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Kaufvertrag gem. § 433 BGB -> Sachmangel gem. § 434 Abs. 3 BGB -> deshalb Recht nach § 439 BGB
Für dich wohl insbesondere interessant § 439 Abs. 1,2 und 4!
Alles andere ist Sache des Amazon-Supportes oder die des Dritthändlers und wenn alles schief läuft und der Händler es nicht einsieht.... die deines Anwaltes.
Obwohl ich mir bei einem solchen Betrag dann überlegen würde, ob mir der Aufwand Wert wäre und ich in Zukunft den Händler einfach meide.
@Oberscht
dich kann man wohl getrost ignorieren
dann halt eben die finger still Selbst wenn du recht haben solltest ist deine sache mindestens genauso schlimm
Naja das mit dem differenzbetrag zahlen lassen hört sich wohl am umkompliziertesten an da die beträge einfach so gering sind.
@DerBaya
dann gibt mir doch die paar kröten?! Rein aus prinzip will ich den versand nicht zahlen da der fehler nicht bei mir liegt. Es soll auch leute geben die nicht so viel geld in der tasche haben (auch wenn ich nicht dazu gehöre).
Deine aussage ist schon ein wenig großkotzig
Geh mal in den Amazon-Hilfebereich, da gibt's sogar nen Chat mit recht netten Leuten und schildere denen dein Problem. Die werden dann höchstwahrscheinlich eine kostenlose Rücklieferung beantragen, selbst beim Drittanbieter.
(so knapp kannst du gar net bei Kasse sein, wenn du dir so einen Schwachfug kaufen tust )