News EU-Kommission überprüft Apple-Garantie

Habe jetzt nicht alles durchgelesen, aber mir kommt es eh vor, dass ein Jahr ausreicht. Iphones gehen entweder im ersten Jahr kaputt, wie andere Handys zB. Wegen eines Hardware Fehlers. Oder irgendwann, weil der nutzer es "misshandelt". Aber doch nicht einfach so nach einem Jahr? Ist nur meine Erfahrung.
 
Bei den ganzen bislang gelesenen freigeschalteten Forumsbeiträgen kann man erahnen, dass auch nur ein kleiner Prozentsatz der Schreiber Ahnung von der Materie hat.

Dabei ist es schon im Artikel gut beschrieben:

Händler = Gewährleistung!
Diese ist gesetzliche vorgeschrieben und dauert zwei Jahre.
In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, dass man selbst den Schaden durch Falschnutzung oder so verursacht hat, danach muss man dem Händler beweisen, dass der Schaden (wenn auch verdeckt) von Anfang an vorlag.
Die Gewährleistung beinhaltet nur von Anfang an versprochene und beschriebene Eigenschaften.

Hersteller = Garantie!
Es gibt kein Gesetz dazu.
Es ist ein freiwilliges Versprechen der Hersteller.
Garantiedauer, -inhalt(-umfang), -abwicklung etc. bestimmt der Hersteller.

Das was angeprangert wurde ist:
Apple ist Hersteller, Apple tritt aber AUCH als Händler (Apple Store und Onlineshop) auf.
Da wo Apple als Händler auftritt verweist Apple aber nur auf die einjährige Garantie!
Damit impliziert Apple den Kunden, dass man für einen zweijährigen Support zusätzlich zahlen muss.

Wenn man ein Produkt bei Apple direkt kauft, ist Apple gesetzlich verpflichtet die Gewährleistung zu übernehmen. Und das zwei Jahre lang und kostenlos.
Das steht auch auf der Apple Seite (dass sie das tun), aber halt seeeeeehr klein und ziemlich weit unten.

Und der Otto-Normalverbraucher, der nur geringe Rechtskenntnisse hat, denkt dann halt, er habe nur 1 Jahr "Garantie" (was ja auch stimmt),
aber eigentlich denkt er, dass er nur ein Jahr "Gewährleistung" hat, was aber falsch ist.
 
Ich finde es sowieso extrem seltsam, wesewegen viele Leute das mit der Garatie und Gewährleistung immer noch nicht verstanden haben. Jetzt wo es dank Internet quasi unendlich viel jederzeit abrufbares Wissen gibt, ist es umso erstaunlicher. Ich hab sogar einige Fachverkäufer getroffen, die davon keine Ahnung hatten.
Auch wie es die meisten Leute bei eBay (selbst Profi eBayer) nicht schaffen "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." zu schreiben und so ne Abmahnung und eine Gewährleistungspflicht riskieren.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist ist ein mehr als fairer Ausgleich für die lächerlichen Standardgarantien, die uns die meisten Hersteller für ihre obsolenten Produkte gewähren.
 
Also ich habe die Erfahrung gemacht, das man die Gewährleistung nach 6 Monaten eigentlich knicken kann.
Kulanz von Händlern ist zwar öfters vorhanden, aber dennoch die Ausnahme.
Meist heißt es nur: Beweislastumkehr und gut ist es. Keine Chance ohne teure Verfahren, die sich bei günstigen Produkten nicht lohnen.

Da lobe ich mir doch eher die Apple Garantie. 1 Jahr volle Abdeckung. Für mich schonmal mehr als 6 Monate.
Optionen auf weitere Jahre sind vorhanden. Also alles TOP :)
 
deo schrieb:
Und bei fest verlöteten Akkus, wo man dann das ganze Gerät tauschen muss? Wenn man ein Verschleißteil so integriert, dass es zu einem festen Bestandteil der Hardware wird, kann man sich nicht mehr mit Verschleißteil herausreden. Das ist vorsätzliche Lebenszeitverkürzung des gesamten Geräts.

