News EU-Kommission überprüft Apple-Garantie

Sehr merkwürdig. Apple soll also bei verkauften Zusatz-Garantien auf geltende Gesetze verweisen. Die Sache an für sich ist sehr simpel: Man muss nur prüfen, ob bzw. inwieweit ein Händler verpflichtet ist, den Kunden auf die 2 Jahre Gewährleistung hinzuweisen.
 
Erwarten sie sich wirklich ein Expertengespräch mit einem MM Mitarbeiter? Ich hab nen Lehrling mal ein WLAN Kabel suchen lassen. Lächerlicher Laden.
 
Das klingt ja, als sollte man sich ein schwarzes iPhone 5 kaufen… denn da ist der Lackschaden vorprogrammiert und das ist ein klassischer Gewährleistungsfall. Überlegt mal, bei eurem Auto würden große Lackstücke abblättern.
 
XTR³M³ schrieb:
ähhh, hier haben wir 1 jahr VOLLE garantie und nicht nur 6 monate wie in der EU + 18 monte gewährleistung.

das nur nebenbei!

Schon mal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung angeschaut?


mosesAK schrieb:
mir hat ein media markt verkäufer mal gesagt, dass apple produkte in deutschland nach amerikanischem recht verkauft würden! und das wörtlich!!
ich fand das schon sehr komisch. ist so etwas überhaupt möglich?

das fehlt uns noch. Zwar kann man Verträge frei gestalten, allerdings gelten schon die EU/DE Richtlinien und dort kannst du die Gewärhleistung zumindest bei B2C nicht ausschließen.

h00bi schrieb:
Der einzige Unterschied ist doch, dass Apple, im Gegensatz zu anderen Herstellern, als Händler und als Hersteller auftritt.
Gewährleistung geht nun mal immer auf den Händler zurück.

genau das und deswegen verstehe ich nicht wieso man sich nun einen Hersteller aussucht um ihm an den Pranger zu stellen.

Wir brauchen Grundsätzlich ein einfacheres Gewährleistungsrecht ohne Beweislastumkehr. Dafür evtl. kürzer. Man muss beachten das die Gewährleistung auch keine Garantie ist sondern nur Gewährleistet dass das gekaufte Produkt von mir beim Kauf funktionstüchtig ohne Mängel war.
 
Die Gewährleistung hat man als Verbraucher immer unter den obigen Voraussetzungen
stimmt nicht ganz. Nur wenn die Schäden mit der Natur der Sache vereinbar sind. So sind Verbrauchsmaterialien ausgenommen (du kannst dich nicht beschwehren, wenn dein Tank beim Autofahren immer leerer wird) und auch bei Tieren gelten noch mal leicht andere Regeln.

mosesAK schrieb:
mir hat ein media markt verkäufer mal gesagt, dass apple produkte in deutschland nach amerikanischem recht verkauft würden! und das wörtlich!!
ich fand das schon sehr komisch. ist so etwas überhaupt möglich?
Nein, ist es nicht. Es sei denn du kaufst es auf einer amerikanischen Media Markt Homepage. Dann geht das.

XTR³M³ schrieb:
ähhh, hier haben wir 1 jahr VOLLE garantie und nicht nur 6 monate wie in der EU + 18 monte gewährleistung.
die ersten 6 Monate sind auch Gewährleistung und keine Garantie. Und ich kann dir auch 10 Jahre Garantie geben, die dir nichts bringt. Eine Garantie umfasst nicht das gesamte Gerät. Was würde dir zum Beispiel eine Garantie bringen, die beinhaltet, dass dein iPhone nicht abgegriffen aussieht und das mit der Bedingung verknüpft, dass du es immer in einer Hülle in einem hermetisch abgeriegelten Tresor aufbewarst?
Und jetzt mal ein wenig realistsicher: Was bringt dir die Apple Garantie, wenn dir die bei einem Displaybruch auf Grund von Spannungen bei der Montage des Displays gesagt wird, dass du die Bedingungen nicht mehr erfüllst auf Grund von eingefärbten Feuchtigkeitsindikatoren. Bei der Gewährleistung müssten die jedoch nachweisen, dass du das außerhalb der zugelassenen Spezifikationen betrieben hast (in einer Mikrowelle zum Beispiel).

Bartonius schrieb:
Demnach denke ich, man sollte die Gewährleistung schlicht und ergreifend abschaffen und die Hersteller zu einer 2-jährigen Garantie verpflichten. Ende aus :)
Und was sollte die Garantie alles umfassen? Bei der Gewährleistung wird ganz klar gesagt: Alle Schäden, die bei Gefahrübergang bereits vorhanden waren.
Und welche Ausschlussbedingungen sollten noch erlaubt sein?
Bau das Konzept erst einmal vernünftig aus.

