Also ein Softwarefehler wäre hier eindeutig ein Gewährleistungsfall, da dieser ziemlich eindeutig schon bei Auslieferung vorhanden war. Hier muss dann nur mehr die Bedinung bestehen, dass die Funktionsweise des Smartphones gravierend beeinträchtigt ist.
savage. schrieb:
Wie kommst du zu dieser Aussage... einfach mal geraten?
Demnach müsste Apple beim neuen Iphone, für eine 1 Jährige Garantieverlängerung (die sie ja anbieten) ca.300€ verlangen. Ist das wirklich so teuer?
Wie schaffen das andere Hersteller die von sich aus 2Jahre Garantie geben und teilweise sogar günstiger sind als andere mit einen Jahr Garantie?
Bei Arbeitsspeicher gibt es sogar Hersteller die Lebenslange Garantie gewähren.. seltsam oder?
Die Frage ist immer, wie die Garantieleistung aussieht und wie groß die Reklamationsrate ist. Bei einem 20 Euro RAM werden die meisten Leute nicht reklamieren und auf Garantie einschicken, sondern sich einfach einen neuen holen. Hier ist der Schaden des Produktionsausfalls um ein Vielfaches höher als der Hardwareschaden. Einmal abgesehen davon wird in solchen Fällen nicht viel geprüft, sondern einfach auf Verdacht ein neuer RAM zugesendet.
Bei einem richtig schönen Garantiepaket inkl. Fehlerdiagnose, Next Business Day Vor Ort Service inkl. Techniker, der hin fährt bei einem Produkt, das nur eine mittlere Lebenszeit von 2 Jahren hat, wo es Unmengen an defekten Displays gibt, die hinunter fallen und auch reklamiert werden (= Arbeitszeit) usw. sieht das ganz anders aus. 300 Euro ist jedoch immer noch deutlich übertrieben und weit über dem Selbstkostenpreis, aber das ist bei allen Apple Produkten so.
Bzgl. Grafikchip oder HDD: ja, auch das fällt dann unter Gewährleistung. Allerdings musst du es eben beweisen. Im Falle eines Notebooks, dass idealerweise keine Zerlegungsspuren aufweist, sollte das auch nicht allzu schwer sein, da die Notebooks idR ja auch nicht übertakt- bzw. overvoltbar sind. Da bleibt rein logisch nichts anderes über als ein Fehler, der seinem Wesen nach schon bei der Übergabe vorhanden war.
Also ich würde das einmal schwer anzweifeln. Es ist nirgendwo geregelt, dass eine Festplatte bzw. ein Grafikchip so ausgelegt sein muss, dass er 2 Jahre durchhält. Es steht jedem Hersteller frei, beliebig viele Komponenten als Verschleißteil auszulegen, der in vordefinierten Abständen oder bei Defekt gewechselt werden muss. Es muss auch kein Smartphone Akku so ausgelegt sein, dass er 2 Jahre hält.