Nein ist es nicht und einen verlöteten Akku wo gibt es das bitte? Wenn du das MBPr ansprichst, so kann man den Akku tauschen siehe ifixit.

savage. schrieb:

Dies kommt auf die Nutzung an! Wenn ich innerhalb 2 Jahren den Akku überspitzt gesagt 50.000 mal auflade hat das nichts mit Gewährleistung zu tun.

Btw. Apple hat bis auf das MBPr keinen verklebten oder fest verbauten Akku. Beim iPhone muss man nur 2 schrauben lösen, Hintere Teil des iPhones abziehen und das wars.

Klar, geht innerhalb von 2 Jahren an dem Akku was kaputt oder von heute auf morgen verliere ich 50% der Ladung ist dies ein Gewährleistungsanspruch.

@Keyser Soze

Zeig mir mal bitte die Bundesstaaten bei denen ein Auto Hersteller 4 Jahre geben muss :) Ich habe 5 Jahre in den USA gewohnt genauer in Alabama und habe davon noch nie gehört.
 
Zuletzt bearbeitet:
Plumpsklo schrieb:
Ich habe lieber ein Jahr Garantie bei Apple als 3 Jahre bei Samsung und co. !

Was bei Apple 3 Tage dauert, bekommt man bei Samsung nicht unter 1 Monat. Und dann wurde mir noch dreist ein Wasserschaden vorgeworfen, obwohl ich nur den Power-Button gewechselt haben wollte!

Aber um so etwas kümmert sich die EU natürlich nicht.

Du weisst schon das Apple und Samsung zumindest in Deutschland beides bei datrepair abwickeln, oder ? Hab die dort unterschiedliche Vorgehensweisen ? Ist mir neu.

Im übrigen müssen z.B. Autos in der USA 4 Jahre Gewährleistung geben, und umgekehrt zicken sie rum wegen 2 Jahren. So sind sie die Amis, Kapitalisten.
 
Halema schrieb:
Ich wäre dafür, wenn der Gesetzgeber zwei Jahre Garantie beschließt. Zusätzlich ein Prozent Rückerstattung pro Tag des Kaufpreises während der Reparaturzeit. Das würde viele Probleme lösen.

Und Produkte einfach mal um geschätzte 25-40% teuer machen. Sehr sinnvoll. :rolleyes:
 
Kurz Frage zu der rechtlichen Lage, soweit ich das jetzt Verstanden habe:

- Grundsätzlich gibt es den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler (nicht der Hersteller!) für Mängel die bereits vor der Auslieferungen bestanden habe (24 Monate, nach ersten 6 Monaten Beweißlastumkehr)

- darüberhinaus gibt Apple (als Hersteller) eine _freiwillige und _kostenlose_ Garantie für 365 Tage (+ kostenpflichte Verlängerungsoption durch Apple Care)

Ist das soweit richtig?

Falls ja: welche Mängel werden durch den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch abgedeckt? Klar, falls z.b. ein Anschluss beim Kauf nicht funktioniert ist das natürlich davon abgedeckt. Aber wenn z.b. nach 400 Tagen der Grafikchip überhitzt und stirbt oder die Festplatte kaputt geht - ist das von der Gewährleistung abgedeckt? Der Mangel (schlechte Qualität) war ja im Prinzip ja schon bei Auslieferung da aber machte sich erst nach 400 Tagen bemerkbar

Ein Experte da der dazu was sagen kann?
 
XTR³M³ schrieb:
ähhh, hier haben wir 1 jahr VOLLE garantie und nicht nur 6 monate wie in der EU + 18 monte gewährleistung.

das nur nebenbei!

wir haben nicht einmal ein halbes jahr garantie. ja, die ähnlichkeit legt nahe die 2jahre gewährleistung so namentlich aufspalten zu wollen. es ist aber TOTAL falsch!

diese 6 monate in denen die beweislast beim herstellerverkäufer leigen sind KEINE garantie. es gibt KEINE spezifikation für den inhalt einer garantie. was ein hersteller so alles garantiert muss und ist im allgemeinen NICHT deckungsgleich mit dem was die gesetztliche gewährleistung garantiert.
 