@Xyn: Die Beweislastumkehr ist der Teil, bei dem der Händler beweisen muss, dass der Artikel bei Gefahrübergang heile war. Ohne Beweislastumkehr wär also ziemlich doof für den Verbraucher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fetter Fettsack schrieb:
Sprich, man soll die derzeitigen Gewährleistungsbestimmungen in Garantie umbenennen (denn nichts anderes bedeutet deine Forderung inhaltlich)?
Nein, die 2-jährige Gewährleistung ist meinem Empfinden nach einfach eine Farce, weil sie auf den Händler bezogen ist und nicht auf den Hersteller. Jeder Händler kann deinen Gewährleistungsanspruch theoretisch nach den 6 Monaten einfach abweisen und sagen, du musst beweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf bestand. Das ist für einen normal sterblichen Bürger fast unmöglich, ohne sich in horrende Kosten zu stürzen, die es nicht Wert sind.

Ich meine man sollte jeden Hersteller (nicht Händler) dazu verpflichten, auf ihre Geräte eine 2-jährige Funktionsgarantie zugeben, und zwar ohne irgendeine Beweislast für den Verbraucher. Natürlich gilt dabei dann dennoch die Regel, dass ich das Gerät nicht mutwillig zerstört haben darf.

@Lost_Byte
Ist das etwa meine Aufgabe? Ich bin erstens kein Jurist und zweitens habe ich durchaus andere Probleme in meinem Leben, als für die EU eine grundlegende Funktionsgarantie aus zu arbeiten, die ihren Sinn auch erfüllen würde, im Gegensatz zur Gewährleistung. Trotzdem sollte das für einen fachkundigen Juristen ja wohl ein geringes Problem darstellen, ein paar grundlegende Paragraphen zu verfassen. Ihre Garantie können die Hersteller dann immer noch durch Zusatzleistungen erweitern und aufbessern.
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich finde wie auch bei der Browserthematik sollte für alle gleiches Recht gelten. Also gehört geprüft ob Apple hiergegen wirklich verstößt, heißt als Beispiel ein 23 Monate altes Gerät mit nachweislich bekanntem Fehler (der schon beim Kauf vorhanden war) nicht kostenlos ersetzt oder repariert.

Trotzdem sollte man Garantie/Gewährleistung nochmal überarbeiten und klar gestalten, viele haben keine Ahnung und alles läuft unter "Garantie" und manche glauben dann sogar noch egal was mit dem Gerät ist, alles ist Garantie und der Hersteller muss es richten.
 
Ein Auto soll ja ein paar Jahre halten, ein Smartphone nur bis zum nächsten Modell. Hersteller müssen gesetzlich zu längeren Garantiezeiten gezwungen werden, damit sie nicht für immer schnellere Modellwechsel die Haltbarkeit auslegen. Der Umweg Gewährleistung ist kompliziert, es gibt Schlupflöcher (Verantwortung auf Händler abwälzen) und es ist bürokratisch, was aber nicht überrascht.
 
Man siehts doch schon sehr gut daran wie die Leute das Thema diskutieren, da hat fast jeder eine andere Meinung oder Auffassung und da hat Apple leichtes Spiel wenn sie dem Kunden "ihre Auslegungen des Rechts" schmackhaft machen und den Kunden somit übern Ladentisch ziehen können. Apple treibt das Spiel solange wie jeder andere gewinnorientierte Verein , solange bis jemand kommt und vor Gericht geht oder die EU eine Regelung erzwingen muss und das ist doch das Verwerfliche an dem System , als Kunde bist du immer dem Mächtigeren ausgeliefert.
 
stimmt nicht ganz. Nur wenn die Schäden mit der Natur der Sache vereinbar sind. So sind Verbrauchsmaterialien ausgenommen (du kannst dich nicht beschwehren, wenn dein Tank beim Autofahren immer leerer wird) und auch bei Tieren gelten noch mal leicht andere Regeln.

Ja, richtig, aber da die meisten diese Feinheiten eh nicht lesen, habe ich es weggelassen.^^

Nein, die 2-jährige Gewährleistung ist meinem Empfinden nach einfach eine Farce, weil sie auf den Händler bezogen ist und nicht auf den Hersteller. Jeder Händler kann deinen Gewährleistungsanspruch theoretisch nach den 6 Monaten einfach abweisen und sagen, du musst beweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf bestand. Das ist für einen normal sterblichen Bürger fast unmöglich, ohne sich in horrende Kosten zu stürzen, die es nicht Wert sind.

Dafür gibt es den Verbraucherschutz. So eine harte Regelung macht mE auch wenig Sinn, weil dann eben der Missbrauch von der Unternehmerseite hin zur Konsumentenseite wandert (die sind ja auch keine braven Lämmchen, wenn es um den eigenen Vorteil geht).
 
