News EU-Kommission überprüft Apple-Garantie

Es ist schade das man hier nicht genauere Spielregeln aufgestellt hat, ich denke man kann schon erwarten das bei einem Elektronikgerät alle Komponenten mindestens 2 Jahre durchhalten. Festplatten gehen irgendwann mal kaputt, klar, auch der ein Mainboard oder ein Grafikchip kann mal einen Schaden haben - aber 2 Jahre sind ganz normaler Nutzungszeitraum für solche Geräte und zumindest für diese Zeit sollte der Hersteller die Funktion garantieren.

Das diese Pflicht dem Händler aufgetragen wird finde ich allerdings auch in der Tat etwas eltsam, aber ich vermute mal das die Händler dann ihrerseits einfach Apple kontaktieren werden.

@zoz nur wenn sich der haendler quer stellt und das vor gericht geklaert wissen will.. da wird er aber den kuerzeren ziehen, wenn das geraet nicht durch manipulaton von aussen beschaedigt ist.

Die Frage ist halt ob man als Endkunde Zeit und Nerven hat sich da ewig mit dem Verkäufer zu streiten und evtl. sogar vor Gericht zu gehen. Am Ende werden wohl viele dann doch eine kostenpflichte Reperatur in Anspruch nehmen.
 
Es ist nirgendwo geregelt, dass eine Festplatte bzw. ein Grafikchip so ausgelegt sein muss, dass er 2 Jahre durchhält. Es steht jedem Hersteller frei, beliebig viele Komponenten als Verschleißteil auszulegen, der in vordefinierten Abständen oder bei Defekt gewechselt werden muss.

Das muss nicht geregelt sein. Festplatten sind übrigens schon von ihrer Bestimmung her genausowenig wie GPUs bislang Verschleißteile gewesen und solange nicht jemand auf die (reichlich absurde) Idee kommt, die derart auszulegen, sind sie damit weiterhin Bestandteil von möglichen Gewährleistungsansprüchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
An sich ist man schon ein bisschen selbst Schuld wenn man ein Apple Produkt kauft. Den Apple ist so ziehmlich einer der Konzerne die nach dem "Geplanten Obsoleszenz" Schema wirtschaften.
Vor ein paar Jahren gab es ja schon mal eine Sammelklage in den USA wo Apple zu Ersatzansprüchen fast verdonnert wurden wäre weil eine Komplete Reihe von Ipods mit Akkus verkauft wurden die nur 1/2 Jahr hielten.
Das die Akkus nicht so lange hielten hätte sogar kaum einen gestört das was aber viele im Eck springen ließ war der Punkt das man das Akku nicht ersetzen lassen konnte.
Doch Apple war ja nicht dumm und konnte die Sammelkläger dazu bringen das man als wieder gut machung einen Gutschein für ein Apple Produkt bekämme mit dem man dann wiederum Rabat auf ein neue Apple Gerät bekommen hat.

"Nein ist es nicht und einen verlöteten Akku wo gibt es das bitte? Wenn du das MBPr ansprichst, so kann man den Akku tauschen siehe ifixit."

Naja neben dem iPhone (1) und dem Ipod hast du sonnst kaum geräte ohne seperaten Akku doch grade diese beiden Geräte sind/waren die meist verkauften Apple Produkte.

"Und wer halt das Produkt eines Herstellers kauft, der nur eine enorm eingeschränkte einjährige Garantie gibt ist halt selber schuld. Und wer einem Hersteller gerne Geld bezahlt für eine ausgeweitete mehrjährige Garantie, der soll damit glücklich sein."

Wo findet man raus welcher Händler wie viel Garantie von sich aus gibt? Beispiel Mainboard ich find so gut wie nie einen Vermerk dass das besagte Mainboard nur 1 oder 2 Jahre Garantie hat. Lediglich bei meinem letzten Asrock Board hab ich dann in der Anleitung gelesen das es1 Jahre hat, bei einem MSI Board fehlanzeige weder auf der Schnellanleitung noch im Handbuch steht was von Garantie.
Auf den Homepages der Hersteller habe ich mich auch schonmal umgesehen nie wirklich eine Angabe zu dem Gerät gefunden.

Sehr Interesant ist auch diese Stelle über den Ipod ;)

http://www.youtube.com/watch?v=zVFZ4Ocz4VA&feature=player_detailpage#t=2934s
 
nebukadnezar.ll schrieb:
Zu Recht! Apple muss sich in Europa an das hier gültige Recht halten. Das gibt für alle anderen Player auch (Samsung, Sony, Mercedes, Bosch...). Es kann nicht sein, dass ein Hersteller seinen eigenen Weg geht und mit der erweiterten Garantie noch mehr Cash generiert, obwohl das betreffende Gerät weiterhin Gewährleistungsansrpüche hat.

erzähl doch kein quatsch, sie halten sich an geltendes recht, bieten nur eine garantieverlängerung an, wies x andere auch machen :rolleyes:
 
savage. schrieb:
Wie kommst du zu dieser Aussage... einfach mal geraten?
Jop.

savage. schrieb:
Demnach müsste Apple beim neuen Iphone, für eine 1 Jährige Garantieverlängerung (die sie ja anbieten) ca.300€ verlangen. Ist das wirklich so teuer?