Gewährleistung ist ja schön und gut aber nach 6 Monaten macht die einfach keinen Spaß mehr. Ich denke mal ein Teil der sich Care zulegt wird schon wissen wieso.
Ich habe meine Care Pläne nie bereut, mit Gewährleistung hätte ich die totale A.Karte gezogen aber so ging alles gut.
 
Labtec schrieb:
Und Produkte einfach mal um geschätzte 25-40% teuer machen. Sehr sinnvoll. :rolleyes:

Wie kommst du zu dieser Aussage... einfach mal geraten?

Demnach müsste Apple beim neuen Iphone, für eine 1 Jährige Garantieverlängerung (die sie ja anbieten) ca.300€ verlangen. Ist das wirklich so teuer?

Wie schaffen das andere Hersteller die von sich aus 2Jahre Garantie geben und teilweise sogar günstiger sind als andere mit einen Jahr Garantie?
Bei Arbeitsspeicher gibt es sogar Hersteller die Lebenslange Garantie gewähren.. seltsam oder?

Ich kann dir nur den Rat geben deine Demutshaltung abzulegen und dich dafür mal etwas besser zu Informieren.

Das wäre sinnvoll.
 
das mit der beweislastumkehr ist doch sowieso schnell wieder "umgekehrt". in dem fall, dass die sache frei von offensichtlichen schaeden ist, welche vom geschaedigten vielleicht selbst herbeigfuehrt wurden, geraet der geschaedigte in eine unzumutbare beweisnot.. daher wird dann angenommen dass der mangel schon von anfang an bestand.
 
Ist das soweit richtig?

Ja, nur dass nicht die Auslieferung zählt sondern die Übergabe an den Kunden.

Falls ja: welche Mängel werden durch den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch abgedeckt? Klar, falls z.b. ein Anschluss beim Kauf nicht funktioniert ist das natürlich davon abgedeckt. Aber wenn z.b. nach 400 Tagen der Grafikchip überhitzt und stirbt oder die Festplatte kaputt geht - ist das von der Gewährleistung abgedeckt? Der Mangel (schlechte Qualität) war ja im Prinzip ja schon bei Auslieferung da aber machte sich erst nach 400 Tagen bemerkbar

Ein Experte da der dazu was sagen kann?

Welche Mängel: wenn das Ding nicht so funktioniert wie beim Kauf vereinbart bzw. wie der Kunde es erwarten darf, dann ist das ein Mangel. Die Juristen differenzieren da dann noch weiter den Schweregrad aus, weil da unterschiedliche Rechtsfolgen drann hängen, aber das führt hier wohl zu weit.

Bzgl. Grafikchip oder HDD: ja, auch das fällt dann unter Gewährleistung. Allerdings musst du es eben beweisen. Im Falle eines Notebooks, dass idealerweise keine Zerlegungsspuren aufweist, sollte das auch nicht allzu schwer sein, da die Notebooks idR ja auch nicht übertakt- bzw. overvoltbar sind. Da bleibt rein logisch nichts anderes über als ein Fehler, der seinem Wesen nach schon bei der Übergabe vorhanden war.
 
Tomahawk schrieb:
Wow, du würdest also jedem dazu verpflichten, dass er gekaufte Gegenstände an den Hersteller zurücksicken muss?
Ob das defekte Gerät jetzt vom Händler oder von dir selber zur Garantieabwicklung an die Reparaturstelle des Herstellers gesendet wird ist doch hurz wie schnurz.
Tomahawk schrieb:
Spätestens bei Autos wird deine Aussage schwierig. Oder soll der Hersteller auch für den Transport bezahlen?
Wenn an ein Auto in der Garantiezeit etwas so kaputt geht, dass es nicht mehr fährt, ja dann sollte der Hersteller aber mal sowas von schnell das Ding abholen und am besten direkt das Ersatzfahrzeug mitbringen. Abgesehen davon habe ich einige persönliche Erfahrungen mit der Garantie von diversen Herstellern, und bis jetzt wurde fast immer das Gerät bei mir an der Haustür abgeholt auch wieder geliefert. Außer bei einer Western Digital mit 5 Jahren Garantie, die ich auf eigene Kosten (nur Hinversand) einschicken musste, kann ich mich an keinen Garantiefall erinnern, wo der Transport nicht vom Hersteller übernommen wurde.
Tomahawk schrieb:
Beim Auto sind es dann schnell 500 Euro an Transportgebühren pro Schadensmeldung, beim TV 40-50 Euro.
Ja und? Richtig, dann gucken die Hersteller erst recht 2x hin, ob ihre Geräte auch eine einigermaßen gute Qualität haben. Wenn ständig bei Bauteilen im Centbereich gespart wird, dann sollen die Transportkosten für die RMAs ruhig mal richtig zubuche schlagen.
 
