Fahranfänger, Überholen etc

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Kippenberger schrieb:
Und vielleicht täts dir gut wenn du mal einfach nicht meinst Menschen komplett einschätzen zu können nach ein paar Sätzen im Internet.

Jaja, die Moralaposteln tauchen auf. Was soll man machen..

Ich habe dich garnicht komplett eingeschätzt, sondern lediglich dein Verhalten im Straßenverkehr. Und wenn jemand zweimal wegen Drogen mit der Polizei in Konflikt gerät bedeutet das für mich, das derjenige nicht in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen. Zum Thema Kiffen möchte ich mich jetzt garnicht äußern.

Wie gesagt, das wird ein Sachbarbeiter des Straßenverkehrsamt bearbeiten und entscheiden was zusätzlich zu den Bußgeldern und Punkten noch geschieht. Meistens endet dies tatsächlich in einer MPU. Und die ist dann teure und langwierig.
 
Taltos schrieb:
Ich habe dich garnicht komplett eingeschätzt, sondern lediglich dein Verhalten im Straßenverkehr. Und wenn jemand zweimal wegen Drogen mit der Polizei in Konflikt gerät bedeutet das für mich, das derjenige nicht in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen.
Word.

Aber was genau ist denn nun geschehen, dass du so ausführlich beim ersten mal getestet wurdest?
Man kann natürlich auch getestet werden und es passiert nichts. Ich musste auch mal das Standardzeugs durchmachen (Kopf in Nacken und bis 30 zählen, Finger auf Nase, Finger in der Luft, "Blasen", aber kein Urin-/Bluttest), weil ich angeblich erweiterte Pupillen hatte (nahm zu dem Zeitpunkt Antibiotika). Nachdem der Alktest 0,0 ergab wars das dann auch.

Wenn du dort schon auffällig warst (Drogen, irgendeine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr) kannst du mit einer saftigen Strafe rechnen.
 
muss ja bei der ersten kontrolle ebenfalls positiv ausgefallen sein der drogentest, denn sonst würde dir auch kein blut abgenommen. Das wird ja nur gemacht wenn der wisch bzw. urintest positiv ist bzw. zuviel getrunken hat.
 
Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (z.B. ohne Betriebserlaubnis), verbotene Fahrgastbeförderung, Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung), mangelnder Sicherheitsabstand, falsches Überholen, falsches Abbiegen, unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren, falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, an Zebrastreifen, falsches Verhalten an Ampeln, am STOP-Schild, bei Haltzeichen von Polizeibeamten, Missachten der Vorfahrt.

Quelle:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.php

Das sind die A-Verstöße, bei denen es nach einem (!) Verstoß schon zu spät ist.

Sieht schlecht aus würde ich sagen.

Gruß,
[sauba]
 
Ich würde den Fahrschullehrer verklagen, wenn er dir von einem Jahr nicht vermittelt hat, was du im
Straßenverkehr zu tun und zu lassen hast. Vor allem, daß du nur durch mehrerer Selbstests erfahren
kannst wie weit man sein Punktekonto durch augenscheinliches, unkorrektes Verhalten auffüllt.
 
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