Wie schaffen das andere Hersteller die von sich aus 2Jahre Garantie geben und teilweise sogar günstiger sind als andere mit einen Jahr Garantie?
Bei Arbeitsspeicher gibt es sogar Hersteller die Lebenslange Garantie gewähren.. seltsam oder?
Hast du überhaupt gelesen auf welchen Post ich geantwortet habe?
Derjenige hat Gesetzlich 2 Jahre Garantie + 1% Kaufpreiserstattung pro Reparaturtag vorgeschlagen.

Wenn, wie in deinem Beispiel, Arbeitspeicherhersteller lebenslange Garantie geben, dann ist das in deren Margen mit eingeplant und FREIWILLIG. Was es eben bei anderen Herstellern zZ nicht ist ... jaja nun kommt wieder "Apple macht ehh 5999% Gewinn !!!11elf".

savage. schrieb:
Ich kann dir nur den Rat geben deine Demutshaltung abzulegen und dich dafür mal etwas besser zu Informieren.

Das wäre sinnvoll.

Ja, is klar ... sinnvoll wäre vorallem mal bei der Realtität zu bleiben.
Meinste wirklich, das wenn der Umsatz so wie vorgeschlagen, die Unternehmen die jetzigen Preise einfach weiter so gestalten würden? :lol:
 
Fetter Fettsack schrieb:
Bzgl. Grafikchip oder HDD: ja, auch das fällt dann unter Gewährleistung. Allerdings musst du es eben beweisen. Im Falle eines Notebooks, dass idealerweise keine Zerlegungsspuren aufweist, sollte das auch nicht allzu schwer sein, da die Notebooks idR ja auch nicht übertakt- bzw. overvoltbar sind. Da bleibt rein logisch nichts anderes über als ein Fehler, der seinem Wesen nach schon bei der Übergabe vorhanden war.

Seit wann ist die Gewährleistung eine Haltbarkeitsgarantie?

Die Gewährleistung will nur eins, dass der Verbraucher beim Gefahrenübergang eine mangelfreie Sache bekommt.
Nach den sechs Monaten ist der Kunde in der Beweispflicht, man kann damit nicht argumentieren, dass man die Ware ordnungsgemäß benutzt hat..und somit der Fehler beim Gefahrenübergang vorgelegen hat.....dein Post...ist leider Falsch....
 
Ich weiß ja nicht, vielleicht bedarf ich eines Sehbehelfes, aber ich kann nichteinmal ansatzweise entdecken, wo ich irgendwo etwas bezüglich einer Garantie geschrieben habe. Ich habe einzig dargelegt, wie ich eine Beweisführung in besagtem Falle nach dem Verstreichen der sechs Monate aufziehen würde.

Ich argumentiere also nicht mit der ordentlichen Nutzung, sondern damit, dass es in diesem Falle denkunmöglich ist, dass der Kunde den Mangel verursacht hat. Wie soll der Kunde denn am Ausfall einer GPU oder einer HDD schuld sein, wenn das Notebook keine mechanischen Einwirkungen zeigt, die Siegel alle unberührt sind und es auch keinerlei (BIOS-)Optionen zum übertakten bietet? Wenn das kein Beweis ist, was denn dann?
 
Die besagte "Beweisführung" ist mit Einschränkung sehr Dünn!

Ich wiederhole mich gerne, die Gewährleistung zielt darauf, dass der Mangel ab Gefahrenübergang vorhanden gewesen sein muss! Genau hier liegt nach den sechs die Beweislast beim Kunden, dies zu belegen, dies kann er nicht mit der Laiemeinung "das der Ausfall nicht durch mechanischen Einwirkung und die Siegel unbenutzt sind verursacht wurde", denn die Gewährleistung ist wie ich oben geschrieben keine Haltbarkeitsgarantie, das technische Geräte auch bei normalen Nutzung einen Defekt aufweisen können ist selbstredend...wenn ein Apple Macbook nach 1 Jahr und 7 Monate ein Defekt aufweist, wird die oben genannte "Beweisführung" von dir ins Leere laufen, denn der Gesetzgeber geht nach sechs Monaten davon aus, dass der Endverbraucher eine Mangelfreie Sache bekommen hat.....und genau dies muss der Verbraucher widerlegen...was nur durch einen Sachverständiger/Gutachter durchgeführt werden kann.....ob der Mangel schon beim Gefahrenübergang vorhanden gewesen sein muss.....

Wie kommst du auf die Idee, dass der Mangel durch deine Beweisführung beim Gefahrenübergang vorgelegen hat?
 
Wenn die GPU überhitzt und dadurch defekt wird (das war ja die ursprüngliche Frage [die zwar die Throttlingfähigkeiten ausblendet, aber egal]) und der Kunde nicht daran herumgefummelt hat, dann ist das ein Konstruktionsfehler bei der Kühlung.

Um genau diesen Aspekt geht es mir. Ebenso kann durch die fehlenden BIOS-Optionen keine Übertaktung durch den Kunden durchgeführt worden sein (Hard-Mod scheidet ebenfalls aus, da ja keine Siegel erbrochen wurden, mechanische Beschädigungen des Chips oder der Kühlkonstruktion mangels Schäden am Gehäuse ebenfalls). Daher komme ich auf diese Idee.

Das selbe in Grün, wenn die (wie vor einigen Jahren einmal der Fall) die nVidia-GPUs aufgrund der Verwendung von minderwertigen Bestandteilen nach knapp einem Jahr (?, genau weiß ich es nicht mehr) flöten gingen.

Bei der HDD war ich aber in der Tat zu voreilig, da war meine Aussage zu pauschal.
 
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