Fetter Fettsack schrieb:
Bzgl. Grafikchip oder HDD: ja, auch das fällt dann unter Gewährleistung. Allerdings musst du es eben beweisen. Im Falle eines Notebooks, dass idealerweise keine Zerlegungsspuren aufweist, sollte das auch nicht allzu schwer sein, da die Notebooks idR ja auch nicht übertakt- bzw. overvoltbar sind. Da bleibt rein logisch nichts anderes über als ein Fehler, der seinem Wesen nach schon bei der Übergabe vorhanden war.

Danke für die Antwort - Gut zu wissen, wenn der Händler rumzickt und den Mangel nicht anerkennen will hat man nach 6 Monaten trozdem eine Menge Ärger.
 
@zoz nur wenn sich der haendler quer stellt und das vor gericht geklaert wissen will.. da wird er aber den kuerzeren ziehen, wenn das geraet nicht durch manipulaton von aussen beschaedigt ist.

wenn du erklaerst, dass du das geraet nur bestimmungsgemaess genutzt hast, ist deine beweispflicht schon erbracht.. was soll man bei solchen geraeten auch anderes beweisen ohne gutachten.. und eben so ein gutachten ist schon nicht mehr zumutbar.
 
Hier verstehen noch immer sehr viele nicht, dass Apple-Produkte mehr als nur 1 Jahr Garantie haben... nämlich zuzügl. gesetzl. Gewährleistung.

Man kann Apple auch nicht vorwerfen, dass es nur 1 Jahr ist.
Obwohl es bei diesen Preisen traurig ist.

Einziger Vorwurf ist, dass Apple die Kunden im Glauben lässt, dass es NUR dieses 1 Jahr ist.
Man muss den Kunden verständlich machen (obwohl man sowas wissen müsste), dass die gesetztliche Gewährleistung von 24 Monaten so oder so besteht.
Tut man dies, verkauft man aber weniger Zusatz-Garantie.
Darum geht es, nicht mehr und nicht weniger.

Und damit steht Apple leider nicht alleine da, es gibt genügend andere Hersteller, die genauso zu Werke gehen.

Man muss nur mal genau die "Beipackheftchen" von Apple lesen und richtig verstehen, dann sollte man wissen, dass es 1 Jahr Garantie ist und dann die gesetztl. Gewährleistung greift.

Wer in der EU verkauft, muss nach EU-Recht/ Gesetz verkaufen, ganz gleich ob das Produkt in den USA, China oder auf dem Mond hergestellt wurde.
 
Was noch nicht erwähnt wurde: Der Händler kann in aller Regel nichts für die Produkte. Er bekommt die Packungen der Hersteller und gibt sie an den Kunden weiter.

Daß Händler überhaupt verpflichtet werden, für Schäden an Produkten dem Kunden gegenüber in Verantwortung genommen zu werden, ist krass konsumentenfreundlich. Ein halbes Jahr ist dafür mehr als genug, schließlich sollte ein von Anfang an bestehender Mangel sich innerhalb eines halben Jahres in aller Regel gezeigt haben. Und der Händler ist an solchen Schäden nunmal fast immer unschuldig.

Darüber hinaus ist es halt die Aufgabe des kritischen und aufgeklärten Kunden, darauf zu achten, von solchen Herstellern zu kaufen, die ordentlich Garantie geben. In einem Land, in dem jeder einzelne Bürger das Recht hat, mit seiner Stimme die Regierung des Landes zu wählen, sollte man eine solche "Intelligenzleistung" den Konsumenten noch zutrauen können.
Und wer halt das Produkt eines Herstellers kauft, der nur eine enorm eingeschränkte einjährige Garantie gibt ist halt selber schuld. Und wer einem Hersteller gerne Geld bezahlt für eine ausgeweitete mehrjährige Garantie, der soll damit glücklich sein.
Weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf sehe ich wirklich nicht.
 
