Firmen-Notebooks ohne Bluetooth Funktionalität

Ash-Zayr schrieb:
Also das mit dem 3,5mm Konverter scheint wie befürchtet als Tipp eine Sackgasse zu sein. Ich hatte einen bestellt...der steckt nun am Audio-Ausgang, ist im Kopplungsmodus. Das BT Headset ebenfalls Pairing-bereit....und nun? Man sieht ja nichts mangels Displays und hat keine Chance, diese beiden Geräte gezielt zusammenzubringen.
Mal mit anderen Headsets und anderen Geräten probiert? in Verbindung mit den Dongle?
 
Ash-Zayr schrieb:
ist im Kopplungsmodus. Das BT Headset ebenfalls Pairing-bereit....und nun? Man sieht ja nichts mangels Displays und hat keine Chance, diese beiden Geräte gezielt zusammenzubringen.
Das ist auch nicht der Sinn dieses Adapters.
Du kannst damit ein Handy an eine alte boombox mit Line-in verbinden und Musik streamen.

Das ist nicht für Headsets geeignet.
 
mit anderen Worten...der Konverter gibt Ton aus über seine Klinke und nimmt ihn nicht an und gibt ihn digital weiter über BT, die Richtung, die ich ja bräuchte. Es ist quasi nur ein D/A Wandler drin, kein A/D Wandler?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nö, wie kommst du darauf? Der Konverter dient dazu, Geräte, die nur einen analogen Line-In Eingang haben, BT-fähig zu machen, damit man drahtlos vom Quellgerät streamen kann. Dazu wird auf dem Quellgerät der Adapter als BT-Audiogerät verbunden.
Dein Headset hat halt leider keine Möglichkeit sich eigenständig mit dem Zielgerät zu verbinden, sondern es erwartet, dass das Zielgerät die Kopplung durchführt. Das was du gerne hättest, ist zudem genau die Richtung, die der Adapter nicht bietet. Selbst wenn du das Headset koppeln könntest, wären die Ohrhöhrer stumm. Nur das Mikro würde funktionieren.
 
Evil E-Lex schrieb:
Ich wundere mich über den Eiertanz, den man hier mit VS-nfD betreibt. Ich mein, das ist die niedrigste Stufe. Hier haben alle Beschäftigten automatisch Zugriff auf Dokumente dieser VS-Einstufung, daher wird die nicht mal gesondert erfasst. Besondere Regelungen, abgesehen von "Kenntnis, nur wenn nötig" und "Weitergabe nur innerhalb der Behörde" gibt es auch nicht. Dementsprechend gibt es auch keine Einschränkungen was den Betrieb von dienstlichen Laptops betrifft.
Doch die Einschränkungen gibt es. VS-nfD relevante Daten dürfen bei uns z.B. nicht per Mail an Adressen außerhalb eines gesicherten Behördennetzes versendet werden.
Auch wenn es die niedrigste Stufe der Geheimhaltung ist, kann es durchaus Fahndungsunterlagen z.B. aus dem Bereich Extremismus enthalten.

@Threadersteller: Jeder Versuch die dienstlich angeordneten Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen könnte als Dienstvergehen gewertet werden, was bei Tarifbeschäftigten mindestens zu einer Abmahnung führt und bei Beamten zu einem Disziplinarverfahren. Ich würde mir überlegen, ob mir meine Bequemlichkeit das wert ist.
 
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