@DerAnnoSiedler
Diese Einschränkung widerspricht allerdings den Bedingungen des AGPL. Die gibt vor, dass man ein Werk kopieren kann und dabei auch alle zusätzlichen Einschränkungen übernommen werden müssen. Aber das Kopieren des Werkes führt im Fall von OnlyOffice direkt zu einer Markenrechtsverletzung, da man gezwungen wird, ein geschütztes Logo mit zu kopieren.
Man kann nicht gleichzeitig das freie Kopieren und Modifizieren eines Programms explizit erlauben, um das in einer weiteren Bedingung unmöglich zu machen. Diese Regelung muss daher unwirksam sein, da sie im Widerspruch zur ursprünglichen Lizenz steht.
Ok, das wird ein Richter entscheiden müssen. Ich sehe aber für OnlyOffice keine große Chance, so einen Rechtsstreit zu gewinnen.
Diese Einschränkung widerspricht allerdings den Bedingungen des AGPL. Die gibt vor, dass man ein Werk kopieren kann und dabei auch alle zusätzlichen Einschränkungen übernommen werden müssen. Aber das Kopieren des Werkes führt im Fall von OnlyOffice direkt zu einer Markenrechtsverletzung, da man gezwungen wird, ein geschütztes Logo mit zu kopieren.
Man kann nicht gleichzeitig das freie Kopieren und Modifizieren eines Programms explizit erlauben, um das in einer weiteren Bedingung unmöglich zu machen. Diese Regelung muss daher unwirksam sein, da sie im Widerspruch zur ursprünglichen Lizenz steht.
Ok, das wird ein Richter entscheiden müssen. Ich sehe aber für OnlyOffice keine große Chance, so einen Rechtsstreit zu gewinnen.