecht darauf gibt, sich die neusten Kinofilme oder Popsongs gratis zu saugen. Es gibt aber sehr wohl ein Recht darauf, anonym, ungehindert und unbeobachtet mit anderen Menschen zu kommunizieren / Informationen auszutauschen.
Da geht es letztendlich nicht nur um Rechte wie das Vermeldegeheimnis, Informations- und Meinungsfreiheit, sondern sogar um das erste Grundrecht, das auf Menschenwürde. Man kann kein menschenwürdiges Leben führen, wenn man immer und überall damit rechnen muss, dass man beobachtet/belauscht wird.
Wenn man solche Menschenrechte einschränken will, muss man schon was wesentlich schwereres in die Waagschale werfen, als vielleicht entgangene, theoretische Profite usw.
Das Urheberrecht kann niemals eine Rechtfertigung sein, die ungehinderte und unbeobachtete, anonyme Kommunikation aller Menschen zu unterbinden. Erst wenn diese Rechte missbraucht werden, um andere, gleich oder höherwertige Menschenrechte, wie z.B. das auf Leben und körperliche Unversehrtheit, zu verletzen, kann das in begründeten Einzelfällen und streng begrenztem Rahmen vertretbar sein. Aber auch nicht als "präventive" Maßnahme gegen "abstrakte bedrohungslagen" usw.

Ich habe aber wenig Hoffnung, dass die EU das so definieren wird. Letztlich zählt in unserer Gesellschaft Geld (sogar nur theoretisch entgangene Einnahmen) oft mehr als Menschenleben und Menschenrechte.
 
Gleichzeitig wird aber auch eingeräumt, dass auch legale Inhalte aus dem Internet entfernt werden.
Bin ich der einzige, der das geradezu irrwitzig findet?
Also einfacher kann man sichs ja garnicht machen. Einfach alles sperren, worauf man Lust hat bzw. gegen die eigene Meinung/Partei geht. (leicht überspitzt, aber trifft den Punkt)
 
Madman1209 schrieb:
Weil "Urheberrechtsverletzung" einfach nicht in den gleichen Satz gehört wie "Terror" und "Kinderporno", ganz einfach.
Es geht hier um das Entfernen bzw. das Blocken von illegalen Inhalten. Das ist ein sehr einfacher Sachverhalt. Die schwere des Deliktes ist in diesem Zusammenhang völlig unerheblich, geht es hier schließlich nicht um das Strafmaß für den Straftäter, sondern um Mittel der Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum. Die Straftäter werden selbstverständlich nach nationalem Recht dem Verbechen entsprechend verfolgt.

@Herdware
Es geht hier nicht um Überwachung, sondern um das Blocken/Löschen öffentlich zugänglicher Inhalte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Madman1209 schrieb:
Vorteile? Von Geoblocking? Im größten globalen Medium, das die Menschheit je geschaffen hat? Da bin ich aber gespannt, was das sein soll...

Diese Vorteile manifestieren sich in den Portemonnaies der Herren, die diese Regelungen angeschoben haben.
 
@Cardhu

Um zu verhindern, dass legale Inhalte gelöscht oder gesperrt werden, müsste sichergestellt werden, dass sowas nur auf Grundlage von ordentlichen Gerichtsentscheidungen möglich ist.
Ich befürchte aber, dass die EU das anders sieht bzw. das nicht so will. Ist ja Gang und Gäbe, dass irgendwelche Privatpersonen oder -konzerne mutmaßlich ihre Rechte verletzende Inhalte direkt bei Providern oder sonstigen Dienstleistern löschen lassen, ohne dass die Justiz oder auch nur Strafverfolgungsbehörden einbezogen werden. Und staatliche Internetsperr-/Zensurlisten werden von Polizeibeamten im stillen Kämmerlein erstellt und streng geheim gehalten. Ebenfalls vorbei am Rechtsstaat.

So geraten natürlich etliche legale Inhalte auf Lösch- und Sperrlisten. Einfach, weil es angesichts der Masse der mutmaßlich illegalen inhalte und dem Zwang zeitnah zu handeln praktikabler erscheint, als den sauberen, rechtsstaatlichen Weg zu gehen.
Rechtsstaat und Menschenrechte werden nur so lange geachtet, wie sie einem nicht im Weg stehen oder lästig werden. Dann werden sie halt einfach umgangen oder außer Kraft gesetzt.

SheepShaver schrieb:
@Herdware
Es geht hier nicht um Überwachung, sondern um das Blocken/Löschen öffentlich zugänglicher Inhalte.

Und wie will man das machen, ohne erstmal zu überwachen?

Außerdem habe ich doch auch ausdrücklich geschrieben, dass man ein Recht auf anonyme, unbeobachtete und ungehinderte Kommunikation hat. Es darf also grundsätzlich auch keine Sperren und kein Löschen geben. Ausnahmen davon kann es nur geben, wenn Menschenrecht gegen Menschenrecht steht, nicht bei schnöden Wirtschaftsdelikten, die nicht mal das Grundrecht auf Eigentum berühren (Kopieren ist eben nicht gleich Stehlen).

