News Euro-Office: Europäische Alternative zu Office 365 startet am 9. Juni

@DerAnnoSiedler
Diese Einschränkung widerspricht allerdings den Bedingungen des AGPL. Die gibt vor, dass man ein Werk kopieren kann und dabei auch alle zusätzlichen Einschränkungen übernommen werden müssen. Aber das Kopieren des Werkes führt im Fall von OnlyOffice direkt zu einer Markenrechtsverletzung, da man gezwungen wird, ein geschütztes Logo mit zu kopieren.

Man kann nicht gleichzeitig das freie Kopieren und Modifizieren eines Programms explizit erlauben, um das in einer weiteren Bedingung unmöglich zu machen. Diese Regelung muss daher unwirksam sein, da sie im Widerspruch zur ursprünglichen Lizenz steht.

Ok, das wird ein Richter entscheiden müssen. Ich sehe aber für OnlyOffice keine große Chance, so einen Rechtsstreit zu gewinnen.
 
Krik schrieb:
Ok, das wird ein Richter entscheiden müssen.
OnlyOffice ist bereits ~2 Wochen nach der ursprünglichen Euro-Office Ankündigung eingeknickt und hat zwischenzeitlich auch die Lizenzbedingungen angepasst.
Anstatt der Logo Klausel stehen nun dort verschiedene andere, wahrscheinlich AGPL-kompatible, Vorderungen ... die letztendlich aber Euro-Office einfach ignorieren kann, da erst nach dem Fork hinzugefügt.
Krik schrieb:
Diese Regelung muss daher unwirksam sein, da sie im Widerspruch zur ursprünglichen Lizenz steht.
So funktioniert das übrigens nicht. Du kannst nicht einfach Sachen aus einer Lizenz ignorieren, nur weil du diese für widersprüchlich hältst.
Das entscheidende ist aber, dass in der AGPL explizit steht, du darfst inkompatible Zusatzbedingungen entfernen - und das für genau solche Fälle.

Euro-Office hat einfach dieses Recht in Anspruch genommen. Deshalb hat es aber trotzdem erst jemanden gebraucht, der die Lizenz von dieser unfreien Zusatzbedingung befreit - und zwar jemand, der im Zweifel auch bereit gewesen wäre dieses Recht vor Gericht durchzusetzen.
 
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