Ich meine man sollte jeden Hersteller (nicht Händler) dazu verpflichten, auf ihre Geräte eine 2-jährige Funktionsgarantie zugeben, und zwar ohne irgendeine Beweislastumkehr. Natürlich gilt dabei dann dennoch die Regel, dass ich das Gerät nicht mutwillig zerstört haben darf.
Wow, du würdest also jedem dazu verpflichten, dass er gekaufte Gegenstände an den Hersteller zurücksicken muss? Spätestens bei Autos wird deine Aussage schwierig. Oder soll der Hersteller auch für den Transport bezahlen? Beim Auto sind es dann schnell 500 Euro an Transportgebühren pro Schadensmeldung, beim TV 40-50 Euro.
 
F!o schrieb:
@@andi.s

Nicht kappiert worum es geht?
Die 1 Jährige Herstellergarantie wird nicht in frage gestellt, diese ist freiwillig!

Was soll ich nicht verstanden haben :freak:? Ich habe nie gesagt dass die 1 Jährige Herstellergarantie nicht existiert oder in Frage gestellt wird.

Ich finde es nur traurig, das bsw. eine iPhone 5 für 900€ nur ein Jahr Herstellergarantie bietet.
Samsung gibt 24 Monate Herstellergarantie! nicht Gewährleistung!

Gruß Andi
 
@All,


Habe ein Ipod Nano 8 GB und dort ist das Akku kaputt.

Der Ipod ist 1,5 Jahre alt habe ich da noch irgendwelche Ansprüche auf Gewährleistung.


Habe von Apple nur die Möglichkeit bekommen für knapp 60 Euro einen Austausch vorzunehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bartonius schrieb:
Ich meine man sollte jeden Hersteller (nicht Händler) dazu verpflichten, auf ihre Geräte eine 2-jährige Funktionsgarantie zugeben, und zwar ohne irgendeine Beweislast für den Verbraucher. Natürlich gilt dabei dann dennoch die Regel, dass ich das Gerät nicht mutwillig zerstört haben darf.

Genau so sehe ich das auch!

Nach dem geltenden "Recht" ist der Verbraucher mal wieder der dumme. Ich möchte gar nicht Wissen wie viele Lobbyisten daran mitgeschrieben haben.

Da fällt mir die Geschichte eines Bekannten ein. Er hatte eine Graka für über 600€ gekauft die nach 15Monaten den Geist aufgab... eigentlich kein Problem der Hersteller hatte eine Garantie von 2Jahren gewährt.
Nur leider musste dieser Garantieanspruch durch den Händler gestellt werden. Dieser (ein großer Deutscher Online Versand) wies die Abwicklung aber mit dem Hinweis zurück das alle Produkte nach einen Jahr "aus den Büchern" sei und man ihm nicht helfen könnte.
Nach dem er bei der Verbraucherzentrale und Anwalt war musste er einsehen das dies wohl geltendes "Recht" ist.

Es wäre für die Hersteller ein leichtes Produkte herzustellen die mindestens 2Jahre funktionieren. Leider ist das gegen teil der Fall. Die Produkte sollen nicht lange halten.
Das Stichwort dazu ist geplante Obsoleszenz ...
 
Plumpsklo schrieb:
Was bei Apple 3 Tage dauert, bekommt man bei Samsung nicht unter 1 Monat. Und dann wurde mir noch dreist ein Wasserschaden vorgeworfen, obwohl ich nur den Power-Button gewechselt haben wollte!

Dir sollte aber bewusst sein, dass dies nicht von Samsung kommt sondern von den Vertragswerkstätten? Und gerade deswegen kann dies bei Samsung sehr unterschiedlich sein. Zwei Samsung Monitore gehabt, nei denen eine Charge wohl Probleme gemacht hat...da ich beide Monitore nicht abgeben konnte, weil der Rechner ein Produktiv-System ist, sind sie nacheinander weggegangen...der erste wurde Montag abgeholt, am Mittwoch wieder gebracht, der andere mitgenommen und sogar am Donnerstag wieder repariert zurück...vier Tage für zwei Monitore ist sicherlich perfekt.

Wie Du siehst sollte man sich hüten zu verallgemeinern...
 
Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ist doch eh ein Witz, da nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eintritt, und der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

Das ist aber, gerade bei technischen Geräten, wenn überhaupt nur durch einen (sehr kostenintensiven) Gutachter möglich. Von daher ist man nach 6 Monaten immer auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
 
Cool Master schrieb:
nein ein Akku ist ein Verschleißteil und ist somit nicht unter der Gewährleistungspflicht.
Und bei fest verlöteten Akkus, wo man dann das ganze Gerät tauschen muss? Wenn man ein Verschleißteil so integriert, dass es zu einem festen Bestandteil der Hardware wird, kann man sich nicht mehr mit Verschleißteil herausreden. Das ist vorsätzliche Lebenszeitverkürzung des gesamten Geräts.
 
Ich wäre dafür, wenn der Gesetzgeber zwei Jahre Garantie beschließt. Zusätzlich ein Prozent Rückerstattung pro Tag des Kaufpreises während der Reparaturzeit. Das würde viele Probleme lösen.
 
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