Ja das haben Sie gut bemerkt, bei dem Kauf meines Apple MacBooks wollte der Typ im MediaMarkt wirklicj weiß man das man nur 1 Jahr Garantie hätte und wolle ich denn nicht auf drei Jahre verlängern.... Von der gesetzlichen Gewährleistung hat er aber nix erwähnt. So machen auch die ganzen Shops nochmal mehr Kohle. Da muss man halt auf Trapp sein
 
zoz schrieb:
Falls ja: welche Mängel werden durch den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch abgedeckt? Klar, falls z.b. ein Anschluss beim Kauf nicht funktioniert ist das natürlich davon abgedeckt. Aber wenn z.b. nach 400 Tagen der Grafikchip überhitzt und stirbt oder die Festplatte kaputt geht - ist das von der Gewährleistung abgedeckt? Der Mangel (schlechte Qualität) war ja im Prinzip ja schon bei Auslieferung da aber machte sich erst nach 400 Tagen bemerkbar
Also ein Softwarefehler wäre hier eindeutig ein Gewährleistungsfall, da dieser ziemlich eindeutig schon bei Auslieferung vorhanden war. Hier muss dann nur mehr die Bedinung bestehen, dass die Funktionsweise des Smartphones gravierend beeinträchtigt ist.

savage. schrieb:
Wie kommst du zu dieser Aussage... einfach mal geraten?

Demnach müsste Apple beim neuen Iphone, für eine 1 Jährige Garantieverlängerung (die sie ja anbieten) ca.300€ verlangen. Ist das wirklich so teuer?

Wie schaffen das andere Hersteller die von sich aus 2Jahre Garantie geben und teilweise sogar günstiger sind als andere mit einen Jahr Garantie?
Bei Arbeitsspeicher gibt es sogar Hersteller die Lebenslange Garantie gewähren.. seltsam oder?

Die Frage ist immer, wie die Garantieleistung aussieht und wie groß die Reklamationsrate ist. Bei einem 20 Euro RAM werden die meisten Leute nicht reklamieren und auf Garantie einschicken, sondern sich einfach einen neuen holen. Hier ist der Schaden des Produktionsausfalls um ein Vielfaches höher als der Hardwareschaden. Einmal abgesehen davon wird in solchen Fällen nicht viel geprüft, sondern einfach auf Verdacht ein neuer RAM zugesendet.

Bei einem richtig schönen Garantiepaket inkl. Fehlerdiagnose, Next Business Day Vor Ort Service inkl. Techniker, der hin fährt bei einem Produkt, das nur eine mittlere Lebenszeit von 2 Jahren hat, wo es Unmengen an defekten Displays gibt, die hinunter fallen und auch reklamiert werden (= Arbeitszeit) usw. sieht das ganz anders aus. 300 Euro ist jedoch immer noch deutlich übertrieben und weit über dem Selbstkostenpreis, aber das ist bei allen Apple Produkten so.

Bzgl. Grafikchip oder HDD: ja, auch das fällt dann unter Gewährleistung. Allerdings musst du es eben beweisen. Im Falle eines Notebooks, dass idealerweise keine Zerlegungsspuren aufweist, sollte das auch nicht allzu schwer sein, da die Notebooks idR ja auch nicht übertakt- bzw. overvoltbar sind. Da bleibt rein logisch nichts anderes über als ein Fehler, der seinem Wesen nach schon bei der Übergabe vorhanden war.

Also ich würde das einmal schwer anzweifeln. Es ist nirgendwo geregelt, dass eine Festplatte bzw. ein Grafikchip so ausgelegt sein muss, dass er 2 Jahre durchhält. Es steht jedem Hersteller frei, beliebig viele Komponenten als Verschleißteil auszulegen, der in vordefinierten Abständen oder bei Defekt gewechselt werden muss. Es muss auch kein Smartphone Akku so ausgelegt sein, dass er 2 Jahre hält.
 
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