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NewsEuropäischer Gerichtshof: Facebook darf Nutzerdaten nicht unbegrenzt speichern
Selbst wenn Nutzer eingewilligt haben, dass Facebook persönliche Daten für Werbezwecke verarbeitet, dürfen diese Informationen nicht zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung verwendet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof heute in einem Urteil entschieden.
Bei uns ist es üblich, dass Nutzer, sofern sie nach dem Ablauf des Ausweises, nach 2 Jahren gelöscht werden und alle Daten, sofern keine Rechnungen/Gebühren offen sind.
Wer nach x-Jahren nicht mehr da war, wird auch nicht mehr kommen und wenn, dann halt eine erneute Anmeldung.
Auf der einen Seite kommen News wie diese und dann auf der anderen Seite News wie diese oder diese.
Das gleicht mehr einem internen Kampf, anstatt dem Kampf für Recht und Sicherheit.
Meta steht auf verlorenem Posten. Die Weitergabe von Daten gehört eingeschränkt.
In den USA haben sie das gleiche Problem mit der FTC. Die Marktmacht ist zu groß geworden so das Kunden dazu "genötigt" werden mehr Daten zu erfassen als notwendig ist.
Und wie man sieht, ein Einzelner reicht aus um das Kartenhaus zum Einsturz zu bringen. Zukünftig wird auch noch Instagram ins Visier geraten.
Er darf auch gerne in Deutschland klagen, gebt ihm den Support.
@wern001
Und das Schlimmste daran ist, dass diese Behauptung oft ein Freifahrtschein ist.
Oder man kümmert sich unzureichend um die Sicherheit, lässt sich von drittklassigen Hackern hacken und kann mit dem Finger auf andere zeigen.
Kritisch äußert sich derweil der IT-Branchenverband Bitkom. Das Urteil erhöhe demnach die Unsicherheit für Unternehmen im Bereich der Online-Werbung. Es sei nun unklar, wie lange und in welchem Umfang personenbezogene Daten nun für Werbezwecke verarbeitet werden dürfen.
Als ob jemand Bitkom irgend eine Kompetenz zutrauen würde. Die jammern immer nur rum und wollen unter anderem 20 jährige Fachkräfte aus Deutschland die 10 Programmiersprachen beherrschen, 30 Jahre Berufserfahrung haben und mit 5 Euro pro Stunde zufrieden sind. Für mich ist Bitkom die FDP der IT-Branche
Die DSGVO wird doch im Text genannt und die ist von Parlamenten verabschiedet worden, in Deutschland und der EU. Ohne diese Grundlage hätte der EuGH evtl gar nicht so entschieden. Auslegung von Gesetzen ist keine Sache der Legislative.
Die DSGVO wird doch im Text genannt und die ist von Parlamenten verabschiedet worden, in Deutschland und der EU. Ohne diese Grundlage hätte der EuGH evtl gar nicht so entschieden. Auslegung von Gesetzen ist keine Sache der Legislative.
Ihr werdet erstaunt sein wie lange Daten gespeichert werden. Ich hatte so ein Fall für einen Kunden vor 8 Jahren! Da wurde mal alles aktualisiert und zusätzlich alle alten Schnittstellen gekappt! Innerhalb einer Woche beschwerte sich die Qualität und Marketingabteilung das plötzlich Daten von 1995 nicht mehr zugreifen könnten! Die Daten waren nicht personenbezogenen! Aber der Abteilungsleiter dieses Projekt hat gesagt irgendwann ist Schluss damit und die Schnittstelle blieb abgeschaltet! Keine Ahnung ob im Nachhinein die Daten gelöscht wurden.