Darüber hinaus ist Zensur (inklusive Internetsperren oder Manipulation von Suchmaschinen usw.) unabhängig von der Begründung ein Instrument, das mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar ist. Schon allein, weil sie prinzipbedingt im Geheimen stattfindet. Wirksame Kontrolle, was zensiert wird und aus welchem Grund, ist praktisch unmöglich und damit staatlicher Willkür (oder auch der von Privatkonzernen) Tür und Tor geöffnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Herdware schrieb:
@Cardhu
müsste sichergestellt werden
;)
Ich mein an den Weihnachtsmann glauben und en Osterhasen okay. Aber daran :evillol:
Das Gesetz wird am Ende doch eh so formuliert, dass es recht schnell und knackig geht. Alles andere wäre ja mit Arbeit verbunden. Das geht ja garnicht! Und umständlich! Lieber länger was schön schwammiges formulieren, damit man da keine Probleme hat, das so durchzuführen, wie es einem gerade in den Kram passt.

Nicht dass jemand hier einfach mutmaßt, dass ich nicht viel von diesen Vertretern halte. Es ist wirklich so ;)
 
@Herdware
Der Staat in der Rolle der Exekutive hat das Recht geltendes nationales und internationales Recht durchzusetzen. Du verlangst nach einem rechtsfreien Raum und begründest dies mit dem Verweis auf Menschenrechte. Weder wird beim Löschen/Sperren von Inhalten die Anonymität verletzt, noch wird das Kommunikationsgeheimnis gebrochen, da die notwendige Information für jeden frei zugänglich ist. Eine Löschung muss nicht einmal gezwungenermaßen eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Zudem erlischt das Recht auf Anonymität und Redefreiheit sobald gegen geltendes Recht verstoßen wird.
 
SheepShaver schrieb:
Weder wird beim Löschen/Sperren von Inhalten die Anonymität verletzt, noch wird das Kommunikationsgeheimnis gebrochen, da die notwendige Information für jeden frei zugänglich ist.

Das kommt drauf an. Wie sieht es z.B. mit einem Torrent aus? Die sind in gewisser Weise öffentlich und frei zugänglich, um sie zu Löschen müssen aber die Seeder ermittelt werden, das bedeutet IP-Adressen Anschlüssen zuordnen und das bedeutet (damit es effektiv und nicht nur in Einzelfällen funktioniert) Vorratsdatenspeicherung, also anlasslose Totalüberwachung. (Nicht umsonst war ein Lobbyist der Musik-Industrie so ziemlich der einzige Fürsprecher beim Verfassungsgerichtsverfahren gegen das alte deutsche VDS-Gesetz.)

Eine Löschung muss nicht einmal gezwungenermaßen eine Strafverfolgung nach sich ziehen.

Sollte es aber in einem Rechtsstaat! Man kann ja nicht Straftäter einfach so ungeschoren davon kommen lassen.

Das war etwas, was mich bei der Debatte um Zensursulas "Zugangserschwerungsgesetz" besonders (ich muss es so sagen) angekotzt hat.
Da redete die Frau von "zerfetzten Kinderkörpern- und seelen" und drückte bei jeder Gelegenheit auf die Tränendrüse, um Unterstützung für ihr fragwürdiges Gesetz zu bekommen bzw. Kritiker mundtot zu machen. Aber dabei ging es ihr gar nicht darum, die Verbrecher zu stoppen, sondern die wollte sie komplett unbehellligt lassen. Die merken von Sperren ja gar nichts, sondern bekommen nur Probleme, wenn die illegalen Inhalte wirklich an der Quelle angegangen werden.

Zudem erlischt das Recht auf Anonymität und Redefreiheit sobald gegen geltendes Recht verstoßen wird.

Das ist selbstverständlich nicht so! Elementare Menschenrechte sind nicht plötzlich null und nichtig, nur weil (mutmaßlich) irgendein Gesetz gebrochen wird, das selbst nicht auf Grundrechten beruht, sondern z.B. nur schnöde kommerzielle Verwertungsrechte regelt.

Es muss immer die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. So darf auch bei Strafverfolgung nur dann in Menschenrechte eingegriffen werden, wenn auf der anderen Seite auch gleich- oder höherwertige Menschenrechte in der Waagschale liegen.
Und bestimmte Menschenrechte sind auch ganz tabu. So darf man z.B. auch einen mutmaßlichen Terroristen nicht foltern oder einfach töten.

Ergänzung:
Außerdem muss man unterscheiden zwischen rechtsstaatlicher Strafverfolgung und den immer mehr in Mode kommenden "präventiven Maßnahmen".

Tatsächlich verwirkt man nämlich z.B. Meinungsfreiheit niemals. Auch nicht dann, wenn man dieses Recht für illegale Meinungsäußerungen missbraucht. Aber man ist halt für das verantwortlich, was man sagt und muss dann mit Strafverfolgung und einer Verurteilung durch ein ordentliches Gericht rechnen. Wer z.B. Volksverhetzung betreibt, der kann dafür in den Knast wandern.

Meinungsfreiheit gilt also grundsätzlich unbeschränkt, ist aber mit Verantwortung verbunden.
Sie darf nicht einfach so entzogen werden, imdem man die Äußerung bestimmter Inhalte präventiv unterbindet, z.B. indem man sie im Internet herausfiltert. Das wäre Zensur und die ist z.B. auch nach dem deutschen Grundgesetz ohne Wenn und Aber verboten.
 
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